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   BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87   

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BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87 (https://dejure.org/1988,1397)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1988 - 3 StR 434/87 (https://dejure.org/1988,1397)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1988 - 3 StR 434/87 (https://dejure.org/1988,1397)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Einkommensteuerhinterziehung - Gesamtvorsatz - Fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz bei einem mehrere Jahre umfassenden Zeitraum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 52

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 1990, 66
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.07.1969 - 4 StR 175/69

    Müttergenesungswerk - Fortgesetzte Handlung, Gesamtvorsatz (Hinweis: die

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Solche Feststellungen sind erforderlich; die Annahme von Tatmehrheit ist rechtlich die Regel (BGHSt 23, 33, 35).

    Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen.

  • BGH, 15.12.1987 - 5 StR 518/87

    Voraussetzung für das Vorliegen einer fortgesetzte Handlung - Bestechung, Betrug

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Für die Annahme eines Gesamtvorsatzes, ohne den Fortsetzungszusammenhang rechtlich ausscheidet, reicht eine allgemeine Bereitschaft oder ein allgemeiner Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).

    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber jedenfalls insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHR a.a.O.; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).

  • BGH, 24.11.1958 - KRB 2/58

    Verdingungskartell. Ordnungswidrigkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Für die Annahme eines Gesamtvorsatzes, ohne den Fortsetzungszusammenhang rechtlich ausscheidet, reicht eine allgemeine Bereitschaft oder ein allgemeiner Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).
  • BGH, 08.04.1986 - 1 StR 109/86

    Voraussetzungen der Annahme des strafrechtlichen Fortsetzungszusammenhangs -

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Für die Annahme eines Gesamtvorsatzes, ohne den Fortsetzungszusammenhang rechtlich ausscheidet, reicht eine allgemeine Bereitschaft oder ein allgemeiner Entschluß, künftig eine Reihe gleichartiger Straftaten zu begehen, nicht aus (BGHSt 12, 148, 155; BGH NStZ 1986, 408; BGH, Urteil vom 15. Dezember 1987 - 5 StR 518/87).
  • BGH, 30.06.1964 - 1 StR 193/64

    Beihilfe - Rechtliche Vollendung der Haupttat - Tatsächliche Beendigung

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen.
  • BGH, 09.10.1974 - 2 StR 485/73

    Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen gewerbsmäßigen Schmuggels in

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen.
  • BGH, 25.07.1978 - 5 StR 130/78

    Verjährung der Gebührenüberhebung - Veruntreuung von Mandantengeldern in der

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Ein Gesamtvorsatz in diesem Sinne ist auch bei einer Einkommensteuerhinterziehung, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, rechtlich nicht ausgeschlossen (vgl. RGSt 50, 83 f; RG RStBl. 1933, 577, 580; 1934, 1571; BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78).
  • BGH, 18.09.1981 - 2 StR 358/81

    Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen.
  • BGH, 21.09.1951 - 2 StR 415/51
    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Bei dieser Sachlage hätten Zeitpunkt und Inhalt des ersten Tatentschlusses, der als Gesamtvorsatz in Betracht kommt (vgl. BGHSt 1, 313, 315; 19, 323, 324; 26, 4, 7 f), und gegebenenfalls dessen Entwicklung (vgl. BGHSt 23, 33, 35; 30, 207, 209) im einzelnen festgestellt werden müssen.
  • RG, 12.05.1916 - V 163/16

    1. Können mehrere aufeinander folgende Branntweinsteuerhinterziehungen rechtlich

    Auszug aus BGH, 20.01.1988 - 3 StR 434/87
    Ein Gesamtvorsatz in diesem Sinne ist auch bei einer Einkommensteuerhinterziehung, die sich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstreckt, rechtlich nicht ausgeschlossen (vgl. RGSt 50, 83 f; RG RStBl. 1933, 577, 580; 1934, 1571; BGH, Urteil vom 25. Juli 1978 - 5 StR 130/78).
  • BGH, 19.12.1990 - 3 StR 90/90

    Steuerhinterziehung bei mittelbarer Parteienfinanzierung durch Wirtschaftsverband

    Der Senat hat in einem Beschluß vom 20. Januar 1988 - 3 StR 434/87 (BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 2) eine solche Abweichung von der allgemeinen Regel, die sich nicht auf Steuerstraftaten beschränken würde, in einer die Entscheidung dort nicht tragenden Bemerkung zwar erwogen.
  • BGH, 12.08.1992 - 3 StR 304/92

    Tateinheit - Gesamtvorsatz - Sexueller Mißbrauch - Sexuelle Handlungen an Kindern

    Das Vorhaben, eine Tat "bei sich bietender Gelegenheit" zu wiederholen, reicht für gesamtvorsätzliches Handeln nach der - auch in der neueren Rechtsprechung - grundsätzlich übereinstimmenden Auffassung aller Strafsenate des Bundesgerichtshofs nicht aus (vgl. BGHSt 38, 165, 166; 37, 45, 47; 36, 105, 110; 36, 320, 321 [BGH 01.12.1989 - 4 StR 419/89]; 12, 148, 145; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 13, 14, 30 und 33).

