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   BGH, 19.12.2016 - IX ZR 60/16   

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https://dejure.org/2016,48748
BGH, 19.12.2016 - IX ZR 60/16 (https://dejure.org/2016,48748)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2016 - IX ZR 60/16 (https://dejure.org/2016,48748)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16 (https://dejure.org/2016,48748)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Abs 1 Halbs 2 ZPO
    Streitwertfestsetzung: Behandlung eines miteingeklagten Zinsbetrages

  • IWW

    § 4 Abs. 1 Halbs. 2 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung des Nebenforderungscharakters eines miteingeklagten Anspruchs aus seinem Verhältnis zu dem als Hauptforderung in Betracht kommenden Anspruch heraus

  • rewis.io

    Streitwertfestsetzung: Behandlung eines miteingeklagten Zinsbetrages

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beurteilung des Nebenforderungscharakters eines miteingeklagten Anspruchs aus seinem Verhältnis zu dem als Hauptforderung in Betracht kommenden Anspruch heraus

  • rechtsportal.de

    ZPO § 4 Abs. 1 Hs. 2
    Beurteilung des Nebenforderungscharakters eines miteingeklagten Anspruchs aus seinem Verhältnis zu dem als Hauptforderung in Betracht kommenden Anspruch heraus

  • datenbank.nwb.de

    Streitwertfestsetzung: Behandlung eines miteingeklagten Zinsbetrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Zinsen als Schaden - Hauptforderung oder Nebenforderung?

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 13.02.2007 - VI ZB 39/06

    Einbeziehung der Kosten eines vorprozessual eingeholten

    Auszug aus BGH, 19.12.2016 - IX ZR 60/16
    Dabei kommt es auf dasjenige materielle Recht an, das für den jeweiligen Streitgegenstand maßgeblich ist (BGH, Beschluss vom 13. Februar 2007 - VI ZB 39/06, VersR 2007, 1288 Rn. 9).
  • BGH, 30.01.2013 - IX ZR 204/09

    Berücksichtigung von Zinsen bei der Streitwertfestsetzung

    Auszug aus BGH, 19.12.2016 - IX ZR 60/16
    Das ist anzunehmen, wenn - wie hier - ein Schaden eingeklagt wird, der entgangene Zinsen mitumfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - IX ZR 188/08, Rn. 2; vom 30. Januar 2013 - IX ZR 204/09, Rn. 1).
  • BGH, 18.03.2009 - IX ZR 188/08

    Erhöhung des Streitwerts durch Zinsforderungen

    Auszug aus BGH, 19.12.2016 - IX ZR 60/16
    Das ist anzunehmen, wenn - wie hier - ein Schaden eingeklagt wird, der entgangene Zinsen mitumfasst (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - IX ZR 188/08, Rn. 2; vom 30. Januar 2013 - IX ZR 204/09, Rn. 1).
  • OLG Karlsruhe, 24.10.2018 - 6 U 120/16

    Rückzahlung von bereits geleisteten Gegenwertzahlungen bei Beendigung der

    Des Weiteren sieht der Senat die Zinsforderungen der Kläger nicht als für die Kostenentscheidung irrelevante Nebenforderungen an, weil sie nicht in einem Abhängigkeitsverhältnis zur Hauptforderung stehen und von ihr sachlich rechtlich nicht abhängen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16, Rn. 2).
  • BAG, 27.03.2019 - 5 AZR 591/17

    Verzugspauschale - Beschwerdewert

    bb) Die Klägerin hat die Pauschalen nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB im Rechtsstreit als Nebenforderung (zum Begriff vgl. BGH 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16 - Rn. 2; Musielak/Voit/Heinrich ZPO 16. Aufl. § 4 Rn. 10 f.; Zöller/Herget ZPO 32. Aufl. § 4 Rn. 8 - jeweils mwN) geltend gemacht.
  • BGH, 19.12.2018 - IV ZB 10/18

