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   BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67   

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https://dejure.org/1970,5095
BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67 (https://dejure.org/1970,5095)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1970 - V ZR 46/67 (https://dejure.org/1970,5095)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1970 - V ZR 46/67 (https://dejure.org/1970,5095)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Vertrages zugunsten Dritter - Erwerb eines in dritter Hand befindlichen Grundstücks im eigenen Namen, aber für Rechnung des Interessenten (Träger-Bewerber-Vertrag) - Formerfordernisse eines auf Eigentumserwerb gerichteten Geschäftsbesorgungsvertrages

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1970, 402
  • DNotZ 1970, 289
  • DB 1970, 628
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.12.1965 - V ZR 43/65

    Wirksamkeit eines Kaufanwärtervertrages ohne Beurkundung nach § 313 BGB - Pflicht

    Auszug aus BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67
    Soll jedoch das Wohnungsbauunternehmen nach dem Inhalt seines Vertrags mit dem Bauinteressenten - ausnahmsweise - bereits bei dem Erwerb des noch in dritter Hand befindlichen Grundstückseigentums (zwar im eigenen Namen, aber) für Rechnung des Interessenten handeln (indirekte Stellvertretung. Treuhand), so ergibt sich der Anspruch des Bauinteressenten auf Weiterübereignung des Grundstücks an ihn nicht erst aus einer etwa unmittelbar hierauf gerichteten Vertragsklausel, sondern bereits aus der Vorschrift, daß der Geschäftsbesorger das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte dem Auftraggeber herauszugeben hat (§§ 675, 667 BGB), und damit aus dem Gesetz selbst (Senatsurteile vom 21. Dezember 1965. V ZR 43/65, WM 1966, 342 = DNotZ 1966, 540, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037 = Warn. 1967, 325).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67
    Ein sogenannter Träger-Bewerber-Vertrag, sei er Haupt- oder Vorvertrag, bedarf zwar - abgesehen von den Fällen des § 56 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, dessen Voraussetzungen im vorliegenden Falle nicht ersichtlich sind - dann der notariellen Beurkundung nach § 313 BGB, wenn der Träger das Eigentum am Grundstück bereits hat oder es für seine eigene Rechnung er werben soll; denn in diesen Fällen - die die Regel bilden werden - wird die Grundstücksübereignungspflicht des Trägers gegenüber dem Bewerber erst und nur durch diesen Vertrag rechtsgeschäftlich begründet (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, LM BGB § 276 F c Nr. 2 = NJW 1965, 812, 1014, und vom 30. April 1969, V ZR 188/65, WM 1969, 917 = Warn. 1969, 311).
  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64

    Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67
    Soll jedoch das Wohnungsbauunternehmen nach dem Inhalt seines Vertrags mit dem Bauinteressenten - ausnahmsweise - bereits bei dem Erwerb des noch in dritter Hand befindlichen Grundstückseigentums (zwar im eigenen Namen, aber) für Rechnung des Interessenten handeln (indirekte Stellvertretung. Treuhand), so ergibt sich der Anspruch des Bauinteressenten auf Weiterübereignung des Grundstücks an ihn nicht erst aus einer etwa unmittelbar hierauf gerichteten Vertragsklausel, sondern bereits aus der Vorschrift, daß der Geschäftsbesorger das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte dem Auftraggeber herauszugeben hat (§§ 675, 667 BGB), und damit aus dem Gesetz selbst (Senatsurteile vom 21. Dezember 1965. V ZR 43/65, WM 1966, 342 = DNotZ 1966, 540, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037 = Warn. 1967, 325).
  • BGH, 30.04.1969 - V ZR 188/65

    Anspruch auf Eigentumsübertragung bei fehlender Beurkundung eines

    Auszug aus BGH, 20.02.1970 - V ZR 46/67
    Ein sogenannter Träger-Bewerber-Vertrag, sei er Haupt- oder Vorvertrag, bedarf zwar - abgesehen von den Fällen des § 56 des Zweiten Wohnungsbaugesetzes, dessen Voraussetzungen im vorliegenden Falle nicht ersichtlich sind - dann der notariellen Beurkundung nach § 313 BGB, wenn der Träger das Eigentum am Grundstück bereits hat oder es für seine eigene Rechnung er werben soll; denn in diesen Fällen - die die Regel bilden werden - wird die Grundstücksübereignungspflicht des Trägers gegenüber dem Bewerber erst und nur durch diesen Vertrag rechtsgeschäftlich begründet (vgl. Senatsurteile vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, LM BGB § 276 F c Nr. 2 = NJW 1965, 812, 1014, und vom 30. April 1969, V ZR 188/65, WM 1969, 917 = Warn. 1969, 311).
  • BGH, 17.10.1980 - V ZR 143/79

