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   BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07   

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BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07 (https://dejure.org/2009,845)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2009 - XI ZR 487/07 (https://dejure.org/2009,845)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07 (https://dejure.org/2009,845)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 167, 195, 199; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 4 a.F.; RBerG Art. 1 § 1 a.F.
    Nichtigkeit einer Vollmacht im Zeichnungsschein für geschlossenen Immobilienfonds wegen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells ohne eine Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz (RBerG); Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung; ...

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB §§ 167, 195, 199; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 4 a.F.; RBerG a.F. Art. 1 § 1
    Zur Verjährung des Anspruchs auf Neuberechnung der Darlehensraten wegen fehlender Gesamtbetragsangabe

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Immobilienfondbeitritt - Nichtigkeit des Beitritts

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Steuersparmodell; Verbraucherdarlehensvertrag; nichtige Vollmacht; Immobilienfonds; Zeichnungsschein; Finanzierungskredit; Neuberechnungsanspruch; Verjährung; Verstoß gegen Rechtsberatungsgesetz

  • Judicialis

    VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; RBerG Art. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wirksamkeit der Abwicklung eines Grundstückserwerbs oder Fondsbeitritts im Rahmen eines Steuersparmodells ohne eine Erlaubnis nach Art. 1 § 1 Rechtsberatungsgesetz ( RBerG ); Abgrenzung erlaubnisfreier Geschäftsbesorgung von erlaubnispflichtiger Rechtsbesorgung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit einer Vollmacht im Zeichnungsschein

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Finanzierungsvollmacht im Zeichnungsschein

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 167, 195, 199; VerbrKrG § 6 Abs. 2 Satz 4 (Fassung vom 27. April 1993); RBerG Art. 1 § 1 (Fassung vom 30. August 1994)
    Zur Verjährung des Anspruchs auf Neuberechnung der Darlehensraten wegen fehlender Gesamtbetragsangabe

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wichtig für Deutschlandfonds-Anleger: Trotz wirksamer Procurator-Vollmacht besteht oft Anspruch auf Schadenersatz

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2009, 559
  • MDR 2009, 517
  • WM 2009, 542
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (24)

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 29/05

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhand- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag, der so umfassende rechtliche Befugnisse und Pflichten des Auftragnehmers enthält, ist daher nichtig, wobei die Nichtigkeit nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB auch die dem Treuhänder/Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht erfasst (st.Rspr., BGHZ 145, 265, 269 ff. ; 159, 294, 299 ; 167, 223, 227,Tz. 12; 174, 334, 338, Tz. 15; Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05, WM 2007, 440, 441, Tz. 14 , vom 27. Februar 2007 - XI ZR 56/06, WM 2007, 731, 732, Tz. 15 , vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683, 686, Tz. 26 und vom 11. November 2008, WM 2008, 2359, 2362, Tz. 33, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, m.w.Nachw.).

    Dagegen ist eine in einem Zeichnungsschein erteilte Vollmacht nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, wenn sie nicht den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichen Beratungsbedarf zum Gegenstand hat, sondern sich vielmehr auf die Erklärung des Beitritts zur Fondsgesellschaft und auf die Aufnahme der Finanzierungsdarlehen beschränkt und unabhängig von einer umfassenden Geschäftsbesorgungsvollmacht erteilt worden ist, neben der sie eine selbständige Bedeutung haben sollte (vgl. etwa BGHZ 167, 223, 228, Tz. 15; Senatsurteile vom 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, 110, Tz. 20 und vom 11. November 2008, WM 2008, 2359, 2362, Tz. 35, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 11.11.2008 - XI ZR 468/07

    Zur Haftung eines Treugebers für Gesellschaftsschulden

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhand- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag, der so umfassende rechtliche Befugnisse und Pflichten des Auftragnehmers enthält, ist daher nichtig, wobei die Nichtigkeit nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB auch die dem Treuhänder/Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht erfasst (st.Rspr., BGHZ 145, 265, 269 ff. ; 159, 294, 299 ; 167, 223, 227,Tz. 12; 174, 334, 338, Tz. 15; Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05, WM 2007, 440, 441, Tz. 14 , vom 27. Februar 2007 - XI ZR 56/06, WM 2007, 731, 732, Tz. 15 , vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683, 686, Tz. 26 und vom 11. November 2008, WM 2008, 2359, 2362, Tz. 33, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, m.w.Nachw.).

