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   BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00   

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BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00 (https://dejure.org/2000,21)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2000 - X ZB 14/00 (https://dejure.org/2000,21)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00 (https://dejure.org/2000,21)
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U-Bahn-Reinigung

§ 107 GWB, nach Zuschlagerteilung kein Vergabenachprüfungsverfahren;

§ 124 Abs. 2 Satz 2 GWB schließt nicht aus, daß der BGH in besonderen Fällen nur die Rechtsfrage beantwortet und im übrigen an das vorlegende Gericht zurückverweist;

§ 124 Abs. 2 Satz 2 GWB erfordert keine zwingende mündliche Verhandlung vor dem BGH (kein Verweis auf § 69 GWB)

Volltextveröffentlichungen (14)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (2)

  • beck.de (Entscheidungsanmerkung)

    Das Verhältnis zwischen primärem und sekundärem Rechtsschutz bei der Nachprüfung von Vergabeentscheidungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    BGH entscheidet: Nach Zuschlagserteilung ist Nachprüfung unzulässig! (IBR 2001, 141)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 146, 202
  • NJW 2001, 1492
  • ZIP 2001, 479
  • MDR 2001, 524
  • MDR 2001, 767 (Ls.)
  • NVwZ 2001, 7 (Ls.)
  • NZBau 2001, 151
  • WM 2001, 921
  • BauR 2001, 690 (Ls.)
  • VergabeR 2001, 71
  • ZfBR 2001, 258
 
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Wird zitiert von ... (352)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    f) Mit dieser Meinung setzt sich der Senat nicht in Widerspruch zu dem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 28. Oktober 1999 (C-81/98, WRP 2000, 84 ff. - Alcatel Austria) zur Auslegung von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b in Verbindung mit Abs. 6 Unterabsatz 2 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Liefer- und Bauaufträge (Rechtsmittelrichtlinie ABl. EG Nr. L 395, S. 33).

    Eine § 115 Abs. 1 oder § 118 Abs. 3 GWB vergleichbare Regel dahin, daß es öffentlichen Auftraggebern verboten sei, ohne Vorabinformation der Bieter die vorgesehene Vergabeentscheidung zu treffen und einem der Bieter den Auftrag zu erteilen, gab es zu dem hier maßgeblichen Zeitpunkt im Jahre 1999 jedoch nicht (vgl. Boesen, aaO, § 107 Rdn. 26; Reidt, BauR 2000, 22, 27; Kus NJW 2000, 544, 546).

  • BVerwG, 20.01.1989 - 8 C 30.87

    Fehlendes Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Erledigung des Verwaltungsakts

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Insoweit ist in der neueren Rechtsprechung anerkannt (vgl. nur BVerwGE 81, 226, 228), daß in Fällen, in denen sich ein Verwaltungsakt bereits vor Klageerhebung erledigt hat, die Absicht, eine Amtshaftungsklage zu erheben, allein kein schutzwürdiges Interesse an einer Klage mit dem Ziel begründet, die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsakts festzustellen.

    Ein Anspruch auf ein staatliches Organ, das möglicherweise als sachnäher bezeichnet werden kann, besteht unter diesen Umständen nicht (vgl. BVerwGE 81, 226, 228 m.w.N.).

  • OLG Rostock, 20.03.2000 - 17 W 5/99

    Zulassung eines Feststellungsantrags nach Erteilung des Zuschlags

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Das Kammergericht sieht sich durch den Beschluß des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. März 2000 - 17 W 5/99 (NZBau 2000, 396) gehindert, diese Rechtsansicht seiner Entscheidung zugrunde zu legen.

    Dies wiche in der tragenden Begründung von derjenigen des Beschlusses des Oberlandesgerichts Rostock vom 20. März 2000 in der Sache 17 W 5/99 ab, in dem dieses Oberlandesgericht jedenfalls einen Feststellungsantrag auch noch nach Zuschlag zugelassen hat, wenn der Beschwerdeführer mangels rechtzeitiger Vorabinformation das Nachprüfungsverfahren vor Erteilung des Zuschlags gar nicht hat betreiben können.

  • BGH, 18.01.2000 - KVR 23/98

    Verlangen nach Abgabe von Tariftreueerklärungen bei Straßenbauaufträgen nicht

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Der Bundesgerichtshof hat in dem Vorlagebeschluß vom 18. Januar 2000 (KVR 23/98, NZBau 2000, 189 - Tariftreueerklärung II), mit dem er die dort anhängige Rechtssache dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt hat, die Auffassung vertreten, daß der eine solche Regelung vorsehende § 1 Abs. 1 Satz 2 BerlVergG mit dem Grundgesetz und mit Bundesrecht nicht vereinbar sei.
  • BVerfG, 02.03.1993 - 1 BvR 249/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend die formellen Anforderungen an einen Antrag auf

