Rechtsprechung
BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Klage auf Einzahlung restlicher, anlässlich der Gründung einer Gesellschaft sowie einer späteren Kapitalerhöhung übernommener Stammeinlagen - Anfechtbarkeit von Entscheidungen der Oberlandesgerichte mit einer Beschwerde - Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Zulässigkeit von vorab erfolgenden Einzahlungen auf eine erst künftig zu beschließende Kapitalerhöhung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Dabei muß es bleiben; eine Beschwerde zum Bundesgerichtshof ist in diesen Fällen ausgeschlossen (vgl. für den Fall der Richterablehnung BGH, Urt. v. 8. November 1994 - XI ZR 35/94, zur Veröffentlichung bestimmt).Der gebotene Weg zu einer Selbstkorrektur besteht vielmehr auch hier (vgl. BGH, Urt. v. 8. November 1994 a.a.O.) in der Erhebung von Gegenvorstellungen, die bei Verweigerung einer beantragten Prozeßkostenhilfe jederzeit möglich ist.
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Anderenfalls kann der Rechtsstaatsgrundsatz verletzt sein, der eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (BVerfGE 81, 347, 357; BVerfG NJW 1992, 889). - BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Ein solcher Rechtsbehelf ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 119, 372, 374 m.w.N.; Beschl. v. 4. März 1993 - V ZB 5/93, ZIP 1993, 621).
- BGH, 14.12.1989 - IX ZB 40/89
Zurückweisung der Beschwerde eines ehemaligen Notars gegen Anordnung von …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Die Anfechtungsmöglichkeit ist vielmehr auf Ausnahmefälle krassen Unrechts beschränkt (BGH, Beschl. v. 14. Dezember 1989 - IX ZB 40/89, NJW 1990, 1794, 1795 m.w.N.). - BVerfG, 30.10.1991 - 1 BvR 1386/91
Überspannung der Anforderungen an die Erfolgsaussicht eines Rechtsschutzbegehrens …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Anderenfalls kann der Rechtsstaatsgrundsatz verletzt sein, der eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes gebietet (BVerfGE 81, 347, 357; BVerfG NJW 1992, 889). - BGH, 27.01.1982 - IVb ZB 925/80
Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe nach Abschluss des Verfahrens - …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Die unteren Instanzen dürfen deshalb die hinreichende Erfolgsaussicht nicht verneinen, wenn eine entscheidungserhebliche Rechtsfrage nicht eindeutig geklärt und es angebracht ist, daß die höhere Instanz sich mit ihr befaßt (BGH, Beschl. v. 27. Januar 1982 - IVb ZB 925/80, FamRZ 1982, 367, 368;… Zöller/Philippi, ZPO 19. Aufl. § 114 Rdn. 21). - BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Die schon von der Prozeßökonomie geforderte Selbstkorrektur innerhalb der Fachgerichte (BVerfG NJW 1987, 1319 [BVerfG 08.07.1986 - 2 BvR 152/83]) rechtfertigt es gleichwohl nicht, in einem Fall wie dem vorliegenden den außerordentlichen Rechtsbehelf wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit zuzulassen. - BGH, 07.11.1994 - II ZR 248/93
Wirksamkeit einer Kapitalerhöhung im Konkurs der Aktiengesellschaft; Zulässigkeit …
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Der Senat hat allerdings inzwischen - zeitlich kurz vor dem hier angefochtenen Beschluß - entschieden, daß, wenn Voreinzahlunen auf eine spätere Kapitalerhöhung überhaupt in gewissem Umfang als schuldtilgend zuzulassen sein sollten, dies - in Übereinstimmung mit dem eine solche Zulassung befürwortenden Teil der Literatur - jedenfalls voraussetze, daß zwischen der Leistung auf die Einlageschuld und der nachfolgenden Kapitalerhöhung ein enger zeitlicher Zusammenhang bestehe (Urt. v. 7. November 1994 - II ZR 248/93, ZIP 1995, 28, 29 f.). - BGH, 04.03.1993 - V ZB 5/93
Kostenpflicht der prozeßunfähigen Partei
Auszug aus BGH, 20.02.1995 - II ZB 19/94
Ein solcher Rechtsbehelf ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs gegeben, wenn die Entscheidung mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar ist, weil sie jeder rechtlichen Grundlage entbehrt und dem Gesetz inhaltlich fremd ist (BGHZ 119, 372, 374 m.w.N.; Beschl. v. 4. März 1993 - V ZB 5/93, ZIP 1993, 621).
- OLG Oldenburg, 26.01.2006 - 13 U 73/05 BGH-Urteil vom 7.11.1994 - II ZR 248/93, DB 1995 S. 208 = DStR 1995 S. 498; Beschluss vom 20.2.1995 - II ZB 19/94, DStR 1995 S. 945.