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   BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79   

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https://dejure.org/1981,1637
BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79 (https://dejure.org/1981,1637)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1981 - V ZR 199/79 (https://dejure.org/1981,1637)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1981 - V ZR 199/79 (https://dejure.org/1981,1637)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Errichtung von Firmenanbauten auf einem hinzugekauften Grundstück - Kündigung eines Pachtvertrages - Kündigung eines Kleingartenpachtverhältnisses - Anerkennung des Privateigentums - Überprüfung der Kündigungsvoraussetzungen in einem Räumungsprozess

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHZ 80, 87
  • NJW 1981, 1547
  • MDR 1981, 657
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 12.06.1979 - 1 BvL 19/76

    Kleingarten

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Der Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts, daß der weitgehende Ausschluß der Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland im Rahmen des derzeitigen Regelungssystems des Kleingartenrechts mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (BVerfGE 52, 12 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]), hat nicht zur Folge, daß alle einschlägigen anhängigen Verfahren bis zum Erlaß einer gesetzlichen Neuregelung auszusetzen sind; das Aussetzungsgebot beschränkt sich vielmehr auf die Fälle, in denen die Entscheidung über das jeweilige Klagebegehren von der Anwendbarkeit der verfassungsrechtlich zu beanstandenden Vorschrift abhängt (Abgrenzung zumSenatsbeschluß vom 21. März 1980, V ZR 41/78, NJW 1980, 2084).

    Das Bundesverfassungsgericht hat in seinemBeschluß vom 12. Juni 1979, 1 BvL 19/76, BVerfGE 51, 1 = NJW 1980, 925 ausgesprochen, daß die Kündigungsschutzverordnung sowie das Änderungsgesetz insoweit mit dem Grundgesetz (Art. 14) nicht vereinbar sind, als ein Kleingartenpachtverhältnis, das nach den Vorschriften des Kleingartenrechts der Preisbindung unterliegt und unbefristet ist, von einem privaten Verpächter nur nach Maßgabe des § 1 KSchVO und des § 2 KÄndG gekündigt werden kann.

    Die Revisionserwiderung meint, Gegenstand der verfassungsrechtlichen Prüfung in BVerfGE 52, 1 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76] seien nur von Privaten abgeschlossene Pachtverträge gewesen: Prüfungsmaßstab sei die Anerkennung des Privateigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) und besonders die Privatnützigkeit des Eigentums gewesen; die öffentliche Hand hingegen habe - auch nach den Ausführungen des Bundesverfassungsgerichts - gerade die Aufgabe, ausreichend Gelände für Kleingärten bereitzustellen.

  • BVerfG, 20.01.1966 - 1 BvR 140/62

    Berlin-Vorbehalt II

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Das Änderungsgesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes vom 4. Januar 1952 (BGBl I S. 1) auch in Berlin, und zwar, da es sich um ein nach Berlin übernommenes Bundesgesetz handelt, auch dort als Bundesrecht, nicht als Landesrecht (vgl. BVerfGE 19, 377 [BVerfG 20.01.1966 - 1 BvR 140/62]).

    Die obersten Gerichtshöfe des Bundes üben auch dann, wenn sie als Rechtsmittelinstanz über Berliner Gerichtsentscheidungen urteilen, als Bundesorgane Bundesgewalt aus (BVerfGE 19, 377, 386) [BVerfG 20.01.1966 - 1 BvR 140/62].

    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn es sich um nach Berlin übertragenes Bundesrecht handelt und der Rechtsstreit seinen örtlichen Ursprung in Berlin hat (vgl. für den Fall einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eines obersten Gerichtshofs des Bundes in einer "Berliner Sache" BVerfGE 19, 377, 386 f [BVerfG 20.01.1966 - 1 BvR 140/62]; vgl. auch BVerfGE 15, 25 f; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG § 106 Rdn. 7; Müller, JR 1964, 54 m.w.N.; Mußgnug a.a.O. Fn. 16; Finkelnburg, JuS 1968, 10, 13 f m.w.N.).

  • BGH, 21.03.1980 - V ZR 41/78
    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Der Ausspruch des Bundesverfassungsgerichts, daß der weitgehende Ausschluß der Kündigungsbefugnis privater Verpächter von Kleingartenland im Rahmen des derzeitigen Regelungssystems des Kleingartenrechts mit dem Grundgesetz unvereinbar ist (BVerfGE 52, 12 [BVerfG 12.06.1979 - 1 BvL 19/76]), hat nicht zur Folge, daß alle einschlägigen anhängigen Verfahren bis zum Erlaß einer gesetzlichen Neuregelung auszusetzen sind; das Aussetzungsgebot beschränkt sich vielmehr auf die Fälle, in denen die Entscheidung über das jeweilige Klagebegehren von der Anwendbarkeit der verfassungsrechtlich zu beanstandenden Vorschrift abhängt (Abgrenzung zumSenatsbeschluß vom 21. März 1980, V ZR 41/78, NJW 1980, 2084).

