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   BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12   

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https://dejure.org/2013,46326
BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12 (https://dejure.org/2013,46326)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2013 - V ZB 209/12 (https://dejure.org/2013,46326)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12 (https://dejure.org/2013,46326)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1913 S 2 BGB, § 2113 Abs 1 BGB, § 22 Abs 1 GBO, § 51 GBO
    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 1913 S. 2, 2113 Abs. 1; GBO §§ 22 Abs. 1, 51

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Ausscheidung des Grundstücks aufgrund einer Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Löschung eines Nacherbenvermerks; Zustimmung des für den unbekannten Nacherben bestellten Pflegers; Ausscheiden eines Grundstücks aus dem Nachlass; abstrakt bestimmter Nacherbe

  • rewis.io

    Grundbuchsache: Voraussetzungen der Löschung eines Nacherbenvermerks

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Löschung eines Nacherbenvermerks bei Ausscheidung des Grundstücks aufgrund einer Verfügung des Vorerben aus dem Nachlass

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Löschung des Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Löschung eines Nacherbenvermerks aufgrund eines Unrichtigkeitsnachweises möglich

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Löschung eines Nacherbenvermerks aufgrund eines Unrichtigkeitsnachweises möglich

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Löschung eines Nacherbenvermerks aufgrund eines Unrichtigkeitsnachweises möglich

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2014, 1593
  • MDR 2014, 827
  • FGPrax 2014, 98
  • NJ 2014, 295
  • FamRZ 2014, 832
  • WM 2014, 1438
  • Rpfleger 2014, 360
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 03.02.2005 - V ZB 44/04

    Beschwerdeberechtigung im grundbuchrechtlichen Antragsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Das gilt auch, soweit die Erstbeschwerde des Antragstellers zu 1 als unzulässig hätte verworfen werden müssen (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 138).

    Da das Beschwerdegericht die Beschwerde des Antragstellers zu 1 gleichwohl als zulässig behandelt und in der Sache beschieden hat, ist dessen Rechtsbeschwerde mit der Maßgabe zurückzuweisen, dass die Erstbeschwerde als unzulässig verworfen wird (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139).

  • OLG Frankfurt, 27.01.2010 - 20 W 251/09

    Nacherbenvermerk im Grundbuch

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Eine Auslegung - wie von dem Beschwerdegericht vorgenommen - dahingehend, dass die Nacherbenstellung an die Beerbung des Vorerben geknüpft ist, der Nachererbe damit erst nach dessen Tod bestimmt werden kann, er also bis dahin unbekannt ist (so OLG Frankfurt, FGPrax 2010, 175), liegt aber eher fern.
  • OLG Hamm, 19.01.1995 - 15 W 303/94

    Beschwerdeberechtigung im Antragsverfahren auf Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Das rechtliche Interesse des Antragstellers zu 1, dass die von ihm mit dem Antragsteller zu 2 getroffenen schuldrechtlichen Vereinbarungen, die neben der Übertragung der Grundstücke auch auf eine Löschung der Nacherbenvermerke abzielen, uneingeschränkt vollzogen werden, reicht nicht aus, um eine Antragsberechtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO und die daraus abzuleitende Beschwerdeberechtigung zu begründen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 19. Januar 1995 - 15 W 303/94, juris Rn. 14).
  • BGH, 11.07.1996 - IX ZR 81/94

    Anfechtung von Rechten gegenüber den Erben; Erteilung einer Sterbeurkunde zum

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Geht es - wie hier - um eine Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 22 GBO, ist antragsberechtigt derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist, also der unmittelbar gewinnende Teil, dem der Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zusteht, und derjenige, der zu Unrecht eingetragen ist, also der Buchberechtigte, der sein Buchrecht letztlich unmittelbar durch die berichtigende Eintragung verliert (Lemke/Zimmer/Hirche, Immobilienrecht, § 22 GBO Rn. 56; Meikel/Böttcher, GBO, 10. Aufl., § 22 Rn. 88; vgl. auch BGH, Urteil vom 11. Juli 1996 - IX ZR 81/94, NJW 1996, 3006, 3008).
  • BayObLG, 22.10.1992 - 2Z BR 85/92

