Rechtsprechung
BGH, 20.02.1951 - V BLw 61/49 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1951,947) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.01.1951 - V BLw 53/49
Ungeregelter Erbfall. Testament
Auszug aus BGH, 20.02.1951 - V BLw 61/49
Dieser Rechtsauffassung, die auch das Beschwerdegericht seiner Entscheidung zugrunde gelegt hat, hat der Bundesgerichtshof sich in seiner zum Abdruck bestimmten Entscheidung vom 30. Januar 1951 (V BLw 53/49) angeschlossen.
- BGH, 23.10.1952 - V ZB 18/51
Ungeregelter Nachlaß. Vorlegungspflicht
Mach der objektiven , vom erkennenden Senat als Senat für Landwirtschafts-Sachen in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone ständig vertretenen Auffassung war ein Erbfall am 24. April 1947 geregelt, wenn die Rechtslage zu diesem Zeitpunkt objektiv klar war, und kommt es dabei auf eine etwaige abweichende Beurteilung der objektiv zweifelsfreien Anerbenfolge durch die Beteiligten oder auch durch Rechtsberater und Behörden nicht an; solche subjektiven Unklarheiten können nicht zu dem Schluß führen, daß der Erbe bei Inkrafttreten der Höfeordnung noch nicht endgültig festgestanden hat (außer dem bereits genannten Beschluß vom 24. April 1951 noch Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V Blw 61/49, vom 24. April 1951, V BLw 14/50 , vom 11. März 1952, V BLw 32/51 und 49/51, RechtdLandw 1952, 174 ff und vom 14. Oktober 1952, V BLw 26/52). - BGH, 15.05.1959 - V ZB 2/59
Rechtsmittel
Es ist jedoch anerkannt, daß die für das Verfahren der streitigen Gerichtsbarkeit geltenden Grundsätze über die Bindung des Berufungs- und Revisionsgerichts auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit sinngemäß anzuwenden sind (vgl. RGZ 124, 322, 324; BGHZ 15, 122, 124 [BGH 28.10.1954 - IV ZB 48/54]; Beschluß des Senats als Senats für Landwirtschaftssachen vom 20. Februar 1951, V BLw 61/49, RdL 1951, 139 Nr. 23 = LM Nr. 2 zu LVO § 23;… BVerfG a.a.O.). - BGH, 14.10.1952 - V BLw 11/52
Rechtsmittel
Damit befindet es sich in Übereinstimmung mit der ständigen Rechtsprechung des Senats, der bereits in zahlreichen Entscheidungen ausgesprochen hat, daß es für die Frage, ob der Anerbe an dem Stichtage noch nicht oder noch nicht endgültig festgestanden habe, auf die objektive Sach- und Rechtslage ankomme (vgl. Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V BLw 61/49; 24. April 1951, V BLw 107/49 = RechtdLandw 1951, Seite 179; 11. März 1952, V BLw 49/51 und V BLw 32/51 = RechtdLandw 1952, Seite 174 ff; 8. Juli 1952, V BLw 100/51).
- BGH, 08.07.1952 - V BLw 100/51
Rechtsmittel
Diese Ansicht entspricht der Rechtsprechung des erkennenden Senats, der bereits wiederholt ausgesprochen hat, für die aufgeworfene Frage komme es auf die objektive Sach- und Rechtslage und nicht darauf an, wie die Beteiligten, ein Gericht oder ein sonstiger objektiver Beobachter sie beurteilt haben (vgl. die Beschlüsse des Senats vom 11. März 1952, V BLw 32/51; 20. Februar 1951, V BLw 61/49; 24. April 1951, V BLw 107/49 und V BLw 14/50 sowie vom 12. Juni 1951, V BLw 43/50). - BGH, 11.03.1952 - V BLw 49/51
Rechtsmittel
Der erkennende Senat hat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone in zahlreichen Entscheidungen dargelegt, dass es für die Frage der Regelung der Erbfolge auf die objektive Sach- und Rechtslage ankommt (Beschlüsse vom 20. Februar 1951 = V BLw 61/49, 24. April 1951 = V BLw 107/49 u 14/50, 12. Juni 1951 = 43/50). - BGH, 11.03.1952 - V BLw 32/51
Rechtsmittel
Wie der erkennende Senat in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs für die Britische Zone bereits wiederholt ausgesprochen hat, kommt es für die Frage, ob der Anerbe am 24. April 1947 feststand oder nicht, auf die objektive Sach- und Rechtslage und nicht darauf an, wie die Beteiligten, ein Gericht oder ein sonstiger objektiver Beobachter sie beurteilt haben (vgl. die Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951 = V BLw 61/49; 24. April 1951 = V BLw 107/49 und V BLw 14/50 sowie vom 12. Juni 1951 = V BLw 43/50). - BGH, 24.04.1951 - V BLw 14/50
Rechtsmittel
Diesen Standpunkt hat der erkennende Senat bereits in seiner Entscheidung von 20. Februar 1951 (V BLw 61/49) in Übereinstimmung mit der Auffassung des Obersten Gerichtshofs für die Brit Zone (Beschluss vom 28. Juni 1950 - II BLw 48/49 -, RechtdLandw 1951, 38) eingenommen. - BGH, 17.11.1953 - V BLw 58/53
Rechtsmittel
Mit der Annahme, eine letztwillige Verfügung könne auch in der Form eines Briefes errichtet werden, befindet sich das Oberlandesgericht in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung (Beschluss des erkennenden Senats vom 20. Februar 1951, V BLw 61/49 und vom 4. November 1952, V BLw 72/52).