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   BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07   

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https://dejure.org/2008,6490
BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07 (https://dejure.org/2008,6490)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2008 - 5 StR 575/07 (https://dejure.org/2008,6490)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07 (https://dejure.org/2008,6490)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 64 StGB
    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung; Darlegungsanforderungen mit Blick auf die Beratung durch einen Sachverständigen; Gefährlichkeitsprognose)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Unterbringung eines Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus wegen mangelnder Einsichtsfähigkeit aufgrund einer paranoidhalluzinatorischen Psychose; Erfordernis der Aufzeigung von wesentlichen Anknüpfungspunkten und Darlegungen eines Sachverständigen für die ...

  • Judicialis

    StGB § 67b

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 63
    Unterbringung trotz möglicher anderweitiger Behandlung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2008, 164
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 26.01.2006 - 5 StR 514/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darlegung einer

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Hierdurch wird die erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades hinsichtlich neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16) trotz einzelner missverständlicher Formulierungen noch ausreichend belegt.

    Aufgrund dieser Umstände ist belegt, dass das Landgericht nicht nur von der Möglichkeit, sondern von einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11, 27) für die Begehung zukünftiger Taten ausgehen durfte und die Umschreibung als "gewisse Wahrscheinlichkeit" nur eine unpräzise Formulierung darstellt.

  • BGH, 31.10.1989 - 5 StR 496/89

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung eines Angeklagten in einem

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Aufgrund dieser Umstände ist belegt, dass das Landgericht nicht nur von der Möglichkeit, sondern von einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11, 27) für die Begehung zukünftiger Taten ausgehen durfte und die Umschreibung als "gewisse Wahrscheinlichkeit" nur eine unpräzise Formulierung darstellt.
  • BGH, 18.02.1992 - 4 StR 27/92

    Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Anordnung der Unterbringung in einem

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Hierdurch wird die erforderliche Wahrscheinlichkeit höheren Grades hinsichtlich neuerlicher schwerer Störungen des Rechtsfriedens (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 16) trotz einzelner missverständlicher Formulierungen noch ausreichend belegt.
  • BGH, 15.01.2003 - 5 StR 223/02

    Mord (Habgier; Heimtücke; niedrige Beweggründe - Bewusstsein der besonderen

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Das Urteil zeigt die wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigen für diese Diagnose auf (BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 2003, 307).
  • BGH, 17.11.1999 - 2 StR 453/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Aufgrund dieser Umstände ist belegt, dass das Landgericht nicht nur von der Möglichkeit, sondern von einer Wahrscheinlichkeit höheren Grades (BGH NStZ-RR 2006, 136; BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 11, 27) für die Begehung zukünftiger Taten ausgehen durfte und die Umschreibung als "gewisse Wahrscheinlichkeit" nur eine unpräzise Formulierung darstellt.
  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 358/88

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Zutreffend ist es davon ausgegangen, dass ein solches täterschonendes Mittel Bedeutung erst für die Frage erlangt, ob die Vollstreckung der Maßregel gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6, 28 und Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 06.03.1986 - 4 StR 48/86

    Berechnung des Blutalkoholgehalts ohne Blutprobe

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Das Urteil zeigt die wesentlichen Anknüpfungspunkte und Darlegungen des Sachverständigen für diese Diagnose auf (BGHSt 34, 29, 31; BGH NStZ 2003, 307).
  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07
    Zutreffend ist es davon ausgegangen, dass ein solches täterschonendes Mittel Bedeutung erst für die Frage erlangt, ob die Vollstreckung der Maßregel gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6, 28 und Beweiswürdigung 1).
  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12 Rn. 10; vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07 Rn. 14, und vom 23. Februar 2000 17 18 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).
  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Solche (täterschonenden) Mittel sind erst für die Frage bedeutsam, ob die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, aaO; vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08, NStZ 2009, 260, 261; vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, Rn. 14).
  • BGH, 30.11.2017 - 3 StR 385/17

    Isolierte Anfechtung der Verwarnung mit Strafvorbehalt mit der Revision;

    Soweit der Bundesgerichtshof darüber hinaus in einigen Entscheidungen eine konsequente medizinische Behandlung als für die Maßregelanordnung unerheblich erachtet hat (vgl. Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, juris Rn. 14; vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12, juris Rn. 10; vom 6. September 2012 - 3 StR 159/12, juris Rn. 8), lagen dem Fälle zugrunde, in denen der langjährig psychisch erkrankte Beschuldigte erst nach der Tat - während der einstweiligen Unterbringung (§ 126a StPO) oder einer zwangsweise durchgesetzten Therapie - erstmals bzw. erneut medikamentös eingestellt worden war und deshalb nicht auf eine wirksame Kontrolle dieser Behandlung mittels drohenden Bewährungswiderrufs gemäß § 67g Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StGB verzichtet werden konnte.
  • BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Gefährlichkeitsprognose:

    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12, Rn. 10; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, Rn. 14; Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).
  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Solche täterschonenden Mittel - ihre Wirksamkeit vorausgesetzt - erlangen Bedeutung erst für die Frage, ob die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung ausgesetzt werden kann (BGH, Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, juris Rn. 14; vom 11. Dezember 2008 - 3 StR 469/08, NStZ 2009, 260 f.).
  • BGH, 10.12.2009 - 4 StR 435/09

    Rechtsfehlerhaft unterbliebene Unterbringung der Beschuldigten in einem

    In diesem Fall würde es, worauf auch die Revisionsführerin hingewiesen hat, nahe liegen, die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67 b StGB zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH aaO; BGH, Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose);

    Durch die Möglichkeit, eine angeordnete, aber zur Bewährung ausgesetzte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zu widerrufen, wird Druck auf den gefährlichen Täter ausgeübt und eine wirksame Kontrolle darüber ermöglicht, ob die medizinische Behandlung zur Gefahrenbeseitigung tatsächlich ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, R&P 2008, 225 jeweils mwN).
  • BGH, 18.07.2018 - 5 StR 72/18

    Gewichtung der Anlasstat bei der Anordnung der Unterbringung in einem

    In diesem Fall läge es nahe, die Vollstreckung der Unterbringung gemäß § 67b StGB zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106).
  • BGH, 08.03.2017 - 5 StR 537/16

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

    Gegebenenfalls würde es - was die Revisionsführerin angesprochen hat - naheliegen, sowohl die Vollstreckung der Freiheitsstrafe als auch die der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen (vgl. BGH, Urteile vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07; vom 10. Dezember 2009 - 4 StR 435/09, NStZ-RR 2010, 105, 106; jeweils mwN).
  • BGH, 06.09.2012 - 3 StR 159/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoidhalluzinatorische

    Nur auf diese Weise wird der von dem Beschuldigten ausgehenden Gefahr effektiv entgegengewirkt und die Allgemeinheit ausreichend geschützt, denn wegen der Möglichkeit, die Bewährung zu widerrufen, wird Druck auf den gefährlichen Täter ausgeübt und eine wirksame Kontrolle darüber ermöglicht, ob die medizinische Behandlung zur Gefahrenbeseitigung tatsächlich ausreicht (BGH, Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, R&P 2008, 225 jeweils mwN).
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