Rechtsprechung
   BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,13793
BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,13793)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2021 - 2 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,13793)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20 (https://dejure.org/2021,13793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,13793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 263 StGB; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO
    Betrug (Vorsatz: Eventualvorsatz, Erörterungsmängel hinsichtlich des Verhältnisses zwischen grundsätzlich berechtigten und unberechtigten Rechnungen bei einer Vielzahl von Betrugsfällen); Urteilsgründe (Anforderungen an die Darstellung der Feststellungen und der sie ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO, § 138 Abs. 2 BGB, § 354 Abs. 2 Satz 1 Alt. 2 StPO, § 253 StGB

  • Wolters Kluwer

    Telefonsexleistungen über vermeintlich inländische Nummern

  • rewis.io

    Strafurteil: Anforderungen an die Urteilsgründe; Zulässigkeit der Verweisung auf bei den Akten befindliche Schriftstücke; Begriff der Abbildung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Telefonsexleistungen über vermeintlich inländische Nummern

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2021, 220
  • StV 2021, 797 (Ls.)
  • MMR 2021, 639
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.2008 - 1 StR 552/08

    Darlegungsanforderungen an einen Freispruch (Darlegung der Anklagevorwürfe;

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    a) Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil, auch ein freisprechendes, aus sich heraus verständlich abgefasst sein und stets eine in sich geschlossene, klare und erschöpfende Darstellung der Feststellungen und der sie tragenden Beweiserwägungen enthalten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116, 116 f.; Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 4; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 3 mwN).

    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Urkunden, auf Aktenbestandteile und auf sonstige Erkenntnisse sind - von den Sonderfällen des § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO abgesehen - nicht statthaft (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116).

  • BGH, 22.10.1986 - 3 StR 226/86

    Vermögensschaden bei vereinbartem Rücktrittsrecht

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    Soweit sie darüber hinaus darauf verweist, dass Rechnungsempfänger bei der Erstattung ihrer Strafanzeige angegeben hatten, die auf der Rechnung angegebene Rufnummer sei nicht ihre, sie also die Unrichtigkeit der Rechnungsangaben erkannt hätten, verkennt sie, dass der Umstand, dass die Rechnungsadressaten bei hinreichend sorgfältiger Prüfung eine Täuschung hätten erkennen können, für die Frage, ob eine Täuschung vorliegt oder beabsichtigt war, keine Aussagekraft hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 308/03, NStZ-RR 2004, 110; vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, NJW 1987, 388, 389).
  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    Soweit sie darüber hinaus darauf verweist, dass Rechnungsempfänger bei der Erstattung ihrer Strafanzeige angegeben hatten, die auf der Rechnung angegebene Rufnummer sei nicht ihre, sie also die Unrichtigkeit der Rechnungsangaben erkannt hätten, verkennt sie, dass der Umstand, dass die Rechnungsadressaten bei hinreichend sorgfältiger Prüfung eine Täuschung hätten erkennen können, für die Frage, ob eine Täuschung vorliegt oder beabsichtigt war, keine Aussagekraft hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Dezember 2003 - 5 StR 308/03, NStZ-RR 2004, 110; vom 22. Oktober 1986 - 3 StR 226/86, NJW 1987, 388, 389).
  • BGH, 27.07.2000 - 4 StR 185/00

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil; Freispruch; Beweiswürdigung;

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    a) Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss jedes Strafurteil, auch ein freisprechendes, aus sich heraus verständlich abgefasst sein und stets eine in sich geschlossene, klare und erschöpfende Darstellung der Feststellungen und der sie tragenden Beweiserwägungen enthalten (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116, 116 f.; Urteil vom 27. Juli 2000 - 4 StR 185/00, juris Rn. 4; KK-StPO/Kuckein/Bartel, 8. Aufl., § 267 Rn. 3 mwN).
  • BGH, 28.05.2009 - 4 StR 101/09

    Rechtfehlerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlich-rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22; Beschlüsse vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; vom 28. Mai 2009 - 4 StR 101/09 Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, 63. Aufl., § 267 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.12.2005 - 5 StR 268/05

    Verurteilungen im "Kölner Müllskandal" rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlich-rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22; Beschlüsse vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; vom 28. Mai 2009 - 4 StR 101/09 Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, 63. Aufl., § 267 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 19.12.2018 - 2 StR 247/18

    Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (revisionsgerichtliche

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    Soweit anhand der Urteilsgründe eine sachlich-rechtliche Nachprüfung möglich ist, erweist sich die Beweiswürdigung, mit der das Landgericht einen Vorsatz verneint, auch eingedenk des nur eingeschränkten revisionsrechtlichen Prüfungsumfangs (vgl. nur Senat, Urteil vom 5. Dezember 2018 - 2 StR 247/18 mwN) als durchgreifend rechtsfehlerhaft.
  • BGH, 05.04.2000 - 3 StR 58/00

    Unzulässige Bezugnahme auf Erkenntisquelle außerhalb der Urteilsgründe

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen oder Würdigungen durch Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlich-rechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH, Urteil vom 2. Dezember 2005 - 5 StR 268/05, NStZ-RR 2007, 22; Beschlüsse vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; vom 28. Mai 2009 - 4 StR 101/09 Rn. 8; Meyer-Goßner/Schmitt/Schmitt, 63. Aufl., § 267 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 02.11.2011 - 2 StR 332/11

    Verweisung auf ein elektronisches Speichermedium (wirksame Bezugnahme; Abbildung;

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 2 StR 242/20
    Abbildungen im Sinne dieser Vorschrift sind Wiedergaben der Außenwelt, die unmittelbar durch den Gesichts- oder Tastsinn wahrgenommen werden können, vor allem statische bildliche Wiedergaben wie Fotografien, gemalte Bilder, Zeichnungen, Skizzen oder dergleichen (vgl. Senat, Urteil vom 2. November 2011 ? 2 StR 332/11, BGHSt 57, 53, 54; MüKo-StPO/Wenske, § 267 Rn. 140), nicht aber die bei den Akten befindlichen Schriftstücke, auf deren Wortlaut es ankommt.
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Die gebotenen eigenen Urteilsfeststellungen oder Würdigungen können durch Bezugnahmen nicht ersetzt werden, weil es sachlichrechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht fehlt (vgl. nur BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20 Rn. 19 mwN).
  • BGH, 12.09.2023 - 3 StR 306/22

    Verurteilungen der Angeklagten im Cyberbunker-Verfahren rechtskräftig

    Zwar müssen Strafurteile aus sich heraus verständlich sein; die gebotene in sich geschlossene, klare, erschöpfende und verständliche Sachverhaltsdarstellung darf nicht durch Bezugnahmen oder Verweisungen auf Aktenbestandteile oder sonstige Dokumente jenseits der Urteilsurkunde ersetzt werden (vgl. BGH, Urteile vom 20. Oktober 2021 - 6 StR 319/21, NStZ 2022, 188 Rn. 10; vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20, juris Rn. 19; Beschluss vom 5. April 2000 - 3 StR 58/00, NStZ-RR 2000, 304; KK-StPO/Bartel, 9. Aufl., § 267 Rn. 8).
  • BGH, 20.12.2023 - 4 StR 447/23

    Voraussetzungen eines bedingten Vorsatzes in Bezug auf die Erfolgsvariante des

    Gemäß § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO muss ein Strafurteil aus sich heraus verständlich abgefasst sein und stets eine in sich geschlossene, klare und erschöpfende Darstellung der Feststellungen und der sie tragenden Beweiserwägungen enthalten (vgl. BGH, Urteil vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20 Rn. 19 mwN).
  • BayObLG, 31.01.2022 - 202 ObOWi 106/22

    Widersprüchliche Darstellung der gefahrenen Geschwindigkeit in den Urteilsgründen

    Eine Nachbesserung unzulänglicher Urteilsgründe durch den Akteninhalt ist dem Rechtsbeschwerdegericht schon deshalb verwehrt, weil ein Urteil aus sich heraus verständlich sein muss (st.Rspr., vgl. nur BGH, Urt. v. 20.10.2021 - 6 StR 319/21; 20.01.2021 - 2 StR 242/20 = MMR 2021, 639; 13.10.2016 - 4 StR 248/16 bei juris; Beschluss vom 29.12.2015 - 2 StR 322/15 = NStZ-RR 2016, 147; OLG Bamberg, Beschluss vom 07.08.2017 - 3 Ss OWi 996/17 = Blutalkohol 55 [2018], 78; 14.11.2016 - 3 Ss OWi 1164/16 = DAR 2017, 89 = OLGSt StPO § 267 Nr. 31, jew. m.w.N.).

    Die Verweisung auf Urkunden, um deren Inhalt es geht, gestattet § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO gerade nicht (BGH, Urt. v. 20.10.2021 - 6 StR 319/21; 20.01.2021 - 2 StR 242/20, jew. a.a.O.).

  • BGH, 17.08.2023 - 2 StR 215/23

    Darlegen der wesentlichen Grundzüge der Einlassungen der Angeklagten in

    Bezugnahmen oder Verweisungen auf Urkunden, auf Aktenbestandteile und auf sonstige Erkenntnisse - von den Sonderfällen des § 267 Abs. 1 Satz 3, Abs. 4 Satz 1 StPO abgesehen - sind daher nicht statthaft (Senat, Urteil vom 20. Januar 2021 - 2 StR 242/20, juris Rn. 19; BGH, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 StR 552/08, NStZ-RR 2009, 116).
  • BayObLG, 13.12.2021 - 204 StRR 560/21

    Anforderungen an die Feststellung einer Unterhaltspflichtverletzung

    Soweit gebotene eigene Urteilsfeststellungen durch unzulässige Bezugnahmen ersetzt werden, fehlt es verfahrensrechtlich an einer Urteilsbegründung und sachlichrechtlich an der Möglichkeit der Nachprüfung durch das Revisionsgericht (BGH, Urteil vom 20.1.2021 - 2 StR 242/20, juris Rn. 19, m.w.N.; Urteil vom 20.10.2021 - 6 StR 319/21, juris Rn. 10).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht