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   BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17   

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https://dejure.org/2017,57119
BGH, 19.12.2017 - 1 StR 56/17 (https://dejure.org/2017,57119)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2017 - 1 StR 56/17 (https://dejure.org/2017,57119)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17 (https://dejure.org/2017,57119)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 27 Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 und 3 AO
    Beihilfe (Strafbarkeit berufstypischer Handlungen: objektive und subjektive Anforderungen; zeitlicher Zusammenhang zwischen Hilfeleistung und Haupttat); Steuerhinterziehung (Ermittlungs- und Darlegungsanforderungen an das Tatgericht, keine geringeren Anforderungen bei ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 27 Abs 1 StGB
    Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Polen: Verkauf und Lieferung einer nicht lauffähigen Maschine zur Zigarettenherstellung

  • IWW

    § 27 Abs. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Schuldspruch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Voraussetzungen des Beihilfevorsatzes bei sogenannten "berufstypischen" Handlungen

  • rewis.io

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung in Polen: Verkauf und Lieferung einer nicht lauffähigen Maschine zur Zigarettenherstellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 27 Abs. 1
    Schuldspruch wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung; Voraussetzungen des Beihilfevorsatzes bei sogenannten "berufstypischen" Handlungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zur Steuerhinterziehung - und die berufstypischen Handlungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    (Tabak-)Steuerhinterziehung im besonders schweren Fall - und die Steuerverkürzung in großem Ausmaß

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beihilfe zur Tabaksteuerhinterziehung - und der Steuerschaden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2018, 328
  • StV 2019, 48 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (19)

  • BGH, 23.10.2018 - 1 StR 234/17

    Untreue (Pflichtverletzung: Voraussetzungen eines tatbestandsauschließenden

    Kennzeichnend für solche ist, dass es sich um eine alltägliche oder berufstypische Tätigkeit handelt, die von der Verkehrsanschauung als sozialadäquat angesehen wird und der grundsätzlich keine eigenständige strafrechtliche Bedeutung zukommt (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 329 mwN).

    Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat vorsorglich darauf hin, dass das Urteil zweifelsfrei erkennen lassen muss, dass das Tatgericht bei der Steuerhinterziehung eine eigenständige Schadensberechnung als ihm obliegende Rechtsanwendung durchgeführt hat; es genügt nicht, nur die Summe der verkürzten Steuern wiederzugeben (st. Rspr.; zu den Anforderungen an die entsprechende Darstellung vgl. zuletzt BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17 Rn. 24, NStZ 2018, 329).

  • BGH, 16.01.2019 - 5 StR 249/18

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (doppelte Strafrahmenmilderung;

    Im Tatkomplex 3 leistete er Beihilfe zudem durch die Übertragung von Geschäftsanteilen an den Angeklagten S. Denn strafbare Beihilfe muss nicht zur Ausführung der Tat selbst geleistet werden; es genügt, dass ein Gehilfe die Haupttat im Vorbereitungsstadium fördert, solange die Teilnahmehandlung mit dem Willen und dem Bewusstsein geleistet wird, die Haupttat zu fördern (st. Rspr., vgl. BGH, Urteile vom 1. August 2000 - 5 StR 624/99, BGHSt 46, 107, 115 mwN; vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, BGHR 12 13 14 StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 22, und vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 mwN).
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 152/20

    Schadensersatzanspruch gegen den Zulieferer der in den Dieselfahrzeugen verbauten

    Beihilfe kann schon zu bloßen Vorbereitungshandlungen geleistet werden und sogar schon vor der Entschließung des Täters einsetzen (RGSt 28, 287 f.; BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328).
  • LG Hamburg, 26.08.2022 - 327 O 334/15

    Geschlossener Immobilienfonds: Haftung von Rechtsanwälten bei Pflichtverletzungen

    a) Dabei ist sich die Kammer der von dem Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328) aufgestellten Grundsätze für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen bewusst.

    Dazu sind die oben im Rahmen der deliktischen Haftung des Beklagten zu 2) dargelegten Grundsätze des Bundesgerichtshofs für die Beihilfestrafbarkeit bei berufstypischen Handlungen in Erinnerung zu rufen (BGH NJW 2000, 3010; NStZ 2017, 461; NStZ 2018, 328).

