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   BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15   

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BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15 (https://dejure.org/2016,3409)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2016 - 2 StR 378/15 (https://dejure.org/2016,3409)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2016 - 2 StR 378/15 (https://dejure.org/2016,3409)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 53 Abs. 1 StGB; § 55 StGB; § 105 Abs. 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG; § 32 JGG
    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (keine einheitliche Sanktionierung nach JGG bei späterer Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 55 Abs 2 S 1 StGB, § 32 JGG, § 105 Abs 2 JGG
    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: "Abstimmung" einer Maßregelanordnung nach allgemeinem Strafrecht mit der Maßregelanordnung aus einer früheren Verurteilung durch ein Jugendgericht

  • IWW

    § 63 StGB, § ... 64 StGB, § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO, § 55 Abs. 2 Satz 1 StGB, § 55 StGB, § 108 Abs. 3 Satz 2 JGG, § 31 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 32 JGG, § 105 Abs. 2 JGG, § 103 Abs. 2 Satz 1 JGG, § 105 Abs. 2, §§ 31, 32 JGG, § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB, § 72 Abs. 1 StGB, § 32 Satz 1 JGG, § 5 Abs. 3 JGG, § 67d Abs. 6 StGB, § 67a StGB

  • Wolters Kluwer

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der erklärten Erledigung der angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erledigungserklärung im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung; Einheitliche nachträgliche Sanktionierung nach Jugendgerichtsgesetz ...

  • rewis.io

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe: "Abstimmung" einer Maßregelanordnung nach allgemeinem Strafrecht mit der Maßregelanordnung aus einer früheren Verurteilung durch ein Jugendgericht

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Strafrecht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revisionsgerichtliche Nachprüfung der erklärten Erledigung der angeordneten Unterbringung des Angeklagten in einem psychiatrischen Krankenhaus; Erledigungserklärung im Rahmen einer Gesamtstrafenbildung; Einheitliche nachträgliche Sanktionierung nach Jugendgerichtsgesetz ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Jugendstrafe, Erwachsenenstrafe - und die Gesamtstrafenbildung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 683
  • StV 2016, 717
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 12.10.1989 - 4 StR 445/89

    Bildung einer Gesamtstrafe aus einer Jugendstrafe und einer Freiheitsstrafe bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    Ist aber im anhängigen Verfahren - wie hier - eine Erwachsenenstraftat abzuurteilen, scheidet die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB ebenso aus wie eine einheitliche Strafe nach Jugendstrafrecht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56, BGHSt 10, 100, 103; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 271 f.; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl. § 32 Rn. 8 mwN); auch in analoger Anwendung des § 32 JGG kann eine solche "Gesamtstrafenbildung" nicht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88, BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2), weil es insoweit schon an einer "planwidrigen Unvollständigkeit" des Gesetzes fehlt, da in § 105 Abs. 2 JGG ausdrücklich nur der umgekehrte Fall geregelt ist.

    Überdies würde bei einer analogen Anwendung des § 32 JGG ein Erwachsenengericht über Verfehlungen Heranwachsender entscheiden können, obwohl dann, wenn die Anwendung von Jugendstrafrecht in Frage kommt, grundsätzlich nur die Jugendgerichte zuständig sind, § 103 Abs. 2 Satz 1 JGG (vgl. BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, NStZ 1991, 130 f.; Ostendorf, JGG, 10. Aufl., § 32 Rn. 7).

    Eines Ausgleichs bereits bei Festsetzung der Einzelstrafen bedarf es daher nicht (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 275 f.; Beschluss vom 15. Januar 1998 - 1 StR 725/97, NStZ-RR 1998, 151, 152).

  • BGH, 25.03.2014 - 3 StR 11/14

    Parallele Anordnung von Unterbringung in einer Entziehungsanstalt und

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    a) Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgegangen ist, dass die Drogentherapie "mindestens zwei Jahre' dauern werde, wird dadurch noch hinreichend belegt, dass die Entzugsbehandlung voraussichtlich innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; und vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213, zu einer prognostizierten Therapiedauer von "nicht unter zwei Jahren').

