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   BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11   

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https://dejure.org/2012,689
BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11 (https://dejure.org/2012,689)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2012 - V ZR 55/11 (https://dejure.org/2012,689)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2012 - V ZR 55/11 (https://dejure.org/2012,689)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 185 BGB
    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum Forderungseinzug nach vorzeitiger Abberufung wegen gravierender Pflichtverletzungen

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    BGB § 185
    Erlöschen der Ermächtigung zum Forderungseinzug nach vorzeitiger Abberufung des Verwalters aufgrund Pflichtverletzung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erlöschen einer materiellrechtlichen Ermächtigung zu einem Forderungseinzug nach vorzeitiger Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    BGB § 185
    Keine Titelvollstreckung durch abberufenen WEG-Verwalter

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    WEG - vorzeitige Abberufung eines Verwalters

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorzeitige Abberufung des WEG-Verwalters und Forderungseinzüge

  • rewis.io

    Wohnungseigentumsverwalter: Erlöschen der materiell-rechtlichen Ermächtigung zum Forderungseinzug nach vorzeitiger Abberufung wegen gravierender Pflichtverletzungen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 185; ZPO § 727 analog; WEG § 21 Abs. 8
    Erlöschen einer materiellrechtlichen Ermächtigung zu einem Forderungseinzug nach vorzeitiger Abberufung des Verwalters einer Wohnungseigentümergemeinschaft wegen gravierender Pflichtverletzungen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abberufener Verwalter darf keine Forderungen mehr einziehen!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vorzeitige Abberufung eines WEG-Verwalters und der Forderungseinzug durch den Verwalter

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Forderungseinzug durch abberufenen Verwalter?

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Erlöschen der Ermächtigung zum Forderungseinzug bei vorzeitiger Abberufung des Verwalters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Forderungseinzug durch abberufenen Verwalter

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Kein Forderungseinzug durch abberufenen Verwalter

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Einzugsermächtigung des Verwalters erlischt bei gravierenden Pflichtverletzungen! (IMR 2012, 159)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2012, 1207
  • MDR 2012, 337
  • NZM 2012, 349
  • WM 2012, 1978
  • ZfBR 2012, 349
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 26.10.1984 - V ZR 218/83

    Grundschuldbestellung zugunsten des Sohnes - §§ 727, 767 ZPO, Unzulässigkeit

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    Zwar ist die Beklagte als Gläubigerin der Vollstreckungstitel berechtigt, die darin zuerkannten, materiell-rechtlich der Wohnungseigentümergemeinschaft zustehenden Ansprüche im eigenen Namen zu vollstrecken (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 218/83, BGHZ 92, 347, 349; Beschluss vom 13. September 2001 - V ZB 15/01, BGHZ 148, 392, 398 mwN).

    Im Hinblick auf die materielle Berechtigung der Wohnungseigentümergemeinschaft ist der Urteilsausspruch, soweit der Klage stattgegeben wird, auf die Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung durch die Beklagte - wie von den Klägern beantragt - zu beschränken (vgl. Senat, Urteil vom 26. Oktober 1984 - V ZR 218/83, BGHZ 92, 347, 350; Musielak/Lackmann, ZPO, 8. Aufl., § 767 Rn. 44).

  • BGH, 28.01.2011 - V ZR 145/10

    Wohnungseigentum: Zulässigkeit der Geltendmachung von Ansprüchen der

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1235; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 17 - jeweils mwN) oder ob sich die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung zumindest aus der Übergangsvorschrift in § 62 Abs. 1 WEG ergibt, ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f. und vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 5 - jeweils mwN) im Revisionsverfahren nicht zu prüfen.

    Die Rechtssubjektivität der Gemeinschaft wirkt sich lediglich auf die Prozessführungsbefugnis des für diese tätigen Verwalters aus, da es insoweit regelmäßig an dem für eine gewillkürte Prozessstandschaft erforderlichen - bislang aus der gesetzlichen Rechts- und Pflichtenstellung des Verwalters hergeleiteten - eigenen schutzwürdigen Interesse des Standschafters fehlt (vgl. Senat, Urteil vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 6 ff.).

