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   BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10   

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https://dejure.org/2011,8728
BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10 (https://dejure.org/2011,8728)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2011 - V ZR 153/10 (https://dejure.org/2011,8728)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2011 - V ZR 153/10 (https://dejure.org/2011,8728)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Verfahrensfehler wegen gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßender Überraschungsentscheidung eines Gerichts

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfahrensfehler wegen gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung eines Gerichts

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gehörsverletzung durch Missachtung von Beweisangebot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 09.06.2005 - V ZR 271/04

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Berufungsverfahren; Zulassung von in der ersten

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 315; 81, 264, 270 f.; NJW 2000, 945, 946) und des Bundesgerichtshofs (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Berufungsgericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel offenkundig zu Unrecht gemäß §§ 530, 531 ZPO als verspätet zurückweist.

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Verfahrensfehler die Verzögerung mitverursacht hat, etwa ein gebotener richterlicher Hinweis unterblieben ist (BVerfG NJW 2000, 945, 946; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, aaO).

    Das ist schon dann der Fall, wenn - wie hier - nicht ausgeschlossen werden kann, dass das Berufungsgericht bei Berücksichtigung des übergangenen Vorbringens anders entschieden hätte (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, aaO S. 2625).

  • BVerfG, 26.10.1999 - 2 BvR 1292/96

    Verletzung von GG Art 103 Abs 1 durch Zurückweisung eines Beweisangebots in der

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 315; 81, 264, 270 f.; NJW 2000, 945, 946) und des Bundesgerichtshofs (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Berufungsgericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel offenkundig zu Unrecht gemäß §§ 530, 531 ZPO als verspätet zurückweist.

    Das ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Verfahrensfehler die Verzögerung mitverursacht hat, etwa ein gebotener richterlicher Hinweis unterblieben ist (BVerfG NJW 2000, 945, 946; Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, aaO).

  • BVerfG, 02.01.1995 - 1 BvR 320/94

    Fristlose Kündigung wegen Verbreitens eines ausländerfeindlichen Flugblatts

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Die Entscheidung des Landgerichts stellt sich folglich als eine gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823; 1992, 2877; 1996, 45, 46; 1998, 2515; 2004, 1371, 1373) dar, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde legen durfte.
  • BVerfG, 14.07.1998 - 1 BvR 1640/97

    Rechtschreibreform

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Die Entscheidung des Landgerichts stellt sich folglich als eine gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823; 1992, 2877; 1996, 45, 46; 1998, 2515; 2004, 1371, 1373) dar, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde legen durfte.
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 903/85

    Präklusion II

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 315; 81, 264, 270 f.; NJW 2000, 945, 946) und des Bundesgerichtshofs (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Berufungsgericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel offenkundig zu Unrecht gemäß §§ 530, 531 ZPO als verspätet zurückweist.
  • BVerfG, 21.02.1990 - 1 BvR 1117/89

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs bei Zurückweisung neuer

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 315; 81, 264, 270 f.; NJW 2000, 945, 946) und des Bundesgerichtshofs (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Berufungsgericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel offenkundig zu Unrecht gemäß §§ 530, 531 ZPO als verspätet zurückweist.
  • BGH, 23.05.2007 - IV ZR 24/06

    Konkretisierung eines bereits in erster Instanz ausreichenden Vortrags durch

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 315; 81, 264, 270 f.; NJW 2000, 945, 946) und des Bundesgerichtshofs (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Berufungsgericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel offenkundig zu Unrecht gemäß §§ 530, 531 ZPO als verspätet zurückweist.
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 69, 145, 149; 75, 302, 315; 81, 264, 270 f.; NJW 2000, 945, 946) und des Bundesgerichtshofs (Senat, Beschluss vom 9. Juni 2005 - V ZR 271/04, NJW 2005, 2624; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZR 24/06, NJW-RR 2007, 1253) ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn das Berufungsgericht Angriffs- oder Verteidigungsmittel offenkundig zu Unrecht gemäß §§ 530, 531 ZPO als verspätet zurückweist.
  • BVerfG, 08.01.2004 - 1 BvR 864/03

    Verfassungsmäßigkeit von ZPO § 543 Abs 2 - Entscheidung des BGH über

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Die Entscheidung des Landgerichts stellt sich folglich als eine gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823; 1992, 2877; 1996, 45, 46; 1998, 2515; 2004, 1371, 1373) dar, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde legen durfte.
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen

    Auszug aus BGH, 20.01.2011 - V ZR 153/10
    Die Entscheidung des Landgerichts stellt sich folglich als eine gegen das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs verstoßende Überraschungsentscheidung (vgl. BVerfG NJW 1991, 2823; 1992, 2877; 1996, 45, 46; 1998, 2515; 2004, 1371, 1373) dar, die das Berufungsgericht seiner Beurteilung nicht zugrunde legen durfte.
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

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