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   BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67   

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BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67 (https://dejure.org/1969,1192)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1969 - 2 StR 280/67 (https://dejure.org/1969,1192)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 (https://dejure.org/1969,1192)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • hessen.de

    1. Auschwitz-Prozess

  • junsv.nl

    Vergasung hunderttausender jüdischer Männer, Frauen und Kinder, die aus deutsch besetzten und mit Deutschland verbündeten Staaten Europas in das KL Auschwitz verschleppt und dort in Gaskammern getötet wurden. Vom Reichssicherheitshauptamt angeordnete Erschiessung von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • auschwitz-prozess-frankfurt.de (Kurzinformation)

    Franz Lucas

  • zeit.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 26.03.1965)

    Der "gute Mensch von Auschwitz": Dr. med. Lucas - Die Wandlungen eines Angeklagten

Besprechungen u.ä. (2)

  • zis-online.com PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Paradigmenwechsel bei der Strafverfolgung des Personals in den deutschen Vernichtungslagern? (StA Thilo Kurz; ZIS 2013, 122-129)

  • auschwitz-prozess.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Auschwitz vor Gericht - Der Frankfurter Auschwitz-Prozess (1963-1965)

In Nachschlagewerken (3)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 2056
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (78)

  • BGH, 21.05.1954 - 2 StR 118/51
    Auszug aus BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, dass das Urteil eines Besatzungsgerichts nicht das deutsche Strafklagerecht verbraucht, weil ein Besatzungsgericht nicht inländische Gerichtsbarkeit ausübt und nur Urteile inländischer Gerichte das Strafklagerecht verbrauchen können (BGHSt 6, 176).

    Mit den entgegengesetzten Entscheidungen aus der Zeit nach dem ersten Weltkrieg und den Urteilen von Oberlandesgerichten nach 1945 hat der erkennende Senat sich bereits in der Entscheidung BGHSt 6, 176 befasst.

  • BGH, 17.10.1958 - 5 StR 296/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
    Dass die Urteile eines sowjetischen Militärtribunals den Urteilen eines inländischen Gerichts nicht gleichstehen, ist auch vom 5. Strafsenat in seinem Urteil vom 17.Oktober 1958 - 5 StR 296/58 - ausdrücklich gesagt worden.

    Die Revision kommt auf dem Umweg über den Begriff der natürlichen Handlungseinheit zu der Annahme eines Massenverbrechens, die in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer abgelehnt worden ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 1951, 666; Urteil vom 27.Januar 1953 - 2 StR 20/50 ; vom 14.Oktober 1952 - 1 StR 791/51 ; vom 17.Oktober 1958 - 5 StR 296/58; zur Sammelstraftat vgl. BGHSt 1, 41, 42; 18, 376; BGH NJW 1953, 955 und Urteil vom 20.Dezember 1951 - 4 StR 880/51; zur natürlichen Handlungseinheit vgl. BGHSt 2, 46; 4, 219; 10, 129; 10, 230; 16, 397).

  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 446/58

    Möglichkeit der Fassung eines Präsidialbeschlusses im Umlaufverfahren -

    Auszug aus BGH, 20.02.1969 - 2 StR 280/67
    Eine Vertretung ist im Gesetz, jedenfalls bei zeitweiliger Verhinderung, nicht vorgesehen (vgl. BGHSt 12, 402, 405).

    Beruht aber die Zusammensetzung des Präsidiums auf einer vertretbaren Auslegung einer nicht eindeutigen Gesetzesbestimmung, so sind die Beschlüsse des Präsidiums nicht ungültig (vgl. BGHSt 12, 227, 230 f.; 12, 402, 405).

  • BGH, 20.09.2016 - 3 StR 49/16

    "Auschwitz-Urteil" des Landgerichts Lüneburg rechtskräftig

    Allerdings hat der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (2 StR 280/67; abgedruckt bei Rüter/de Mildt, Justiz und NSVerbrechen, Nr. 595b, Bd. XXI, S. 838 ff.; teilweise auch in NJW 1969, 2056) in anderem rechtlichen Zusammenhang (konkurrenzrechtliche Beurteilung von massenhaften Tötungen in durch große Zeiträume getrennten, wesentlich voneinander unterschiedenen und auf unterschiedlichsten Beweggründen beruhenden Tatkomplexen) ausgeführt, dass sich nicht "jeder, der in das Vernichtungsprogramm des Konzentrationslagers Auschwitz eingegliedert' gewesen und dort "irgendwie anlässlich dieses Programms tätig' geworden sei, "objektiv an den Morden beteiligt' habe "und für alles Geschehene verantwortlich' sei (Unterstreichungen im Original).

