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   BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09   

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https://dejure.org/2010,1220
BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09 (https://dejure.org/2010,1220)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2010 - VIII ZR 84/09 (https://dejure.org/2010,1220)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09 (https://dejure.org/2010,1220)
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Volltextveröffentlichungen (20)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 566 BGB, § 57 ZVG
    Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme

  • IWW
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 566; ZVG § 57
    Eintritt des Erstehers in bestehendes Mietverhältnis nach Zwangsversteigerung durch konkludente Vertragsübernahme

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eintritt eines Erwerbers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung der Beteiligten nach einer Zwangsversteigerung

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 566; ZVG § 57
    Übergang des Mietverhältnisses auf den Erwerber mit konkludenter Zustimmung des Mieters nach Zwangsversteigerung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Konkludenter Vermieterwechsel nach Zwangsversteigerung

  • rewis.io

    Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme

  • ra.de
  • rewis.io

    Zwangsversteigerung eines Mietshauses: Eintritt des Erstehers als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme

  • RA Kotz

    Mietwohnung - Vertragsübernahme bei Zwangsversteigerung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 566; ZVG § 57
    Analoge Anwendung des § 566 BGB im Falle des Erwerbs eines vermieteten Grundstücks durch Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung; Eintritt des Erstehers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 535 Abs. 2 ; BGB § 566 ; ZVG § 57
    Eintritt eines Erwerbers einer vermieteten Wohnung als Vermieter in das Mietverhältnis durch konkludente Vertragsübernahme mit Zustimmung der Beteiligten nach einer Zwangsversteigerung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Konkludente Vertragsübernahme des Erstehers nach Zwangsversteigerung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Konkludente Mietvertragsübernahme durch den Ersteher nach Zwangsversteigerung? (IMR 2010, 268)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2010, 1095
  • MDR 2010, 739
  • NZM 2010, 471
  • ZMR 2010, 674
  • NJ 2010, 470
  • DB 2010, 14
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 22.10.2003 - XII ZR 119/02

    Eintritt des neuen Eigentümers in einen Mietvertrag

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
    Zwar habe der Bundesgerichtshof (Urteil vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 119/02) entschieden, dass § 571 BGB aF (jetzt: § 566 BGB) grundsätzlich nur bei Identität zwischen Vermieter und veräußerndem Eigentümer anzuwenden sei.

    a) Wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend ausführt, setzt die entsprechende Anwendung von § 566 BGB im Falle des Erwerbs eines vermieteten Grundstücks durch Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung gemäß § 57 ZVG allerdings grundsätzlich voraus, dass das Grundstück im Eigentum des Vermieters steht, denn § 566 BGB erfordert nach seinem Wortlaut die Identität von Vermieter und veräußerndem Eigentümer (Senatsurteil vom 3. Juli 1974 - VIII ZR 6/73, NJW 1974, 1551, unter B I 1; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657, unter 2 b m.w.N. - zu der Vorgängerregelung § 571 BGB aF).

  • BGH, 27.11.1985 - VIII ZR 316/84

    Anfechtung der Übernahme der Rechte und Pflichten aus dem Kaufvertrag über das

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
    Die Auswechslung eines Vertragspartners kann sowohl im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei vereinbart werden als auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten, wenn der Dritte zustimmt (BGHZ 95, 88, 93 f.; 96, 302, 308).
  • BGH, 12.03.2003 - XII ZR 18/00

    Prüfung der Schriftform durch das Revisionsgericht; Zustimmung des Mieters zu

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
    Er hat dem Vermieterwechsel spätestens dadurch konkludent zugestimmt, dass er von der Klägerin als neuer Vermieterin Erfüllung des Vertrags verlangte (vgl. BGHZ 154, 171, 175), indem er diese - und nicht etwa die W. GmbH - zur Abhilfe hinsichtlich der von der Nachbarwohnung angeblich ausgehenden Lärmbelästigung aufforderte.
  • BGH, 20.06.1985 - IX ZR 173/84

    Übergang der Rechte aus Mietbürgschaft

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
    Die Auswechslung eines Vertragspartners kann sowohl im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei vereinbart werden als auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten, wenn der Dritte zustimmt (BGHZ 95, 88, 93 f.; 96, 302, 308).
  • BGH, 03.07.1974 - VIII ZR 6/73

    Eintritt des Erwerbers in die Vermieterstellung bei Veräußerung des

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
    a) Wie das Berufungsgericht insoweit zutreffend ausführt, setzt die entsprechende Anwendung von § 566 BGB im Falle des Erwerbs eines vermieteten Grundstücks durch Zuschlagsbeschluss in der Zwangsversteigerung gemäß § 57 ZVG allerdings grundsätzlich voraus, dass das Grundstück im Eigentum des Vermieters steht, denn § 566 BGB erfordert nach seinem Wortlaut die Identität von Vermieter und veräußerndem Eigentümer (Senatsurteil vom 3. Juli 1974 - VIII ZR 6/73, NJW 1974, 1551, unter B I 1; BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657, unter 2 b m.w.N. - zu der Vorgängerregelung § 571 BGB aF).
  • BVerfG, 27.11.1995 - 1 BvR 1063/95