    Dies ist umso wahrscheinlicher, weil die vom Sachverständigen erforderlich erachtete neue medikamentöse Einstellung des Angeklagten als vorbereitende Behandlung noch im Maßregelvollzug gemäß § 63 StGB erfolgen kann und von daher auf den gesetzlichen Zeitrahmen nicht anzurechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14).

  • BGH, 06.07.2010 - 5 StR 142/10

    Mord; Sicherungsverwahrung (Aufrechterhaltung der Maßregelanordnung bei

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    Ist eine nachträgliche Gesamtstrafenbildung wegen der Zäsurwirkung einer weiteren Vorverurteilung nicht möglich oder unterliegen die abzuurteilenden Taten nicht der Gesamtstrafenbildung mit den Strafen aus der Vorverurteilung, durch die auch die Maßregel angeordnet worden ist, weil die hieraus gebildete Gesamtfreiheitsstrafe bereits vollständig vollstreckt ist, ist der Täter so zu stellen, wie er bei gleichzeitiger Aburteilung aller Strafen gestanden hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juli 2010 - 5 StR 142/10, NStZ-RR 2011, 41; LK-Rissing-van Saan, 12. Aufl., StGB § 55 Rn. 58).
  • BGH, 15.01.1998 - 1 StR 725/97

    Fehlerhafte Einbeziehung einer Jugendstrafe in die Gesamtstrafe

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    Eines Ausgleichs bereits bei Festsetzung der Einzelstrafen bedarf es daher nicht (vgl. insoweit BGH, Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 275 f.; Beschluss vom 15. Januar 1998 - 1 StR 725/97, NStZ-RR 1998, 151, 152).
  • BGH, 05.06.2014 - 4 StR 59/14

    Grenzen der Revisibilität der Strafzumessung beim Versuch (gerechter

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    Der Senat hat das der Strafkammer im Schuldspruch unterlaufene Fassungsversehen berichtigt (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO); dem steht die Teilrechtskraft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 59/14).
  • BGH, 15.04.2014 - 3 StR 48/14

    Regelmäßig keine Teilbarkeit der Schuldfähigkeitsbeurteilung bei mehreren durch

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    a) Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgegangen ist, dass die Drogentherapie "mindestens zwei Jahre' dauern werde, wird dadurch noch hinreichend belegt, dass die Entzugsbehandlung voraussichtlich innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; und vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213, zu einer prognostizierten Therapiedauer von "nicht unter zwei Jahren').
  • BGH, 17.04.2012 - 3 StR 65/12

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (maßgebliche Frist,

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    a) Soweit das Landgericht im Anschluss an den Sachverständigen davon ausgegangen ist, dass die Drogentherapie "mindestens zwei Jahre' dauern werde, wird dadurch noch hinreichend belegt, dass die Entzugsbehandlung voraussichtlich innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. dazu BGH, Beschlüsse vom 17. April 2012 - 3 StR 65/12, NJW 2012, 2292; und vom 25. März 2014 - 3 StR 11/14; vgl. dagegen BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213, zu einer prognostizierten Therapiedauer von "nicht unter zwei Jahren').
  • BGH, 08.02.2012 - 5 StR 486/11

    Nachträgliche Gesamtstrafe (Härteausgleich bei Zusammentreffen mit Jugendstrafe;

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    Da nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen, wie unter II. ausgeführt, eine einheitliche Sanktionierung mit der nunmehr zwingend zu verhängenden Erwachsenenstrafe für die hier zu beurteilenden Taten, die der Angeklagte nach Vollendung des 21. Lebensjahres begangen hat, nicht in Betracht kommt, wäre dem Angeklagten ein Härteausgleich zuzubilligen gewesen (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Februar 2012 - 5 StR 486/11, StraFo 2012, 156).
  • BGH, 27.10.2009 - 1 StR 515/09

