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   BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69   

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https://dejure.org/1971,531
BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69 (https://dejure.org/1971,531)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1971 - IV ZR 42/69 (https://dejure.org/1971,531)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1971 - IV ZR 42/69 (https://dejure.org/1971,531)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstprämie - Versicherungsfall - Leistungsfreiheit - Verpflichtung zur Leistung - Versicherungsleistung - Rückgriff - Versicherungsschutz - Verzug beim Teilbetrag - Versicherungsprämie

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Erstprämie - Leistungsfreiheit - Prämienzahlungspflicht - Schadenersatzanspruch - Prämie

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Leistungsfreiheit des Versicherers bei Nichtzahlung der Erstprämie bei Eintritt des Versicherungsfalls

Papierfundstellen

  • BGHZ 55, 281
  • NJW 1971, 937
  • MDR 1971, 467
  • VersR 1971, 429
  • DB 1971, 775
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (7)

  • LG Aurich, 06.03.1968 - 1 S 187/67
    Auszug aus BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69
    Gegen die Ausführungen des Berufungsgerichts ist rechtlich nichts einzuwenden; sie entsprechen zur Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem mitversicherten Fahrer den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemeine Anerkennung gefunden haben (BGH LM Nr. 6 zu § 10 AVB f. KraftfVers = VersR 1959, 329; BGHZ 49, 130, 133 = VersR 1968, 185/86; Prölss/Martin, VVG 18. Aufl. § 10 AKB Anm. 4; Prölss VersR 1968, 269; Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 3 Anm. 3; Thees/Hagemann, Das Recht der Kfz-Haftpflichtversicherung 2. Aufl. § 158 f VVG Anm. 5, § 10 AKB Anm. 4; Bauer VersR 1969, 598/99 und Böttger NJW 1969, 55).

    Dieser Rechtsgedanke allein rechtfertigt es aber nicht, die Bestimmung entgegen ihrem Wortlaut auf die Verletzung von Rechtspflichten auszudehnen, um die es hier bei der Verletzung der Verpflichtung zur Zahlung der Erstprämie geht (A. A. Lorenz NJW 1969, 471 Anm. zu Nr. 12).

  • BGH, 17.04.1967 - II ZR 228/64

    Rechtsfolgen der Genehmigung eines durch einen Minderjährigen abgeschlossenen

    Auszug aus BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69
    Die Bedeutung, die das Gesetz insbesondere der Zahlung der Erstprämie beimisst, ist daran erkennbar, dass die nach § 38 Abs. 2 VVG eintretende Leistungsfreiheit des Versicherers kein Verschulden des Versicherungsnehmers erfordert (BGHZ 47, 352, 354; Bruck/Möller, VVG 8. Aufl. § 38 Anm. 17), die Leistungsfreiheit des Versicherers als Folge einer Obliegenheitsverletzung aber stets ein Verschulden des Versicherungsnehmers voraussetzt (§ 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1 VVG).
  • LG Koblenz, 03.07.1969 - 3 S 132/68
    Auszug aus BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69
    Die Beschränkung kommt klar und unmissverständlich in der eindeutigen Fassung des § 158 i VVG zum Ausdruck, womit der Gesetzgeber eine Anwendung der Vorschrift ausschließen wollte, wenn die Leistungsfreiheit des Versicherers "nicht auf einer Obliegenheitsverletzung, sondern auf einer das gesamte Vertragsverhältnis berührenden Verletzung der Prämienzahlungspflicht beruht" (so die Amtl. Begründung a. a. O. S. 32; ebenso: Prölss/Martin a. a. O. § 158 i VVG Anm. 3; Stiefel/Wussow a. a. O. Anh. 10-13 Anm. 35; Fleischmann in Das Deutsche Bundesrecht III J 30 S. 122; LG Koblenz NJW 1969, 1720).
  • BGH, 14.12.1967 - II ZR 169/65

    Rechtsstellung des Mitversicherten in der Kfz.-Versicherung

    Auszug aus BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69
    Gegen die Ausführungen des Berufungsgerichts ist rechtlich nichts einzuwenden; sie entsprechen zur Leistungsfreiheit des Versicherers gegenüber dem mitversicherten Fahrer den Grundsätzen, die in der Rechtsprechung und im Schrifttum allgemeine Anerkennung gefunden haben (BGH LM Nr. 6 zu § 10 AVB f. KraftfVers = VersR 1959, 329; BGHZ 49, 130, 133 = VersR 1968, 185/86; Prölss/Martin, VVG 18. Aufl. § 10 AKB Anm. 4; Prölss VersR 1968, 269; Stiefel/Wussow, AKB 7. Aufl. § 3 Anm. 3; Thees/Hagemann, Das Recht der Kfz-Haftpflichtversicherung 2. Aufl. § 158 f VVG Anm. 5, § 10 AKB Anm. 4; Bauer VersR 1969, 598/99 und Böttger NJW 1969, 55).
  • BGH, 03.12.1962 - II ZR 47/60