    Dagegen ist eine in einem Zeichnungsschein erteilte Vollmacht nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, wenn sie nicht den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichen Beratungsbedarf zum Gegenstand hat, sondern sich vielmehr auf die Erklärung des Beitritts zur Fondsgesellschaft und auf die Aufnahme der Finanzierungsdarlehen beschränkt und unabhängig von einer umfassenden Geschäftsbesorgungsvollmacht erteilt worden ist, neben der sie eine selbständige Bedeutung haben sollte (vgl. etwa BGHZ 167, 223, 228, Tz. 15; Senatsurteile vom 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, 110, Tz. 20 und vom 11. November 2008, WM 2008, 2359, 2362, Tz. 35, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

  • BGH, 23.10.2001 - XI ZR 63/01

    Anwendbarkeit des VerbrKrG auf einen Kreditvertrag einer BGB -Gesellschaft;

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Darüber hinaus haben sie einen Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (BGHZ 149, 80, 89 ; 149, 302, 310) und können bis zur Neuberechnung die Zahlung weiterer Raten nach § 273 Abs. 1 BGB verweigern (BGHZ 149, 302, 311) .

    Während der Bereicherungsanspruch lediglich in der Vergangenheit liegende Überzahlungen erfasst (BGHZ 149, 80, 89) , besteht der Anspruch auf Neuberechnung darüber hinaus für die gesamte vereinbarte Vertragslaufzeit, unabhängig davon, ob Teilzahlungen erfolgt sind.

  • BGH, 18.12.2001 - XI ZR 156/01

    Verbraucherkredit: Welche Pflichtangaben bei Tilgung über Bausparvertrag?

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Darüber hinaus haben sie einen Bereicherungsanspruch aus § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1 BGB auf Rückzahlung überzahlter Zinsen (BGHZ 149, 80, 89 ; 149, 302, 310) und können bis zur Neuberechnung die Zahlung weiterer Raten nach § 273 Abs. 1 BGB verweigern (BGHZ 149, 302, 311) .

    Entgegen der Auffassung des Berufungsgerichts stehen der Neuberechnungs- und ein etwaiger Bereicherungsanspruch selbständig nebeneinander und gewähren unterschiedliche Rechte (BGHZ 149, 302, 310 f.) .

  • BGH, 23.10.1990 - XI ZR 313/89

    Verwendung zuviel berechneter Zinsen bei einem Annuitätendarlehen; Nichtigkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Der fälschlicherweise auf den Zinsanteil berechnete Betrag sei nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 112, 352, 354 f.) zur Tilgung zu verwenden.
  • BGH, 10.10.2006 - XI ZR 265/05

    Wirksamkeit der in einem Zeichnungsschein neben einer umfassenden Vollmacht

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Dagegen ist eine in einem Zeichnungsschein erteilte Vollmacht nicht wegen Verstoßes gegen das Rechtsberatungsgesetz nichtig, wenn sie nicht den Abschluss eines ganzen Bündels von Verträgen mit mannigfaltigem rechtlichen Beratungsbedarf zum Gegenstand hat, sondern sich vielmehr auf die Erklärung des Beitritts zur Fondsgesellschaft und auf die Aufnahme der Finanzierungsdarlehen beschränkt und unabhängig von einer umfassenden Geschäftsbesorgungsvollmacht erteilt worden ist, neben der sie eine selbständige Bedeutung haben sollte (vgl. etwa BGHZ 167, 223, 228, Tz. 15; Senatsurteile vom 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, 110, Tz. 20 und vom 11. November 2008, WM 2008, 2359, 2362, Tz. 35, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).
  • BGH, 22.04.2008 - XI ZR 272/06