    Löschung des Nacherbenvermerks bei Übertragung des Grundbesitzes auf einen

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Verfügt - wie hier - ein nicht befreiter Vorerbe über ein zum Nachlass gehörendes Grundstück, so scheidet es dann aus dem Nachlass aus, wenn alle Nacherben, auch bedingt eingesetzte, dem Verfügungsgeschäft zustimmen; einer Zustimmung etwaiger vom Erblasser bestimmter Ersatznacherben, die nur für den Fall des Wegfalls des Nacherben eingesetzt sind (§ 2096 BGB), bedarf es hingegen nicht (Senat, Urteil vom 25. September 1963 - V ZR 130/61, BGHZ 40, 115, 119; BayObLG, DNotZ 1993, 404, 406; MünchKomm-BGB/Grunsky, 6. Aufl., § 2102 Rn. 12; Staudinger/Avenarius, BGB [2013], § 2113 Rn. 17; Lemke/Böttcher, Immobilienrecht, § 51 GBO Rn. 23).
  • BGH, 20.02.1968 - V BLw 34/67

    Bestellung eines Pflegers für den unbekannten Nacherben des Erblassers - Wahrung

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    bb) Ist der Nacherbe noch unbekannt, bedarf es der Zustimmung eines für ihn bestellten Pflegers und einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, § 1913 Satz 2, § 1915 Abs. 1 Satz 1 und 3, § 1821 Abs. 1 Nr. 1 BGB (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 1968 - V BLw 34/67, LM Nr. 16 zu § 9 LwVG; BayObLG, NJW-RR 1997, 1239; MünchKomm-BGB/Grunsky, 6. Aufl., § 2113 Rn. 16 f.; BGB-RGRK/Johannsen, 12. Aufl., § 2113 Rn. 41).
  • BayObLG, 01.03.2005 - 2Z BR 231/04

    Grundbuchberichtigung bei Übertragung eines Erbschaftsgrundstücks auf Vorerben

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Das gilt auch dann, wenn die Verfügung des Vorerben - wie hier - in der Übertragung des Grundstücks auf den Nacherben selbst besteht (BayObLG, NJW-RR 2005, 956; MünchKomm-BGB/Grunsky, 6. Aufl., § 2113 Rn. 17; Demharter, GBO, 29. Aufl., § 51 Rn. 42; Meikel/Böhringer, GBO, 10. Aufl., § 51 Rn. 41).
  • BayObLG, 22.12.1982 - BReg. 2 Z 88/82

    Voraussetzungen für die Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde; Anforderungen

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Die darin enthaltenen zwingenden (vgl. BayObLG, DNotZ 1984, 502; OLG Schleswig, SchlHA 1958, 178; OLG Zweibrücken, Rpfleger 1977, 305; Meikel/Böhringer, GBO, 10. Aufl., § 51 Rn. 101) Angaben, wer Nacherbe ist, kann das Rechtsbeschwerdegericht selbständig auslegen.
  • BGH, 07.07.2000 - V ZR 435/98

    Angemessene Ausgleichszahlung für neu verlegtes Lichtwellenleiterkabel

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Umstände außerhalb der Eintragung können nur herangezogen werden, wenn sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne weiteres erkennbar sind (st. Rspr., vgl. Senat, Urteil vom 7. Juli 2000 - V ZR 435/98, BGHZ 145, 16, 20 f.; Beschluss vom 7. Oktober 2004 - V ZB 22/04, BGHZ 160, 354, 362).
  • OLG Frankfurt, 26.09.1985 - 20 W 442/85

    Nachweis der Erbfolge im Falle der Löschung eines Nacherbenvermerks

    Auszug aus BGH, 19.12.2013 - V ZB 209/12
    Dass er der erstgeborene Sohn des Antragstellers zu 1 ist, kann er gegebenenfalls durch eidesstattliche Versicherung belegen (OLG Frankfurt aM, OLGZ 1985, 411, 412; KEHE-Eickmann, Grundbuchrecht, 6. Aufl., § 35 GBO Rn. 17).
  • BayObLG, 24.04.1997 - 2Z BR 38/97

