Rechtsprechung
BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 30 Abs. 1 Nr. 1 BtMG; § 28 Abs. 2 StGB; § 27 StGB
Rechtsfehlerhafte Annahme einer Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal; Tatbestandsverschiebung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 28 Abs 2 StGB, § 30 BtMG
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitgliedschaft in einer Bande als besonderes persönliches Merkmal - Wolters Kluwer
Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB i.R.e. Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mnege
- rewis.io
Bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Mitgliedschaft in einer Bande als besonderes persönliches Merkmal
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 28 Abs. 2
Bandenmitgliedschaft als besonderes persönliches Merkmal i.S.d. § 28 Abs. 2 StGB i.R.e. Beihilfe zum bandenmäßigen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Mnege - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Kleve, 29.10.2012 - 120 KLs 25/12
- BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2013, 210 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.08.2000 - 3 StR 339/99
Bandendiebstahl des tatortsabwesenden Mittäters I
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128 für die Mitgliedschaft an einer Diebesbande; Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; …sowie Beschluss vom selben Tag in derselben Sache, juris Rn. 2). - BGH, 19.07.2006 - 2 StR 162/06
Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Täterschaft; Beihilfe); …
Auszug aus BGH, 20.02.2013 - 3 StR 24/13
Die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das in der Person eines jeden Teilnehmers an der Bandenstraftat gegeben sein muss (BGH, Urteil vom 9. August 2000 - 3 StR 339/99, BGHSt 46, 120, 128 für die Mitgliedschaft an einer Diebesbande; Urteil vom 19. Juli 2006 - 2 StR 162/06, NStZ 2007, 101; …sowie Beschluss vom selben Tag in derselben Sache, juris Rn. 2).
- BGH, 30.09.2020 - 3 StR 511/19
Beihilfe durch neutrale Handlungen; Hehlerei (Absatzerfolg; subjektiver …
Dies wäre aber erforderlich gewesen, denn die Bandenmitgliedschaft ist ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne des § 28 Abs. 2 StGB (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 1 Bandenmitglied 1 Rn. 4; vom 19. Oktober 2006 - 4 StR 393/06, NStZ 2007, 526). - BGH, 15.10.2015 - 2 StR 445/14
Beihilfe zum bandenmäßigen unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln …
Die Bandenmitgliedschaft ist aber ein besonderes persönliches Merkmal im Sinne von § 28 Abs. 2 StGB, das auch in der Person eines Teilnehmers gegeben sein muss (BGH, Beschluss vom 20. Februar 2013 - 3 StR 24/13, BGHR BtMG § 30a Abs. 1 Bandenmitglied 1).