    Verletzung des Willkürverbots in einem Räumungsrechtsstreit

    Auszug aus BGH, 20.01.2010 - VIII ZR 84/09
    Vielmehr habe er unter Bezugnahme auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27. November 1995 (1 BvR 1063/95) ausgeführt, dass in einem Fall, in dem ein Verwalter über die Verwaltertätigkeit hinaus kein eigenes Interesse an dem Zustandekommen und der Durchführung des Mietvertrags habe, es gerechtfertigt sein könne, den Vertrag im Zusammenhang mit § 571 BGB aF so zu behandeln, als habe der Eigentümer selbst vermietet.
  • OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14

    Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und

    Steht ein Grundstück im Eigentum mehrerer Personen, die in einer Gesellschaft oder einer Gemeinschaft verbunden sind, ist die Identität zudem nur dann gewahrt, wenn alle Eigentümer Vermieter sind (statt aller: BGH, Urt. v. 20.1.2010, VIII ZR 84/09, MDR 2010, 739; Streyl in: Schmidt-Futterer, aaO, § 566, Rz. 64 ff, m.w.N.; Blank in: Blank/Börstinghaus, Mietrecht, 4. Aufl., § 566, Rz. 36 ff, m.w.N.).
  • BGH, 05.06.2013 - VIII ZR 142/12

    Mietrecht: Stillschweigende Übernahme eines mit dem Zwangsverwalter geschlossenen

    Nach der Rechtsprechung des Senats kommt in derartigen Fällen eine stillschweigende Vertragsübernahme durch dreiseitigen Vertrag in Betracht (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09, NZM 2010, 471 Rn. 18 f.).
  • OLG Saarbrücken, 15.05.2013 - 2 U 7/13

    Mietvertrag: Voraussetzungen des Eintritts des Erwerbers in das

    Steht ein Grundstück im Eigentum mehrerer Personen, die in einer Gesellschaft oder einer Gemeinschaft verbunden sind, ist die Identität zudem nur dann gewahrt, wenn alle Eigentümer Vermieter sind (statt aller: BGH, Urt. v. 20.1.2010, VIII ZR 84/09, MDR 2010, 739; Streyl in: Schmidt-Futterer, Mietrecht, 10. Aufl., § 566, Rz. 64 ff, m.w.N.; Blank in: Blank/Börstinghaus, Mietrecht, 3. Aufl., § 566, Rz. 27 ff, m.w.N.).

    Die Vertragsübernahme und damit die Auswechslung eines Vertragspartners kann nämlich auch durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten erfolgen, wenn der Dritte zustimmt (vgl. BGH, NJW-RR 2010, 1095; Gramlich, Mietrecht, 11. Aufl., § 566, 3.; Schmidt-Futterer, aaO, Rz. 42, m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 24.09.2015 - 2 U 30/15

    Geltendmachung von Ansprüchen wegen Patentverletzung durch einen Lizenznehmer

    Möglich ist dies nach allgemeiner Meinung entweder im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei oder durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des Dritten (vgl. BGHZ 95, 88, 93 = NJW 1985, 2528; BGHZ 96, 302, 308 = NJW 1986, 918; BGH, NJW-RR 2005, 958, 959; NJW-RR 2010, 1095; NJW 2013, 1083, 1084; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398 Rn. 42).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2011 - 24 U 6/10

    Beendigung Hauptmietverhältnis: Kein Einfluss auf Untermietvertrag!

    Solche Zustimmungen/Genehmigungen, die auch konkludent erteilt werden können (vgl. BGH ZMR 2010, 674 = NJW-RR 2010, 1095 sub II.1b [juris Tz 18 f], liegen indes, wie das Landgericht zutreffend und unangegriffen festgestellt hat, nicht vor.
  • LG München I, 09.12.2011 - 14 S 9823/11

    Wohnraummietvertrag: Einigung der Mietvertragsparteien auf eine Mietminderung

    Unabhängig von der Frage, ob § 566 BGB vorliegend in Bezug auf die Klägerin Anwendung findet, weil die ursprünglichen Mietverträge vom 03.03.2004 im Rubrum als Vermieterin lediglich ... und nicht die damalige Eigentümerin in Gestalt der ... anführen, ergibt sich die Vermieterstellung der Klägerin für den vorliegend relevanten Zeitraum (Sommer 2008 bis nunmehr) ohnehin spätestens im Zusammenhang mit dem Nachtrag zwischen den Parteien vom 28.09.2009 (jedenfalls ist eine konkludente Vertragsübernahme anzunehmen, siehe hierzu BGH NJW-RR 2010, 1095f.).
  • LG Düsseldorf, 24.03.2016 - 4b O 7/15