    Widerspruch gegen das Zustandekommen einer nach dem Policenmodell abgeschlossenen

    Dieser Zweck einer Vereinfachung der Berechnung würde verfehlt, wenn es in Fällen der vorliegenden Art für die Streitwertermittlung darauf ankäme, ob und in welchem Umfang der eingeklagte Nutzungsherausgabeanspruch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem weiter geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsbeiträge steht, von diesem also sachlich rechtlich abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG München, 21.02.2018 - 15 U 2276/17

    Verjährte Schadensersatzansprüche - Grundsatz der Schadenseinheit in der

    Bei der Anwaltsregressklage sind sowohl die Zinsen als auch die Kosten des Vorprozesses als Bestandteile des Schadens zu sehen, sodass sie zur geltend gemachten Hauptforderung gehören und in den Streitwert mit einzurechnen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 18. März 2009 - IX ZR 188/08, Rn. 2; vom 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16, Rn. 3).

    Damit sind Prozesskosten eine Schadensposition, deren Ersatzfähigkeit nicht von der Frage abhängt, ob und in welcher Höhe die Klagepartei auch Schadensersatz in Höhe ihrer Zeichnungssumme von der Beklagten verlangen kann; es handelt sich um eine dazu gleichrangige, weitere Schadensposition (zum Gleichrang vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16, Rn. 2).

  • OLG Nürnberg, 03.04.2019 - 8 W 868/19

    Gebührenwert bei Rückabwicklungsklage aus Lebensversicherung

    Dieser Zweck einer Vereinfachung der Berechnung würde verfehlt, wenn es in Fällen der vorliegenden Art für die Streitwertermittlung darauf ankäme, ob und in welchem Umfang der eingeklagte Nutzungsherausgabeanspruch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem weiter geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsbeiträge steht, von diesem also sachlich rechtlich abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 04.02.2019 - 12 W 1/19

    Streitwertfestsetzung: Rückforderungsklage nach Widerruf eines

    Dieser Zweck einer Vereinfachung der Berechnung würde verfehlt, wenn es in Fällen der vorliegenden Art für die Streitwertermittlung darauf ankäme, ob und in welchem Umfang der eingeklagte Nutzungsherausgabeanspruch in einem Abhängigkeitsverhältnis zu dem weiter geltend gemachten Anspruch auf Rückzahlung der Versicherungsbeiträge steht, von diesem also sachlich rechtlich abhängt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2016 - IX ZR 60/16, juris Rn. 2 m.w.N.).
  • OLG München, 27.02.2018 - 25 U 181/18

    Unschädlicher Fehler in einer Widerspruchsbelehrung nach § 5a Abs. 2 S. 1 VVG aF

    Der Bundesgerichtshof hat in einem Beschluss vom 19.12.2016, Az. IX ZR 60/16, juris Rn. 3, zur Abgrenzung ausgeführt:.
  • LAG Bremen, 08.02.2018 - 3 Ta 49/17

    Nichtberücksichtigung der Verzugspauschale bei der Streitwertberechnung

    Dabei handelt es sich um von der eingeklagten Hauptsache abhängige (BGH 19.12.2016 - IX ZR 60/16), mit ihr in demselben Rechtsstreit von derselben Partei gegen denselben Gegner verfolgte, wenn auch getrennt von der Hauptsache berechnete Forderungen (Zöller/Herget Zivilprozessordnung, 32. Aufl. 2018, § 4 ZPO).
  • OLG München, 28.02.2023 - 38 U 5632/22

    Prämienanpassung in der Krankenversicherung - Streitwertberechnung bei

    Die von der Klagepartei, die eine Berücksichtigung und damit eine höhere Festsetzung begehrt, insoweit zitierten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (Beschluss vom 19.12.2018 - IV ZB 10/18 und Urteil vom 19.12.2016 - IX ZR 60/16) betreffen andere, hier nicht einschlägige Fallgestaltungen.
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