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   BGH, 20.01.1983 - VII ZB 3/81   

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https://dejure.org/1983,12546
BGH, 20.01.1983 - VII ZB 3/81 (https://dejure.org/1983,12546)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1983 - VII ZB 3/81 (https://dejure.org/1983,12546)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1983 - VII ZB 3/81 (https://dejure.org/1983,12546)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Begriffliche Erledigung einer bereits abgelaufenen Frist - Pflichtgemäßes Ermessen eines Rechtsmittelgerichts - Verlängerung der ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1979 - IV ZB 44/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist -

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZB 3/81
    Wegen der Kosten des Beschwerdeverfahrens vgl. BGH, Beschluß vom 31. Januar 1979 - IV ZB 44/78 = VersR 1979, 443.
  • BGH, 20.12.1982 - II ZB 3/82

    Sofortige Beschwerde - Verfahren - Berufungsbegründungsfrist -

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZB 3/81
    Der Mangel, daß die Fristverlängerung aus jenem heute nicht mehr zu billigenden Grunde abgelehnt und die Berufungsbegründung daher nicht fristgerecht eingereicht worden ist, beruht unter diesen Umständen nicht auf einem Verschulden des Klägers oder seiner Prozeßbevollmächtigten (BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1982 - II ZB 3/82).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZB 3/81

    Vorlagefrage an den Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs -

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZB 3/81
    Auf Vorlagebeschluß des Senats vom 22. Oktober 1981 (veröffentlicht in NJW 1982, 51) hat der Große Senat für Zivilsachen entschieden, daß die Rechtsmittelbegründungsfrist noch nach deren Ablauf verlängert werden könne, sofern dies schon vor Fristablauf beantragt worden sei.
  • BGH, 18.03.1982 - GSZ 1/81

    Zur Zulässigkeit der Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist nach deren

    Auszug aus BGH, 20.01.1983 - VII ZB 3/81
    Die Fristverlängerung könne auch auf einen Antrag bewilligt werden, der bis zum Ablauf des letzten Tages der Frist bei Gericht eingegangen ist (BGHZ 83, 217).
  • BGH, 12.07.1984 - VII ZB 3/84

    Antrag auf Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Antrag auf

    Der Rechtsmittelführer bleibt aber auch künftig mit dem Risiko belastet, daß der Vorsitzende des Rechtsmittelgerichts in Ausübung seines pflichtgemäßen Ermessens eine Fristverlängerung nicht gewährt, und er kann weiterhin (im Wiedereinsetzungs- oder Beschwerdeverfahren) nicht geltend machen, er habe mit einer Verlängerung gerechnet oder rechnen dürfen (a.a.O. S. 221 f; BGH, Beschluß vom 20. Dezember 1982 - II ZB 3/82 = VersR 1983, 271, 272; Senatsbeschluß vom 20. Januar 1983 - VII ZB 3/81).
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