Rechtsprechung
BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verbot jedweder Nachbildung einer Orginalskulptur aus dem Gesichtspunkt einer Urheberrechts- oder Eigentumsverletzung - Gemeinfreiheit eines Werkes - Gegenstand des sachenrechtlichen Eigentums bei einem Werk als geistiges Gebilde - Unlauterer Wettbewerb bei Übernahme ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Apfelmadonna / Apfel-Madonna
- wikisource.org
Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur Apfel-Madonna
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 44, 288
- NJW 1966, 542
- MDR 1966, 214
- GRUR 1966, 503
- BB 1966, 51
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (15)
- BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60
Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Ein solches Schmarotzen an fremder Leistung sei nach der Rechtsprechung (BGHZ 37, 1, 19 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; 33, 20 - Figaros Hochzeit) dann wettbewerbswidrig, wenn ein fremdes fertiges Leistungsergebnis unmittelbar in unveränderter Gestalt für eigene Erwerbszwecke übernommen werde, ohne daß eine eigene Leistung hinzutrete.Es ist anerkannt, daß die Nachbildung von Gegenständen, an denen ein Sonderrechtsschutz urheberrechtlicher oder geschmacksmusterrechtlicher Art nicht oder nicht mehr besteht, gestattet ist (BGHZ 37, 1, 19 f [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; BGH GRUR 1958, 351 - Deutschlanddecke).
Diese Art der Ausschlachtung ist wettbewerbsrechtlich unlauter, wenn dadurch ein fremdes, den Einsatz beträchtlicher Arbeit und Kosten voraussetzendes Leistungsergebnis ohne ins Gewicht fallende zusätzliche eigene Leistung zur Förderung des eigenen Erwerbs unter Schädigung der wettbewerblichen Stellung desjenigen, der das Leistungsergebnis geschaffen hat, mühelos ausgebeutet wird (BGHZ 37, 1, 19 f [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI).
Das Berufungsgericht ist der Ansicht, der in der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz (BGHZ 37, 1 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60]; 33, 20 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58]), daß ein "Schmarotzen an fremder Leistung" gegeben sei, wenn die unveränderte Übernahme eines fremden fertigen leistungsergebnisses, wie bei Tonband- oder Filmaufnahmen, auf rein mechanischem Wege erfolge, müsse auch zum Tragen kommen, wenn - wie hier - die Klägerin ein gemeinfreies Werk so nachgebildet habe, daß es gewerblich genutzt werden könne, und wenn der Beklagte dieses Leistungsergebnis gegen den Willen der Klägerin ausnütze und diese dafür nicht entschädige.
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 64/58
Einwilligungsbedürfnis des Künstlers bei Tonbandaufnahmen einer Opernaufführung …
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Ein solches Schmarotzen an fremder Leistung sei nach der Rechtsprechung (BGHZ 37, 1, 19 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] - AKI; 33, 20 - Figaros Hochzeit) dann wettbewerbswidrig, wenn ein fremdes fertiges Leistungsergebnis unmittelbar in unveränderter Gestalt für eigene Erwerbszwecke übernommen werde, ohne daß eine eigene Leistung hinzutrete.Aus ähnlichen Erwägungen ist die Verwendung der Tonbandaufnahme einer Opernaufführung zur Rundfunksendung als sittenwidrig im Sinne der §§ 826 BGB, 1 UWa angesehen worden (BGHZ 33, 20, 28 f [BGH 31.05.1960 - I ZR 64/58] - Figaros Hochzeit), wenn sie ohne Erlaubnis der bei der Aufführung mitwirkenden ausübenden Künstler stattfindet.
Das Berufungsgericht ist der Ansicht, der in der Rechtsprechung entwickelte Grundsatz (BGHZ 37, 1 ff [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60]; 33, 20 ff [BGH 31.05.1960 - I ZR 53/58]), daß ein "Schmarotzen an fremder Leistung" gegeben sei, wenn die unveränderte Übernahme eines fremden fertigen leistungsergebnisses, wie bei Tonband- oder Filmaufnahmen, auf rein mechanischem Wege erfolge, müsse auch zum Tragen kommen, wenn - wie hier - die Klägerin ein gemeinfreies Werk so nachgebildet habe, daß es gewerblich genutzt werden könne, und wenn der Beklagte dieses Leistungsergebnis gegen den Willen der Klägerin ausnütze und diese dafür nicht entschädige.
