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   BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07   

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BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07 (https://dejure.org/2009,335)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - X ZR 113/07 (https://dejure.org/2009,335)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - X ZR 113/07 (https://dejure.org/2009,335)
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Volltextveröffentlichungen (18)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch gegen eine kirchliche Stiftung gestützt auf die schuldhafte vergabewidrige Erteilung des Auftrags für einen Neubau; Ausschluss von Preisnachlässen von der Wertung gem. § 25 Nr. 5 S. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Angabe von Preisnachlässen ausschließlich an im Angebotsformular vorgegebener Stelle

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bewerbungsbedingungen; Preisnachlass; Erdarbeiten; Bauvorhaben; Ausschreibung; Vergabeentscheidung; Verdingungsunterlagen; Leistungsverzeichnis

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    BGB § 241 Abs. 2; ; BGB § 280 Abs. 1; ; BGB § 311 Abs. 2; ; VOB/A Abschnitt 1; ; VOB/A Abschnitt 1 Abs. 2

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzanspruch gegen eine kirchliche Stiftung gestützt auf die schuldhafte vergabewidrige Erteilung des Auftrags für einen Neubau; Ausschluss von Preisnachlässen von der Wertung gem. § 25 Nr. 5 S. 2 der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A ( ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    "Preisnachlässe an anderer Stelle"

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Wann sind Preisnachlässe auszuschließen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Preisnachlass an der falschen Stelle eingetragen: Keine Wertung des Nachlasses! (IBR 2009, 223)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 560
  • NZBau 2009, 262
  • BauR 2009, 1020
  • BauR 2009, 971
  • VergabeR 2009, 448
  • ZfBR 2009, 388
 
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Wird zitiert von ... (35)Neu Zitiert selbst (14)

  • OLG Schleswig, 16.10.2001 - 6 Verg 4/01

    Vergabeverfahren: Wertung des Angebots bei einem nur im Anschreiben angegebenem

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Mit dem OLG Schleswig (VergabeR 2002, 188 ff.) sei aber eine teleologische Reduktion des Regelungsgehalts der §§ 21 Nr. 4, 25 Nr. 5 Satz 2 VOB/A dahin geboten, dass ein Preisnachlass nicht auszuschließen sei, wenn er zwar nicht an der vorgeschriebenen Stelle angegeben werde, hierdurch aber die Transparenz des Vergabeverfahrens nicht beeinträchtigt sei und die Gefahr von Manipulationen nicht bestanden habe.

    Der vom Berufungsgericht im Anschluss an das Oberlandesgericht Schleswig (VergabeR 2002, 188 ff. mit zustimmender Anm. C.-J. Korbion; kritisch van Dyk, IBR 2001, 689) vertretenen Auffassung, im Wege teleologischer Reduktion sei ein Preisnachlass auch dann zu werten, wenn er zwar entgegen § 21 Nr. 4 VOB/A an einer anderen als an der vom Auftraggeber vorgesehenen Stelle aufgeführt sei, hierdurch aber die mit der Vorschrift erstrebte Transparenz und Manipulationssicherheit in gleicher, verlässlicher Weise erreicht werde wie bei einer wortlautgetreuen Beachtung der Vorschrift, kann nicht beigetreten werden.

    Angesichts des klaren Wortlauts der Bestimmungen der §§ 25 Nr. 5 Satz 2, 21 Nr. 4 VOB/A wird in der Entscheidungspraxis der Vergabekammern und in der Literatur überwiegend angenommen, dass unbedingte Preisnachlässe nicht gewertet werden dürfen, wenn sie nicht in korrekter, den Ausschreibungsunterlagen entsprechender Form an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind; eine teleologische Reduktion des eindeutig zwingenden Wertungsausschlusses ist nach dieser Auffassung nicht möglich (VK Sachsen IBR 2002, 685 = NZBau 2003, 64 - Leitsatz; VK Thüringen IBR 2006, 637; VK Sachsen, Beschl. v. 1.10.2002 - 1/SVK/084-02 - [...]; jurisPK-VergR/Dippel, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 50; jurisPK-VergR/Summa, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 298 f.; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB, 16. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 32, § 25 VOB/A, Rdn. 92; Kapellmann/Messerschmidt/Dähne, VOB, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 42, § 25 VOB/A, Rdn. 106; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 5826; vgl. auch Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 11. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 23, § 25 VOB/A Rdn. 72; a.A. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1.4.2004 - VK-SH 05/04 - [...]; VK Köln IBR 2006, 638 für fehlende Seite 1 des Angebotsvordruckes mit zustimmender Anm. Stemmer; C.-J. Korbion, Anm. zu OLG Schleswig VergabeR 2002, 188 ff.).

