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   BGH, 19.12.2017 - AK 72/17   

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https://dejure.org/2017,53144
BGH, 19.12.2017 - AK 72/17 (https://dejure.org/2017,53144)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2017 - AK 72/17 (https://dejure.org/2017,53144)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - AK 72/17 (https://dejure.org/2017,53144)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 211 StGB, § ... 212 StGB, §§ 8, 9, 10, 11, 12 VStGB, § 129a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 5 Satz 2, § 129b Abs. 1 Sätze 1, 2 und 3, § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2, §§ 52, 53 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2, Abs. 2 Nr. 1 und 2, § 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KWKG, § 1 Abs. 1 KWKG, § 129b Abs. 1 StGB, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB, § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB, § 129a Abs. 1 StGB, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB, §§ 129a, 129b StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 Varianten 1 und 4 StGB, § 89a Abs. 3 Satz 2 Variante 2 StGB, § 129b Abs. 1 Satz 2 und 3 StGB, § 89a Abs. 3 Satz 2, Abs. 4 Satz 1 StGB, § 112 Abs. 3 StPO, § 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO, § 116 Abs. 1 StPO, § 121 Abs. 1 StPO, § 120 Abs. 1 Satz 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Anordnung des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Junud al-Sham; Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Vorsätzliche Ausübung der ...

  • rewis.io

    Haftprüfung: Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland; Abgrenzung zwischen mitgliedschaftlichen und nichtmitgliedschaftlichen Tathandlungen; Konkurrenzen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anordnung des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Junud al-Sham; Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Vorsätzliche Ausübung der ...

  • rechtsportal.de

    Anordnung des weiteren Vollzugs der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Dringender Tatverdacht der Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Junud al-Sham; Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat; Vorsätzliche Ausübung der ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitgliedschaft in der ausländischen terroristischen Vereinigung Junud al-Sham

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 75
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - AK 72/17
    Insoweit werden alle Betätigungshandlungen, durch die er nicht gleichzeitig einen weiteren Straftatbestand erfüllte, materiellrechtlich zu einem Verstoß gegen § 129a Abs. 1 Nr. 1, § 129b Abs. 1 Sätze 1 und 2 StGB im Sinne einer tatbestandlichen Handlungseinheit zusammengefasst (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 313 ff.).

    Soweit sich der Angeschuldigte dagegen während seines ersten Aufenthaltes in Syrien im Umgang mit einer AK 47 (Kalaschnikow) unterweisen ließ und sich eine "Pumpgun" sowie eine Handfeuerwaffe verschaffte, verstieß er zumindest auch gegen § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB sowie § 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KWKG, so dass diese Aktivitäten eine materiellrechtlich gesonderte tatbestandliche Handlungseinheit nach §§ 129a, 129b StGB bilden, die ihrerseits in Tateinheit zu den weiteren genannten Straftaten steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6).

  • BGH, 20.12.2016 - 3 StR 355/16

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (terroristische Vereinigung;

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - AK 72/17
    Soweit sich der Angeschuldigte dagegen während seines ersten Aufenthaltes in Syrien im Umgang mit einer AK 47 (Kalaschnikow) unterweisen ließ und sich eine "Pumpgun" sowie eine Handfeuerwaffe verschaffte, verstieß er zumindest auch gegen § 89a Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 und 2 StGB sowie § 22a Abs. 1 Nr. 6 Buchst. a KWKG, so dass diese Aktivitäten eine materiellrechtlich gesonderte tatbestandliche Handlungseinheit nach §§ 129a, 129b StGB bilden, die ihrerseits in Tateinheit zu den weiteren genannten Straftaten steht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308, 311 f., 319 f.; vom 20. Dezember 2016 - 3 StR 355/16, BGHR StGB § 129a Konkurrenzen 6).
  • BGH, 06.10.2016 - AK 52/16

    Fortdauer der Untersuchungshaft aufgrund der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - AK 72/17
    d) Deutsches Strafrecht ist gemäß § 129b Abs. 1 Satz 2 Varianten 1 und 4 StGB und § 89a Abs. 3 Satz 2 Variante 2 StGB anwendbar (zum Strafanwendungsrecht in den Fällen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer außereuropäischen terroristischen Vereinigung s. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2016 - AK 52/16, juris Rn. 33 ff., auch zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe in Syrien).
  • BGH, 11.07.2013 - AK 13/13

    Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Förderung des Werbens

    Auszug aus BGH, 19.12.2017 - AK 72/17
    Wirbt ein Mitglied einer terroristischen Vereinigung um Mitglieder oder Unterstützer für die Organisation, so ist dies materiellrechtlich als eine von § 129a Abs. 1 StGB erfasste Beteiligungshandlung des Mitglieds an der Vereinigung einzuordnen, nicht aber als in den Bereich des § 129a Abs. 5 Satz 2 StGB fallende Tätigkeit zu qualifizieren (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2013 - AK 13 und 14/13, BGHSt 58, 318, 325 f. mwN).
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