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   BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07   

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https://dejure.org/2008,1885
BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07 (https://dejure.org/2008,1885)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2008 - XII ZB 116/07 (https://dejure.org/2008,1885)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2008 - XII ZB 116/07 (https://dejure.org/2008,1885)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Fälschung eines Protokolls durch ein Gericht

  • Wolters Kluwer

    Überspannung der Darlegungslast von einer behaupteten Protokollfälschung; Entnahme eines Beschlusszeitpunktes und Bezugnahme einer Entscheidung aus einem Verkündungsprotokoll; Falschheit eines Protokolls i.S.d. § 165 Zivilprozessordnung (ZPO) wegenVerkündung eines isoliert ...

  • Judicialis

    ZPO § 165

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 165
    Anforderungen an die Darlegung einer Protokollfälschung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Beweisrecht - Anforderungen an den Nachweis einer Protokollfälschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 804
  • MDR 2008, 706
  • FamRZ 2008, 869
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 03.03.2004 - VIII ZB 121/03

    Nachweis der Protokollfälschung; Einhaltung der Berufungsfrist bei unklarer

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07
    Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (im Anschluss an BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es nicht darauf an, dass sich dem Verkündungsprotokoll genau entnehmen lässt, ob die Entscheidung durch Bezugnahme auf die Beschlussformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde und ob der Beschluss zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefasst war (BGH Beschlüsse vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88 - NJW 1988, 2046 und vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

    Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

  • BGH, 16.10.1984 - VI ZR 205/83

    Beweiskraft eines Verkündungsprotokolls

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07
    Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (im Anschluss an BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

    Denn die Partei, die in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat, ist in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen (BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782 und Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).

  • BGH, 21.12.2005 - XII ZB 33/05

    Anforderungen an die Begründung der Berufung; Verbindung mit einem

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07
    Erweist sich die Beschwerde als rechtzeitig eingelegt und begründet, ist dieser Antrag gegenstandslos; über ihn ist dann nicht zu entscheiden (Senatsbeschluss BGHZ 165, 318, 324).

    Die Gerichtskosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens sind gemäß § 21 Abs. 1 Satz 1 GKG nicht zu erheben, weil sie bei richtiger Entscheidung des Berufungsgerichts nicht angefallen wären (Senatsbeschluss BGHZ 165, 318, 325).

  • BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 2/88

    Wirksamkeit der Verkündung eines nicht in vollständiger Form abgefaßten Urteils

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es nicht darauf an, dass sich dem Verkündungsprotokoll genau entnehmen lässt, ob die Entscheidung durch Bezugnahme auf die Beschlussformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde und ob der Beschluss zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefasst war (BGH Beschlüsse vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88 - NJW 1988, 2046 und vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980).
  • BGH, 07.07.2004 - XII ZB 12/03

    Berufungsfrist bei Abweichung des verkündeten Originalurteils von der

    Auszug aus BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07
    Entscheidend ist allein, ob die angefochtene Entscheidung tatsächlich verkündet worden ist (vgl. auch Senatsbeschluss vom 7. Juli 2004 - XII ZB 12/03 - FamRZ 2004, 1478, 1479).
  • OLG Frankfurt, 12.11.2013 - 11 U 48/08

    Urheber- bzw. wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz gegen Benutzung einer

    Dabei dürfen zwar keine allzu strengen Maßstäbe angelegt werden, weil die Partei in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts hat [BGH MDR 2008, 706].
  • BGH, 26.05.2010 - XII ZB 205/08

    Behauptung einer Protokollfälschung: Anforderungen an die Darlegungslast der

    Für die Wirksamkeit der Verkündung kommt es nicht darauf an, dass das Verkündungsprotokoll nicht erkennen lässt, ob das Urteil durch Bezugnahme auf die Urteilsformel oder durch Verlesen der Formel verkündet wurde und ob die Entscheidung zu diesem Zeitpunkt bereits vollständig abgefasst war (BGH Beschlüsse vom 2. März 1988 - IVa ZB 2/88 - NJW 1988, 2046; vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980 und Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 116/07 - FamRZ 2008, 869 Tz. 13).

    Entscheidend ist allein, ob die angefochtene Entscheidung tatsächlich verkündet worden ist (Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 116/07 - FamRZ 2008, 869 Tz. 13).

    Dem liegt zugrunde, dass die Partei in aller Regel keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat und in derartigen Fällen durchweg auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen ist (BGH Urteil vom 16. Oktober 1984 - VI ZR 205/83 - NJW 1985, 1782; Beschluss vom 3. März 2004 - VIII ZB 121/03 - BGH-Report 2004, 979, 980 und Senatsbeschluss vom 20. Februar 2008 - XII ZB 116/07 - FamRZ 2008, 869 Tz. 15).

  • OLG München, 23.05.2018 - 15 U 2534/17

    Fehlende Aktivlegitmation - Zugestandene Tatsache nach wirksamem Bestreiten der

    Zwar dürfen nach der Rechtsprechung an die Darlegungslast keine überspannten Anforderungen gestellt werden (BGH, 20.02.2008 - XII ZB 116/07), insbesondere wenn die Partei keinen hinreichenden Einblick in die internen Geschäftsabläufe des Gerichts und die Arbeitsweise des Richters hat und daher in derartigen Fällen auf bloße Indizien für den objektiven Tatbestand und auf Schlussfolgerungen für dessen subjektive Seite angewiesen ist (BGH, aaO, Rn. 15 bei Juris).
  • LG Augsburg, 14.07.2008 - 4 T 1866/08

    Zwangsversteigerungsverfahren: Nachweis der Fälschung des Sitzungsprotokolls;

    Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die Anforderungen an die Darlegungslast nicht überspannt werden dürfen, nachdem die Beteiligten in solchen Fällen auf bloße Indizien für den objektiven und auf Schlussfolgerungen für den subjektiven Tatbestand angewiesen sind (vgl. BGH FamRZ 2008, 869-871 m.w.N.).
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