    Rückgriff des Haftpflichtversicherers gegen den mitversicherten Fahrer

    Auszug aus BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit ein Mitschädiger "Dritter" im Sinne des § 3 Nr. 4 PflVersG sei und vom Versicherer die Befriedigung seines Ausgleichsanspruchs verlangen kann (vgl. dazu BGHZ 20, 371, 376/77 = VersR 1956, 364; BGH LM Nr. 7 zu § 7 AVB f. KraftfVers = VersR 1963, 134/35; Thees/Hagemann a. a. O. S. 267; Kramer VersR 1957, 274 und J. Prölss VersR 1969, 533).
  • BGH, 17.05.1956 - II ZR 96/55

    Haftpflichtversicherung. Ausgleichsansprüche

    Auszug aus BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69
    Es kann dahingestellt bleiben, ob und inwieweit ein Mitschädiger "Dritter" im Sinne des § 3 Nr. 4 PflVersG sei und vom Versicherer die Befriedigung seines Ausgleichsanspruchs verlangen kann (vgl. dazu BGHZ 20, 371, 376/77 = VersR 1956, 364; BGH LM Nr. 7 zu § 7 AVB f. KraftfVers = VersR 1963, 134/35; Thees/Hagemann a. a. O. S. 267; Kramer VersR 1957, 274 und J. Prölss VersR 1969, 533).
  • BGH, 19.01.1967 - II ZR 37/64

    Zurechnung der Erklärungen eines Vertreters bei einer Schadensanzeige

    Auszug aus BGH, 20.01.1971 - IV ZR 42/69
    Die Bestimmung beschränkt das Rückgriffsrecht des Versicherers gegen mitversicherte Personen, setzt aber voraus, dass der Versicherer in diesen Fällen gegenüber dem Mitversicherten leistungsfrei geworden ist (Vgl. die Amtl. Begründung BT-Drucks. IV/2252, S. 31; BGH LM Nr. 6 zu § 3 AVB f. KraftfVers = VersR 1967, 343/44; BGHZ 49, 134/35; Prölss/Martin a. a. O. § 158 i VVG Anm. 5 A; Stiefel/Wussow a. a. O. § 3 Anm. 3; Bauer VersR 1969, 598/99. - A. A. Sendtner-Voelderndorff VersR 1969, 114 ff, der im Falle des § 158 i VVG eine vertragliche Deckungspflicht des Versicherers gegenüber dem Versicherten annimmt).
  • BGH, 14.09.2005 - IV ZR 216/04

    Umfang der Leistungsfreiheit des Versicherers bei mehreren

    Die Beklagte hat den Kläger zu Recht in Höhe von 10.000 EUR nach § 3 Nr. 2, 9 PflVG i.V. mit § 426 Abs. 1 BGB in Regress genommen; diese Bestimmungen kommen auch auf den nach § 10 Abs. 2c AKB in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer des PKW zur Anwendung (BGHZ 55, 281, 287; BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 - VersR 1986, 1010 unter II 2 b aa).
  • BGH, 24.10.2007 - IV ZR 30/06

    Voraussetzungen und Verjährung des Rückgriffsanspruchs des

    Danach kann der Versicherer nicht nur beim Versicherungsnehmer als Halter des PKW Rückgriff nehmen, sondern auch bei dem nach § 10 Abs. 2 c AKB 97 in das Haftpflichtversicherungsverhältnis einbezogenen Fahrer, sofern dieser die Obliegenheit - hier durch Führen des PKW in alkoholisiertem Zustand - verletzt hat (vgl. BGHZ 55, 281, 287; Senatsurteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04 - VersR 2005, 1720 unter II 1).
  • BGH, 14.01.2004 - IV ZR 127/03

    Verlust des Haftpflichtversicherungsschutzes für mitversicherte

    Denn bereits unter der bis zum 31. Dezember 1990 geltenden Fassung des § 158i VVG hatte es der Bundesgerichtshof mehrfach abgelehnt, den Anwendungsbereich gegen den im Gesetzgebungsverfahren geäußerten Willen des Gesetzgebers auszudehnen (BGHZ 55, 281, 288; 103, 52, 57) oder auch die Regreßmöglichkeiten von Sozialversicherungsträgern zu beschränken (BGHZ 88, 296, 300).

    bb) Im Jahre 1971 entschied der Bundesgerichtshof, daß § 158i VVG einem Regreß des Versicherers beim Versicherten dann nicht entgegenstehe, wenn der Versicherer infolge Prämienzahlungsverzuges (des Versicherungsnehmers) leistungsfrei geworden sei (BGHZ 55, 281 ff.).