  • LG Nürnberg-Fürth, 24.01.2022 - 18 Qs 24/21

    Verabreichung von Impfstoff entgegen der Coronavirus-Impfverordnung außerhalb des

    In diesem Fall verliert sein Tun stets den "Alltagscharakter"; es ist als "Solidarisierung" mit dem Täter zu deuten und dann auch nicht mehr als sozialadäquat anzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 - 1 StR 112/16; BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16; BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17; BGH, Beschluss vom 21. Juli 2020 - 2 StR 99/19; BGH, Urteil vom 27. Mai 2020 - 5 StR 433/19).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Das kann auch durch äußerlich neutrale Handlungen geschehen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35), wie hier durch die Hilfe bei einer Autoreparatur.

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, und hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko der Begehung einer Straftat durch den von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Beschluss vom 26. Januar 2017 - 1 StR 636/16, NStZ 2017, 461 f. mwN; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, BGHR StGB § 27 Abs. 1 Hilfeleisten 35 Rn. 18 mwN).

  • OLG Düsseldorf, 20.09.2018 - 3 AR 158/17

    Chilenisches Urteil gegen ehemaligen Arzt der Colonia Dignidad nicht

    Weiß der Hilfeleistende dagegen nicht, wie der von ihm geleistete Beitrag vom Haupttäter verwendet wird, hält er es lediglich für möglich, dass sein Tun zur Begehung einer Straftat genutzt wird, so ist sein Handeln regelmäßig noch nicht als strafbare Beihilfehandlung zu beurteilen, es sei denn, das von ihm erkannte Risiko strafbaren Verhaltens des von ihm Unterstützten war derart hoch, dass er sich mit seiner Hilfeleistung die Förderung eines erkennbar tatgeneigten Täters angelegen sein ließ (BGH, Urteil vom 8. März 2001, 4 StR 453/00; ferner Urteil vom 19. Dezember 2017, 1 StR 56/17; Beschluss vom 26. Januar 2017, 1 StR 636/16; Beschluss vom 21. Dezember 2016, 1 StR 112/16; Urteil vom 1. August 2000, 5 StR 624/99; Beschluss vom 20. September 1999, 5 StR 729/98).
  • BGH, 21.07.2020 - 2 StR 99/19

    Gläubigerbegünstigung (Gläubigerbegünstigungsvorsatzes: Voraussetzungen der

    Vielmehr bedarf es einer bewertenden Betrachtung im Einzelfall (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328 mit Anm. Kudlich = NZWiSt 2019, 26 mit Anm. Budde).
  • BGH, 21.09.2021 - II ZR 233/20
    Beihilfe kann schon zu bloßen Vorbereitungshandlungen geleistet werden und sogar schon vor der Entschließung des Täters einsetzen (RGSt 28, 287 f.; BGH, Urteil vom 24. April 1952 - 3 StR 48/52, BGHSt 2, 344, 345 f.; Urteil vom 8. März 2001 - 4 StR 453/00, NJW 2001, 2409, 2410; Urteil vom 19. Dezember 2017 - 1 StR 56/17, NStZ 2018, 328).
  • OLG Bamberg, 22.06.2018 - 3 OLG 110 Ss 38/18

    Berufungsbeschränkung auf Strafmaß bei besonders schwerem Fall der

    aa) Die tatsächlichen Feststellungen des amtsgerichtlichen Urteils entsprechen zwar nicht den Anforderungen an eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung, weil die Darstellung der Steuerberechnung im Einzelnen (st.Rspr., vgl. zuletzt nur BGH, Beschluss vom 24.5.2017 - 1 StR 176/17 = NStZ 2018, 341 = NZWiSt 2018, 38 = StV 2018, 39 = wistra 2017, 445; Urt. v. 19.12.2017 - 1 StR 56/17 [bei juris]; 28.10.2015 - 1 StR 465/14 = NStZ 2016, 292) unterbleibt, sich stattdessen auf die Mitteilung der erklärten zu versteuernden Einkommen, der tatsächlichen Einkommen und der Bezifferung der verkürzten Steuerbeträge beschränkt.
  • LG Düsseldorf, 25.06.2018 - 18 KLs 3/17

    Keine Eröffnung des Strafverfahrens zur GWE-Gewerbeauskunftszentrale

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 229/20

    Schadensersatzanspruch eines Aktionärs im Zusammenhang mit dem Dieselskandal:

  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 157/20
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 233/20
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 228/20
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 231/20
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 234/20
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 227/20
  • BGH, 20.07.2021 - II ZR 230/20
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