- BGH, 21.11.1958 - I ZR 61/57
Wettbewerbswidrige Pflanzennachzüchtung
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Auch in diesen zuletzt genannten Fällen hat die wettbewerbsrechtliche Beurteilung demnach nicht - wie der Sonderrechtsschutz - den Schutz des fremden Arbeitsergebnisses als solchen zum Gegenstand, sondern die Art und Weise, wie eine fremde Arbeitsleistung von einem Wettbewerber ausgewertet wird (BGHZ 28, 388, 396 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge).Sie ist nur dann wettbewerbswidrig, wenn sie erst durch eine andere, ihrerseits unzulässige Wettbewerbshandlung ermöglicht wird (BGHZ 28, 388 [BGH 21.11.1958 - I ZR 61/57] - Nelkenstecklinge;… RGZ a.a.O. 135, 394 f; Baumbach-Hefermehl § 1 UWG Anm. 221 u. 282).
- RG, 19.03.1932 - I 345/31
1. Sind Naturnachbildungen vom Kunstschutz und vom Geschmacksmusterschutz …
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Die zu Wettbewerbszwecken erfolgende Benutzung eines fremden mit Mühen und Kosten errungenen Arbeitsergebnisses ist jedoch, wie der Bundesgerichtshof in Fortführung der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 385, 394 f - Künstliche Kranzblumen) - ausgesprochen hat, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht wettbewerbswidrig (BGHZ 18, 175 - Praktischer Ratgeber; BGH GRUR 1960, 244 - Simili-Schmuck).Denn es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Mitbewerber die Nachfrage ausnützt, die durch die erfolgreiche Tätigkeit eines Konkurrenten ausgelöst worden ist (BGH GRUR 1962, 144, 149 - Buntstreifensatin; RGZ 135, 385, 394 - Künstliche Kranzblumen).
- BGH, 27.11.1959 - I ZR 24/58
Simili-Schmuck
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
So kann es einen Verstoß gegen die guten Sitten des Wettbewerbs darstellen, wenn ein Wettbewerber sich aufs Engste an eine Vielzahl von in den beteiligten Verkehrskreisen geschätzten Modellen des Konkurrenten anlehnt und diese schrittweise und zielstrebig teilweise bis in die kleinsten Einzelheiten kopiert (BGH GRUR 1960, 244, 246 - Simili-Schmuck).Die zu Wettbewerbszwecken erfolgende Benutzung eines fremden mit Mühen und Kosten errungenen Arbeitsergebnisses ist jedoch, wie der Bundesgerichtshof in Fortführung der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 385, 394 f - Künstliche Kranzblumen) - ausgesprochen hat, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht wettbewerbswidrig (BGHZ 18, 175 - Praktischer Ratgeber; BGH GRUR 1960, 244 - Simili-Schmuck).
- BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
Buntstreifensatin
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Denn es ist wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden, wenn ein Mitbewerber die Nachfrage ausnützt, die durch die erfolgreiche Tätigkeit eines Konkurrenten ausgelöst worden ist (BGH GRUR 1962, 144, 149 - Buntstreifensatin; RGZ 135, 385, 394 - Künstliche Kranzblumen). - BGH, 20.09.1955 - I ZR 194/53
Werbeidee, Matern
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Die zu Wettbewerbszwecken erfolgende Benutzung eines fremden mit Mühen und Kosten errungenen Arbeitsergebnisses ist jedoch, wie der Bundesgerichtshof in Fortführung der neueren Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGZ 135, 385, 394 f - Künstliche Kranzblumen) - ausgesprochen hat, ohne Hinzutreten weiterer Umstände nicht wettbewerbswidrig (BGHZ 18, 175 - Praktischer Ratgeber; BGH GRUR 1960, 244 - Simili-Schmuck). - BGH, 15.11.1957 - I ZR 83/56
