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   BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18   

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https://dejure.org/2018,49750
BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18 (https://dejure.org/2018,49750)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - 3 StR 391/18 (https://dejure.org/2018,49750)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 (https://dejure.org/2018,49750)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 224 StGB; § 213 StGB; § 46 StGB; § 32 StGB
    Minder schwerer Fall der gefährlichen Körperverletzung bei Handeln nicht ohne eigenen Schuld (Herausforderung des Opfers; Veranlassung; bloße Ursächlichkeit; Verständlichkeit; Verhältnismäßigkeit); Verteidigung gegen den Vorwurf der Körperverletzung mit der Behauptung, ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • rewis.io

    Strafzumessung bei gefährlicher Körperverletzung: Bewertung einer wahrheitswidrigen Notwehrbehauptung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 213 ; StGB § 224 Abs. 1 Nr. 4
    Voraussetzungen für die Anwendbarkeit des § 213 StGB ; Herausfordern des Opfers zu seinem Verhalten; Vorliegen einer verständlichen Reaktion auf vorangegangenes Tun des Täters

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Strafzumessung: "Nicht ohne eigene Schuld, Ohrfeige als nicht angemessene Reaktion

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Darf ein Täter härter bestraft werden, wenn er sich wahrheitswidrig auf die Notwehr beruft?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2019, 400
  • StV 2021, 102 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.06.1999 - 1 StR 238/99

    Strafschärfung infolge Verteidigungsverhaltens; Untersuchungshaft;

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (BGH, NStZ-RR 2013, 170, 171; vgl. auch Senat, NStZ 2010, 692; BGH, NStZ-RR 1999, 328).

    Vorliegend lag in der unzutreffenden Behauptung des Angeklagten, er habe nur deshalb mit dem Messer in der Hand nach dem Zeugen H. geschlagen, weil dieser ihn nach mehreren unter Beteiligung A. s ausgeführten Schlägen erneut anzugreifen versucht habe (UA S. 10), keine über das Leugnen eigener Schuld hinausgehende, herabwürdigende Ehrverletzung des Geschädigten, die strafschärfend berücksichtigt hätte werden können; auch eine über das zulässige Verteidigungsverhalten hinausgehende, rechtsfeindliche Gesinnung ist den Angaben nicht zu entnehmen (vgl. BGH, NStZ-RR 1999, 328, 329; Senat, NStZ 2010, 692).

  • BGH, 22.07.1981 - 3 StR 254/81

    Anforderungen an ein Handeln des Täters "nicht ohne eigene Schuld" -

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 09.08.1988 - 4 StR 221/88

    Körperverletzung - Reizung zum Zorn - Strafmilderungsgrund

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 02.10.1985 - 3 StR 376/85

    Strafrechtlich relevanter Kausalverlauf bei Beschleunigung des Eintritts des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 26.04.1985 - 2 StR 181/85

    Provokation im Sinne von § 213 StGB - Berücksichtung der in der

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 9. August 1988 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367; vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 29.01.2013 - 4 StR 532/12

    Zulässiges Verteidigungsverhalten (Berufen auf Notwehr); Doppelverwertungsverbot

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Eine wahrheitswidrige Notwehrbehauptung kann erst dann straferschwerend gewertet werden, wenn Umstände hinzukommen, nach denen sich dieses Verteidigungsverhalten als Ausdruck einer zu missbilligenden Einstellung darstellt (BGH, NStZ-RR 2013, 170, 171; vgl. auch Senat, NStZ 2010, 692; BGH, NStZ-RR 1999, 328).
  • BGH, 13.01.2016 - 1 StR 581/15

    Minderschwerer Fall des Totschlags (vorhergehende Ohrfeigen als Misshandlung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Sie griff nicht lediglich nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten ein, sondern erreichte wegen der erlittenen Schmerzen die erforderliche Erheblichkeit für eine Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167).
  • BGH, 19.09.2017 - 1 StR 436/17

    Minderschwerer Fall des Totschlags (auf der Stelle zur Tat Hingerissen-Sein:

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - 3 StR 391/18
    Sie griff nicht lediglich nur geringfügig in die körperliche Unversehrtheit des Angeklagten ein, sondern erreichte wegen der erlittenen Schmerzen die erforderliche Erheblichkeit für eine Misshandlung im Sinne des § 223 Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. September 2017 - 1 StR 436/17, NStZ-RR 2018, 20, 21; vom 13. Januar 2016 - 1 StR 581/15, StraFo 2016, 167).
  • BGH, 22.01.2019 - 1 StR 585/18

    Minderschwerer Fall des Totschlags (Reizung zur Tat ohne eigene Schuld:

    Dabei ist die Verständlichkeit auch unter dem Gesichtspunkt der Verhältnismäßigkeit zu prüfen (BGH, Beschlüsse vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18, juris Rn. 7; vom 9. August 1988 - 4 StR 221/88, BGHR StGB § 213 Alternative 1 Verschulden 1; vom 2. Oktober 1985 - 3 StR 376/85, StV 1986, 200; vom 26. April 1985 - 2 StR 181/85, StV 1985, 367 und vom 22. Juli 1981 - 3 StR 254/81, juris Rn. 4).
  • BGH, 31.05.2021 - 1 StR 123/21

    Minder schwerer Fall des Totschlags (Begriff der Misshandlung: kein

    Lediglich geringfügige Eingriffe in die körperliche oder seelische Unversehrtheit des Täters des Tötungsdelikts sind regelmäßig nicht von ausreichendem Gewicht; die Erheblichkeitsschwelle ist aber bei schmerzhaften Ohrfeigen überschritten (vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2016 - 1 StR 518/15 Rn. 4 f. und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 9).
  • BGH, 23.08.2022 - 1 StR 270/22

    Strafzumessung (Grenze des zulässigen Verteidigungsverhaltens: Behauptung einer

    Die Grenze ist erst erreicht, wenn die wahrheitswidrige Notwehrbehauptung eine besonders verwerfliche Einstellung des Täters, etwa eine rechtsfeindliche Gesinnung, erkennen lässt oder die Ehre des Opfers verletzt (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 7. Dezember 2021 - 3 StR 411/21 unter 1.; vom 30. Januar 2020 - 4 StR 630/19 und vom 19. Dezember 2018 - 3 StR 391/18 Rn. 10; je mwN).
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