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Wie der Senat im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zum Fehlen "geforderter Erklärungen" (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A in der bis 2006 geltenden Fassung, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A Ausgabe 2006) wiederholt ausgesprochen hat, kann ein transparentes, gemäß § 97 Abs. 2 GWB auf der Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, nur erreicht werden, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht und grundsätzlich ohne weiteres vergleichbare Angebote abgegeben werden (Sen. Urt. v. 18.9.2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69, 71; BGHZ 159, 186, 192 ; 154, 32, 45 ; Sen. Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, 560).

    Maßgeblich ist, ob das Angebot die tatsächlich geforderten Angaben ausweist, so dass die Vergabestelle auf transparenter und alle Bieter gleich behandelnder Grundlage regelmäßig ohne weiteres in die Wertung der Angebote eintreten kann (vgl. BGHZ 159, 186, 195) .

    Dazu gehört nicht nur, dass das Angebot bei Meidung des nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A in der Regel zwingenden Ausschlusses von der Wertung die erforderlichen Erklärungen enthält (Sen. Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 115/04, VergabeR 2007, 73, 74; Sen. Urt. v. 10.6.2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782, 783; BGHZ 159, 186, 193 ; hierzu Stemmer, Anm. zu VK Köln IBR 2006, 638), sondern auch, dass die geforderten Erklärungen an denjenigen Stellen der Angebote abgegeben werden, an denen sie den Ausschreibungsunterlagen zufolge abzugeben sind.

  • VK Köln, 30.08.2006 - VK VOB 27/06

    Keine "unerträgliche Förmelei" bei der Angebotswertung!

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Angesichts des klaren Wortlauts der Bestimmungen der §§ 25 Nr. 5 Satz 2, 21 Nr. 4 VOB/A wird in der Entscheidungspraxis der Vergabekammern und in der Literatur überwiegend angenommen, dass unbedingte Preisnachlässe nicht gewertet werden dürfen, wenn sie nicht in korrekter, den Ausschreibungsunterlagen entsprechender Form an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind; eine teleologische Reduktion des eindeutig zwingenden Wertungsausschlusses ist nach dieser Auffassung nicht möglich (VK Sachsen IBR 2002, 685 = NZBau 2003, 64 - Leitsatz; VK Thüringen IBR 2006, 637; VK Sachsen, Beschl. v. 1.10.2002 - 1/SVK/084-02 - [...]; jurisPK-VergR/Dippel, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 50; jurisPK-VergR/Summa, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 298 f.; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB, 16. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 32, § 25 VOB/A, Rdn. 92; Kapellmann/Messerschmidt/Dähne, VOB, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 42, § 25 VOB/A, Rdn. 106; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 5826; vgl. auch Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 11. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 23, § 25 VOB/A Rdn. 72; a.A. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1.4.2004 - VK-SH 05/04 - [...]; VK Köln IBR 2006, 638 für fehlende Seite 1 des Angebotsvordruckes mit zustimmender Anm. Stemmer; C.-J. Korbion, Anm. zu OLG Schleswig VergabeR 2002, 188 ff.).

    Dazu gehört nicht nur, dass das Angebot bei Meidung des nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A in der Regel zwingenden Ausschlusses von der Wertung die erforderlichen Erklärungen enthält (Sen. Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 115/04, VergabeR 2007, 73, 74; Sen. Urt. v. 10.6.2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782, 783; BGHZ 159, 186, 193 ; hierzu Stemmer, Anm. zu VK Köln IBR 2006, 638), sondern auch, dass die geforderten Erklärungen an denjenigen Stellen der Angebote abgegeben werden, an denen sie den Ausschreibungsunterlagen zufolge abzugeben sind.