    Schon der lange Zeitraum von mehreren Jahren läßt es, wie der Bundesgerichtshof wiederholt betont hat, aus tatsächlichen Gründen schwer vorstellbar erscheinen, daß ein Täter zu Beginn der Handlungskette konkrete Vorstellungen über Ablauf, Dauer und Umfang der zu verübenden Einzelakte zu bilden vermag und daß dies über bloße Vermutungen und Unterstellungen hinausgehend auch festgestellt werden kann (vgl. BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 10, 17 bis 20).

  • BGH, 23.11.1993 - 5 StR 595/93

    Beginn der Verjährung bei einer fortgesetzten Handlung - Verjährungsbeginn für

    Anders als bei den jährlich zu veranlagenden Ertragssteuern (z.B. Einkommen-, Gewerbe-, Körperschaftsteuer, vgl. dazu BGHSt 36, 105; BGHR AO § 370 Abs. 1 Gesamtvorsatz 2, 4, 15; BGH NJW 1993, 2693 [BGH 14.07.1993 - 5 StR 159/93]) ist die fortgesetzte Handlung bei der Hinterziehung von Umsatzsteuern von der Rechtsprechung nicht grundsätzlich in Frage gestellt worden.
  • BGH, 12.10.1988 - 3 StR 194/88

    Begriff der fortgesetzten Begehung

    Über die Frage, ob und inwieweit die Annahme einer fortgesetzten Tat bei Steuerhinterziehungsdelikten einzuschränken ist (vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 2), braucht der Senat hier nicht zu befinden.
  • BGH, 28.05.1990 - 4 StR 200/90

    Untreue - Fortsetzungszusammenhang - Teilakt

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  • BGH, 20.12.1989 - 3 StR 276/88

    Tatbeteiligung - Vorsatz - Mittäterschaft - Einzelakte - Fortgesetzte Handlung -

    Der Angeklagte konnte auch nicht die Entwicklung des Betriebsvermögens der werbend tätigen Firmengruppe in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Vermögensverhältnisse des Steuerpflichtigen und von dessen ausländischen Gesellschaften im voraus über Jahre hinweg überblicken (vgl. BGHR AO § 370 I Gesamtvorsatz 2).
  • BGH, 16.07.1991 - 5 StR 229/91

    Erweiterung des Vorsatzes - Gesamtvorsatz - zulässigkeit -

    Er muß den späteren Ablauf der einzelnen Akte zwar nicht in allen Einzelheiten, aber insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger sowie Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 36, 105, 110; 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20, 30).
  • BGH, 10.05.1990 - 4 StR 679/89

    Vorliegen eines Äquivalenzverhältnisses zwischen gewährtem Vorteil und

    Der Tatentschluß muß vielmehr neben einem hinreichend genauen Bild von Ort, Zeit sowie Art der Begehung auch konkrete Vorstellungen über den Gesamtumfang (Gesamterfolg) der zu verübenden Straftaten umfassen (BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 9, 10, 13; BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 1990 - 4 StR 13/90 -, vom 28. Februar 1990 - 3 StR 378/89 - und vom 20. März 1990 - 4 StR 94/90).
  • BGH, 18.10.1988 - 1 StR 439/88
    Der allgemeine Entschluß, bei sich bietender Gelegenheit - und sei es auch zur Erschließung einer Einnahmequelle - Straftaten gleicher oder ähnlicher Art zu begehen, reicht hierfür nicht aus (vgl. BGHSt 12, 148, 155; BGH GA 1960, 375; BGH NStZ 1986, 408 [BGH 08.04.1986 - 1 StR 109/86]; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung - Gesamtvorsatz 7, 8, 9, 10).
  • BGH, 23.05.1991 - 5 StR 9/91

    Gesamtvorsatz - Vorsatz - Tatplan - Tatdurchführung - Tateinheit - (Beihilfe zur)

    Gesamtvorsatz liegt nur vor, wenn er sämtliche Teile der geplanten Handlungsreihe in den wesentlichen Grundzügen ihrer künftigen Gestaltung umfaßt; er muß den späteren Ablauf zwar nicht in allen Einzelheiten, aber mindestens insoweit vorweg begreifen, als das zu verletzende Rechtsgut und sein Träger, ferner Ort, Zeit und ungefähre Begehungsart in Betracht kommen (BGHSt 37, 45, 47; BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz 10, 13, 19, 20; vgl. auch BGHR StGB vor § 1/fortgesetzte Handlung Gesamtvorsatz, erweiterter 8).
  • BGH, 13.03.1990 - KRB 3/89

    Fortsetzungszusammenhang - Submissionsabsprachen

  • BGH, 16.01.1990 - 4 StR 631/89

    Gesamtvorsatz - Fortsetzungstat - Krankenkasse - Betrug - Voraussetzungen für die

  • BGH, 05.06.1989 - StbSt (R) 12/88

    Rechtsmittel

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