    Dies hat zur Folge, daß die Gerichte einerseits die verfassungswidrigen Normen nicht mehr anwenden, andererseits aber auch nicht aufgrund der Rechtslage entscheiden dürfen, wie sie sich bei ersatzloser Streichung der Bestimmungen ergäbe; vielmehr sind sie gehalten, das Verfahren auszusetzen bis der Gesetzgeber die verfassungswidrigen Vorschriften durch eine mit der Verfassung in Einklang stehende Regelung ersetzt (BVerfGE 37, 217, 261 m.w.N.;Senatsbeschluß vom 21. März 1980, V ZR 41/78, NJW 1980, 2084 m.w.N.).

  • BGH, 04.06.1958 - V ZR 279/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Im Gegensatz dazu hat der erkennende Senat schon in seinerEntscheidung vom 4. Juni 1958, V ZR 279/56, LM KleingartenO Nr. 2, im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 317 ff = NJW 1957, 1530; BVerwG RdL 1972, 78) ausgesprochen, daß das ordentliche Gericht nicht an die der Genehmigung zugrunde liegenden Feststellungen gebunden ist und die Voraussetzungen der Vorschriften, auf die sich die Kündigung stützt, selbständig prüfen könne.
  • BVerfG, 21.05.1974 - 1 BvL 22/71

    Staatsangehörigkeit von Abkömmlingen

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Dies hat zur Folge, daß die Gerichte einerseits die verfassungswidrigen Normen nicht mehr anwenden, andererseits aber auch nicht aufgrund der Rechtslage entscheiden dürfen, wie sie sich bei ersatzloser Streichung der Bestimmungen ergäbe; vielmehr sind sie gehalten, das Verfahren auszusetzen bis der Gesetzgeber die verfassungswidrigen Vorschriften durch eine mit der Verfassung in Einklang stehende Regelung ersetzt (BVerfGE 37, 217, 261 m.w.N.;Senatsbeschluß vom 21. März 1980, V ZR 41/78, NJW 1980, 2084 m.w.N.).
  • BVerfG, 21.05.1957 - 2 BvL 6/56

    Berlin-Vorbehalt I

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts haben die in der Sache zuständigen Gerichte zur Zeit allerdings darüber zu entscheiden, ob Berliner Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen; dies gilt auch dann, wenn die Unvereinbarkeit des Berliner Gesetzes mit dem Grundrechtsteil des Grundgesetzes in Frage steht (BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]; BGHZ 20, 112, 116 [BGH 07.02.1956 - III ZR 194/54]; Mußgnug, Die Bindung Berlins an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in Festschrift für Werner Weber (1974), S. 157 ff, 159; Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin (1978), Art. 1 Rdn. 70).
  • BVerwG, 13.03.1957 - V C 222.55
    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Im Gegensatz dazu hat der erkennende Senat schon in seinerEntscheidung vom 4. Juni 1958, V ZR 279/56, LM KleingartenO Nr. 2, im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 317 ff = NJW 1957, 1530; BVerwG RdL 1972, 78) ausgesprochen, daß das ordentliche Gericht nicht an die der Genehmigung zugrunde liegenden Feststellungen gebunden ist und die Voraussetzungen der Vorschriften, auf die sich die Kündigung stützt, selbständig prüfen könne.
  • BVerfG, 30.10.1962 - 2 BvM 1/60

    Jugoslawische Militärmission

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Daran ändert sich auch dann nichts, wenn es sich um nach Berlin übertragenes Bundesrecht handelt und der Rechtsstreit seinen örtlichen Ursprung in Berlin hat (vgl. für den Fall einer Verfassungsbeschwerde gegen das Urteil eines obersten Gerichtshofs des Bundes in einer "Berliner Sache" BVerfGE 19, 377, 386 f [BVerfG 20.01.1966 - 1 BvR 140/62]; vgl. auch BVerfGE 15, 25 f; Maunz/Schmidt-Bleibtreu/Klein/Ulsamer, BVerfGG § 106 Rdn. 7; Müller, JR 1964, 54 m.w.N.; Mußgnug a.a.O. Fn. 16; Finkelnburg, JuS 1968, 10, 13 f m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1956 - III ZR 194/54

