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   BGH, 20.02.2012 - KZR 23/11   

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https://dejure.org/2012,4955
BGH, 20.02.2012 - KZR 23/11 (https://dejure.org/2012,4955)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2012 - KZR 23/11 (https://dejure.org/2012,4955)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2012 - KZR 23/11 (https://dejure.org/2012,4955)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 46 ZPO, § 48 Alt 1 ZPO
    Selbstablehnung des Richters bei einer persönlichen Verbundenheit mit einer Prozesspartei

  • Wolters Kluwer

    Antrag eines Richters auf Selbstablehnung im Falle des Pflegens eines freundschaftlichen Umgangs mit einer Partei

  • rewis.io

    Selbstablehnung des Richters bei einer persönlichen Verbundenheit mit einer Prozesspartei

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO §§ 45 Abs. 1; ZPO § 46; ZPO § 48 Alt. 1
    Antrag eines Richters auf Selbstablehnung im Falle des Pflegens eines freundschaftlichen Umgangs mit einer Partei

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Unbegründete Selbstablehnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 06.07.2021 - II ZR 97/21

    Selbstablehnung von Richtern am BGH: Besorgnis der Befangenheit wegen Mitwirkung

    Nicht besonders enge gesellschaftliche Kontakte, eine Bekanntschaft oder eine lockere Freundschaft stellen allerdings regelmäßig noch keine für eine Besorgnis der Befangenheit ausreichende besondere persönliche Beziehung dar (BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2005 - X ZR 195/03, juris Rn. 8, vom 20. Februar 2012 - KZR 23/11, juris Rn. 3, vom 24. April 2013, aaO, vom 2. Dezember 2015, aaO, vom 22. November 2017, aaO und vom 12. September 2018 - RiZ 2/16, NJW-RR 2019, 123 Rn. 13; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 2 C 35.18, juris Rn. 6; BFH, BFH/NV 2019, 37 Rn. 12).

    Anders ist es bei einer engen bzw. langjährigen Freundschaft (BGH, Beschluss vom 19. November 2020, aaO; BVerwG, Beschluss vom 18. Juli 2019, aaO) oder im Fall einer in das familiäre Umfeld des Richters hineinwirkenden persönlichen Verbundenheit (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2012, aaO; OLG Dresden, Beschluss vom 25. Juli 2019 - 4 W 610/19, juris Rn. 4).

  • BGH, 08.06.2012 - KZR 17/12

    Selbstablehnung eines Richters bei privater Bekanntheit mit dem Kläger

    Die - vom Gesetz so bezeichnete - Selbstablehnung ist begründet, wie der Senat bereits für einen ebenso gelagerten Sachverhalt entschieden hat (Beschluss vom 20. Februar 2012 - KZR 23/11, juris Rn. 2 f.).
  • BGH, 23.11.2021 - II ZR 86/21

    Erklärung der Selbstablehnung des Richters am BGH (BGH) für begründet

    Dies gilt insbesondere, wenn wie hier eine in das familiäre Umfeld des Richters hineinwirkende langjährige persönliche Verbundenheit besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2012 - KZR 23/11, juris Rn. 3; Beschluss vom 6. Juli 2021 - II ZR 97/21, ZInsO 2021, 1781 Rn. 22 mwN).
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