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   BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09   

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https://dejure.org/2010,3477
BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09 (https://dejure.org/2010,3477)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - IV ZR 24/09 (https://dejure.org/2010,3477)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - IV ZR 24/09 (https://dejure.org/2010,3477)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 5 Nr 5 AVBSchauLK 2001
    Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen Beaufsichtigung von Fahrgeschäften nach einer Aufenthaltsdauer zwischen den Veranstaltungen von über 24 Stunden

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintreten des Versicherungsfalls bzgl. einer Schaustellerkaskoversicherung; Entbehrlichkeit einer Kündigung im Hinblick auf eine Beendingung des Vertragsverhältnisses aus einem anderen Grund; Vereinbarkeit mit der vereinbarten Sicherheitsobliegenheit bei Fehlen am ...

  • rewis.io

    Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen Beaufsichtigung von Fahrgeschäften nach einer Aufenthaltsdauer zwischen den Veranstaltungen von über 24 Stunden

  • ra.de
  • rewis.io

    Schaustellerkaskoversicherung: Verletzung der Obliegenheit zur ständigen Beaufsichtigung von Fahrgeschäften nach einer Aufenthaltsdauer zwischen den Veranstaltungen von über 24 Stunden

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG a. F. § 6
    Wirksame Klausel über Sicherheitsobliegenheit für das versicherte Fahrgeschäft bei Aufenthalten zwischen Veranstaltungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eintreten des Versicherungsfalls bzgl. einer Schaustellerkaskoversicherung; Entbehrlichkeit einer Kündigung im Hinblick auf eine Beendingung des Vertragsverhältnisses aus einem anderen Grund; Vereinbarkeit mit der vereinbarten Sicherheitsobliegenheit bei Fehlen am ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 757
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.03.1991 - IV ZR 130/90

    Unzulässige ARB-Kündigungsregelung

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Gegen die Wirksamkeit einer solchen, in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen vereinbarten, ausschließlich objektiven Voraussetzungen folgenden Kündigungsmöglichkeit bestehen keine Bedenken, sofern sie - wie hier - unter denselben Voraussetzungen für beide Vertragsparteien gilt (vgl. Senatsurteil vom 27. März 1991 - IV ZR 130/90 - VersR 1991, 580 unter II 3).

    Sie ist vor dem Hintergrund der §§ 96, 113, 158 VVG a.F. zu sehen, wobei es gleich ist, ob diese Bestimmungen als allgemeiner Grundgedanke des Versicherungsrechts für die Sachversicherung schlechthin (vgl. Senatsurteil vom 27. März 1991 aaO; bejahend Langheid in Römer/Langheid, VVG 2. Aufl. § 96 Rdn. 4 f.; Martin, Sachversicherungsrecht 3. Aufl. L II Rdn. 4 f.) oder nur für ihre ausdrücklich im Versicherungsvertragsgesetz geregelten Arten - der Feuer- und der Hagelversicherung - gelten.

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeiten eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (Senat in BGHZ 123, 83, 85).
  • BGH, 26.09.2007 - IV ZR 252/06

    Vereinbarung eines Leistungsausschlusses für aufgrund angeborener Krankheiten

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Sie ist für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht nur verständlich, sondern lässt auch die damit für ihn verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen, wie dies nach den Umständen vom Versicherer gefordert werden kann (vgl. BGHZ 136, 394, 401 f.; 141, 137, 143; 147, 354, 361 f.; Senatsurteile vom 30. April 2008 - IV ZR 241/04 - VersR 2008, 816 Tz. 14 f. und vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06 - VersR 2007, 1690 Tz. 16).
  • BGH, 22.06.1988 - IVa ZR 25/87

    Voraussetzungen der Leistungsfreiheit des Versicherers wegen

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Auch könnte dem Zweck der Kündigungsobliegenheit nicht mehr Rechnung getragen werden, der darin liegt, dem Versicherer die Möglichkeit zu nehmen, mit dem Einwand der Leistungsfreiheit bis zum nächsten Versicherungsfall zu warten, gleichwohl aber inzwischen in den Genuss der Prämie zu kommen, bzw. dem Versicherungsnehmer gegenüber klarzustellen, dass er den Verstoß gegen die Obliegenheit für so schwerwiegend ansieht, dass er sich zu einer Kündigung veranlasst sieht (vgl. Senat in BGHZ 118, 275, 280 f.; Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426 unter II).
  • BGH, 15.01.1997 - IV ZR 335/95

    Kündigung einer Versicherung wegen Obliegenheitsverletzung bei Kenntnis des

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    b) Ob eine Kündigung nach § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F. bereits deshalb nicht mehr erfolgen musste, weil mit dem Diebstahl zugleich das versicherte Interesse entfallen war (vgl. Senatsurteil vom 15. Januar 1997 - IV ZR 335/95 - VersR 1997, 443 unter 2 b), kann dahingestellt bleiben.
  • BGH, 29.06.1983 - IVa ZR 220/81

