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   BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90   

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https://dejure.org/1991,4565
BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90 (https://dejure.org/1991,4565)
BGH, Entscheidung vom 20.02.1991 - 2 StR 421/90 (https://dejure.org/1991,4565)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90 (https://dejure.org/1991,4565)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betrug durch Überschreibung von Geschäftsanteilen einer GmbH - Gesellschafterstellung als Vermögensschaden - Haftung des Erwerbers eines Geschäftsanteils einer GmbH - Anforderungen an Gebot zur Erhaltung des Stammkapitals - Anforderungen an wirksame Anmeldung eines neuen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BB 1991, 713
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 20.07.1966 - 2 StR 188/66

    Selbstfahrer - § 263 StGB, konkrete Vermögensgefährdung aufgrund der Täuschung

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
    Die gesellschaftsrechtliche Haftung des Erwerbers von Geschäftsanteilen einer GmbH kann den wirtschaftlichen Gesamtwert seines Vermögens (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 23, 300, 303) mindern und damit zu einem Vermögensnachteil in Form der schadensgleichen Gefährdung führen, wenn dadurch eine konkrete Gefahr, d.h. die nach den Umständen des Einzelfalles naheliegende Möglichkeit eines Verlustes, entstanden ist (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; 21, 112, 113; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 29.05.1987 - 3 StR 242/86

    Verschiebung von Vermögen der Gesellschaft; Zuweisung allgemeiner Strafsachen an

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
    Auch die Voraussetzung der Stoffgleichheit (siehe dazu BGHSt 34, 379, 391) [BGH 29.05.1987 - 3 StR 242/86] ist gewahrt.
  • BGH, 18.07.1961 - 1 StR 606/60

    Vermögensschaden beim Betrug

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
    Die gesellschaftsrechtliche Haftung des Erwerbers von Geschäftsanteilen einer GmbH kann den wirtschaftlichen Gesamtwert seines Vermögens (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 23, 300, 303) mindern und damit zu einem Vermögensnachteil in Form der schadensgleichen Gefährdung führen, wenn dadurch eine konkrete Gefahr, d.h. die nach den Umständen des Einzelfalles naheliegende Möglichkeit eines Verlustes, entstanden ist (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; 21, 112, 113; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 09.07.1987 - 4 StR 216/87

    Vermögensgefährdung durch erzwungene Hingabe eines Schuldscheins

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
    Die gesellschaftsrechtliche Haftung des Erwerbers von Geschäftsanteilen einer GmbH kann den wirtschaftlichen Gesamtwert seines Vermögens (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 23, 300, 303) mindern und damit zu einem Vermögensnachteil in Form der schadensgleichen Gefährdung führen, wenn dadurch eine konkrete Gefahr, d.h. die nach den Umständen des Einzelfalles naheliegende Möglichkeit eines Verlustes, entstanden ist (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; 21, 112, 113; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 16.07.1970 - 4 StR 505/69

    Abonnement - § 263 StGB, individueller Schadenseinschlag, Vermögensgefährdung,

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
    Die gesellschaftsrechtliche Haftung des Erwerbers von Geschäftsanteilen einer GmbH kann den wirtschaftlichen Gesamtwert seines Vermögens (BGHSt 16, 220, 221 [BGH 18.07.1961 - 1 StR 606/60]; 23, 300, 303) mindern und damit zu einem Vermögensnachteil in Form der schadensgleichen Gefährdung führen, wenn dadurch eine konkrete Gefahr, d.h. die nach den Umständen des Einzelfalles naheliegende Möglichkeit eines Verlustes, entstanden ist (vgl. BGHSt 34, 394, 395 [BGH 09.07.1987 - 4 StR 216/87]; 21, 112, 113; Lackner in LK 10. Aufl. § 263 Rdn. 153).
  • BGH, 14.03.1977 - II ZR 156/75

    GmbH: Überbewertung einer Sacheinlage

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
    Nach § 16 Abs. 3 GmbHG haftet der Erwerber eines Geschäftsanteils einer GmbH ab der Anmeldung des Erwerbs bei der Gesellschaft neben dem veräußernden Gesellschafter gesamtschuldnerisch für dessen zur Zeit der Anmeldung rückständige Leistungen auf den Geschäftsanteil (BGHZ 68, 191, 197; Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz 15. Aufl. § 16 Rdn. 12; Winter in Scholz, GmbH-Gesetz 7. Aufl. § 16 Rdn. 42).
  • BGH, 11.03.1960 - 4 StR 588/59

    Gerichtliche Aufklärungspflicht von Amts wegen bei Unklarheiten über

    Auszug aus BGH, 20.02.1991 - 2 StR 421/90
    Das Erfordernis der Unmittelbarkeit (BGHSt 14, 170, 171; Lackner a.a.O. Rdn. 99) bedeutet, daß das irrtumsbedingte Verhalten des Getäuschten ohne zusätzliche deliktische Zwischenschritte des Täters zu der Vermögensverfügung führt.
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 55/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auch hat das irrtumsbedingte Verhalten auf Seiten der Wettanbieter ohne weitere deliktische Zwischenschritte der Angeklagten zu der Vermögensverfügung geführt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29).
  • OLG Stuttgart, 18.12.2012 - 1 Ss 559/12

