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   BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94   

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https://dejure.org/1995,3118
BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94 (https://dejure.org/1995,3118)
BGH, Entscheidung vom 20.01.1995 - 2 StR 715/94 (https://dejure.org/1995,3118)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94 (https://dejure.org/1995,3118)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • StV 1995, 509
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 23.10.1991 - 3 StR 321/91

    Abgrenzung zwischen beendetem und unbeendetem Versuch

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • BGH, 22.06.1993 - 1 StR 287/93

    Freieiwilliger Rücktritt vom Versuch der Vergewaltigung - Einstufung der

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 24.01.1990 - 2 StR 585/89

    Anforderungen an die Annahme eines Rücktritts von Versuch der Vergewaltigung

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Denn es ist möglich, daß ihr Verhalten den Angeklagten zur Einsicht brachte oder er aus Mitleid mit dem Tatopfer, aus Reue oder Scham, also freiwillig (vgl. BGHSt 9, 48, 53; BGH, Urt. v. 24. Januar 1990 - 2 StR 585/89; Dreher/Tröndle aaO. Rdn. 6 a zu § 24 StGB), von der Tatvollendung Abstand genommen hat.
  • BGH, 28.02.1956 - 5 StR 352/55

    Absehen vom Versuch - Verbrecherischer Wille - Gefährlichkeit - Vergewaltigung -

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Denn es ist möglich, daß ihr Verhalten den Angeklagten zur Einsicht brachte oder er aus Mitleid mit dem Tatopfer, aus Reue oder Scham, also freiwillig (vgl. BGHSt 9, 48, 53; BGH, Urt. v. 24. Januar 1990 - 2 StR 585/89; Dreher/Tröndle aaO. Rdn. 6 a zu § 24 StGB), von der Tatvollendung Abstand genommen hat.
  • BGH, 29.06.1994 - 3 StR 183/94

    Versuch - Totschlag - Lebensgefährliche Verletzungen

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 22.12.1993 - 2 StR 664/93

    Versuch: Abgrenzung zwischen beendetem, unbeendetem und fehlgeschlagenen Versuch

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Es hätte ausgeschlossen werden müssen, daß der Angeklagte von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 184, 186 [BGH 13.01.1988 - 2 StR 665/87]; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21, 22, 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181; BGH, Beschl. v. 29. Juni 1994 - 3 StR 183/94).
  • BGH, 13.11.1985 - 2 StR 626/85

    Beurteilung der Freiwilligkeit eines Rücktritts vom Versuch - Erfordernis des

    Auszug aus BGH, 20.01.1995 - 2 StR 715/94
    Sie mußte deshalb auch für die Frage eines freiwilligen Rücktritts von dem für den Angeklagten günstigsten Sachverhalt ausgehen (BGH StV 1984, 329; 1986, 149; 1988, 201; 1992, 10; Dreher/Tröndle StGB 46. Aufl. Rdn. 6 c; Lackner StGB 20. Aufl. Rdn. 16 jeweils zu § 24).
  • BGH, 25.01.1984 - 3 StR 481/83

    Verurteilung wegen versuchten Mordes - Rücktritt vom unbeendeten Versuch -

  • BGH, 21.01.1988 - 4 StR 653/87

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines strafbefreienden Rücktritts

  • BGH, 15.10.2003 - 1 StR 402/03

    Strafbefreiender Rücktritt vom Versuch des Totschlags (nach Tatbeginn

    Bleibt offen, ob der Täter von der weiteren Tatausführung - hier des Totschlags - durch Umstände gehindert war, die von seinem Willen unabhängig waren, so ist nach dem Zweifelssatz von der Freiwilligkeit des Rücktritts auszugehen (BGH bei Holtz MDR 1982, 969; MDR 1986, 271; BGH StV 1992, 10, 11; BGH, Beschluß vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94; Tröndle/Fischer aaO § 24 Rdn. 28).
  • BGH, 13.12.2006 - 4 StR 421/06

    Rücktritt von einer Verbrechensverabredung; Verfall von Wertersatz (fehlerhafte

    Danach ist zugunsten des Angeklagten (vgl. BGH StV 1995, 509 f.) davon auszugehen, dass er von der Verbrechensverabredung strafbefreiend zurückgetreten ist (§ 31 Abs. 1 Nr. 3 StGB).
  • BGH, 07.04.1995 - 2 StR 132/95

    Versuch - Strafbefreiender Rücktritt - Freiwilligkeit - Äußerer Zwang - Innerer

    Der bisher festgestellte Sachverhalt läßt in beiden Fällen offen, ob er von der Tatvollendung Abstand genommen hat, obwohl er nach seiner subjektiven Vorstellung weder durch eine äußere Zwangslage gehindert noch durch einen seelischen Druck unfähig geworden war, die Tat zu vollenden (vgl. BGHSt 35, 90, 95 und 184, 186; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 1 Freiwilligkeit 21 bis 23 m.w.N.; BGH StV 1994, 181;Beschl. des Senats vom 20. Januar 1995 - 2 StR 715/94).
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