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   BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76 (S)   

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BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76 (S) (https://dejure.org/1977,9629)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1977 - 3 StR 446/76 (S) (https://dejure.org/1977,9629)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) (https://dejure.org/1977,9629)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen des korrigierenden Eingriffs des Revisionsgerichts in die Beweiswürdigung des Tatrichters - Schweigen des Urteils als sachlichrechtlicher Mangel, der zu seiner Aufhebung führt - Errichtung einer besonders zum Empfang des Polizeifunks geeignete ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.04.1952 - 1 StR 96/52

    Verletzung des Fragerechts des Verteidigers - Abweisung einer Frage wegen

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76
    Insoweit gelten für die Begründung einer solchen Entscheidung die von der Rechtsprechung für die Ablehnung von Beweisanträgen entwickelten Grundsätze entsprechend (BGHSt 2, 284, 286, 287; 13, 252, 255; BGH bei Dallinger MDR 1973, 371).

    Nicht zur Sache gehören vornehmlich die Fragen, die sich weder unmittelbar noch mittelbar auf den Gegenstand der Untersuchung beziehen und verfahrensfremden Zwecken dienen (BGHSt 2, 284, 287).

    Solche Fragen dürfen nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden (BGHSt 2, 284, 289; 13, 252, 255), und zwar auch nicht mit dem Hinweis darauf, daß nur die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung, nicht deren frühere Einlassung verwertet werden sollen.

    Da die Strafkammer demnach keine stichhaltigen Gründe für die Zurückweisung der Fragen der Verteidigung angeführt hat, die beanstandeten Beschlüsse also durch keine Verfahrensvorschrift gedeckt sind, ist die Verteidigung des Angeklagten in unzulässiger Weise beschränkt worden (BGHSt 2, 284, 286; 21, 334, 360).

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Bahnpolizeibeamten-Fall

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die im Revisionszug nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens gebotene Prüfung des Ablehnungsgesuchs ergäbe, daß es bei Anlegung rechtlich zutreffender Maßstäbe sachlich gerechtfertigt war (BGHSt 18, 200, 203 mit weiteren Nachweisen; 21, 334, 338; 23, 265, 267).

    Daß der abgelehnte Richter bereits davon ausgegangen sei, der Angeklagte "werde verurteilt", kann bei vernünftiger Würdigung (vgl. BGHSt 21, 334, 341) des im Ablehnungsgesuch angesprochenen Gesamtsachverhalts nicht angenommen werden.

    Da die Strafkammer demnach keine stichhaltigen Gründe für die Zurückweisung der Fragen der Verteidigung angeführt hat, die beanstandeten Beschlüsse also durch keine Verfahrensvorschrift gedeckt sind, ist die Verteidigung des Angeklagten in unzulässiger Weise beschränkt worden (BGHSt 2, 284, 286; 21, 334, 360).

  • BGH, 29.09.1959 - 1 StR 375/59

    Unerlässlichlichkeit einer Frage i.S.v. § 68a Strafprozessordnung (StPO) -

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76
    Insoweit gelten für die Begründung einer solchen Entscheidung die von der Rechtsprechung für die Ablehnung von Beweisanträgen entwickelten Grundsätze entsprechend (BGHSt 2, 284, 286, 287; 13, 252, 255; BGH bei Dallinger MDR 1973, 371).

    Solche Fragen dürfen nicht ohne weiteres zurückgewiesen werden (BGHSt 2, 284, 289; 13, 252, 255), und zwar auch nicht mit dem Hinweis darauf, daß nur die Aussagen der Zeugen in der Hauptverhandlung, nicht deren frühere Einlassung verwertet werden sollen.

  • BGH, 12.12.1962 - 2 StR 495/62

    Voraussetzungen des Vorliegens eines unbedingten Revisionsgrundes im Sinne von §

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die im Revisionszug nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens gebotene Prüfung des Ablehnungsgesuchs ergäbe, daß es bei Anlegung rechtlich zutreffender Maßstäbe sachlich gerechtfertigt war (BGHSt 18, 200, 203 mit weiteren Nachweisen; 21, 334, 338; 23, 265, 267).
  • BGH, 26.05.1970 - 1 StR 132/70

    Anforderungen der Verletzung des Verfahrensrechts und des sachlichen Rechts bei

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn die im Revisionszug nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens gebotene Prüfung des Ablehnungsgesuchs ergäbe, daß es bei Anlegung rechtlich zutreffender Maßstäbe sachlich gerechtfertigt war (BGHSt 18, 200, 203 mit weiteren Nachweisen; 21, 334, 338; 23, 265, 267).
  • BGH, 12.02.1975 - 3 StR 7/74

    Verurteilung aller Teilnehmer wegen gemeinschaftlichen Hausfriedensbruchs und

    Auszug aus BGH, 20.01.1977 - 3 StR 446/76
    Der Revision ist allerdings einzuräumen, daß die Feststellungen des Tatrichters über das Zustandekommen und die Tätigkeit der Personengruppe um Lothar G. auch Folgerungen zugelassen hätten, wie sie in der Revisionsrechtfertigungsschrift unter Berufung auf die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 12. Februar 1975 - 3 StR 7/74 I) gezogen werden.
  • BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87

    Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG

    Eine gesicherte obergerichtliche Rechtsprechungspraxis liegt nur zu wenigen Teilbereichen vor, so zur Frage des Abhörens von Polizeifunk (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 1977-3 StR 446/76 -, abgedruckt bei Wiechert/Schmidt, Fernmelderechtsentscheidungen [2.09.1.3.] Nr. 9; BayObLGSt.
  • BGH, 23.05.1984 - 3 StR 102/84

    Prügel durch Jugendstaatsanwalt - § 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB

    Die geltend gemachten Ablehnungsgründe hat das Revisionsgericht nach den Grundsätzen des Beschwerdeverfahrens, mithin in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht, selbst zu überprüfen (vgl. BGHSt 18, 200, 203 f.; 21, 334, 338; 23, 265, 267 f.; 27, 96, 98; BGH, Urteile vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 (S) und vom 5. Oktober 1983 - 2 StR 835/82).
  • BGH, 01.04.1980 - 5 StR 165/80

    Zurückweisung einer beantragten Vernehmung eines Zeugen im Strafprozess -

    Wird die Frage aus diesem Grund zurückgewiesen oder in den Fällen des § 241 a Abs. 2 Satz 1 StPO entgegen dem Verlangen eines Verfahrensbeteiligten nicht gestellt, so muß der Richter regelmäßig im einzelnen angeben, aus welchen rechtlichen oder tatsächlichen Gründen der Gegenstand der Frage bedeutungslos ist; denn nur so wird der Antragsteller in die Lage versetzt, sein weiteres Prozeßverhalten darauf einzurichten (BGHSt 2, 284, 286; 13, 252, 255; BGH Beschlüsse vom 13. Februar 1973 - 5 StR 577/72 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1973, 371, und vom 6. Mai 1975 - 5 StR 204/75 -, mitgeteilt bei Dallinger MDR 1975, 726; BGH Urteile vom 4. Mai 1976 - 5 StR 180/75 - und vom 20. Januar 1977 - 3 StR 446/76 -).
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