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    In jedem Fall muß eine Rechtsschutzgarantie gegeben sein, die nicht nur gewährleistet, daß überhaupt ein Rechtsweg offensteht; der eröffnete Rechtsweg muß auch eine effektive Wahrung geltend gemachter Rechte ermöglichen (BVerfGE 88, 118, 123).
  • BGH, 06.04.1995 - III ZR 183/94

    Amtspflichten der Kommunalverwaltung bei Besetzung einer öffentlich

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Es kommt hinzu, daß die Zivilgerichte im Schadensersatzprozeß die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sog. sekundären Behauptungslast zu beachten haben (vgl. Senat, Urt. v. 18.5.1999 - X ZR 158/97, FamRZ 1999, 1265, 1266; BGH, Urt. v. 6.4.1995 - III ZR 183/94, NJW 1995, 2344, 2345; Jaeger in Kapellmann/Vygen, Jahrbuch BauR 2000, 107, 112; Schnorbus, BauR 1999, 77, 98).
  • BGH, 18.05.1999 - X ZR 158/97

    Behauptung eines Schenkungsversprechens

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Es kommt hinzu, daß die Zivilgerichte im Schadensersatzprozeß die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zur sog. sekundären Behauptungslast zu beachten haben (vgl. Senat, Urt. v. 18.5.1999 - X ZR 158/97, FamRZ 1999, 1265, 1266; BGH, Urt. v. 6.4.1995 - III ZR 183/94, NJW 1995, 2344, 2345; Jaeger in Kapellmann/Vygen, Jahrbuch BauR 2000, 107, 112; Schnorbus, BauR 1999, 77, 98).
  • BGH, 08.06.1983 - VIII ZR 77/82

    Wirksamkeit eines nur durch Verletzung von Einfuhrvorschriften erfüllbaren

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    § 134 BGB greift nur ein, wenn ein Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt; das Gesetz muß sich gerade gegen die Vornahme des betreffenden Rechtsgeschäftes richten (BGH, Urt . v. 8.6.1983 - VIII ZR 77/82, NJW 1983, 2873).
  • OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99

    Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    d) Nach allem ist es nur konsequent und spricht ebenfalls für die Unzulässigkeit einer erst nach wirksamer Erteilung des Auftrags erfolgenden Antragstellung nach § 107 Abs. 1 GWB, daß Abs. 2 Satz 1 dieser Bestimmung die Antragsbefugnis nicht davon abhängig macht, ob der das Nachprüfungsverfahren betreibende Bieter ein - nach wirksamer Auftragserteilung an ein anderes Unternehmen nicht mehr zu realisierendes - Interesse an dem Auftrag gehabt hat, sondern verlangt, daß der Antragende ein Interesse an dem Auftrag hat (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 13.4.1999 - Verg 1/99, NJW 2000, 145, 147; Gröning, ZIP 1999, 52, 56).
  • BayObLG, 07.10.1999 - Verg 3/99

    Vergaberechtliches Nachprüfungsverfahren nach Vertragsschluss

    Auszug aus BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00
    Auch diese Regelung dient damit dem Zweck, eine nochmalige gerichtliche Prüfung derselben Sach- und Rechtsfragen zu vermeiden (BayObLG Beschl. v. 7.10.1999 - Verg 3/99, NZBau 2000, 92, 93).
  • OLG Schleswig, 06.07.1999 - 6 U Kart 22/99

    Einstweiliger Rechtsschutz im Vergabeverfahren

  • OLG Celle, 10.03.2016 - 13 Verg 5/15

    Entscheidung der Vergabekammer über die Aufhebung eines ausgeschriebenen

    Nur dann, wenn das infolge eines behaupteten Vergaberechtsverstoßes bestehende Interesse eines Bieters allein noch auf Schadensersatz gerichtet sein kann, weil das Vergabeverfahren durch wirksame Auftragsvergabe beendet ist, steht nur noch der Weg zu den Zivilgerichten offen, die für eine Schadensersatzklage des betroffenen Bieters gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber zuständig sind (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00, juris Tz. 25 a. E.).
  • VK Sachsen, 17.01.2019 - 1/SVK/033-18

    Mehrkosten sind kein Aufhebungsgrund!

    Denn ein Nachprüfungsantrag, der bereits im Zeitpunkt der Antragstellung wegen wirksamer Zuschlagserteilung unstatthaft ist, kann (auch) nicht in Form eines Feststellungsantrags weitergeführt werden (BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000 - X ZB 14/00 -).
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Die Kostenentscheidung folgt aus der entsprechenden Anwendung der §§ 97 Abs. 1, 101 Abs. 1 ZPO (vgl. BGHZ 146, 202, 217; zur Kostenentscheidung im Verhältnis zur Beigeladenen vgl. Sen.Beschl. v. 9.2.2004 - X ZB 44/03, Umdruck S. 21 zur Veröffentlichung vorgesehen).
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