    Wirksamkeitsvermerk bei Rechtsbestellung durch Vorerben - Bewilligung der

  • BGH, 25.09.1963 - V ZR 130/61

    Erbauseinandersetzungsverbot. Nacherbe

  • BGH, 07.10.2004 - V ZB 22/04

    Anspruch eines Wohnungseigentümers auf Änderung des Kostenverteilungsschlüssels

  • BayObLG, 19.01.2001 - 1Z BR 176/99

    Auslegung eines Testaments mit Nacherben

  • BGH, 21.01.2016 - V ZB 43/15

    Grundbuchberichtigung: Nachweis des Erlöschens eines für den ersten Verkaufsfall

    Der Nachweis der Grundbuchunrichtigkeit ist nach § 29 Abs. 1 GBO durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden zu führen (Senat, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, NJW 2014, 1593 Rn. 13).
  • OLG München, 28.11.2017 - 34 Wx 176/17

    Anhörung von Ersatznacherben vor einer Löschung des Nacherbenvermerks

    Nachträglich unrichtig wird das Grundbuch in Bezug auf den Nacherbenvermerk demgemäß dann, wenn das vom Nacherbenvermerk erfasste Grundstück oder Grundstücksrecht endgültig, also mit Wirkung gegenüber den Nacherben, aus dem Nachlass ausgeschieden ist bzw. mit dem Vollzug des Eigentumsübergangs im Grundbuch ausscheidet (BGH NJW 2014, 1593/1594; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 3516; Demharter § 51 Rn. 42).

    auch unentgeltlich - mit Zustimmung aller Nacherben, auch der bedingt eingesetzten, über das Grundstück verfügt (§§ 2112, 2113 Abs. 1 und Abs. 2 BGB; BGHZ 40, 115/119; BGH NJW 2014, 1593/1594; Schöner/Stöber Rn. 3477 und Rn. 3485; Palandt/Weidlich BGB 76. Aufl. § 2113 Rn. 6; Staudinger/Avenarius BGB [2013] § 2113 Rn. 17; MüKo/Grunsky BGB 7. Aufl. § 2113 Rn. 16 f.; Hartmann DNotZ 2017, 28/41 und 45), denn der Mangel der Verfügungsbefugnis des Vorerben (vgl. Staudinger/Kohler BGB [2017] § 135 Rn. 57) wird durch die Zustimmung (§ 182 BGB) der Nacherben, die auch nachträglich erteilt werden kann (Schöner/Stöber Rn. 3477), geheilt.

    Eine Mitwirkung der Ersatznacherben, insbesondere deren Zustimmung zur Verfügung des Erwerbers, ist vor Wegfall des in erster Linie eingesetzten Nacherben ebenso wenig erforderlich wie bei Verfügungen des Vorerben selbst (vgl. BGHZ 40, 115/119; BGH NJW 2014, 1593/1594; MüKo/Grunsky § 2113 Rn. 17).

    Entbehrlich ist ein solcher Nachweis jedoch bei sogenannten gerichtskundigen Tatsachen, zu denen insbesondere das aus dem Grundbuch Ersichtliche (vgl. Knothe in Bauer/von Oefele GBO 3. Aufl. § 29 Rn. 162), wie der hier in Abt. II eingetragene Nacherbenvermerk samt Änderungseinträgen, gehört (BGH NJW 2014, 1593/1594).