    Wirksamkeit eines Geschäftsbesorgungsvertrages und einer Vollmacht zum Abschluss

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Bei der insoweit vorzunehmenden Prüfung, ob eine angebotene Dienstleistung als Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten oder nur als kaufmännische Hilfeleistung einzuordnen ist, ist entscheidend, ob die Teiltätigkeit als sozial abgrenzbare Aktivität mit eigenem, von dem sonstigen Berufsinhalt geschiedenen charakteristischen Gepräge im Hinblick auf die zu wahrenden Gemeinwohlbelange verboten werden muss (BVerfG NJW 1998, 3481, 3483 ; BGHZ 153, 214, 218 f. ; Senat , Urteil vom 18. September 2001 - XI ZR 321/00, WM 2001, 2113, 2114 und Beschluss vom 22. April 2008, WM 2008, 1211 f., Tz. 3).
  • BGH, 04.12.2007 - XI ZR 227/06

    Rückforderungsanspruch des Verbrauchers gegen den Kreditgeber nach § 813 BGB bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhand- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag, der so umfassende rechtliche Befugnisse und Pflichten des Auftragnehmers enthält, ist daher nichtig, wobei die Nichtigkeit nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG i.V. mit § 134 BGB auch die dem Treuhänder/Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht erfasst (st.Rspr., BGHZ 145, 265, 269 ff. ; 159, 294, 299 ; 167, 223, 227,Tz. 12; 174, 334, 338, Tz. 15; Senatsurteile vom 5. Dezember 2006 - XI ZR 341/05, WM 2007, 440, 441, Tz. 14 , vom 27. Februar 2007 - XI ZR 56/06, WM 2007, 731, 732, Tz. 15 , vom 26. Februar 2008 - XI ZR 74/06, WM 2008, 683, 686, Tz. 26 und vom 11. November 2008, WM 2008, 2359, 2362, Tz. 33, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen, m.w.Nachw.).
  • BGH, 23.01.2007 - XI ZR 44/06

    Verjährungsfrist in Überleitungsfällen von subjektiven Voraussetzungen abhängig

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Nach § 199 Abs. 1 BGB, der auch in Übergangsfällen - wie hier - auf noch nicht nach § 195 BGB a.F. verjährte Ansprüche anzuwenden ist (Senatsurteil BGHZ 171, 1, 8 ff., Tz. 23 ff.), beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres zu laufen, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.
  • OLG Dresden, 04.10.2006 - 8 U 639/06

    Schuldübernahme; Umdeutung; Verbraucherdarlehen; formnichtig; Zeitbestimmung

    Auszug aus BGH, 20.01.2009 - XI ZR 487/07
    Das Berufungsgericht führt in den Entscheidungsgründen aus, die Revision sei "schon" mit Rücksicht auf die abweichende Rechtsauffassung des OLG Dresden (OLGR 2007, 192, Tz. 45) zuzulassen.
  • BGH, 23.09.2008 - XI ZR 253/07

    Anforderungen an die Bezeichnung des Anspruchs im Mahnbescheid; Darlegungs- und

  • BVerfG, 29.10.1997 - 1 BvR 780/87

    Patentgebühren-Überwachung

  • BGH, 14.06.2004 - II ZR 393/02

    Rechte des Kreditnehmers gebenüber der Bank beim kreditfinanzierten Erwerb von

  • BGH, 27.05.2008 - XI ZR 132/07

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen vorvertraglichen

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

  • BGH, 05.12.2006 - XI ZR 341/05

    Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung mit Kündigungsandrohung beim