  • BGH, 22.09.1982 - VIII ZR 293/81

    Urteil - Gewillkürte Prozeßstandschaft - Anfechtung - Berechtigter - Konkurs -

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    Das gilt selbst dann, wenn der ausgeschiedene Verwalter - wie hier - bereits einen auf sich selbst lautenden Vollstreckungstitel erwirkt hat, da dieser entsprechend § 727 ZPO auf die Wohnungseigentümergemeinschaft umgeschrieben werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1997, 298; Merle, ZWE 2000, 9, 11; die Möglichkeit einer Titelumschreibung auf den Ermächtigenden allgemein bejahend auch BGH, Urteil vom 22. September 1982 - VIII ZR 293/81, NJW 1983, 1678; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 727 Rn. 13 mwN auch zur Gegenmeinung).
  • AG Bonn, 24.10.2008 - 27 C 110/08

    Aussetzung; gerichtlich bestellte Verwaltung

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    Davon ausgenommen ist allerdings das - erst nach dem Wirksamwerden der Abberufung der Beklagten zum 1. Oktober 2008 ergangene - Urteil des Amtsgerichts Bonn vom 24. Oktober 2008 in dem Rechtsstreit 27 C 110/08, da dessen Tenor auf Leistung zu Händen der an Stelle der Beklagten bestellten Verwalterin lautet, weshalb der Titel - entgegen der in der mündlichen Verhandlung vor dem Senat geäußerten Auffassung der Revision - mit dem materiellen Recht übereinstimmt (vgl. MünchKomm-ZPO/K. Schmidt, aaO).
  • BGH, 06.03.1997 - III ZR 248/95

    Ansprüche der Wohnungseigentümergemeinschaft gegen den Verwalter

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    Die Rechtslage stellt sich nicht anders dar, als wenn die Wohnungseigentümer selbst einen Beschluss über die Abberufung der Beklagten gefasst hätten (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 1997 - III ZR 248/95, NJW 1997, 2106, 2107; Suilmann in Jennißen, WEG, 2. Aufl., § 21 Rn. 124).
  • OLG Düsseldorf, 29.01.1997 - 3 Wx 469/96

    Untersagung der Nutzung einer zu einer Eigentumswohnung gehörenden Garagenbox als

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    Das gilt selbst dann, wenn der ausgeschiedene Verwalter - wie hier - bereits einen auf sich selbst lautenden Vollstreckungstitel erwirkt hat, da dieser entsprechend § 727 ZPO auf die Wohnungseigentümergemeinschaft umgeschrieben werden kann (vgl. OLG Düsseldorf, WuM 1997, 298; Merle, ZWE 2000, 9, 11; die Möglichkeit einer Titelumschreibung auf den Ermächtigenden allgemein bejahend auch BGH, Urteil vom 22. September 1982 - VIII ZR 293/81, NJW 1983, 1678; Zöller/Stöber, ZPO, 29. Aufl., § 727 Rn. 13 mwN auch zur Gegenmeinung).
  • BGH, 10.05.1979 - VII ZR 30/78

    Anspruch des Bauherrn auf Mängelbeseitigung; Geltendmachung von Ansprüchen durch

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    Die Beklagte war vielmehr auch materiell-rechtlich ermächtigt, in einem solchen Verfahren Leistung an sich selbst zu verlangen (vgl. BGH, Urteile vom 10. Mai 1979 - VII ZR 30/78, BGHZ 74, 258, 267 und vom 20. März 1986 - VII ZR 81/85, NJW-RR 1986, 755, 756; Merle in Bärmann/Pick/Merle, WEG, 9. Aufl., § 27 Rn. 178 mwN).
  • BGH, 30.06.1995 - V ZR 118/94

    Abgrenzung der Zuständigkeit des Wohnungseigentums- und des Prozeßgerichts;

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1235; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 17 - jeweils mwN) oder ob sich die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung zumindest aus der Übergangsvorschrift in § 62 Abs. 1 WEG ergibt, ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f. und vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 5 - jeweils mwN) im Revisionsverfahren nicht zu prüfen.
  • BGH, 10.12.1951 - GSZ 3/51

    Unfallrentenansprüche - § 400 BGB, teleologische Reduktion des Abtretungsverbots

    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    Von dieser Befugnis, die ihre rechtliche Grundlage in § 185 BGB findet (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 1951 - GSZ 3/51, BGHZ 4, 153, 164), hat sie ausweislich der in dem Berufungsurteil in Bezug genommenen Entscheidungen, in denen die Kläger jeweils zur Zahlung an die Wohnungseigentümer "zu Händen" der Verwalterin verpflichtet worden sind, Gebrauch gemacht.
  • OLG Düsseldorf, 16.05.1997 - 3 Wx 211/97
    Auszug aus BGH, 20.01.2012 - V ZR 55/11
    2 Z 91/89|OLG Köln; 23.08.1989; 16 Wx 79/89">NJW-RR 1990, 26; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1235; Weitnauer/Mansel, WEG, 9. Aufl., § 45 Rn. 17 - jeweils mwN) oder ob sich die Anwendbarkeit der Zivilprozessordnung zumindest aus der Übergangsvorschrift in § 62 Abs. 1 WEG ergibt, ist nach der entsprechend anwendbaren Vorschrift des § 17a Abs. 5 GVG (vgl. Senat, Urteile vom 30. Juni 1995 - V ZR 118/94, BGHZ 130, 159, 162 f. und vom 28. Januar 2011 - V ZR 145/10, BGHZ 188, 157, 159, Rn. 5 - jeweils mwN) im Revisionsverfahren nicht zu prüfen.
  • OLG Düsseldorf, 04.02.2000 - 3 Wx 448/99

