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   BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04   

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https://dejure.org/2005,3718
BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04 (https://dejure.org/2005,3718)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2005 - 4 StR 366/04 (https://dejure.org/2005,3718)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 4 StR 366/04 (https://dejure.org/2005,3718)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 239 Abs. 4 StGB; § 222 StGB
    Fahrlässige Tötung; Freiheitsberaubung mit Todesfolge auf andere Weise (Anwendbarkeit bei zu schnellem Fahren, das die Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens hindert)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Revision gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs; Begehung einer Freiheitsberaubung "auf andere Weise" durch schnelles Fahren mit einem Fahrzeug bei ...

  • blutalkohol PDF, S. 479

    Zäsur einer Gefährdungsfahrt mit dem Pkw und Voraussetzungen der Freiheitsberaubung i. S. d. § 239 Abs. 1 StGB

  • Judicialis

    StGB § 239 Abs. 4; ; StGB § 239 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 301

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    StGB § 239
    Freiheitsberaubung nach Widerruf eines Einverständnisses mit der Beförderung in einem Kfz

  • recht21.com PDF

    Fahrlässige Tötung / Freiheitsberaubung mit Todesfolge

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Freiheitsberaubung durch Fahrzeuginsassen gefährdende Fahrweise

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 239 Abs. 1
    Freiheitsberaubung bezüglich der Mitfahrer durch Weiterfahren des Pkws

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Fahrer ignoriert Wunsch des Mitfahrers, auszusteigen

Papierfundstellen

  • NStZ 2005, 507
  • NZV 2005, 541
  • VersR 2005, 1153
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 652/92

    Keine Freiheitsberaubung bei übelbedrohter Entfernungsmöglichkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen, insbesondere ihm, sei es auch nur vorübergehend, die Möglichkeit zu nehmen, einen Raum zu verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75; BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; Wieck-Noodt in MünchKomm StGB § 239 Rdn. 21 und 22).
  • BGH, 31.03.1999 - 5 StR 689/98

    Mord; Freispruch; Beweiswürdigung; Überzeugungsbildung; Widerlegte falsche

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    Kann der Tatrichter vorhandene, wenn auch nur geringe Zweifel nicht überwinden, so kann das Gericht diese Entscheidung nur im Hinblick auf Rechtsfehler überprüfen (st. Rspr.; vgl. nur BGHR StPO § 261 Überzeugungsbildung 33).
  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 212/60
    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    Dabei kommt es für die Erheblichkeit der Tathandlung allerdings nicht - wie das Landgericht meint - allein auf deren Dauer, sondern auch auf das Gewicht der Einwirkung auf das geschützte Rechtsgut an (vgl. BGHSt 14, 314, 315; RGSt 2, 292, 297; RGSt 7, 259, 260, 261).
  • BGH, 15.05.1975 - 4 StR 147/75

    Nötigung zu einer Unterschriftenleistung - Freispruch von einer

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen, insbesondere ihm, sei es auch nur vorübergehend, die Möglichkeit zu nehmen, einen Raum zu verlassen (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75; BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 2; Wieck-Noodt in MünchKomm StGB § 239 Rdn. 21 und 22).
  • BGH, 19.09.1991 - 1 StR 509/91

    Freiheitsberaubung - Autofahrt - Beleidigung - Sexuelle Selbstbestimmung -

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Freiheitsberaubung "auf andere Weise" auch durch schnelles Fahren mit einem Fahrzeug begangen werden kann, um hierdurch einen Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens zu hindern (vgl. BGH NStZ 1992, 33, 34; RGSt 25, 147, 148; OLG Koblenz VRS 49, 347, 350).
  • RG, 28.11.1882 - 2659/82

    1. Was heißt einen Menschen "einsperren" im Sinne des §. 239 St.G.B.'s? 2. Kommt

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    Dabei kommt es für die Erheblichkeit der Tathandlung allerdings nicht - wie das Landgericht meint - allein auf deren Dauer, sondern auch auf das Gewicht der Einwirkung auf das geschützte Rechtsgut an (vgl. BGHSt 14, 314, 315; RGSt 2, 292, 297; RGSt 7, 259, 260, 261).
  • RG, 07.07.1880 - 1633/80

    1. Was gehört zur Ausübung eines öffentlichen Amtes durch Nichtbeamte? 2. Liegt

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    Dabei kommt es für die Erheblichkeit der Tathandlung allerdings nicht - wie das Landgericht meint - allein auf deren Dauer, sondern auch auf das Gewicht der Einwirkung auf das geschützte Rechtsgut an (vgl. BGHSt 14, 314, 315; RGSt 2, 292, 297; RGSt 7, 259, 260, 261).
  • RG, 23.02.1894 - 106/94

    1. Können die Vergehen der §§ 239. 240 St.G.B.'s in Idealkonkurrenz begangen

    Auszug aus BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Freiheitsberaubung "auf andere Weise" auch durch schnelles Fahren mit einem Fahrzeug begangen werden kann, um hierdurch einen Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens zu hindern (vgl. BGH NStZ 1992, 33, 34; RGSt 25, 147, 148; OLG Koblenz VRS 49, 347, 350).
  • BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14

    Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung

    Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen (BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 -4 StR 366/04, NStZ 2005, 507, 508; vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75; MüKo-StGB/Wieck-Noodt aaO, § 239 Rn.24).
  • BGH, 08.06.2022 - 5 StR 406/21

    Potenzieller Fortbewegungswille als Schutzgut der Freiheitsberaubung (potenzielle

    (1) Die Wertung des Landgerichts, die Geschädigte habe sich "jedenfalls" nicht entfernen können, solange das Auto in Bewegung war, und sei daher ihrer Bewegungsfreiheit beraubt gewesen, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 366/04, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 9; vom 19. September 1991 - 1 StR 509/91, NStZ 1992, 33, 34).

    Angesichts ihrer Sitzposition im Auto zwischen zwei Angeklagten, ihrer durchgehenden Bewachung durch die Angeklagten, die bereit waren, Fluchtversuche - wie die Geschehnisse in Georgien belegen - mit roher Gewalt zu unterbinden (vgl. hierzu LK/Schluckebier, aaO Rn. 17; AnwKStGB/Zimmermann, aaO Rn. 7; MüKoStGB/Wieck-Noodt, aaO Rn. 26; Fischer, aaO Rn. 8), hätte sie sich weder bei kurzen Fahrtpausen noch bei einem verkehrsdingten Halt (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 20. Januar 2005 - 4 StR 366/04, BGHR StGB § 239 Abs. 1 Freiheitsberaubung 9) oder am Flughafen entfernen können.

  • OLG Hamburg, 13.01.2021 - 2 Rev 32/20

    Anfechtungsziel des Nebenklägers; Nebenklagebefugnis-Katalogtat bei unbenanntem

    bb) Da es an einem Einverständnis der Geschädigten in diese Beförderung von Anfang an fehlte, war unter Zugrundlegung des zur Last gelegten weiteren Geschehensablaufs auch eine Strafbarkeit wegen Freiheitsberaubung auf andere Weise als durch Einsperren begründet (§ 239 Abs. 1, 2. Var. StGB), wofür jedes Mittel ausreicht, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen, insbesondere ihm die Möglichkeit zu nehmen, einen Raum zu verlassen (BGH NStZ 2005, 507).
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