Rechtsprechung
BGH, 20.01.2005 - 4 StR 366/04 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 239 Abs. 4 StGB; § 222 StGB
Fahrlässige Tötung; Freiheitsberaubung mit Todesfolge auf andere Weise (Anwendbarkeit bei zu schnellem Fahren, das die Fahrzeuginsassen am Verlassen des Wagens hindert) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Revision gegen eine Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung in drei Fällen in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs; Begehung einer Freiheitsberaubung "auf andere Weise" durch schnelles Fahren mit einem Fahrzeug bei ...
- blutalkohol
, S. 479
Zäsur einer Gefährdungsfahrt mit dem Pkw und Voraussetzungen der Freiheitsberaubung i. S. d. § 239 Abs. 1 StGB
- judicialis
StGB § 239 Abs. 4; ; StGB § 239 Abs. 3 Nr. 2; ; StGB § 239 Abs. 1; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StPO § 344 Abs. 2 Satz 2; ; StPO § 301
- recht21.com
Fahrlässige Tötung / Freiheitsberaubung mit Todesfolge
- streifler.de (Kurzinformation und Volltext)
Freiheitsberaubung durch Fahrzeuginsassen gefährdende Fahrweise
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239 Abs. 1
Freiheitsberaubung bezüglich der Mitfahrer durch Weiterfahren des Pkws - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 2005, 507
- NZV 2005, 541
- VersR 2005, 1153
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.01.2015 - 3 StR 410/14
Freiheitsberaubung (eingeschränkte Fortbewegungsmöglichkeit; Freiheitsentziehung …
Es reicht vielmehr jedes Mittel aus, das geeignet ist, einem anderen die Fortbewegungsfreiheit zu nehmen (BGH, Urteile vom 20. Januar 2005 -4 StR 366/04, NStZ 2005, 507, 508; vom 15. Mai 1975 - 4 StR 147/75;… MüKo-StGB/Wieck-Noodt aaO, § 239 Rn.24).