  • BGH, 21.02.2006 - X ZR 39/03

    Rechtsfolgen der Ausschreibung nach VOB/A durch einen Privaten

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Die gleiche Rechtsfolge gilt, wenn, wie hier nach den Feststellungen des Berufungsgerichts, sich ein Privater bei einer Ausschreibung ohne Einschränkung den Regeln der VOB/A unterstellt hat (Sen. Urt. v. 15.4.2008 - X ZR 129/06, VergabeR 2008, 641, 642; Urt. v. 21.2.2006 - X ZR 39/03, NJW-RR 2006, 963, 964).
  • BGH, 01.08.2006 - X ZR 115/04

    Verbindlichkeit der Vorgaben der Ausschreibungsunterlagen im

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Dazu gehört nicht nur, dass das Angebot bei Meidung des nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A in der Regel zwingenden Ausschlusses von der Wertung die erforderlichen Erklärungen enthält (Sen. Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 115/04, VergabeR 2007, 73, 74; Sen. Urt. v. 10.6.2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782, 783; BGHZ 159, 186, 193 ; hierzu Stemmer, Anm. zu VK Köln IBR 2006, 638), sondern auch, dass die geforderten Erklärungen an denjenigen Stellen der Angebote abgegeben werden, an denen sie den Ausschreibungsunterlagen zufolge abzugeben sind.
  • VK Sachsen, 01.10.2002 - 1/SVK/084-02

    Missverhältnis zwischen geforderter Leistung und angebotenem Preis

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Angesichts des klaren Wortlauts der Bestimmungen der §§ 25 Nr. 5 Satz 2, 21 Nr. 4 VOB/A wird in der Entscheidungspraxis der Vergabekammern und in der Literatur überwiegend angenommen, dass unbedingte Preisnachlässe nicht gewertet werden dürfen, wenn sie nicht in korrekter, den Ausschreibungsunterlagen entsprechender Form an der vom Auftraggeber bezeichneten Stelle aufgeführt sind; eine teleologische Reduktion des eindeutig zwingenden Wertungsausschlusses ist nach dieser Auffassung nicht möglich (VK Sachsen IBR 2002, 685 = NZBau 2003, 64 - Leitsatz; VK Thüringen IBR 2006, 637; VK Sachsen, Beschl. v. 1.10.2002 - 1/SVK/084-02 - [...]; jurisPK-VergR/Dippel, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 50; jurisPK-VergR/Summa, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 298 f.; Ingenstau/Korbion/Kratzenberg, VOB, 16. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 32, § 25 VOB/A, Rdn. 92; Kapellmann/Messerschmidt/Dähne, VOB, 2. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 42, § 25 VOB/A, Rdn. 106; Weyand, Praxiskommentar Vergaberecht, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdn. 5826; vgl. auch Heiermann/Riedl/ Rusam, VOB, 11. Aufl., § 21 VOB/A Rdn. 23, § 25 VOB/A Rdn. 72; a.A. VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 1.4.2004 - VK-SH 05/04 - [...]; VK Köln IBR 2006, 638 für fehlende Seite 1 des Angebotsvordruckes mit zustimmender Anm. Stemmer; C.-J. Korbion, Anm. zu OLG Schleswig VergabeR 2002, 188 ff.).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Wie der Senat im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zum Fehlen "geforderter Erklärungen" (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A in der bis 2006 geltenden Fassung, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A Ausgabe 2006) wiederholt ausgesprochen hat, kann ein transparentes, gemäß § 97 Abs. 2 GWB auf der Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, nur erreicht werden, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht und grundsätzlich ohne weiteres vergleichbare Angebote abgegeben werden (Sen. Urt. v. 18.9.2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69, 71; BGHZ 159, 186, 192 ; 154, 32, 45 ; Sen. Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, 560).
  • BGH, 07.01.2003 - X ZR 50/01

    Zulässigkeit eines Grund- und eines Teilurteils; Abgrenzung der Erläuterung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Wie der Senat im Zusammenhang mit seiner Rechtsprechung zum Fehlen "geforderter Erklärungen" (§ 21 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A in der bis 2006 geltenden Fassung, § 21 Nr. 1 Abs. 2 Satz 5 VOB/A Ausgabe 2006) wiederholt ausgesprochen hat, kann ein transparentes, gemäß § 97 Abs. 2 GWB auf der Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die VOB/A gewährleisten soll, nur erreicht werden, wenn in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebender Hinsicht und grundsätzlich ohne weiteres vergleichbare Angebote abgegeben werden (Sen. Urt. v. 18.9.2007 - X ZR 89/04, VergabeR 2008, 69, 71; BGHZ 159, 186, 192 ; 154, 32, 45 ; Sen. Urt. v. 7.1.2003 - X ZR 50/01, VergabeR 2003, 558, 560).
  • OLG Naumburg, 22.09.2005 - 1 Verg 7/05

