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BGH, 20.01.1965 - IV ZR 43/64 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes - Wiederaufrollen der Abstammungsfrage - Anfechtungsrecht des Staatsanwalts nach rechtskräftiger Abweisung einer früheren Anfechtungsklage des Mannes
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 43, 94
- NJW 1965, 866
- MDR 1965, 368
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.12.1956 - IV ZR 261/56
Anfechtung der Ehelichkeit
Auszug aus BGH, 20.01.1965 - IV ZR 43/64
Er hat - noch unter der Geltung des durch das Familienrechtsänderungsgesetz vom 11. August 1961 aufgehobenen früheren § 1595 a BGB - in seinem BGHZ 23, 1 ff [BGH 19.12.1956 - IV ZR 261/56] veröffentlichten Urteil vom 19. Dezember 1956 ausgesprochen, eine erneute, gegen das Kind erhobene Ehelichkeitsanfechtungsklage des Staatsanwalts sei unzulässig, wenn die frühere Klage des Ehemannes der Mutter rechtskräftig abgewiesen sei, weil das Kind nicht unehelich oder seine Unehelichkeit nicht nachzuweisen sei.Ob die in dem Urteil des Senats vom 19. Dezember 1956 (BGHZ 23, 1 ff [BGH 19.12.1956 - IV ZR 261/56]) vertretene Auffassung einer Überprüfung bedarf, kann hier dahingestellt bleiben.
- BGH, 10.05.1951 - IV ZR 72/50
Anfechtung der Ehelichkeit
Auszug aus BGH, 20.01.1965 - IV ZR 43/64
Der Senat habe es aus diesem Grunde für möglich erklärt, daß unter besonderen Umständen sogar die von dem Ehemann selbst unter Berücksichtigung der Fristenhemmungsvorschriften rechtzeitig erhobene Anfechtungsklage rechtsmißbräuchlich sei (BGHZ 2, 130, 138 [BGH 10.05.1951 - IV ZR 72/50], LM § 1598 BGB Nr. 2). - RG, 15.03.1935 - IV 346/34
1. Zur Frage der Zulässigkeit der Klage auf Herstellung der häuslichen …
Auszug aus BGH, 20.01.1965 - IV ZR 43/64
Man könnte deshalb bei der Erörterung der hier umstrittenen Frage auf den Grundsatz verweisen, daß eine Änderung der Gesetzgebung die Erneuerung eines rechtskräftig abgeschlossenen Streites nur dann rechtfertigen könne, wenn der Gesetzgeber dies ausdrücklich zugelassen habe (so RGZ 147, 385, 390) oder wenn es sich, wie in dem RGZ 46, 67 entschiedenen Falle, um dauernde in jedem Augenblick neue Ansprüche erzeugende Rechtsverhältnisse handle. - RG, 18.03.1940 - IV 734/39
1. Wie wird das Recht des Staatsanwalts zur Anfechtung der Ehelichkeit durch die …
Auszug aus BGH, 20.01.1965 - IV ZR 43/64
Das Reichsgericht hat diese Frage in seinem Urteil vom 18. März 1940 (RGZ 163, 156) entgegen der damals im Schrifttum überwiegend vertretenen Meinung bejaht.