    Zur Formbedürftigkeit eines auf Verschaffung eines Grundstücks gerichteten

    Es entspricht gefestigter Rechtsprechung, daß bei einem auf die Beschaffung eines Grundstücks von einem Dritten gerichteten Auftrag, bei dem der Beauftragte im eigenen Namen, aber für Rechnung des Auftraggebers handeln soll (Treuhand), die Verpflichtung des Beauftragten zur Weiterübereignung des Grundstücks an den Auftraggeber keine Beurkundungspflicht nach § 313 BGB auslöst, weil sich diese Verpflichtung nicht erst aus einer etwa unmittelbar hierauf gerichteten vertraglichen Abrede ergibt, sondern bereits aus der Vorschrift des § 667 BGB, wonach der Beauftragte das aus der Geschäftsbesorgung Erlangte an den Auftraggeber herauszugeben hat (u.a. Senatsurteile vom 30. April 1969, V ZR 188/65, WM 1969, 917; vom 20. Februar 1970, V ZR 46/67, LM BGB § 313 Nr. 40 und vom 21. Mai 1971, V ZR 17/69, LM a.a.O. Nr. 48).
  • BGH, 12.07.1979 - III ZR 18/78

    Einwendungsdurchgriff bei einem finanzierten Grundstückskaufvertrag (Abgrenzung

    Formfreiheit galt allerdings nach § 313 BGB (a.F.) für den hier nicht in Betracht kommenden Fall, daß sich der Betreuer verpflichtete, für Rechnung des Bauherrn auf einem erst zu erwerbenden Grundstück eines Dritten einen Bau zu errichten (BGH Urt. vom 20. Februar 1970 - V ZR 46/67 = MDR 1970, 402 = BB 1970, 375; Urt. vom 25. Oktober 1968 - V ZR 80/65 = WM 1969, 96).
  • BGH, 02.07.1971 - V ZR 53/69

    Abschluss eines privatschriftlichen Kaufanwärtervertrags und Nichtigkeit

    Es wäre weiter erforderlich, gewesen, daß er dies für Rechnung des Klägers hätte tun sollen (Urteil des Senats vom 20. Februar 1970, V ZR 46/67, LM § 313 BGB Nr. 40).
  • BGH, 15.05.1970 - V ZR 69/67

    Ausnahmsweiser Erfüllungsanspruch trotz Formnichtigkeit im Falle der Errichtung

    Allerdings erkennt die Rechtsprechung bei Auftragsverhältnissen und ihnen entsprechenden Geschäftsbesorgungsverträgen auch Ansprüche auf Übertragung von Grundstückseigentum an, die unmittelbar auf dem Gesetz beruhen (§§ 667, 675 BGB) und deshalb keine Beurkundungsform erfordern (vgl. neuestens das Senatsurteil vom 20. Februar 1970, V ZR 46/67, Betrieb 1970, 628 mit Nachweisen).
  • BGH, 24.03.1971 - V ZR 22/69

    Voraussetzungen für das Erlöschen eines Mietverhältnisses - Anforderungen an die

    Es ist in der Rechtsprechung anerkannt, daß ein - formlos erteilter - Auftrag (und ein Geschäftsbesorgungsvertrag), ein Grundstück für Rechnung des Auftraggebers zu erwerben, den Beauftragten auch dann zur Übereignung verpflichtet, wenn der Erwerbspreis aus Mitteln des Beauftragten bezahlt wird (vgl. BGH Urteil vom 4. November 1965 - VII ZR 146/63, WM 1966, 142; ferner Senatsurteil vom 20. Februar 1970 - V ZR 46/67 mit weiteren Nachweisen, Betrieb 1970, 628).
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