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

  • BGH, 26.02.2008 - XI ZR 74/06

    Zum Schadensersatzanspruch wegen unterbliebener Widerrufsbelehrung nach dem

  • BGH, 27.02.2007 - XI ZR 56/06

    Überprüfung der Zulassung der Verjährungseinrede im Revisionsverfahren;

  • BGH, 15.03.2005 - XI ZR 338/03

    Zeitpunkt des Eingangs eines überwiesenen Betrages bei der Empfängerbank

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 114/05

    Widerruf d. Beitritts finanzierter Immobilienfonds nach HWiG

  • BGH, 18.09.2001 - XI ZR 321/00

    Treuhandvertrag im Rahmen eines geschlossenen Immobilienfonds als unerlaubte

  • BGH, 16.12.2002 - II ZR 109/01

    Wirksamkeit von Treuhandverträgen und dem Treuhänder erteilter Vollmachten im

  • BGH, 09.05.2006 - XI ZR 119/05

    Überprüfung des Kausalzusammenhangs zwischen Haustürsituation und Abschluss des

  • BGH, 01.12.2011 - III ZR 71/11

    Auftrag: Verjährung des Auskunftsanspruchs des Auftraggebers

    Ist die Auskunftsverpflichtung somit - wie die Revision selbst hervorhebt - als Dauernebenpflicht ausgestaltet, die zur Sicherung des Anspruchs auf ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags fortlaufend bis zur Beendigung des Auftragsverhältnisses besteht, würde diese Konzeption konterkariert, wenn der Anspruch vor Beendigung des Dauerschuldverhältnisses bezogen auf bestimmte Zeiträume wegen Verjährung nicht mehr durchsetzbar wäre (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542 Rn. 33 zu § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG, jetzt § 494 Abs. 5 BGB).
  • BGH, 12.01.2010 - XI ZR 37/09

    BGB-Gesellschaft: Verjährung der Ansprüche gegen den akzessorisch haftenden

    aa) Der von dem Kläger gesondert unterschriebene Zeichnungsschein verstößt seinem Inhalt nach nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz (siehe Senatsurteile vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 17 ff. und vom 30. Juni 2009 - XI ZR 291/08, Umdruck S. 7 f., Tz. 14).
  • BGH, 20.07.2012 - V ZR 217/11

    Treu und Glauben: Unzulässige Berufung auf die Unwirksamkeit der Vollmacht des

    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhand- bzw. Geschäftsbesorgungsvertrag, der - wie hier - umfassende rechtliche Befugnisse und Pflichten des Auftragnehmers zum Abschluss aller mit dem Erwerb und der Finanzierung der Immobilie oder des Fondsanteils zusammenhängenden Verträge enthält, ist nichtig, wobei die Nichtigkeit nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG i.V.m. § 134 BGB auch eine dem Treuhänder bzw. Geschäftsbesorger erteilte umfassende Vollmacht erfasst (vgl. Urteil vom 11. November 2008 - XI ZR 468/07, BGHZ 178, 271, 281 Rn. 33; Urteil vom 9. November 2004 - XI ZR 315/03, WM 2005, 72, 73; Urteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, 544 Rn. 18, jeweils mwN).
  • BGH, 20.07.2010 - XI ZR 465/07

    Mittelbare Beteiligung an einem Immobilienfonds: Nichtigkeit der Übertragung von

    bb) Zwar stellt die Beauftragung eines Treuhänders mit dem Erwerb und Halten des Fondsanteils schwerpunktmäßig eine wirtschaftliche und infolgedessen nicht von den früheren Regeln des Rechtsberatungsgesetzes erfasste Tätigkeit dar (siehe BGH, Urteil vom 8. Mai 2006 - II ZR 123/05, WM 2006, 1154, Tz. 9 m.w.N.; vgl. auch Senatsurteile vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 21, vom 30. Juni 2009 - XI ZR 291/08, DStR 2009, 2327, Tz. 14 und vom 12. Januar 2010 - XI ZR 37/09, WM 2010, 308, Tz. 25).
  • BGH, 30.06.2009 - XI ZR 291/08