    Wenn er gleichwohl in den Anwendungsbereich der Vorschrift zwar den Fall des § 38 Abs. 2 VVG aufgenommen hat, den Fall, daß im Zeitpunkt des Versicherungsfalles wegen Kündigung ein Versicherungsvertrag nicht mehr besteht, aber ausweislich der Gesetzesbegründung gerade vom Anwendungsbereich der Vorschrift ausnehmen wollte, haben die Gerichte diese gesetzgeberische Entscheidung zu respektieren (BGHZ 55, 281, 288; 88, 296, 300; 103, 52, 57).

  • BGH, 10.06.1986 - VI ZR 113/85

    Forderungsübergang im Schadensfall

    aa) Die Beklagte könnte, wenn von C. ein außerhalb des Versicherungsverhältnisses stehender Dritter als Beifahrer verletzt worden wäre und sie diesem Ersatz geleistet hätte, gemäß § 3 Nr. 9 Satz 2 PflVG bei B. und C. Regreß nehmen (zur Anwendung dieser Vorschrift auf den mitversicherten Fahrer siehe BGH, Urteil vom 20 Januar 1971 - IV ZR 42/69 - VersR 1971 429 f)- Dem kann nicht, wie die Klägerin geltend gemacht hat, entgegengehalten werden, daß die Beklagte dann ausschließlich für C. geleistet hätte und deshalb auch nur von ihm Erstattung verlangen könnte, weil B. als Halter gemäß § 8 a ABS.
  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZR 152/86

    Rückgriff des Sozialversicherungsträgers gegen den Fahrer bei Leistungsfreiheit

    Ebenfalls der ehemalige IV. Zivilsenat hat jedoch in BGHZ 55, 281, 284 unter Hinweis auf die Amtliche Begründung zum Pflichtversicherungsgesetz vom 5. April 1965 klargestellt, daß § 158i VVG nur bei Obliegenheitsverletzungen, nicht aber auch bei einer Verletzung der Prämienzahlungspflicht gilt und daher sogar der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherer bei Verletzung der Prämienzahlungspflicht gegenüber dem mitversicherten Fahrer zum Regreß berechtigt ist.

    Der Senat hat daher bereits in seinem die Prozeßkostenhilfe versagenden Beschluß vom 6. Mai 1987 - IVa ZA 7/87 - in einem gleichgelagerten Fall (OLG Hamm VersR 1987, 604) darauf hingewiesen, daß kein Anlaß besteht, von der Entscheidung in BGHZ 55, 281 abzuweichen.

  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 235/74

    Grenzen des § 158i VVG

    Die besondere gesetzliche Privilegierung eines an der Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers schuldlosen Mitversicherten in Gestalt eines Rückgriffsverbots ist nur dann sinnvoll, wenn das Gesetz davon ausgeht, daß der Versicherungsschutzanspruch des Mitversicherten - trotz der vertraglich eingeräumten Befugnis zur selbständigen Geltendmachung (z.B. § 10 Nr. 4 AKB) - in seinem Bestand abhängig ist vom Versicherungsschutzanspruch des Versicherungsnehmers (vgl. BGHZ 49, 130, 134 f; 55, 281, 283; Lorenz NJW 1971, 2145).

    Würde man gleichwohl die Leistungspflicht des Versicherers gegenüber dem mitversicherten Fahrer bejahen, so verlöre der Versicherer insoweit auch die Vergünstigungen des § 158 c Abs. 3 bis 5 VVG; vor allem müßte er dem mitversicherten Fahrer Deckungsschutz gegenüber dem Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gewähren (BGHZ 55, 281, 288; das wird von Sendtner-Voelderndorff VersR 1969, 114, auf den sich das Berufungsgericht u.a. beruft, übersehen).