    Rechtsfehlerhafte Bemessung des Vorwegvollzuges (maßgeblicher

    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    Der Senat hat das der Strafkammer im Schuldspruch unterlaufene Fassungsversehen berichtigt (vgl. § 260 Abs. 4 Satz 2 StPO); dem steht die Teilrechtskraft nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 1 StR 515/09; Urteil vom 5. Juni 2014 - 4 StR 59/14).
  • BGH, 10.11.1988 - 1 StR 498/88
    Auszug aus BGH, 20.01.2016 - 2 StR 378/15
    Ist aber im anhängigen Verfahren - wie hier - eine Erwachsenenstraftat abzuurteilen, scheidet die nachträgliche Bildung einer Gesamtstrafe nach § 55 StGB ebenso aus wie eine einheitliche Strafe nach Jugendstrafrecht (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 29. Februar 1956 - 2 StR 25/56, BGHSt 10, 100, 103; Urteil vom 12. Oktober 1989 - 4 StR 445/89, BGHSt 36, 270, 271 f.; Brunner/Dölling, JGG, 12. Aufl. § 32 Rn. 8 mwN); auch in analoger Anwendung des § 32 JGG kann eine solche "Gesamtstrafenbildung" nicht erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. November 1988 - 1 StR 498/88, BGHR JGG § 32 Aburteilung, getrennte 2), weil es insoweit schon an einer "planwidrigen Unvollständigkeit" des Gesetzes fehlt, da in § 105 Abs. 2 JGG ausdrücklich nur der umgekehrte Fall geregelt ist.
  • BGH, 29.02.1956 - 2 StR 25/56
  • BayObLG, 22.06.2004 - 5St RR 121/04
  • BGH, 06.07.2022 - 5 StR 170/22

    Strafzumessung bei Verurteilung wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln

    Insoweit scheidet eine entsprechende Anwendung von § 32 Satz 1 JGG aus (vgl. BGH, Beschluss vom 7. August 2019 - 4 StR 189/19, BGHSt 64, 178, 185 f.; Urteil vom 20. Januar 2016 ? 2 StR 378/15, NStZ 2016, 683, 684).
  • BGH, 15.03.2017 - 2 StR 581/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Dabei hat sich die Strafkammer an der bisherigen Rechtsprechung einiger Strafsenate des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung orientiert, wonach die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB dann nicht vorliegen, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212 mwN; Senat Urteil vom 20. Januar 2016 - 2 StR 378/15; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 19a; dagegen: BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315 f.; zuletzt offengelassen: BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315, 316; vgl. zum Ganzen: Schneider, NStZ 2014, 617).
  • BGH, 04.05.2017 - 2 StR 570/16

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Höchstfrist der Entzugsbehandlung;

    Dabei hat sich die Strafkammer an der bisherigen Rechtsprechung einiger Strafsenate des Bundesgerichtshofs zur Rechtslage vor der Gesetzesänderung orientiert, wonach die Voraussetzungen des § 64 Satz 2 StGB dann nicht vorliegen, wenn die Entzugsbehandlung voraussichtlich nicht innerhalb der in § 67d Abs. 1 Satz 1 StGB für die Maßregel vorgesehenen Höchstfrist von zwei Jahren zum Erfolg führen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15. April 2014 - 3 StR 48/14, NStZ-RR 2014, 212, 213 mwN; Senat, Urteil vom 20. Januar 2016 - 2 StR 378/15, NStZ 2016, 683, 685; Beschluss vom 8. August 2012 - 2 StR 279/12, NStZ-RR 2013, 7, 8; vgl. auch Fischer, StGB, 64. Aufl., § 64 Rn. 19a; dagegen BGH, Urteil vom 6. Februar 1996 - 5 StR 16/96; zuletzt offengelassen BGH, Urteil vom 10. April 2014 - 5 StR 37/14, NStZ 2014, 315, 316; vgl. zum Ganzen Schneider, NStZ 2014, 617).
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