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BGH, 20.02.1970 - I ZR 28/68 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unterlassungsanspruch wegen Verletzung eines Geschmacksmusterrechts - Als Geschmacksmuster angemeldetes und niedergelegtes Gardinenmuster - Fehlende Schutzfähigkeit mangels Eigentümlichkeit - Bekannter Formgedanke ohne eigenschöpferische Leistung - Über das Können ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Gardinenmuster
§ 1 GeschmMG a.F.
Papierfundstellen
- GRUR 1970, 369
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 14.07.1961 - I ZR 44/59
Buntstreifensatin
Auszug aus BGH, 20.02.1970 - I ZR 28/68
Sie richten sich im wesentlichen gegen eine tatrichterliche Würdigung, die der Nachprüfung in der Revisionsinstanz weitgehend entzogen ist (vgl. BGH GRUR 1962, 144 f - Buntstreifensatin; GRUR 1966, 97 f - Zündaufsatz).Denn maßgebend für die Schutzfähigkeit eines Geschmacksmusters bleibt grundsätzlich die ästhetische Wirkung, die aus dem niedergelegten Muster hervorgeht (vgl. BGH GRUR 1962, 144 - Buntstreifensatin).
- BGH, 21.05.1965 - Ib ZR 121/63
Übereinstimmung des Klagemusters mit dem ordnungsgemäß angemeldeten und …
Auszug aus BGH, 20.02.1970 - I ZR 28/68
Sie richten sich im wesentlichen gegen eine tatrichterliche Würdigung, die der Nachprüfung in der Revisionsinstanz weitgehend entzogen ist (vgl. BGH GRUR 1962, 144 f - Buntstreifensatin; GRUR 1966, 97 f - Zündaufsatz). - BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63
Küchenmaschine
Auszug aus BGH, 20.02.1970 - I ZR 28/68
Diese Beurteilung beanstandet die Revision nicht, sie steht auch im Einklang mit den Anforderungen, die der Bundesgerichtshof im Küchenmaschinen-Urteil (GRUR 1965, 198) für die Beschreibung der für den Gesamteindruck als maßgebend erachteten konkreten Formen aufgestellt hat.
- BGH, 20.05.1974 - I ZR 136/72
Zur hinreichenden Gestaltungshöhe des Geschmacksmusterschutzes bei Schaltern
Wie der BGH wiederholt ausgeführt hat, ist ein Muster oder Modell eigentümlich im Sinn des § 1 Abs. 2 GeschmMG, wenn es in den für die ästhetische Wirkung maßgebenden Merkmalen als das Ergebnis einer eigenpersönlichen, form- oder farbenschöpferischen Tätigkeit erscheint, die über das Durchschnittskönnen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets ausgerüsteten Mustergestalters hinausgeht (BGH in GRUR 1969, 90, 95 Rüschenhaube; 1970, 369, 370 - Gardinenmuster).