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   BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07   

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https://dejure.org/2010,10479
BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07 (https://dejure.org/2010,10479)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - IV ZR 231/07 (https://dejure.org/2010,10479)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - IV ZR 231/07 (https://dejure.org/2010,10479)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 24.09.2008 - IV ZR 134/07

    Startgutschriftenregelung der neuen Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07
    Mit Urteil vom 24. September 2008 (IV ZR 134/07 - BGHZ 178, 101) hat er dies bestätigt und die Berechnung der bis zum Zeitpunkt der Systemumstellung von den rentennahen Versicherten erworbenen Rentenanwartschaften sowie deren Übertragung in das neu geschaffene Betriebsrentensystem gebilligt.

    Das gilt insbesondere auch für Zugrundelegung der fiktiven, sich bei Vollendung des 63. Lebensjahres ergebenden Versorgungsrente (BGHZ 178, 101 Tz. 39-45), die Festschreibung der Rechengrößen, wie etwa des Entgelts, des Familienstandes und der Steuerklasse, zum Umstellungsstichtag (BGHZ aaO Tz. 46 ff.).

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes -

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07
    Der Senat hat bereits mit Urteil vom 14. November 2007 (IV ZR 74/06 - BGHZ 174, 127 Tz. 25 ff.) entschieden, dass die Satzung der Beklagten auch ohne Zustimmung der Versicherten und im Wege einer umfassenden Systemumstellung geändert werden konnte.
  • BGH, 10.12.2003 - IV ZR 217/02

    Zulässigkeit der Berechnung eines fiktiven Nettoarbeitsentgelts in der

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07
    Wegen der Angriffe der Klägerin auf die mit der 19. Satzungsänderung vom 10. November 1983 (BAnz Nr. 53 vom 15. März 1984) ab dem 1. Januar 1985 eingeführte Nettobegrenzung der Versorgungsrente nach § 41 Abs. 2c Satz 1 lit. a-e VBLS a. F. und die insoweit zu berücksichtigenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHZ 103, 370, 383 ff. und das Senatsurteil vom 10. Dezember 2003 (IV ZR 217/02 - VersR 2004, 319 unter II 2 b, bb).
  • BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1136/96

    Zur Berechnung der von der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder gewährten

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 22. März 2000 (1 BvR 1136/96 - VersR 2000, 835 unter 2 c, cc) angemerkt, dass das frühere Satzungswerk der Beklagten eine Komplexität erreicht habe, die es dem einzelnen Versicherten kaum mehr ermögliche, zu überschauen, welche Leistungen er zu erwarten habe und wie sich berufliche Veränderungen im Rahmen des Erwerbslebens auf die Höhe der Leistungen auswirkten.
  • BGH, 16.03.1988 - IVa ZR 154/87

    Begrenzung der Gesamtversorgung für Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - IV ZR 231/07
    Wegen der Angriffe der Klägerin auf die mit der 19. Satzungsänderung vom 10. November 1983 (BAnz Nr. 53 vom 15. März 1984) ab dem 1. Januar 1985 eingeführte Nettobegrenzung der Versorgungsrente nach § 41 Abs. 2c Satz 1 lit. a-e VBLS a. F. und die insoweit zu berücksichtigenden Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge verweist der Senat auf seine Entscheidung BGHZ 103, 370, 383 ff. und das Senatsurteil vom 10. Dezember 2003 (IV ZR 217/02 - VersR 2004, 319 unter II 2 b, bb).
  • OLG Hamm, 30.06.2010 - 20 U 172/09

    Wirksamkeit der Umstellung der Zusatzversorgungskasse der Kirchen von der

    Nach der Rechtsprechung des BGH (BGH VersR 2008, 1677; ebenso BGH Urteil vom 20.01.2010 IV ZR 231/07 Tz 10 sowie BGH Urteil vom 17.02.2010 IV ZR 312/07 Tz 9) ist die im Rahmen der Systemumstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes getroffene Übergangsregelung für sogenannte rentennahe Versicherte - zu denen auch der Kläger zählt - in vollem Umfang wirksam.

    Im Übrigen kann auf die Rechtsprechung des BGH verwiesen werden (BGH Urteil vom 20.01.2010 IV ZR 231/07 Tz 13 sowie BGH Urteil vom 17.02.2010 IV ZR 312/07 Zz 13).

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