    Patentfähigkeit des Klagepatents mit der Bezeichnung "Rauchartikel mit

    Möglich ist dies nach allgemeiner Meinung entweder im Wege eines dreiseitigen Vertrags zwischen der ausscheidenden, der übernehmenden und der verbleibenden Partei oder durch Vereinbarung zwischen zwei Beteiligten unter Zustimmung des Dritten (vgl. BGHZ 95, 88, 93; BGHZ 96, 302, 308; BGH, NJW-RR 2005, 958, 959; NJW-RR 2010, 1095; NJW 2013, 1083, 1084; Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 398 Rn. 42), wobei die Zustimmung auch schon im Voraus erteilt werden kann (BGH, DtZ 1996, 57).
  • LG Berlin, 10.01.2013 - 67 S 523/11

    Identitätserfordernis: Eintritt des Erwerbers in das Mietverhältnis?

    § 566BGB erfordert nach seinem Wortlauf Identität zwischen Vermieter und veräußerndem Eigentümer (BGH, Urteil vom 3. Juli 1974 - VIII ZR 6/73; Urteil vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 119/02; Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09).

    Dass ein solcher Übergang der Vermieterstellung im Wege der (konkludenten) Vereinbarung der beteiligten Mietvertragsparteien grundsätzlich möglich ist, hat der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09 - ausdrücklich festgestellt.

    Ist dem Erwerber aber daran gelegen, das Mietverhältnis mit dem Mieter fortzusetzen, soll ihm daraus kein Nachteil entstehen (Wassermann: Urteilsanmerkung zu BGH VIII ZR 84/09 in jurisPR-BGHZivilR 11/2010 Anm. 2 ).

  • LG Hamburg, 17.07.2015 - 311 S 88/14

    Wohnraummiete: Außerordentliche Kündigung wegen verspäteter Mietzahlungen des

    Die Kammer verkennt nicht, dass insofern eine Einigung auch durch konkludentes Verhalten, z. B. Mietzahlung und Gebrauchsgewährung, herbeigeführt werden kann (vgl. BGH v. 13.07.2005 - VIII ZR 255/04, NJW 2005, 2620; v. 20.01.2010 - VIII ZR 84/09, NJW-RR 2010, 1095; Palandt- Weidenkaff , 74. Aufl. 2015, § 535 Rn. 7).
  • BGH, 19.02.2013 - VIII ZR 178/12

    Wohnraummietvertrag: Entsprechende Anwendung des Grundsatzes "Kauf bricht nicht

    Zwar ist die Frage, ob und gegebenenfalls unter welchen Voraussetzungen eine entsprechende Anwendung der Ausnahmeregelung des § 566 Abs. 1 BGB (vgl. Senatsurteile vom 14. Oktober 1981 - VIII ZR 331/80, NJW 1982, 221 unter 3 b cc; vom 22. Mai 1989 - VIII ZR 192/88, BGHZ 107, 315, 319 f. [jeweils zu § 571 BGB aF]; vom 9. Juli 2008 - VIII ZR 280/07, NJW 2008, 2773 Rn. 12) bei Personenverschiedenheit von Vermieter und veräußerndem Eigentümer in Betracht kommt, höchstrichterlich noch nicht abschließend geklärt (offen gelassen im Senatsurteil vom 20. Januar 2010 - VIII ZR 84/09, NJW-RR 2010, 1095 Rn. 16; ohne nähere Begründung verneint in BGH, Urteil vom 22. Oktober 2003 - XII ZR 119/02, NJW-RR 2004, 657 unter [II] 2 c [zu § 571 BGB aF]).
  • LG Düsseldorf, 22.02.2012 - 13 O 134/11

    Geltung einer Schriftformheilungsklausel in einem Mietvertrag für den

  • OLG Düsseldorf, 23.01.2012 - 10 U 66/11

    Anforderungen an die Einhaltung der Schriftform bei einem Mieterwechsel

  • LG Frankfurt/Main, 06.05.2020 - 17 S 48/19

    Wann bedarf Mietvertrag der notariellen Form?

  • LG Itzehoe, 07.11.2014 - 9 S 77/13

    Auf welche Wohnungen ersteckt sich die Anbietpflicht des Vermieters?

  • OLG Düsseldorf, 08.11.2013 - 16 U 8/13

    Karenzentschädigung und Zahlung eines Handelsvertreterausgleichs gegenüber einem

  • LG Potsdam, 11.03.2016 - 13 S 39/15

    Mietsicherheit bei Wohnraummiete: Kautionsrückzahlungsanspruch gegen den Erwerber

  • OLG Düsseldorf, 20.10.2011 - 10 U 66/11

    Mieterwechsel: Zustimmung des neuen Mieters ist formfrei!

  • LG Berlin, 02.01.2015 - 65 S 525/13

    Wohnraummietvertrag: Konkludenter Vermieterwechsel; formelle Wirksamkeit einer

  • AG Pinneberg, 08.08.2013 - 80 C 19/13

    Identitätserfordernis: Eintritt des Erwerbers ins Mietverhältnis!

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