Rechtsprechung
   BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,38703
BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13 (https://dejure.org/2013,38703)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - 4 StR 300/13 (https://dejure.org/2013,38703)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13 (https://dejure.org/2013,38703)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,38703) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 27 Abs. 1 StGB
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (zur Verfügungstellen einer Wohnung als Beihilfehandlung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29a Abs 1 Nr 2 BtMG, § 27 Abs 1 StGB
    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Zustimmung zur Lagerung der Betäubungsmittel in der eigenen Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund der Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln in der eigenen Wohnung

  • rewis.io

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Zustimmung zur Lagerung der Betäubungsmittel in der eigenen Wohnung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1
    Verurteilung wegen Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge aufgrund der Kenntnis und Billigung der Lagerung von Betäubungsmitteln in der eigenen Wohnung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Strafrecht - Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Wohnungsüberlassung?

  • kanzlei-zink.de (Kurzinformation)

    Überlassen der Wohnung-strafbare Beihilfe zum Handel mit Betäubungsmitteln

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2014, 164
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (9)

  • OLG Stuttgart, 29.10.1984 - 1 Ss 672/84

    Jackett mit Sicherungsetikett - § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB, vorangegangene Wegnahme

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    Ob letzteres vorliegt, kann dahinstehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Düsseldorf, NJW 1998, 1002; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 243 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 25.05.1994 - 2 StR 203/94

    Rauschgift - Betäubungsmittelgesetz - Handeltreiben - Beihilfe

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    Unter Umständen kommt in solchen Fällen sogar täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 und vom 12. April 2005 - 4 StR 13/05).
  • BGH, 12.04.2005 - 4 StR 13/05

    Täterschaftlich begangenes unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    Unter Umständen kommt in solchen Fällen sogar täterschaftliches Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in Betracht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42 und vom 12. April 2005 - 4 StR 13/05).
  • BGH, 31.07.1992 - 4 StR 156/92

    Unterlassen - Garantenpflicht des Vermieters - Garantenstellung -

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    aa) Zwar hat der Inhaber einer Wohnung nicht ohne weiteres rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391, 396; Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 156/92, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10).
  • BGH, 02.08.2006 - 2 StR 251/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Beihilfe durch Unterlassen;

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    Anders verhält es sich aber, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und die Aufnahme des Täters in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen erfolgte (BGH, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67 und vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • BGH, 20.12.2012 - 3 StR 407/12

    Prozessuale Tatidentität im Betäubungsmittelstrafrecht; Bandenmitgliedschaft

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    Eine Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln liegt auch vor, wenn der Wohnungsinhaber den Betäubungsmittelhandel aktiv unterstützt, etwa die Wohnung in Kenntnis des beabsichtigten Verwendungszwecks vermietet (BGH, Urteil vom 20. Dezember 2012 - 3 StR 407/12 Rn. 38, NStZ 2013, 546, 549) oder die Betäubungsmittel für oder gemeinsam mit dem Täter in Besitz nimmt und verwahrt.
  • BGH, 24.02.1982 - 3 StR 34/82

    Garantenstellung des Wohnungsinhabers

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    aa) Zwar hat der Inhaber einer Wohnung nicht ohne weiteres rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (BGH, Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391, 396; Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 156/92, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10).
  • BGH, 30.04.2013 - 3 StR 85/13

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Überlassen der Wohnung

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    Anders verhält es sich aber, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und die Aufnahme des Täters in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen erfolgte (BGH, Beschlüsse vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67 und vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249).
  • OLG Düsseldorf, 05.12.1997 - 2 Ss 347/97

    Diebstahl: Sicherheitsetiketten an Warenhauswaren als Schutzvorrichtung

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - 4 StR 300/13
    Ob letzteres vorliegt, kann dahinstehen (vgl. OLG Stuttgart, NStZ 1985, 76; OLG Düsseldorf, NJW 1998, 1002; Fischer, StGB, 61. Aufl., § 243 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 16.02.2016 - 4 StR 459/15

    Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Allein die Kenntnis und Billigung der Lagerung, der Aufbereitung oder des Vertriebs von Betäubungsmitteln in der Wohnung erfüllt ohne eine irgendwie geartete, die Handelstätigkeit objektiv fördernde Unterstützungshandlung nicht die Voraussetzungen der strafbaren Beihilfe (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschlüsse vom 17. November 2011 - 2 StR 348/11, NStZ-RR 2012, 58; vom 2. August 2006 - 2 StR 251/06, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 67; vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 60).

    Dass die Angeklagte schon bei der Überlassung der Mitnutzung der Wohnung an den Mitangeklagten von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, aaO; Beschluss vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, NStZ-RR 2013, 249), hat die Strafkammer nicht angenommen.