    Wirksamkeit einer Vollmacht zur Erklärung des Beitritts zu einer

    Die in dem von der Klägerin unterzeichneten Zeichnungsschein enthaltene Vollmacht verstößt, wie der Senat (Urteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 17 ff.) für einen gleich lautenden Schein bereits entschieden hat, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

    Da angesichts der rechtlichen Durchdringung nahezu aller Lebensbereiche eine Besorgung wirtschaftlicher Belange vielfach auch mit rechtlichen Vorgängen verknüpft ist, ist für die Frage, ob eine Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten im Sinne von Art. 1 § 1 RBerG vorliegt, nicht allein auf die rechtliche Form einer Tätigkeit, sondern auf ihren Kern und Schwerpunkt abzustellen, d.h. darauf, ob die Tätigkeit überwiegend auf wirtschaftlichem Gebiet liegt und die Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange bezweckt oder ob die rechtliche Seite der Angelegenheit im Vordergrund steht und es wesentlich um die Klärung rechtlicher Verhältnisse geht (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 10. Oktober 2006 - XI ZR 265/05, WM 2007, 108, Tz. 20 und vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 18 ff., jeweils m.w.N.).

    Denn auch der Treuhandvertrag verstößt, wie der Senat (Urteil vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542, Tz. 21) für einen gleich lautenden Vertrag ebenfalls bereits entschieden hat, nicht gegen das Rechtsberatungsgesetz.

  • BGH, 05.07.2011 - XI ZR 306/10

    Haftung der finanzierenden Bank wegen vorvertraglicher

    Der zur Abwicklung des Steuersparmodells erteilte Treuhandauftrag, der sich auch auf die Gründung einer Hotelbetriebsgesellschaft zwischen den künftigen Eigentümern, auf den Abschluss eines Mietvertrages mit dieser Gesellschaft und auf die Aufnahme von Zwischen- und Endfinanzierungsdarlehen einschließlich der Belastung des Kaufgegenstandes mit Grundpfandrechten und der persönlichen Zwangsvollstreckungsunterwerfung bezog, beinhaltet eine ohne entsprechende Erlaubnis nach Art. 1 § 1 RBerG unzulässige Rechtsbesorgung, so dass der Geschäftsbesorgungsvertrag und die auf seiner Grundlage hier ebenfalls ohne jede Einschränkung erteilte umfassende Vollmacht gemäß § 134 BGB nichtig sind (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juni 2004 - II ZR 393/02, BGHZ 159, 294, 299 f.; Senatsurteile vom 26. Juni 2007 - XI ZR 287/05, WM 2007, 1648 Rn. 17 und vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542 Rn. 18, jeweils mwN).
  • OLG Nürnberg, 30.03.2009 - 14 U 297/07

    Darlehensvertrag mit der Sparkasse: Fristlose Kündigung wegen Verweigerung der

    Ob den Klägern - wie sie unter Bezugnahme auf Entscheidungen des BGH (Urt. v. 18.12.2001 - XI ZR 156/01, BGHZ 149, 302, 311; Tz. 23 zitiert nach juris; BGH Urt. v. 20.01.2009 - XI ZR 487/07, Tz. 25 zitiert nach juris), des OLG Brandenburg (Beschl. v. 05.7.2006 - 3 W 39/06, OLGReport 2006, 689) und des Thüringer OLG (Urt. v. 19.4.2005 - 5 U 880/04) meinen -, wenn die Bank die verlangte Neuberechnung verweigert, ein Zurückbehaltungsrecht gegenüber weiteren Raten zustünde, das auch ein Kündigungsrecht ausschließen würde, kann dahinstehen, da weder ein Neuberechnungsanspruch nach § 6 Abs. 2 Satz 4 VerbrKrG noch weitere monatliche Raten streitgegenständlich sind.
  • OLG Stuttgart, 16.06.2010 - 9 U 189/09

    Gesellschafterhaftung bei der fehlerhaften Gesellschaft: Gerichtsstand für die

    Die Nichtigkeit erfasst nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG auch die dem Geschäftsbesorger erteilte umfassende Abschlussvollmacht (std. Rechtsprechung, BGH Urt. v. 20.01.2009, XI ZR 487/07, zit.n.juris, m.w.N.).

