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   BGH, 19.12.2018 - VII ZR 288/17   

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https://dejure.org/2018,48308
BGH, 19.12.2018 - VII ZR 288/17 (https://dejure.org/2018,48308)
BGH, Entscheidung vom 19.12.2018 - VII ZR 288/17 (https://dejure.org/2018,48308)
BGH, Entscheidung vom 19. Dezember 2018 - VII ZR 288/17 (https://dejure.org/2018,48308)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund eines fehlenden Hinweises des Senats; Entscheidung über die Drittschuldnereigenschaft bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche eines Domaininhabers aus einem Registrierungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund eines fehlenden Hinweises des Senats; Entscheidung über die Drittschuldnereigenschaft bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche eines Domaininhabers aus einem Registrierungsvertrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 321a; ZPO § 844 Abs. 1
    Prüfung der Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör aufgrund eines fehlenden Hinweises des Senats; Entscheidung über die Drittschuldnereigenschaft bei der Pfändung der Gesamtheit der schuldrechtlichen Ansprüche eines Domaininhabers aus einem Registrierungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 05.07.2005 - VII ZB 5/05

    Pfändung von Domains

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - VII ZR 288/17
    Das habe der Senat in seiner Entscheidung vom 5. Juli 2005 (VII ZB 5/05, NJW 2005, 3353) selbst so gesehen, weshalb ohne vorherigen Hinweis nicht damit zu rechnen gewesen sei, dass er diese Auffassung nunmehr aufgebe.
  • BGH, 06.11.2007 - VI ZR 118/07

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - VII ZR 288/17
    Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge, über die der Senat in seiner aktuellen, der Geschäftsverteilung entsprechenden Besetzung zu entscheiden hat (allg. Meinung, vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - VI ZR 118/07 Rn. 1; Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, juris Rn. 3; Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 15. Aufl., § 321a Rn. 10; BeckOK ZPO/Bacher, Stand: 15. September 2018, § 321a Rn. 53), ist unbegründet.
  • BFH, 20.06.2017 - VII R 27/15

    Pfändung einer Internet-Domain unter Beachtung des

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - VII ZR 288/17
    Das Berufungsgericht hat die Drittschuldnereigenschaft der Beklagten ebenfalls bejaht und hierbei unter anderem auf das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 20. Juni 2017 (BFHE 258, 223) Bezug genommen.
  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 443/04

    Besetzung des Gerichts bei Entscheidung über eine Anhörungsrüge

    Auszug aus BGH, 19.12.2018 - VII ZR 288/17
    Die gemäß § 321a ZPO statthafte und auch im Übrigen zulässige Anhörungsrüge, über die der Senat in seiner aktuellen, der Geschäftsverteilung entsprechenden Besetzung zu entscheiden hat (allg. Meinung, vgl. BGH, Beschluss vom 6. November 2007 - VI ZR 118/07 Rn. 1; Beschluss vom 28. Juli 2005 - III ZR 443/04, NJW-RR 2006, 63, juris Rn. 3; Musielak/Voit/Musielak, ZPO, 15. Aufl., § 321a Rn. 10; BeckOK ZPO/Bacher, Stand: 15. September 2018, § 321a Rn. 53), ist unbegründet.
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