Sherlock Holmes
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Es dürfen insbesondere die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb nicht herangezogen werden, um einen nicht bestehenden Urheberrechtsschutz zu ersetzen, da sonst die zeitliche Begrenzung des Urheberschutzes ihren Sinn verlöre (BGHZ 26, 52, 59 [BGH 15.11.1957 - I ZR 83/56] - Sherlock Holmes;… Ulmer a.a.O. S. 27;… Baumbach-Hefermehl, Wettbewerbs- und Warenzeichenrecht, 9. Aufl. § 1 UWG Anm. 287). - BGH, 06.11.1963 - Ib ZR 41/62
Milchfahrer
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Schließlich lassen sich auch die im Urteil des Senats GRUR 1964, 215, 216 rechte Spalte - Milchfahrer - bezüglich des Eindringens in einen fremden Kundenkreis dargelegten Rechtsgrundsätze über den Umfang eines in die Zukunft wirkenden Verbots wegen eines früheren Verhaltens auf den Streitfall nicht anwenden, weil der Sachverhalt ein anderer ist. - BGH, 22.01.1952 - I ZR 68/51
Hummelfiguren - Stil, Manier und Technik eines Künstlers sind nicht Gegenstand …
Auszug aus BGH, 13.10.1965 - Ib ZR 111/63
Das schließt jedoch nicht aus, eine wettbewerbliche Leistung dann gegen eine im Wege der Nachahmung erfolgende Ausnutzung zu schützen, wenn besondere - außerhalb des kunstschutzrechtlichen Tatbestandes liegende - Umstände hinzutreten, welche die Ausnutzung wettbewerbsrechtlich als unlauter erscheinen lassen (BGHZ 5, 1, 10 [BGH 22.01.1952 - I ZR 68/51] - Hummel-Figuren). - BGH, 03.07.1964 - Ib ZR 179/62
- BGH, 14.01.1958 - I ZR 40/57
Wettbewerbsrechtliche Beurteilung von nicht Sonderrecht unterstellten …
- BGH, 31.05.1960 - I ZR 53/58
Öffentliches Schallplattenkonzert und Künstlerlizenz
- RG, 07.04.1910 - VI 344/09
Vervielfältigung künstlerischer Vorträge.
- RG, 03.03.1934 - I 227/33
Genießen Rennvoraussagen ("Renntipps") Schriftwerksschutz?
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 45/10
Eigentumsbeeinträchtigung durch Anfertigung und Verwertung der Fotografien von …
Diese Befugnis des Grundstückseigentümers erkennt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an (Urteile vom 13. Oktober 1965 - Ib ZR 111/63, BGHZ 44, 288, 295, vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779, vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252 unter I. 2 b aE und vom 8. November 2005 - KZR 37/03, BGHZ 165, 62, 70 für Tonübertragung aus einem Fußballstadion). - OLG Stuttgart, 31.05.2017 - 4 U 204/16
Reiss-Engelhorn-Museen
Bereits vorher wurde eine Eigentumsverletzung für die Herstellung von Nachbildungen einer gemeinfreien Skulptur verneint, wenn als Vorlage eine mit Erlaubnis des Eigentümers hergestellte Kopie benutzt wurde (BGHZ 44, 288 [292 und 293] Nachbildung einer gemeinfreien Skulptur):. - BGH, 09.03.1989 - I ZR 54/87
Zulässigkeit eines Fotos von allgemein zugänglicher Stelle - Friesenhaus
Die bürgerlich-rechtliche Besitz- und Eigentumsordnung dient dem Schutz der Sachherrschaft über die körperliche Sache, während Gegenstand des Urheberrechts das unkörperliche, geistige Werk ist (vgl. BGHZ 44, 288, 293 f - Apfel-Madonna).
