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   BGH, 20.01.2011 - IX ZR 238/08   

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https://dejure.org/2011,2371
BGH, 20.01.2011 - IX ZR 238/08 (https://dejure.org/2011,2371)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - IX ZR 238/08 (https://dejure.org/2011,2371)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - IX ZR 238/08 (https://dejure.org/2011,2371)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 304 Abs 1 S 2 InsO, § 187 S 1 SGB 3
    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit auf einen selbstständig tätig gewesenen Schuldner bei Vorhandensein von auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener Anspruch auf Arbeitsentgelt als Forderung aus einem Arbeitsverhältnis; Anwendbarkeit der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbstständig wirtschaftlich ...

  • zvi-online.de

    InsO § 304 Abs. 1 Satz 2; SGB III § 187 Satz 1
    Abwicklung der Insolvenz eines ehemals Selbstständigen im Regelinsolvenzverfahren bei Forderungen aus Arbeitsverhältnissen

  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit auf einen selbstständig tätig gewesenen Schuldner bei Vorhandensein von auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

  • rewis.io

    Verbraucherinsolvenzverfahren: Anwendbarkeit auf einen selbstständig tätig gewesenen Schuldner bei Vorhandensein von auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangenen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    InsO § 304 Abs. 1 S. 2; SGB III § 187 S. 1
    Keine Verbraucherinsolvenz bei früherer Selbstständigkeit und nach Antrag auf Insolvenzgeld auf Bundesagentur für Arbeit übergegangenen offenen Ansprüchen auf Arbeitsentgelt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wegen eines Antrags auf Insolvenzgeld auf die Bundesagentur für Arbeit übergegangener Anspruch auf Arbeitsentgelt als Forderung aus einem Arbeitsverhältnis; Anwendbarkeit der Bestimmungen über das Verbraucherinsolvenzverfahren bei früher selbstständig wirtschaftlich ...

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ansprüche auf Arbeitsentgelt in der Insolvenz

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte insolvenzrechtliche Beratung eines früher selbstständig tätig gewesenen Schuldners

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 1678
  • ZIP 2011, 578
  • MDR 2011, 452
  • NZI 2011, 202
  • NZI 2011, 531
  • VersR 2011, 765
  • WM 2011, 414
  • DB 2011, 522
  • NZA-RR 2011, 317
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Dresden, 30.10.2003 - 5 T 20/03

    Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Antrags auf Eröffnung eines

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 238/08
    Dem folgt fast einhellig die Rechtsprechung der Instanzgerichte (LG Halle DZWIR 2003, 86; vgl. auch LG Dresden ZVI 2004, 19) und das Schrifttum (HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl., § 304 Rn. 11; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 304 Rn. 23; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 304 Rn. 16; Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 2. Aufl., § 304 Rn. 19; Hess/Röpke, InVo 2003, 89, 91 f; a.A. nur FK-InsO/Kohte, 6. Aufl. § 304 Rn. 46 f).
  • LG Halle, 23.11.2002 - 8 T 82/02
    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 238/08
    Dem folgt fast einhellig die Rechtsprechung der Instanzgerichte (LG Halle DZWIR 2003, 86; vgl. auch LG Dresden ZVI 2004, 19) und das Schrifttum (HK-InsO/Landfermann, 5. Aufl., § 304 Rn. 11; Uhlenbruck/Vallender, InsO, 13. Aufl., § 304 Rn. 23; Wenzel in Kübler/Prütting/Bork, InsO, § 304 Rn. 16; Graf-Schlicker/Sabel, InsO, 2. Aufl., § 304 Rn. 19; Hess/Röpke, InVo 2003, 89, 91 f; a.A. nur FK-InsO/Kohte, 6. Aufl. § 304 Rn. 46 f).
  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 55/04

    Voraussetzungen des Verbraucherinsolvenzverfahrens

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 238/08
    Nach der Rechtsprechung des Senats stellen sogar Forderungen der Sozialversicherungsträger und des Finanzamts, die durch ein Arbeitsverhältnis veranlasst sind, Forderungen aus einem Arbeitsverhältnis im Sinne von § 304 Abs. 1 Satz 2 InsO dar (BGH, Beschl. v. 22. September 2005 - IX ZB 55/04, WM 2005, 2191, 2192 unter 2.b).
  • OLG Naumburg, 17.01.2008 - 1 U 74/07

    Pflicht des in einer Insolvenzangelegenheit in Anspruch genommenen Rechtsberaters

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - IX ZR 238/08
    Das Berufungsgericht, dessen Entscheidung unter anderem in ZVI 2008, 445 veröffentlicht ist, hat gemeint, der Beklagte schulde nach § 280 Abs. 1 BGB Schadensersatz, weil er seine Prüfungs- und Beratungspflichten im Zusammenhang mit der Insolvenz des Mandanten fahrlässig verletzt habe.
  • OLG Naumburg, 11.08.2011 - 1 U 74/07

    Steuerberaterhaftpflicht: Anforderung an die Darlegungs- und Beweislast bei

    Die Kosten des Rechtsstreits (einschließlich des Revisionsverfahrens IX ZR 238/08) tragen die Klägerin zu 81 % und der Beklagte zu 19 %.

    Mit dem am 20.1.2011 verkündeten Urteil hat der Bundesgerichtshof (IX ZR 238/08 - z.B. WM 2011, 522; MDR 2011, 452 -) die Entscheidung des Senats aufgehoben.

  • OLG Köln, 11.05.2012 - 19 U 17/10

    Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft aus sog.

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn neben dem regelmäßig bekannten Totalausfallrisiko weitere, dem Anleger unbekannte risikoerhöhende Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, IX ZR 238/08, Rn. 28).
  • OLG Köln, 11.05.2012 - 19 U 20/10

    Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft aus sog.

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn neben dem regelmäßig bekannten Totalausfallrisiko weitere, dem Anleger unbekannte risikoerhöhende Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, IX ZR 238/08, Rn. 28).
  • OLG Köln, 11.05.2012 - 19 U 23/10

    Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter einer Fondsgesellschaft aus sog.

    Etwas anderes könnte allenfalls dann gelten, wenn neben dem regelmäßig bekannten Totalausfallrisiko weitere, dem Anleger unbekannte risikoerhöhende Umstände hinzutreten (vgl. BGH, Urteil vom 27.10.2009, IX ZR 238/08, Rn. 28).
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