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   BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13   

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https://dejure.org/2013,8043
BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13 (https://dejure.org/2013,8043)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2013 - 3 StR 24/13 (https://dejure.org/2013,8043)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13 (https://dejure.org/2013,8043)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 28 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
    Rechtsfehlerhafte Annahme einer Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal; Tatbestandsverschiebung)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 28 Abs 2 StGB, § 30 BtMG
    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitgliedschaft in einer Bande als besonderes persönliches Merkmal

  • Wolters Kluwer

    Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB i.R.e. Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mnege

  • rewis.io

    Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitgliedschaft in einer Bande als besonderes persönliches Merkmal

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 28 Abs. 2
    Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB i.R.e. Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mnege

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 210 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99

    Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
    Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128 für die Mitgliedschaft an einer Diebesbande; Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; sowie Beschluss vom selben Tag in derselben Sache, juris Rn. 2).
  • BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe);

    Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
    Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128 für die Mitgliedschaft an einer Diebesbande; Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; sowie Beschluss vom selben Tag in derselben Sache, juris Rn. 2).
  • BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19

    Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver

    Dies wäre aber erforderlich gewesen, denn die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 1 Bandenmitglied 1 Rn. 4; vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 393/06, NStZ 2007, 526).
  • BGH, 15.10.2015 - 2 StR 445/14

    Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

    Die Bandenmitgliedschaft ist aber ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das auch in der Person eines Teilnehmers gegeben sein muss (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 1 Bandenmitglied 1).
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