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   BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00   

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https://dejure.org/2001,3654
BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00 (https://dejure.org/2001,3654)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2001 - 4 StR 556/00 (https://dejure.org/2001,3654)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00 (https://dejure.org/2001,3654)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Beihilfe - Unerlaubtes Handeltreiben - Betäubungsmittel - Straßenverkehr - Gefährung - Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Tateinheit - Tatmehrheit

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 265; ; StPO § 354 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 69; ; StGB § 69 a; ; StGB § 315 c; ; StGB § 142

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315c Abs. 1; StPO § 264 Abs. 1
    Mehrere Gefährdungen während einer Fahrt

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 265
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.05.1993 - 4 StR 259/93

    Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe eines einzigen, ununterbrochenen

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 15.12.1967 - 4 StR 441/67

    Zum Gefährdungsvorsatz in § 315b StGB

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.05.1989 - 4 StR 190/89

    Tateinheit und Tatmehrheit bei Verkehrsdelikten - Schutzgut des Delikts

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 08.07.1997 - 4 StR 271/97

    Anforderungen an den bedingten Tötungsvorsatz bei Benutzung von Kraftfahrzeugen

    Auszug aus BGH, 20.02.2001 - 4 StR 556/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs begeht der Täter, der im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt mehrere Personen konkret gefährdet, nur eine Tat (BGHSt 22, 67, 76; BGHR StGB § 315 b Abs. 1 Konkurrenzen 2; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332); dazu stehen die beiden Vergehen nach § 142 StGB in Tateinheit (BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; vgl. auch Tröndle/Fischer StGB 50. Aufl. vor § 52 Rdn. 2 b und § 142 Rdn. 56 jeweils m.w.N.).
  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

    c) Entgegen der Auffassung der Revision hat sich der Angeklagte auch des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB) - in drei tateinheitlich zusammentreffenden Fällen (vgl. BGH NZV 2001, 265, 266; BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1) - schuldig gemacht.

    d) Alle Gesetzesverletzungen, die der Angeklagte im Verlauf der Fluchtfahrt vom 19. Mai 1998 begangen hat, bilden eine Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGHSt 22, 67, 76; BGH NStZ-RR 1997, 331, 332; zu mehreren Straßenverkehrsgefährdungen s. BGH NZV 2001, 265 f. (eine Tat); zu mehreren einander folgenden Widerstandshandlungen gegen Vollstreckungsbeamte vgl. BGH, Urteil vom 9. März 1978 - 4 StR 64/78 = VRS 56, 141, 142 ff.; v. Bubnoff in LK 11. Aufl. § 113 Rdn. 68 (eine natürliche Handlungseinheit)).

  • BGH, 11.02.2014 - 4 StR 437/13

    Zeugnisverweigerungsrecht der Verlobten (Beurteilungsspielraum des Richters

    Anders als in Fällen, bei denen durch die Fluchtfahrt lediglich die Festnahme verhindert werden soll (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, NZV 2001, 265), diente sie hier nach den vom Landgericht getroffenen Feststellungen auch dem Transport der unmittelbar zuvor eingeführten Betäubungsmittel, da durch sie die "Meidung der Feststellung seines Drogenbesitzes" erreicht und der ohne Unterbrechung andauernde, lediglich infolge Gesetzeskonkurrenz gegenüber der Einfuhr und dem Handeltreiben zurücktretende Besitz der Betäubungsmittel aufrechterhalten werden sollte (vgl. zur Tateinheit zwischen einem Diebstahl mit Waffen und den während der sich anschließenden Fluchtfahrt begangenen Straftaten auch BGH, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 4 StR 170/05, NZV 2005, 650, 651).
  • BGH, 13.09.2023 - 4 StR 48/23

    Konkurrenzrechtliche Bewertung des unerlaubten Entfernens vom Unfallort als

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bilden aber alle Gesetzesverletzungen, die der Täter im Verlauf einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, eine Tat im Sinne des § 52 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. August 1983 - 4 StR 239/83; Beschluss vom 19. Mai 1993 - 4 StR 259/93, BGHR StGB § 142 Konkurrenzen 1; Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, juris Rn. 5 mwN).
  • BGH, 01.02.2017 - 4 StR 401/16

    Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (Konkurrenzen)

    Zwar werden Verkehrsverstöße, die der Täter im Verlaufe einer einzigen, ununterbrochenen Fluchtfahrt begeht, nach ständiger Rechtsprechung tateinheitlich verübt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2001 - 4 StR 556/00, NZV 2001, 265, 266 mwN).
  • LG Köln, 01.09.2017 - 322a KLs 1/17
    Die Delikte stehen zueinander in Tateinheit gemäß § 52 StGB (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 20.02.2001, Az. 4 StR 556/00, - zit. nach juris - ).
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