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   BGH, 20.01.2022 - 5 ARs 28/21   

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BGH, 20.01.2022 - 5 ARs 28/21 (https://dejure.org/2022,2188)
BGH, Entscheidung vom 20.01.2022 - 5 ARs 28/21 (https://dejure.org/2022,2188)
BGH, Entscheidung vom 20. Januar 2022 - 5 ARs 28/21 (https://dejure.org/2022,2188)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.12.2021 - 5 StR 312/21

    Einziehung im Sicherungsverfahren ohne besonderen Antrag der Staatsanwaltschaft

    Auszug aus BGH, 20.01.2022 - 5 ARs 28/21
    Ergänzend zu den überzeugenden Ausführungen des anfragenden 3. Strafsenats bemerkt der Senat, dass der Gesetzgeber auch in anderem Zusammenhang (Neufassung von § 413 StPO, hierzu näher Senat, Beschluss vom 8. Dezember 2021 - 5 StR 312/21) eine von der Verurteilung einer Person unabhängige (selbständige) Einziehung im Sicherungsverfahren für möglich hält, wenn die Anlasstat bis zum Urteil Verfahrensgegenstand ist (vgl. auch BT-Drucks. 19/27654, S. 108).
  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    Der 4. und 5. Strafsenat haben sich hingegen unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung der im Anfragebeschluss dargelegten Rechtsauffassung angeschlossen (Beschlüsse vom 30. März 2022 - 4 ARs 15/21; vom 20. Januar 2022 - 5 ARs 28/21, wistra 2022, 165).

    Mit der zum 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Neufassung des § 413 StPO ließ er es zu, im Sicherungsverfahren - damit ohne Schuld- und Strafausspruch - nicht nur auf Maßregeln der Besserung und Sicherung, sondern daneben im Sinne des § 76a Abs. 1 StGB selbständig auf Einziehung zu erkennen, wenn die Anlass- bzw. Erwerbstat bis zum Urteil Verfahrensgegenstand ist (s. BGH, Beschluss vom 20. Januar 2022 - 5 ARs 28/21, wistra 2022, 165).

  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Der 4. und 5. Strafsenat haben sich dagegen der sich aus dem Anfragebeschluss ergebenden Rechtsauffassung unter Aufgabe entgegenstehender Rechtsprechung angeschlossen (BGH, Beschlüsse vom 30. März 2022 - 4 ARs 15/21; vom 20. Januar 2022 - 5 ARs 28/21, wistra 2022, 165).
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