  • OLG Frankfurt, 13.09.2018 - 20 W 197/18

    Grundbuch: Anhörungserfordernis der Nacherben

    In diesem Fall kann der Kreis der Nacherben erst im Zeitpunkt des Eintritts des Nacherbfalls bestimmt werden (BGH, Beschluss v. 19.12.2013, Az. V ZB 209/12, juris Rz. 12; BayObLG FamRZ 2001, 1561; Hartmann DNotZ 2016, 899, 901; Staudinger- Bienwald , BGB, Neubear. 2017, § 1913 Rz. 9).
  • OLG München, 05.01.2017 - 34 Wx 324/16

    Zur Einsetzung von Nacherben unter der auflösenden Bedingung einer anderweitigen

    Gegenüber den zustimmenden Nacherben ist die unentgeltliche Grundstücksverfügung des befreiten Vorerben (§§ 2112, 2113 Abs. 2, § 2136 BGB) materiell-rechtlich wirksam (BGH FGPrax 2014, 98; KEHE/Munzig § 51 Rn. 43 f.).

    ee) Die Zustimmung etwaiger Ersatznacherben ist - wovon das Grundbuchamt zutreffend ausgeht - zur Wirksamkeit der Verfügung nicht erforderlich (BGH FGPrax 2014, 98; Senat vom 25.2.2015, 34 Wx 3/15 = FGPrax 2015, 118).

  • OLG Düsseldorf, 24.03.2022 - 3 Wx 130/20

    Löschung eines Nacherbenvermerks; Beschwerde gegen die Zurückweisung eines

    Der Nacherbenvermerk ist vielmehr materiell-rechtlich unrichtig geworden, weil der streitbefangene Grundbesitz auch ohne die Einwilligung der Ersatznacherben vollwirksam in das nacherbschaftsfreie Eigenvermögen der Vorerbin ("Eigenerwerb") überführt wurde und damit nicht mehr der Nacherbschaft unterfällt (zum dogmatischen Ansatz eingehend: BGH NJW 2014, 1593 ff - juris-Version Tz. 10-12; zur dogmatischen Herleitung eines solchen Eigenerwerbs des Vorerben als Insichverfügung des Vorerben, in Analogie zur Erbauseinandersetzung, als Freigabeerklärung des Nacherben oder als Freigabevereinbarung aufgrund Rechtsfortbildung: BGH NJW-RR 2001, 217 f - juris-Version Tz. 21; OLG München NJW-RR 2018, 71 ff - juris-Version Tz. 21; FamRZ 2019, 1745 f - juris-Version Tz. 14 f; OLG Köln, Beschluss vom 16. Februar 2011 in Sachen 2 Wx 22/11; OLG Hamm NJW-RR 2016, 1103 f - juris-Version Tz. 19-23; BeckOGK BGB - Müller-Christmann, Stand: 01.12.2021, § 2111 Rdnr. 107-125; Keim DNotZ 2016, 751 ff passim; Neukirchen RNotZ 2018, 357/365-369).

    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann der Vorerbe über einen Nachlassgegenstand - auch über ein Grundstück - mit Zustimmung des Nacherben wirksam und rechtsbeständig verfügen, ohne dass der Ersatzerbe zustimmen muss (BGH, Beschluss vom 19.12.2013, V ZB 209/12).

  • BGH, 26.02.2015 - V ZB 86/13

    Grundbuchverfahren auf Eintragung eines Pfändungsvermerks: Zustimmungserfordernis

    Sie ist deshalb nicht antragsbefugt gemäß § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO (vgl. Senat, Urteil vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, NJW 2014, 1593 Rn. 7).
  • OLG Celle, 18.05.2018 - 18 W 18/18

    Zulässigkeit des Antrags des vormerkungsberechtigten Käufers eines Grundstücks

    Erforderlich ist zwar eine unmittelbare Betroffenheit oder Begünstigung (vgl. Bauer in ders./von Oefele, a. a. O. § 13 Rn. 42; Hügel/ Reetz, a. a. O.§ 13 Rn. 64), während allein das rechtliche Interesse, an einer uneingeschränkten Vollziehung einer schuldrechtlichen Vereinbarung, die etwa neben der Übertragung des Grundstücks auch auf eine Löschung der vorrangigen Vormerkung abzielt, nicht zur Antragsberechtigung nach § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO führte (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, juris Rn. 7).

