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   BGH, 19.12.2011 - IX ZR 22/11   

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https://dejure.org/2011,1847
BGH, 19.12.2011 - IX ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,1847)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2011 - IX ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,1847)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2011 - IX ZR 22/11 (https://dejure.org/2011,1847)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Darlegungslast der Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Rüge trotz des Hinweises auf eine Darlegungs- und Beweislast für den geltend gemachten Erstattungsanspruch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812 Abs. 1
    Darlegungslast der Entscheidungserheblichkeit der geltend gemachten Rüge trotz des Hinweises auf eine Darlegungs- und Beweislast für den geltend gemachten Erstattungsanspruch

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erfolglose Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 31.10.2002 - V ZR 100/02

    Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung bei

    Auszug aus BGH, 19.12.2011 - IX ZR 22/11
    Wie der Senat im Beschluss vom 10. November 2011 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 31. Oktober 2002 (V ZR 100/02, NJW 2003, 754 f) ausgeführt hat (Rn. 11), liegt hier gerade kein Fall vor, wo ein schlüssig dargelegter Zulassungsgrund lediglich unrichtig bezeichnet wurde.
  • BGH, 29.04.2010 - Xa ZR 5/09

    Beförderungsbedingungen unwirksam, die den Flugschein bei Abweichung von der

    Auszug aus BGH, 19.12.2011 - IX ZR 22/11
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 210/10, WM 2010, 1087 Rn. 13 mwN).
  • BGH, 09.02.2012 - IX ZB 210/10

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtsfrage über die Festsetzbarkeit der Vergütung

    Auszug aus BGH, 19.12.2011 - IX ZR 22/11
    Aus Art. 103 Abs. 1 GG folgt keine Pflicht des Gerichts, der von einer Partei vertretenen Rechtsansicht zu folgen (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IX ZB 210/10, WM 2010, 1087 Rn. 13 mwN).
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