    Fortführung eines Wohngeldverfahrens durch den ausgeschiedenen Verwalter;

  • BGH, 13.09.2001 - V ZB 15/01

    Eintragung einer Zwangshypothek zu Gunsten des Verwalters einer

  • BGH, 20.03.1986 - VII ZR 81/85

    Geltendmachung von Mängelansprüchen durch den Verwalter einer

  • BGH, 17.11.2011 - V ZB 134/11

    Kostenfestsetzung im Wohnungseigentumsverfahren: Erstattungsfähigkeit einer

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BayObLG, 22.06.1989 - BReg. 2 Z 5/89

    Eigentumswohnung; Wohnungseigentum; Verwalter; Zahlung; Kosten; Kostenerstattung;

  • OLG Köln, 05.03.1985 - 4 WF 19/85

    Vollstreckungsklausel; Zwangsvollstreckung; Vollstreckungserinnerung; Erinnerung

  • OLG München, 23.01.1990 - 2 WF 1318/89

    Erstreitung eines Titels; Gesetzliche Prozeßstandschaft; Geltendmachung der

  • OLG Frankfurt, 17.10.1983 - 5 WF 224/83

    Kostentragung bei übereinstimmender Erledigungserklärung des Rechtsstreites;

  • LG München I, 12.03.2015 - 36 S 24746/13

    Entbehrlichkeit der Bezugnahme auf die tatsächlichen Feststellungen im

    Der Kläger verweist hier auf BGH NJW 2012, 1207.

    Im Übrigen erscheint es fraglich, ob der BGH in BGH NJW 2012, 1207 mit dem Satz "die Rechtslage stellt sich nicht anders dar, als wenn die Wohnungseigentümer selbst einen Beschluss über die Abberufung der Beklagten gefasst hätten" tatsächlich aussagen wollte, dass die Gestaltungswirkung sofort eintritt.

    Nachdem es fraglich ist, ob die ältere BGH-Entscheidung NJW 2012, 1207 überhaupt eine Aussage zur Frage des Zeitpunkts des Eintritts der Gestaltungswirkung treffen will, hingegen die neuere BGH-Entscheidung vom 24.5.2013 sich unter Rd.-Nr. 21 ausdrücklich und explizit hierzu äußert, ist letztgenannter Entscheidung vorliegend zu folgen.

  • OLG Saarbrücken, 18.06.2020 - 4 U 47/19

    Verkehrsunfallhaftung: Erstattung vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten;

    Diese in Rechtsprechung und Literatur allgemein anerkannte Rechtsfigur begründet für den Ermächtigten die Befugnis, im eigenen Namen über ein Recht des Ermächtigenden zu verfügen oder das Recht durch Einziehung oder in sonstiger Weise auszuüben (BGH NJW 2012, 1207, juris Rn. 9; Palandt/Ellenberger, BGB, 79. Aufl., § 185 Rn. 13; Westermann in: Erman, BGB, 15. Aufl., § 398 Rn. 36 ff. m.w.N.).
  • AGH Nordrhein-Westfalen, 21.08.2015 - 1 AGH 19/15

    Vermögensverfall, Widerruf, Zulassung, Rechtsanwaltschaft

    Eine der den Vollstreckungsmaßnahmen zugrunde liegenden Forderungen wurde im Wege einer Vollstreckungsgegenklage angegriffen; der Senat geht zugunsten der Klägerin davon aus, dass diese Klage zumindest teilweise erfolgreich (BGH V ZR 55/11) war; jedenfalls ist sie erledigt.
  • OLG Stuttgart, 18.09.2015 - 9 U 69/15

    Auftragnehmer muss beweisen, dass er Bedenken angemeldet hat!

    Dies ergibt sich sowohl aus dem Recht zur gemeinschaftlichen Verwaltung gemäß § 744 Abs. 1 BGB als auch aus der Möglichkeit, dass ein Miteigentümer den anderen gemäß § 185 BGB analog zur Einziehung der gemeinschaftlichen Forderung ermächtigen kann (BGH, Urteil vom 20. Januar 2012 - V ZR 55/11 -).
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