  • OLG Frankfurt, 24.06.1986 - 8 U 174/85

    Zum Mitverschulden des nichtangegurteten Insassen zum Haftungsverzicht bei

    Von einer Verletzung der Anzeigepflicht durch den geschädigten Versicherungsnehmer ist aber ein Vermögensnachteil insoweit nicht zu befürchten, als Obliegenheitsverletzungen des Versicherungsnehmers nach dem Versicherungsfall allenfalls dann zu Lasten des mitversicherten Schädigers wirken können (vgl. § 3 Abs. 3 S. 1 AKB sowie - für die seit Inkrafttreten des § 158 i VVG am 1.10.1965 geltende Rechtslage - BGH VersR 1976, 870 ff.), wenn dies nach dem Zweck der Obliegenheit und dem Gewicht der durch sie geschützten Interessen des Versicherers gerechtfertigt erscheint (vgl. BGHZ 49, 130 ff., 139 für Verletzung der Aufklärungspflicht - vgl. auch BGHZ 55, 281 ff., 284 - für Verletzung der Prämienzahlungspflicht - noch weitergehend - für völligen Ausschluß der Berücksichtigung des Verhaltens des Versicherungsnehmers nach dem Versicherungsfall zu Lasten des Mitversicherten - OLG Hamm VersR 1967, 747 ff., 749; vgl. auch - zur Zurechnung der vor dem Eintritt des Versicherungsfalls liegenden Tatbestände im Rahmen der Fremdversicherung - BGH VersR 1971, 239 ff., 240; BGH VersR 1981, 40 ff., 40; BGH VersR 1981, 971 ff.; OLG Köln VersR 1982, 383).
  • BGH, 14.07.1976 - IV ZR 235/75
    a) Die besondere gesetzliche Privilegierung eines an der Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers schuldlosen Mitversicherten in Gestalt eines Rückgriffsverbots ist nur dann sinnvoll, wenn das Gesetz davon ausgeht, daß der Versicherungsschutzanspruch des Mitversicherten - trotz der vertraglich eingeräumten Befugnis zur selbständigen Geltendmachung (z.B. § 10 Nr. 4 AKB) - in seinem Bestand abhängig ist vom Versicherungsschutzanspruch des Versicherungsnehmers (vgl. BGHZ 49, 130, 134 f; 55, 281, 283; Lorenz, NJW 1971, 2145).

    Würde man gleichwohl die Leistungspflicht des Versicherers gegenüber dem mitversicherten Fahrer bejahen, so verlöre der Versicherer insoweit auch die Vergünstigungen des § 158 c Abs. 3 bis 5 VVG; vor allem müßte er dem mitversicherten Fahrer Deckungsschutz gegenüber dem Rückgriffsanspruch des Sozialversicherungsträgers gewähren (BGHZ 55, 281, 288; das wird von Sendtner-Voelderndorff, VersR 1969, 114, auf den sich das Berufungsgericht u.a. beruft, übersehen).

  • LG Potsdam, 24.05.2022 - 13 S 18/21

    Zettel an der Windschutzscheibe

    Ein Anspruch der Klägerin auf Regress kommt auch gegen den Beklagten als lediglich mitversicherten Fahrer im Sinne von A 1.2 lit. c), F 1. AKB aus übergegangenem Recht nach § 116 I 2 VVG in Verbindung mit §§ 426 II 1, 823 I BGB, § 18 StVG in Betracht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1971 - IV ZR 42/69 -, Rn. 5f.; BGH, Urteil vom 10. Juni 1986 - VI ZR 113/85 -, Rn. 10; BGH,Urteil vom 14. September 2005 - IV ZR 216/04 -, Rn. 6, die auf die vorherige Regelung in § 3 Nr. 9 S. 2 PflVG Bezug nehmen(vgl. BT-Drucksache 16/3945 vom 20.12.2006: Entwurf eines Gesetzes zur Reform des Versicherungsvertragsrechts, Begründung zu § 116 I VVG (Gesamtschuldner) S. 50, und insb.
  • BAG, 28.07.1972 - 3 AZR 468/71

    Pensionskasse - Arbeitsvertragspflicht - Schadensersatzanspruch - Beweislast -

    (4) Diese Beweislastverteilung entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Ersten Senats des Bundesazbeitsgcrzchts darüber, daß § 282 BGB m den Fallen gefahrengeneigter Arbeit nicht anwendbar ist (BAG 19, 66 £ "70 f. / s AP Nr. 5 zu § 282 BGB £" zu XXI 1 der GrundeJT, ferner das zur Veröffentlichung m der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmte Urteil vom 18 Dezember 1970 - 1 AZR 177/70 AP Nr. 65 zu § 611 BGB Haftung des Arbeitnehmers £"zu I der Grunde/) Die Besonderheit liegt bei diesen Tatbeständen darin, daß die Schadensursache im Gefahrenbereich des Arbeitgebers liegt, der die Arbeiten durch seinen Aibcitnehmor verrichten laßt Wollte man hier die Beweislast für sein Nichtvcrtrelenmussen dem Arbeitnehmer aufburden, der auf Schadenersatz i Anspruch genommen wird, wurde man das Rechtsprinzip des § 282 BGB m sein Gegenteil verkehren,.
  • OLG Hamm, 17.12.1986 - 13 U 105/86

    Nichtzahlung von Folgeprämien; Leistungsfreiheit des Kfz-Haftpflichtversicheres;

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