    Der Auftrag und die Vollmacht in den Zeichnungsscheinen dienten nicht lediglich zur Durchführung des Gesellschaftsbeitritts sowie zur Aufnahme des Finanzierungsdarlehens, was rechtlich noch nicht als unerlaubte Rechtsbesorgung zu qualifizieren wäre (BGH, Urt. v. 12.01.2010, XI ZR 37/09, zit.n.juris, Rn. 25; Urt. v. 11.11.2008, XI ZR 468/07, zit.n.juris, Rn 35; Urt. v. 20.01.2009, XI ZR 487/07, zit.n.juris, Rn. 19, 21).

  • LG Köln, 12.05.2016 - 6 S 146/15

    Auskunftsanspruch eines Geschädigten gegen einen Beteiligten eines noch laufenden

    Eine ähnliche dogmatische Konstellation liegt dem Urteil des BGH vom 20.01.2009, XI ZR 487/07, (MDR 2009, 517) zugrunde.
  • BGH, 11.10.2011 - XI ZR 415/10

    Wirksamkeit einer Treuhandvollmacht: Wahrnehmung wirtschaftlicher Belange von

    Ein ohne diese Erlaubnis abgeschlossener Treuhandvertrag, der umfassende rechtliche Befugnisse und Pflichten des Auftragnehmers zum Abschluss aller mit dem Erwerb und der Finanzierung des Fondsanteils zusammenhängenden Verträge enthält, ist daher nichtig, wobei die Nichtigkeit nach dem Schutzgedanken des Art. 1 § 1 RBerG aF i.V.m. § 134 BGB auch eine dem Treuhänder erteilte umfassende Vollmacht erfasst (st. Rspr., vgl. nur Senatsurteile vom 25. April 2006 - XI ZR 29/05, BGHZ 167, 223 Rn. 12, vom 11. November 2008 - XI ZR 468/07, BGHZ 178, 271 Rn. 33 und vom 20. Januar 2009 - XI ZR 487/07, WM 2009, 542 Rn. 18, jeweils mwN).
  • OLG München, 02.02.2010 - 5 U 4828/09

    Angabe zum Gesamtbetrag beim Verbraucherkreditvertrag: Verbindung eines

  • OLG Frankfurt, 03.03.2011 - 22 U 244/07

    Schadenersatz wegen fehlgeschlagener Fondsbeteiligung

  • KG, 22.12.2015 - 4 U 129/13

    Insolvenz einer Grundstücks-Fonds-Gesellschaft bürgerlichen Recht:

  • OLG Frankfurt, 25.11.2009 - 9 U 39/08

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  • BGH, 17.02.2009 - XI ZA 7/08

    Zurückweisung eines Prozesskostenhilfeantrags mangels Erfolgsaussicht und

  • OLG München, 23.06.2009 - 5 U 5492/08

    Haftung des Kapitalanlegers gegenüber dem Insolvenzverwalter auf Rückzahlung der

  • OLG Stuttgart, 31.03.2009 - 6 U 156/08

    Unerlaubte Rechtsberatung: Nichtigkeit einer Vollmacht betreffend einen Beitritt

  • OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08

    Verbraucherdarlehensaufnahme zur Finanzierung eines treuhandvermittelten

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2009 - 10 O 9881/08

    Unwirksamkeit der dem Treuhänder gegebenen Vollmacht: Verwirkung

  • FG Berlin-Brandenburg, 05.11.2013 - 1 K 1257/09

    Gesonderter und einheitlicher Feststellung von Besteuerungsgrundlagen 2006, 2007

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