    Nicht einmal wer an seiner Stelle dem Mordprogramm kleinere Hindernisse, wenn auch in untergeordneter Weise und ohne Erfolg, bereitet hätte, wäre straffrei (Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056 f.).

    Für derartige Sachverhalte sieht sich der Senat vielmehr in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des 2. Strafsenats (s. etwa Urteile vom 22. März 1967 - 2 StR 279/66, JZ 1967, 643 f.; vom 27. Oktober 1969 - 2 StR 636/68, juris Rn. 9 und 51 (insoweit in BGHSt 23, 123 nicht abgedruckt)), die dieser auch in seinem Urteil vom 20. Februar 1969 (Rüter/de Mildt aaO, S. 882; NJW 1969, 2056, 2057) nicht aufzugeben beabsichtigte.

  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Angesichts der wiederholten Mitwirkung der Angeklagten im Nationalen Verteidigungsrat und des teilweise erheblichen zeitlichen Abstands zwischen den Tötungshandlungen liegt die Wertung nahe, daß nur die Tötungen in Tateinheit zueinander stehen, die jeweils auf dieselbe vorangegangene letzte Entscheidung des Nationalen Verteidigungsrats zurückzuführen sind (vgl. BGH NJW 1969, 2056).
  • LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19

    Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann

    Im zitierten Urteil des Zweiten Strafsenats vom 20. Februar 1969 (Az.: 2 StR 280/67) verneinte der Bundesgerichtshof die fördernde Wirkung allein der Zugehörigkeit zum Lagerpersonal für alle während der Anwesenheit begangenen Tötungen.
  • BGH, 30.04.1999 - 3 StR 215/98

    Völkermord und Weltrechtsprinzip

    Dieses Mißverständnis schon des objektiven Tatbestandes wird zumindest mittelbar auch durch das Zitat der Entscheidung BGH NJW 1969, 2056 belegt, die, wie auch weitere Entscheidungen des Bundesgerichtshofs, den Begriff des Massenverbrechens als denkbare rechtliche Handlungseinheit im Zusammenhang mit den nationalsozialistischen Vernichtungsprogrammen abgelehnt hat.
  • BGH, 05.04.1973 - 2 StR 427/70

    Verjährung der NS-Verbrechen - Verjährung von Mord - Strafklageverbrauch -

    Damit führt das Schwurgericht wieder das Massenverbrechen ein, das in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs immer abgelehnt worden ist (BGHSt 1, 219; BGH NJW 1951, 666; Urteil vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 - mit weiteren Nachweisen).

    die Besetzung des Schwurgerichts nicht vorschriftswidrig im Sinne des § 338 Nr. 1 StPO (vgl. BVerfGE 29, 45, 48; BGHSt 12, 227, 230 f; 12, 402, 405; BGHSt 25, 66, 71 f; BGH Urteil vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 S. 29).

    Es gibt keine gesetzliche Vorschrift, daß Aufzeichnungen des Protokollführers aufbewahrt und den Verfahrensbeteiligten zugänglich gemacht werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 S. 39, 40).

  • BGH, 24.05.2018 - 4 StR 51/17

    Mord (Beihilfe durch Bewachung von Opfern bei der Ankunft im Konzentrationslager

    Allein die Zugehörigkeit des Angeklagten zu der für die umfassende Absicherung des Lagers zuständigen Organisationseinheit ("Totenkopfsturmbann') vermag eine Zurechnung aller von Angehörigen dieser Einheit abgesicherten Tötungen unter dem Gesichtspunkt der Beihilfe jedenfalls auf der Grundlage der bisherigen Rechtsprechung nicht ohne Weiteres zu begründen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. September 2016 - 3 StR 49/16, BGHSt 61, 252, 258 ff.; Urteil vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67, NJW 1969, 2056, 2057; Momsen, StV 2017, 546, 550; siehe auch OLG Köln, JR 2016, 264, 265 f. (zur Beteiligung an Massenerschießungen)).
  • LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16

    Stutthof-Prozesse

    Mit Urteil vom 20.02.1969 (- 2 StR 280/67 -, juris) verneinte der Bundesgerichtshof hinsichtlich einer Revision im sogenannten "großen F. A.-Prozess" die fördernde Wirkung allein der Zugehörigkeit zum Lagerpersonal für alle während der Anwesenheit begangenen Tötungen.
  • LG Ellwangen/Jagst, 27.02.2014 - 1 Ks 9 Js 94162/12