    Einordnung einer Schaustellerversicherung mit eingeschlossener

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Das Berufungsgericht hat allerdings richtig gesehen, dass die Beklagte die Kündigungsobliegenheit aus § 6 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F. in § 5 Nr. 7 AVB Schausteller 2001 nicht wirksam abbedingen konnte (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. Juni 1983 - IVa ZR 220/81 - VersR 1983, 949 unter II).
  • BGH, 03.06.1992 - IV ZR 127/91

    Leistungsfreiheit des Versicherers in der Kreditversicherung

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Auch könnte dem Zweck der Kündigungsobliegenheit nicht mehr Rechnung getragen werden, der darin liegt, dem Versicherer die Möglichkeit zu nehmen, mit dem Einwand der Leistungsfreiheit bis zum nächsten Versicherungsfall zu warten, gleichwohl aber inzwischen in den Genuss der Prämie zu kommen, bzw. dem Versicherungsnehmer gegenüber klarzustellen, dass er den Verstoß gegen die Obliegenheit für so schwerwiegend ansieht, dass er sich zu einer Kündigung veranlasst sieht (vgl. Senat in BGHZ 118, 275, 280 f.; Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426 unter II).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 53/05

    Schadensfreiheit des Gebäudeversicherers wegen unrichtiger Angaben

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Die Klausel lässt somit mit der erforderlichen Eindeutigkeit - und ohne die Verständnismöglichkeiten des durchschnittlichen Versicherungsnehmers zu überfordern - erkennen, was im Einzelnen von ihm verlangt wird, um sich den Versicherungsschutz durch bestimmte Handlungen zu erhalten (vgl. Senatsbeschluss vom 30. April 2008 - IV ZR 53/05 - VersR 2008, 961 Tz. 5; Senatsurteile vom 9. Dezember 1987 - IVa ZR 155/86 - VersR 1988, 267 unter II; vom 17. Dezember 2008 - IV ZR 9/08 - VersR 2009, 341 Tz. 18).
  • BGH, 05.03.1986 - IVa ZR 63/84

    Ausschluß des Ausgleichsanspruches bei Leistungsfreiheit eines Doppelversicherers

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Auch könnte dem Zweck der Kündigungsobliegenheit nicht mehr Rechnung getragen werden, der darin liegt, dem Versicherer die Möglichkeit zu nehmen, mit dem Einwand der Leistungsfreiheit bis zum nächsten Versicherungsfall zu warten, gleichwohl aber inzwischen in den Genuss der Prämie zu kommen, bzw. dem Versicherungsnehmer gegenüber klarzustellen, dass er den Verstoß gegen die Obliegenheit für so schwerwiegend ansieht, dass er sich zu einer Kündigung veranlasst sieht (vgl. Senat in BGHZ 118, 275, 280 f.; Urteile vom 5. März 1986 - IVa ZR 63/84 - VersR 1986, 380 unter 3; vom 22. Juni 1988 - IVa ZR 25/87 - VersR 1988, 1013 unter II 2; vgl. ferner BGH, Urteil vom 28. Februar 1963 - II ZR 8/60 - VersR 1963, 426 unter II).
  • BGH, 08.10.1997 - IV ZR 220/96

    Inhaltskontrolle der Allgemeinen Versicherungsbedingungen in Satzungen von

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 24/09
    Sie ist für den durchschnittlichen Versicherungsnehmer nicht nur verständlich, sondern lässt auch die damit für ihn verbundenen wirtschaftlichen Nachteile und Belastungen soweit erkennen, wie dies nach den Umständen vom Versicherer gefordert werden kann (vgl. BGHZ 136, 394, 401 f.; 141, 137, 143; 147, 354, 361 f.; Senatsurteile vom 30. April 2008 - IV ZR 241/04 - VersR 2008, 816 Tz. 14 f. und vom 26. September 2007 - IV ZR 252/06 - VersR 2007, 1690 Tz. 16).
  • BGH, 30.04.2008 - IV ZR 241/04

    Formularmäßiger Ausschluss der Berücksichtigung von behördlichen

  • BGH, 09.05.2001 - IV ZR 121/00

    Zur Wirksamkeit von Klauseln in Lebensversicherungsverträgen

  • BGH, 09.12.1987 - IVa ZR 155/86

    Berichtigung von Tatbestandsberichtigungsbeschlüssen; Leistungsfreiheit des

  • BGH, 17.12.2008 - IV ZR 9/08

    Reichweite des Grundsatzes der engen Auslegung von Risikoausschlussklauseln in

  • BGH, 28.02.1963 - II ZR 8/60

    Verwendungsklausel nach AKB und Prämie

  • BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98

    Zu Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen einer privaten

  • OLG Saarbrücken, 19.06.2019 - 5 U 99/18

    Leitungswasserversicherung: Vertragliche Vereinbarung der Leistungsfreiheit bei

    Der Senat teilt die - vom Kläger mit der Berufung nicht mehr beanstandete - Einschätzung, dass die hier maßgeblichen, in der Praxis seit langem etablierten Obliegenheitstatbestände dem Versicherungsnehmer seine Rechte und Pflichten ausreichend klar und durchschaubar vor Augen führen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2010 - IV ZR 24/09, VersR 2010, 757; Rixecker, in: Langheid/Rixecker, VVG 6. Aufl., § 28 Rn. 20) und daher nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 3 BGB verstoßen.
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