    Anforderungen an Urteilsgründe bei Freispruch; Verschrereibungserschleichung von

    Dem Erfordernis der Unmittelbarkeit steht nicht entgegen, wenn bei mehraktigen Verfügungen erst die letzte die Vermögensminderung herbeiführt, solange dies zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29; KG Berlin, Beschluss vom 29.09.2012, 121 Ss 21/12, zitiert nach ).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 125/12

    Verurteilungen wegen Sportwettenbetruges teilweise bestätigt

    Auch hat das irrtumsbedingte Verhalten auf Seiten der Wettanbieter ohne weitere deliktische Zwischenschritte der Angeklagten zu der Vermögensverfügung geführt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29).
  • BGH, 20.12.2012 - 4 StR 580/11

    Betrug durch manipulierte Fußballwetten (konkludente Täuschung:

    Auch hat das irrtumsbedingte Verhalten auf Seiten der Wettanbieter ohne weitere deliktische Zwischenschritte der Angeklagten zu der Vermögensverfügung geführt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29).
  • BGH, 30.09.2010 - 4 StR 150/10

    Untreue (Vermögensnachteil; Verwendung verbleibender Drittmittel;

    Auch wenn erst die letzte Verfügung durch den Zeugen L. die Vermögensminderung ermöglichte, war diese eine zwingende bzw. wirtschaftliche Folge des durch die Täuschung beim Zeugen N. hervorgerufenen Irrtums (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29).
  • BGH, 11.07.2005 - II ZR 285/03

    Zeitliche Geltung der Begrenzung der Eigenkapitalersatzregeln; Maßgeblicher

    Ob daraus zu folgern ist, daß ein Gesellschafter, der seinen Geschäftsanteil nach der Auszahlung, aber vor Fälligkeit des Anspruchs aus § 31 Abs. 3 GmbHG veräußert hat, neben dem Erwerber haftet (so BGH, Urt. v. 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90, GmbHR 1991, 195; Pentz in Rowedder/Schmidt-Leithoff, GmbHG 4. Aufl. § 31 Rdn. 35; Hueck/Fastrich in Baumbach/Hueck, GmbHG 17. Aufl. § 31 Rdn. 15; Altmeppen in Roth/Altmeppen, GmbHG 4. Aufl. § 31 Rdn. 18; a.A. Hachenburg/Goerdeler/Müller, GmbHG 8. Aufl. § 31 Rdn. 43; Scholz/Westermann, GmbHG 9. Aufl. § 31 Rdn. 25), braucht hier nicht entschieden zu werden.
  • BGH, 26.09.1994 - II ZR 166/93

    Erfüllung der Einlageverpflichtung eines Gesellschafters durch einen Dritten

    Erwerber und Veräußerer haften als Gesamtschuldner (BGHZ 68, 191, 197; BGH, Urt. v. 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90, BB 1991, 713, 714 [BGH 20.02.1991 - 2 StR 421/90]; Baumbach/Hueck, GmbHG, 15. Aufl., § 16 Rz. 12; Scholz/Winter, GmbHG, 8. Aufl., § 16 Rz. 42; Lutter/Hommelhoff, GmbHG, 13. Aufl., § 16 Rz. 17).
  • BGH, 11.12.2013 - 3 StR 302/13

    Betrug durch Erschwindelung unterschriebener Überweisungsträger (konkrete

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der herrschenden Auffassung im Schrifttum können solche mehraktigen Verfügungen zur Verwirklichung des Betrugstatbestandes ausreichen; insbesondere steht dem nicht notwendig entgegen, dass die Vermögensverfügung den Vermögensschaden unmittelbar herbeiführen muss (BGH, Urteil vom 20. Februar 1991 - 2 StR 421/90, BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29; S/SCramer/Perron aaO; NK-StGB/Kindhäuser, 4. Aufl., § 263 Rn. 202; Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl., § 263 Rn. 25; Matt/Renzikowski/Saliger, StGB, § 263 Rn. 123; s. auch OLG Köln, Urteil vom 3. April 1962 - Ss 62/62, JMBl. NW 1962, 176; kritisch LK/Tiedemann aaO).
  • LG Dortmund, 08.01.2009 - 33 KLs 4/08

    Gewerbsmäßiger Betrug in 169 Einzelfällen durch Fingierung von

    Mehraktige Verfügungen, von denen erst die letzte die Vermögensminderung herbeiführt, stehen dem Erfordernis der Unmittelbarkeit jedenfalls dann nicht entgegen, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Kette der Verfügungen zwingende oder wirtschaftliche Folge des durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums ist (vgl. BGHR StGB § 263 Abs. 1 Vermögensschaden 29).
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