- BGH, 17.12.2010 - V ZR 46/10
Zulässigkeit der gewerblichen Herstellung und Verwertung von Filmaufnahmen von …
Diese Befugnis des Grundstückseigentümers erkennt der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung an (Urteile vom 13. Oktober 1965 - Ib ZR 111/63, BGHZ 44, 288, 295, vom 20. September 1974 - I ZR 99/73, NJW 1975, 778, 779, vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252 unter I. 2 b aE und vom 8. November 2005 - KZR 37/03, BGHZ 165, 62, 70 für Tonübertragung aus einem Fußballstadion). - BGH, 11.03.1993 - I ZR 264/91
Freie Benutzung urheberrechtlich geschützter Elemente einer Comic-Serie - Asterix
Sofern die Vorschriften des Urheberrechts einer bestimmten Werknutzung nicht entgegenstehen, kommt ein gegen sie gerichteter wettbewerblicher Unterlassungsanspruch nur dann in Betracht, wenn besondere Umstände hinzutreten, die den Vorwurf unlauteren Verhaltens rechtfertigen (vgl. BGHZ 26, 52, 59 - Sherlock Holmes; 44, 288, 295 f. - Apfel-Madonna; BGH GRUR 1958, 402, 404 - Lili Marleen; GRUR 1992, 697, 699 - ALF). - LG Stuttgart, 27.09.2016 - 17 O 690/15
Urheberrechtlicher Schutz für Reproduktionsfotografien
Diese Rechtsprechung des BGH, die zur Frage der Eigentumsverletzung bei Verwertung von Fotografien eines Grundstücks ergangen ist und deren Erstreckung auf die ungenehmigte Anfertigung von Fotografien gemeinfreier beweglicher Objekte bislang offen gelassen wurde (…BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 9- Preußische Kunstwerke; ebenfalls offenlassend BGH, NJW 1966, 542 [543]- Apfel-Madonna), lässt sich auf die vorliegende Fallkonstellation übertragen.Denn die von der Erlaubnis nicht gedeckten Fotografien sind in diesem Fall unter Verletzung der dem Eigentümer zustehenden Befugnis entstanden, andere vom Zugang zur Sache oder von deren Anblick auszuschließen und ihnen damit die Möglichkeit der Ablichtung und deren Verwertung abzuschneiden oder zumindest zu erschweren (…vgl. BGH, GRUR 2015, 578 Rn. 9 - Preußische Kunstwerke; BGH, GRUR 1966, 503 - Apfel-Madonna; BGH, GRUR 1990, 390 = NJW 1989, 2251 [2252]- Friesenhaus).
- BGH, 20.09.1974 - I ZR 99/73
Schloß Tegel
Selbst wenn das richtig wäre - der BGH hat diese Frage bisher offen gelassen (BGHZ 44, 288, 293 - Apfelmadonna) - wäre das für die Entscheidung des Streitfalls unerheblich. - BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88
Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte; …
Eine solche Anderung der Größenverhältnisse eines Werkes stellt grundsätzlich keine eigenschöpferische Bearbeitung dar (vgl. BGHZ 44, 288, 293 Apfel-Madonna).Diese bloße Veränderung der Größenverhältnisse beruht auf handwerklichem Können und stellt - wie ausgeführt - weder für eine Bearbeitung (§ 3 UrhG ) noch für eine Sammlung (§ 4 UrhG ) eine schöpferische Leistung dar (vgl. BGHZ 44, 288, 293 - Apfel-Madonna; auch vorstehend unter III. 3. a).
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 12/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
76 Der Bundesgerichtshof hat die Frage, ob das Fotografieren an sich als Einwirkung auf das Eigentum zu sehen sei, in den von den Parteien zitierten Entscheidungen ("Apfelmadonna", BGHZ 44, 288 und "Schloss Tegel", GRUR 1975, 500) dahin stehen lassen. - BGH, 19.12.2014 - V ZR 324/13
Eigentumsverletzung: Verwertung von Fotografien gemeinfreier Gemälde
Eine rechtswidrige Eigentumsverletzung kommt nämlich nur in Betracht, wenn die Fotografien unter Verletzung der dem Eigentümer zustehenden Befugnis entstanden sind, andere vom Zugang zur Sache oder von deren Anblick auszuschließen und ihnen damit die Möglichkeit der Ablichtung und deren Verwertung abzuschneiden oder zumindest zu erschweren (vgl. BGH, Urteil vom 13. Oktober 1965 - I ZR 111/63, BGHZ 44, 288, 295; Urteil vom 9. März 1989 - I ZR 54/87, NJW 1989, 2251, 2252). - BGH, 16.01.1997 - I ZR 9/95