    Vielmehr wäre der Beteiligte zu 1 als (Noch-)Grundstückseigentümer berechtigt, von dem Beteiligten zu 2 die Berichtigung des Grundbuchs nach § 894 BGB dahin zu verlangen, als die zu seinen - des Beteiligten zu 2 - Gunsten eingetragene Auflassungsvormerkung infolge Nichtbestehen des gesicherten Anspruchs zu Unrecht eingetragen bliebe (vgl. MünchKomm-BGB/ Kohler, 7. Aufl., § 894 Rn. 18), und damit vom Antragsvollzug unmittelbar begünstigt im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 2 GBO (vgl. dazu: BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2013, a. a. O. Rn. 7).

  • OLG München, 23.12.2019 - 34 Wx 468/19

    Löschung eines Nacherbenvermerks

    In einem solchen Verfahren ist antragsberechtigt neben demjenigen, der zu Unrecht eingetragen ist, nur derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist, also der unmittelbar gewinnende Teil, dem der Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zusteht (BGH NJW 2014, 1593; Senat vom 28.2.2019, 34 Wx 318/18 = NJW-RR 2019, 1037/1038; Budde in Bauer/Schaub GBO 4. Aufl. § 71 Rn. 74).
  • BGH, 24.03.2022 - V ZB 60/21

    Erbringen einer wiederkehrenden Leistung im Sinne des § 1105 Abs. 1 BGB

    Erforderlich ist nämlich, dass die Rechtsstellung des Antragsstellers eine unmittelbare Verbesserung oder Verschlechterung erfährt (vgl. Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 139; Beschluss vom 19. Dezember 2013 - V ZB 209/12, NJW 2014, 1593 Rn. 7).
  • OLG München, 30.01.2019 - 34 Wx 181/18

    Abwicklungsvollstreckung, Eintragung, Grundbuch, Erbfall,

    Geht es - wie hier - um eine Berichtigung des Grundbuchs gemäß § 22 GBO, ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs antragsberechtigt derjenige, dessen Recht nicht oder nicht richtig eingetragen ist, also der unmittelbar gewinnende Teil, dem der Berichtigungsanspruch nach § 894 BGB zusteht, und derjenige, der zu Unrecht eingetragen ist, also der Buchberechtigte, der sein Buchrecht letztlich unmittelbar durch die berichtigende Eintragung verliert (BGH NJW 2014, 1593; NJW 1994, 1158).
  • OLG München, 31.01.2019 - 34 Wx 181/18

    Löschung eines Testamentsvollstreckervermerks

  • OLG Köln, 26.06.2019 - 26 U 67/18

    Erbeinsetzung - Abgrenzung Nacherbenanwartschaftsrechts von der

  • OLG München, 28.02.2019 - 34 Wx 318/18

    Beschwerde gegen die Ablehnung einer Löschung von Insolvenzvermerk

  • OLG Bremen, 06.09.2023 - 3 W 14/23

    Zur Anhörung eines minderjährigen Nacherben vor Löschung eines Nacherbenvermerks

  • OLG München, 09.06.2017 - 34 Wx 23/17

    Zum Antragsrecht desjenigen, dessen Recht infolge der beanstandeten Eintragung

  • KG, 08.06.2023 - AR 2/22

    Verpflichtungsklage auf Neubewertung von zwei schriftlichen Prüfungsarbeiten im

  • OLG Karlsruhe, 18.01.2022 - 19 W 26/21

    Isolierte Löschung eines Nacherbenvermerks im Grundbuch

  • OLG Frankfurt, 28.07.2020 - 20 W 114/20

    Terrasse als Sondereigentum

  • OLG Karlsruhe, 14.11.2018 - 14 W 115/18

    Grundbuchsache: Löschung eines Nacherbenvermerk vor Eintritt der Nacherbfolge

  • OLG Frankfurt, 12.01.2023 - 20 W 196/22

    Beschwerdeberechtigung bei abgelehnter Löschung Nacherbenvermerk

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