    Vergabenachprüfungsverfahren A 38

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Solche Angaben werden nicht Vertragsinhalt, sondern bleiben interne Kalkulationsgrundlagen (vgl. OLG Naumburg VergabeR 2005, 779, 782) .
  • BGH, 10.06.2008 - X ZR 78/07

    Nachunternehmererklärung

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - X ZR 113/07
    Dazu gehört nicht nur, dass das Angebot bei Meidung des nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 Buchst. b VOB/A in der Regel zwingenden Ausschlusses von der Wertung die erforderlichen Erklärungen enthält (Sen. Urt. v. 1.8.2006 - X ZR 115/04, VergabeR 2007, 73, 74; Sen. Urt. v. 10.6.2008 - X ZR 78/07, VergabeR 2008, 782, 783; BGHZ 159, 186, 193 ; hierzu Stemmer, Anm. zu VK Köln IBR 2006, 638), sondern auch, dass die geforderten Erklärungen an denjenigen Stellen der Angebote abgegeben werden, an denen sie den Ausschreibungsunterlagen zufolge abzugeben sind.
  • BGH, 15.04.2008 - X ZR 129/06

    Sporthallenbau

  • BGH, 18.09.2007 - X ZR 89/04

    Auschließung eines Angebots wegen fehlender Angaben über von Nachunternehmern zu

  • VK Sachsen, 13.09.2002 - 1/SVK/082-02

    Absoluter Pauschalnachlass anstatt eines prozentualen Nachlasses

  • VK Schleswig-Holstein, 01.04.2004 - VK-SH 5/04

    Wann dürfen die §§ 21, 25 VOB/A teleologisch reduziert werden?

  • OLG Düsseldorf, 09.03.2011 - Verg 52/10

    Begriff des Nebenangebots; Zulässigkeit der Ausschließung eines Nebenangebots von

    Auch wenn man diese Vorschrift auf die hier vorliegende umgekehrte Fallgestaltung - fehlende Bezeichnung als Hauptangebot - übertragen würde, ist dies bereits deshalb unerheblich, weil ein Verstoß nicht zu einem Ausschluss des Nebenangebots führt; diese Rechtsfolge ist weder in § 25 Nr. 1 noch in § 25 Nr. 5 VOB/A - anders als bei einem Verstoß gegen § 21 Nr. 4 VOB/A (dazu BGH, Urteil vom 20.01.2009 - X ZR 113/07) vorgesehen (vgl. Kratzenberg, in Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 25 Rdrn.
  • OLG Düsseldorf, 23.03.2010 - Verg 61/09

    Anforderungen an die Produktneutralität einer Ausschreibung

    Auch wenn man diese Vorschrift auf die hier vorliegende Fallgestaltung übertragen würde, ist dies bereits deshalb unerheblich, weil ein Verstoß gegen diese Vorschrift nicht zu einem Ausschluss des Nebenangebots führt; dieser Verstoß ist weder in § 25 Nr. 1 noch in § 25 Nr. 5 VOB/A - anders als ein Verstoß gegen § 21 Nr. 4 VOB/A (dazu BGH, Urteil vom 20.01.2009 - X ZR 113/07) - als Ausschlussgrund vorgesehen (vgl. Kratzenberg, in Ingenstau/Korbion, VOB, 16. Aufl., § 25 Rdrn. 91; Dähne, in Kapellmann/Messermschmidt, VOB, 2. Aufl., § 25 VOB/A Rdnr. 98; Prieß, in Motzke/Pritzker/Prieß, VOB, § 21 VOB/A Rdnr. 54; Rusam, in Heiermann/Riedl/Rusam, VOB, 10. Aufl., § 25 VOB/A Rdnrn. 101, 124; anders zukünftig § 16 Abs. 1 Nr. 1 lit. f) VOB/A 2009).
  • OLG Saarbrücken, 13.06.2012 - 1 U 357/11

    Vergabe: Rechtsschutz im Unterschwellenbereich; "Verlagerung" der Angabe von

    Findet sich der Nachlass nicht an der so vorgegebenen Stelle, ist er zwingend, ohne dass dem Auftraggeber ein Wertungsspielraum verbleibt, auszuschließen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - X ZR 113/07 -, juris, Absatz-Nr. 14).

    Im Interesse einer transparenten Vergabe sollen diese nur an bestimmten, vorher vom Auftraggeber festgelegten Stellen im Angebotsschreiben zulässig sein (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - X ZR 113/07 -, juris, Absatz-Nr. 13).

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