CB-infobank I
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 14/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
- OLG Brandenburg, 18.02.2010 - 5 U 13/09
Kulturgut im Eigentum einer öffentlich-rechtlichen Stiftung: Anspruch auf …
- LG Bielefeld, 05.03.2013 - 4 O 191/11
Weiterveräußerung von Multimedia-Downloads kann durch AGB untersagt werden
- BGH, 26.06.1981 - I ZR 73/79
Carrera
- BGH, 19.09.2003 - V ZR 319/01
Streit um Internetangebot in privatem Kabelnetz
- BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90
"ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des …
- BGH, 09.03.1989 - I ZR 189/86
Forschungskosten; Ansprüche des Erstantragstellers gegen den Nachanmeldern auf …
- BGH, 14.11.1985 - I ZR 68/83
"Bob Dylan"; Rechtstellung des ausübenden Künstlers; Verbot der Verbreitung …
- BGH, 20.11.1986 - I ZR 188/84
"Die Zauberflöte"; Inlandsschutz eines ausländischen Künstlers; Ansprüche bei …
- LG Potsdam, 21.11.2008 - 1 O 330/08
Schloss-Fotos II
- BGH, 04.11.1966 - Ib ZR 77/65
Rechtmäßigkeit des Vertriebs eines Produkts - Ähnlichkeit zu einem …
- BGH, 23.10.1981 - I ZR 62/79
Urheberrecht - Büromöbel - Wettbewerbswidrigkeit - Nachbau
- OLG Hamburg, 14.04.2016 - 5 U 117/12
Urheberrechtsverletzung: Zeitablauf eines befristeten Unterlassungstitels; …
- BGH, 18.10.1990 - I ZR 283/88
Finnischer Schmuck - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- BGH, 30.10.1968 - I ZR 52/66
Reprint
- BGH, 22.03.1990 - I ZR 43/88
Telefonnummer 4711 - Beeinträchtigung des Werbewerts
- LG Berlin, 17.11.2016 - 28 O 498/14
Urheberrechtsverletzung: Anspruch auf Einwilligung in die Vernichtung eines …
- OLG Hamburg, 16.06.2004 - 5 U 42/03
"AMIGO"; Wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit des Nachbaus eines Produkts nach …
- BGH, 24.06.1966 - Ib ZR 32/64
Saxophon
- BGH, 03.05.1968 - I ZR 66/66
Pulverbehälter
- LG Düsseldorf, 17.10.2012 - 12 O 473/08
Rechtsfolgen der Vernichtung des Gemäldes "Ready-Made de l'Histoire dans Café des …
- BGH, 30.01.1992 - I ZR 113/90
Pullovermuster - Wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz
- OLG Hamburg, 01.07.2009 - 5 U 183/07
Geschmacksmusterschutz: Anforderungen an eine vorherige Offenbarung eines Musters …
- OLG Bremen, 27.01.1987 - 1 U 58/86
Ansprüche auf Unterlassung, Einziehung des Werbematerials und Geldentschädigung; …
- OLG Hamburg, 22.05.2003 - 5 U 144/02
Messerblock
- LG Stuttgart, 14.04.2011 - 17 O 513/10
Weiterverkaufsverbot von Online-Hörbüchern rechtmäßig
- OLG Frankfurt, 23.02.1984 - 6 U 169/83
Die "Schlümpfe" genießen Kunstschutz - Zum Unterlassungsanspruch bezüglich …
- LG Hamburg, 12.07.2013 - 332 S 76/12
Unerlaubte Handlung: Grundsätze an die Darlegungs- und Beweispflicht zur …
- KG, 11.07.2000 - 5 U 3777/99
Urheberschutz; Lehrmaterial; Lernsoftware; Wissenschaftliche Darstellung; …
- OLG Frankfurt, 11.07.1995 - 11 U 61/94
Urheberrechtlicher Schutz für Möbel; Schaffung von Möbelmodellen vor …
- OLG Köln, 02.12.1994 - 6 U 215/92
Anspruch auf Unterlassung einer Vervielfältigung und/oder Verbreitung von Teilen …
- OLG Köln, 13.11.1981 - 6 U 156/81
Vertrieb einer Baby-Liege als unlautere Wettbewerbshandlung; Nachahmen fremder …
- BGH, 17.03.1972 - I ZR 152/69
Klage des ehemaligen Lieferanten von Sprühdosen in Form sogenannter …
- BGH, 23.10.1981 - I ZR 47/79
- BGH, 08.03.1973 - X ZR 67/71
Zurückweisung einer Revision - Wettbewerbswidrige Aneignung fremder …
- BGH, 07.05.1971 - I ZR 148/69
Schadensersatzanspruch aus der Vollziehung einer einstweiligen Anordnung - …
- BGH, 15.06.1967 - Ib ZR 157/64
Vorwurf einer rechtsverletzenden Nachahmung - Ausnutzung einer wettbewerblichen …