    Denn der Inhaber einer Wohnung hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch Dritte keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, aaO; Beschluss vom 31. Juli 1992 - 4 StR 156/92, BGHR StGB § 13 Abs. 1 Garantenstellung 10; Urteil vom 24. Februar 1982 - 3 StR 34/82, BGHSt 30, 391).

  • BGH, 29.07.2021 - 3 StR 445/20

    Mitsichführen einer Schusswaffe oder eines sonstigen Gegenstands beim

    Denn zum einen haben sich ausweislich der Urteilsgründe keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass R. den mit ihm befreundeten Ö., nachdem dieser seine eigene Wohnung verloren hatte, nicht aus freundschaftlicher Verbundenheit in seine Wohnung aufnahm, sondern um ihm die dort später von ihm entfalteten Aktivitäten zu ermöglichen, oder er bei der Aufnahme von Ö. zumindest für möglich hielt und sich damit abfand, dass dieser die Wohnung zum Betäubungsmittelhandel nutzen wollte (vgl. zur möglichen Strafbarkeit in einer solchen Konstellation BGH, Urteil vom 28. Juni 2019 - 3 StR 106/18, juris Rn. 12; Beschluss vom 28. März 2019 - 1 StR 598/18, juris Rn. 10; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 7. Januar 2003 - 3 StR 414/02, NStZ-RR 2003, 153; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 4 Rn. 234).
  • BGH, 21.10.2020 - 6 StR 227/20

    Begehen durch Unterlassen (keine Garantenstellung eines Wohnungsinhabers zur

    Mangels Garantenstellung der Angeklagten als Wohnungsinhaberin scheidet auch eine Strafbarkeit wegen Beihilfe durch Unterlassen aus, denn ein Wohnungsinhaber hat grundsätzlich nicht rechtlich dafür einzustehen, dass in seinen Räumen durch andere Personen keine Straftaten begangen werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, NStZ 2014, 164; Beschluss vom 30. September 2009 - 2 StR 329/09, NStZ 2010, 221).
  • BGH, 25.04.2017 - 5 StR 106/17

    Voraussetzungen einer aktiven Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Anders verhält es sich aber, wenn er den Betäubungsmittelhandel eines Dritten aktiv unterstützt, indem er ihm etwa die Wohnung in Kenntnis des beabsichtigten Handeltreibens überlässt oder die Betäubungsmittel für den Täter in Besitz nimmt und verwahrt (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).
  • BGH, 29.09.2016 - 2 StR 591/15

    Aufhebung des Strafausspruches

    Das ist nicht vergleichbar mit Fällen, in denen ein Vermieter einer Wohnung nach deren Überlassung von Lagerung, Aufbereitung oder Vertrieb von Betäubungsmitteln in den Räumlichkeiten erfährt und dies lediglich duldet, ohne an den Erlösen zu partizipieren (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83, NStZ 2014, 164).
  • BGH, 30.05.2017 - 3 StR 166/17

    Abgrenzung von Täterschaft und Beihilfe beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Dies gilt auch, wenn der Täter das Rauschgift für einen Dritten aufbewahrt (BGH, Beschlüsse vom 25. Mai 1994 - 2 StR 203/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 42; vom 29. November 1994 - 4 StR 637/94, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 47; vom 4. Juni 2003 - 2 StR 139/03, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 59; Urteil vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83).
  • BGH, 08.09.2021 - 3 StR 265/21

    Keine Tateinheit zwischen Beihilfe zum Anbau von Betäubungsmitteln und Beihilfe

    Zwar hat sich der Angeklagte wegen Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln strafbar gemacht, weil er nicht lediglich die Aufzucht der Cannabispflanze in seiner Wohnung durch einen Bekannten, den er aufgenommen hatte, duldete, sondern durch die ausdrückliche Gestattung und das Zurverfügungstellen eines Zimmers zum Aufstellen des "Growzeltes" eine aktive Unterstützungsleistung erbrachte (vgl. BGH, Urteile vom 25. April 2017 - 5 StR 106/17, NStZ-RR 2017, 219, 220; vom 19. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83 Rn. 7; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 9. Aufl., § 29 Teil 2 Rn. 29, Teil 4 Rn. 244; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 29 Rn. 86).
  • BGH, 28.06.2018 - 3 StR 106/18

    Voraussetzungen strafbarer Beihilfe durch das Überlassen einer Wohnung als Ort

    Anders verhält es sich nur, wenn er schon bei der Überlassung der Wohnung von deren geplanter Verwendung für Rauschgiftgeschäfte wusste und den Täter in die Wohnung in diesem Fall nicht allein aus persönlichen Gründen aufnahm (siehe nur BGH, Urteil vom 29. Dezember 2013 - 4 StR 300/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1 Handeltreiben 83; Beschlüsse vom 30. April 2013 - 3 StR 85/13, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 32; vom 16. Februar 2016 - 4 StR 459/15, StraFo 2016, 215, 216).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht