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   BGH, 20.01.2021 - 5 StR 347/20   

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https://dejure.org/2021,1822
BGH, 20.01.2021 - 5 StR 347/20 (https://dejure.org/2021,1822)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2021 - 5 StR 347/20 (https://dejure.org/2021,1822)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2021 - 5 StR 347/20 (https://dejure.org/2021,1822)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitzes von Betäubungsmitteln; Vorliegen eines minder schweren Falls; Einziehungsanordnung von Taterträgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Revision gegen die Verurteilung wegen Beihilfe zur Abgabe von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und Besitzes von Betäubungsmitteln; Vorliegen eines minder schweren Falls; Einziehungsanordnung von Taterträgen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.03.2019 - 5 StR 543/18

    Einziehung von Taterträgen (Erlangen eines Vermögenswertes; Ausübung

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 347/20
    Denn bei der gebotenen gegenständlichen (tatsächlichen) Betrachtungsweise ist unerheblich, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Täter oder Teilnehmer eine durch die Tat gewonnene Verfügungsmacht später aufgibt (vgl. BGH, Urteil vom 6. März 2019 - 5 StR 543/18, wistra 2019, 234, 235 mwN).
  • BGH, 04.10.2018 - 3 StR 251/18

    Betrug (täuschungsbedingte Auszahlung eines Kredits; Vermögensschaden;

    Auszug aus BGH, 20.01.2021 - 5 StR 347/20
    Die vom Landgericht unterlassene Anordnung der gesamtschuldnerischen Haftung hat der Senat in entsprechender Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO selbst nachgeholt (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2018 - 3 StR 251/18 Rn. 29).
  • OLG Hamburg, 17.03.2021 - 2 Rev 27/20

    Tenorierung bei einer Verurteilung wegen Verwahrungsbruchs im Amt; Kompensation

    In derartigen Fällen ist eine Haftung als Gesamtschuldner anzuordnen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 19. September 2019, Az.: 3 StR 354/19, juris; BGH, Urteil vom 20. Januar 2021, Az.: 5 StR 347/20, juris; auch Senat, Beschluss vom 1. Juli 2020, Az.: 2 Rev 86/19).
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