    Beteiligung von untergeordneten SS-Angehörigen an Gewaltverbrechen in der

    Vielmehr ist es nach der seitherigen höchstrichterlichen Rechtsprechung auch bei nationalsozialistischen Gewaltverbrechen in einem Konzentrationslager erforderlich, Feststellungen dazu zu treffen, dass der einer solchen Tat Beschuldigte eine bestimmte Haupttat konkret gefördert hat (grundlegende Entscheidung des BGH, Urteil vom 20.02.1969, 2 StR 280/67, NJW 1969, 2056 [Revisionsentscheidung im "Frankfurter Auschwitz-Verfahren" gegen M., Dr. Sch. u.a. [[Urteil des Landgerichts Frankfurt vom 19./20.08.1965, 4 Ks 2/63]]; das Urteil des Landgerichts Frankfurt und die Revisionsentscheidung des BGH hierzu sind im Volltext abgedruckt nur bei Rüter, Justiz und NS-Verbrechen, lfd.

    Dabei ist wegen der Ablehnung des Begriffs des Massenverbrechens durch die Rechtsprechung für die Beurteilung der Beihilfehandlung eine klare zeitliche und räumliche sowie opferbezogene Begrenzung vorzunehmen (vgl. [so im Ergebnis zusammen gefasst] BGH vom 20.02.1969, aaO).

  • LG Neubrandenburg, 23.06.2017 - 60 Ks 1/15

    Ablehnung aller Richter im "Auschwitz"-Verfahren wegen der Besorgnis der

    Soweit der Nebenklägervertreter die Entscheidung des 2. Strafsenats vom 20.2.1969 ignorierend und unter Verweis auf seine allein richtig seiende Ansicht in der in Aussicht gestellten Entscheidung der Kammer eine Rechtsbeugung sieht, ist das eine narzisstisch dominierte Dummheit.
  • BGH, 03.05.2023 - 6 StR 42/23

    Beihilfe zum Mord; Beihilfe zum versuchten Mord; Einstellung des Verfahrens wegen

    Angesichts dieses Ergebnisses erübrigt sich die sonst gebotene kritische Auseinandersetzung mit den rechtlichen Ausführungen im Urteil des Bundesgerichtshofs vom 20. Februar 1969 - 2 StR 280/67 (NJW 1969, 2056).
  • BGH, 30.06.1970 - 3 StR 17/68

    Vernichtungslager Treblinka

  • BGH, 25.03.1987 - 3 StR 574/86

    Wolfgang Otto

  • LG Frankfurt/Main, 27.05.1970 - Ks 1/69
  • BGH, 19.02.1976 - 2 StR 585/73

    Unzulässigkeit des Vorbringens der Beschwerdeführer - Voraussetzungen für einen

  • LG Düsseldorf, 12.01.1973 - 8 Ks 3/70

    Erschiessung von Juden, Kommunisten und Widerstandskämpfern sowie von Insassen

  • LG Braunschweig, 12.06.1970 - 1 Ks 1/67

    Erhängung von Häftlingen nach missglückter Flucht in mehreren Fällen.

  • BGH, 28.01.1970 - 2 StR 337/68

    Strafbarkeit wegen zweier Verbrechen der gemeinschaftlichen Beihilfe zum

  • LG Bielefeld, 03.05.1989 - 10 Ks 130 Js 11/84

    Beteiligung an der Vergasung von - meist jüdischen - Häftlingen im KL Majdanek

  • LG Frankfurt/Main, 06.04.1971 - 4 Ks 1/70

    Tötung von 115 Häftlingen durch Blausäure zum Zwecke der Aufstellung einer

  • LG Stuttgart, 15.02.1982 - IX Ks 5/81

    Massen- und Einzelerschiessungen von Juden in mehreren Orten während des

  • BGH, 29.08.1973 - 2 StR 73/73

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die

  • LG München II, 20.11.1975 - 12 Ks 1/72

    Medizinische Versuche mit Todesfolge an 12 Geistlichen in der

  • LG Essen, 08.05.1970 - 29a Ks 9/66

    Erhängung und Erschiessung von Häftlingen nach Fluchtversuchen und wegen

  • LG Berlin, 07.04.1971 - 1 Ks 2/69

    Mitwirkung bei der Deportation der Berliner Juden nach Riga, Trawniki, Reval und

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