    Rechtsweg für Ansrüche nach Reichsseuchengesetz

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Ohne Anrufung des Bundesverfassungsgerichts haben die in der Sache zuständigen Gerichte zur Zeit allerdings darüber zu entscheiden, ob Berliner Gesetze mit dem Grundgesetz übereinstimmen; dies gilt auch dann, wenn die Unvereinbarkeit des Berliner Gesetzes mit dem Grundrechtsteil des Grundgesetzes in Frage steht (BVerfGE 7, 1 [BVerfG 21.05.1957 - 2 BvL 6/56]; BGHZ 20, 112, 116 [BGH 07.02.1956 - III ZR 194/54]; Mußgnug, Die Bindung Berlins an die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, in Festschrift für Werner Weber (1974), S. 157 ff, 159; Pfennig/Neumann, Verfassung von Berlin (1978), Art. 1 Rdn. 70).
  • BVerwG, 16.06.1971 - IV B 24.71

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Rechtsschutzbedürfnis bei

    Auszug aus BGH, 20.02.1981 - V ZR 199/79
    Im Gegensatz dazu hat der erkennende Senat schon in seinerEntscheidung vom 4. Juni 1958, V ZR 279/56, LM KleingartenO Nr. 2, im Anschluß an das Bundesverwaltungsgericht (BVerwGE 4, 317 ff = NJW 1957, 1530; BVerwG RdL 1972, 78) ausgesprochen, daß das ordentliche Gericht nicht an die der Genehmigung zugrunde liegenden Feststellungen gebunden ist und die Voraussetzungen der Vorschriften, auf die sich die Kündigung stützt, selbständig prüfen könne.
  • BVerfG, 20.03.1979 - 1 BvR 111/74

    Rentenversicherung im Ausland

  • BGH, 13.02.2014 - III ZR 250/13

    Pachtvertrag über ein Kleingartengrundstück: Kündigung wegen beabsichtigter

    Auch muss noch keine Baugenehmigung erteilt worden sein (s. BGH, Urteil vom 20. Februar 1981 - V ZR 199/79, BGHZ 80, 87, 94 zu § 2 Abs. 1 Nr. 2 KÄndG; Otte aaO; Stang aaO § 9 Rn. 39).
  • BGH, 24.03.1994 - I ZR 152/92

    Pulloverbeschriftung - Rufausbeutung

    a) Die Revision zieht dabei nicht in Zweifel, daß die Beklagte mit dem Vertrieb des Pullovers mit den streitigen Aufschriften sich an den guten Ruf der Inhaberinnen der Kennzeichnungsrechte "Cartier" und "Piaget" zu eigenem Wettbewerbsvorteil in unlauterer Weise angehängt hat und deshalb nach den Grundsätzen der Senatsrechtsprechung zur unzulässigen Rufausbeutung (BGHZ 80, 90, 95 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79] - Rolls Royce; 113, 82, 85 - Salomon; 113, 115, 126 - SL) zum Schadensersatz verpflichtet ist.
  • OLG Köln, 07.06.2013 - 1 U 101/12

    Ordentliche Kündigung eines Kleingartenvertrages gegenüber Planung der

    Die Vorlage einer Baugenehmigung, die auch die Überprüfung der bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen zum Gegenstand hat, ist hierfür nicht erforderlich (BGHZ 80, 87, 94; Ernst/Zinkhahn/Bielenberg/Krautzberger, a.a.O., § 9 BKleingG, Rz. 12).
  • BGH, 27.10.1986 - II ZR 148/86

    Fortführung eines ererbten Handelsgeschäfts durch Minderjährige in ungeteilter

    Stellt das Bundesverfassungsgericht fest, daß eine Norm mit dem Grundgesetz ganz oder teilweise nicht vereinbar ist, spricht es aber die vollständige oder teilweise Nichtigkeit der Norm nicht aus, weil - wie hier - mehrere gesetzliche Möglichkeiten für eine verfassungskonforme Regelung bestehen, so hat das grundsätzlich die Wirkung, daß die Gerichte die Vorschrift ab sofort in dem sich aus der Entscheidungsformel und den Gründen ergebenden Ausmaß nicht mehr anwenden dürfen und ein anhängiges Verfahren bis zur verfassungskonformen Neuregelung durch den Gesetzgeber aussetzen müssen (vgl. BGHZ 80, 87, 89 [BGH 20.02.1981 - V ZR 199/79]; BGH LM BGB § 242 Bd Nr. 27; BGH, NJW 1980, 2084, 2085; Heußner, NJW 1982, 257 ff.).
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