Rechtsprechung
BGH, 20.02.2014 - VII ZB 42/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 829 Abs 4 S 2 ZPO, § 2 Nr 2 Anl 2 ZVFV, § 3 ZVFV, Art 2 Abs 1 GG, Art 20 Abs 3 GG
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Formgerechte Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- rewis.io
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang für Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZVFV § 2 Nr. 2
Formgerechte Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - und das RA-Micro-Formular
Verfahrensgang
- AG Regensburg, 10.06.2013 - 1 M 2479/13
- LG Regensburg, 25.07.2013 - 7 T 229/13
- BGH, 20.02.2014 - VII ZB 42/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.02.2014 - VII ZB 39/13
Zwangsvollstreckungsverfahren: Voraussetzungen einer Befreiung vom Formularzwang …
Auszug aus BGH, 20.02.2014 - VII ZB 42/13
Wie der Senat mit Beschluss vom 13. Februar 2014 - VII ZB 39/13 (zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen) entschieden hat, sind die den Formularzwang regelnden Normen nach Sinn und Zweck dahingehend auszulegen, dass auch die Nutzung solcher Formulare möglich ist, die im Layout geringe, für die zügige Bearbeitung des Antrags nicht ins Gewicht fallende Änderungen enthalten.Die farbige Gestaltung der Formulare dient nicht in erster Linie dem Ziel, die Vollstreckungsgerichte zu entlasten, sondern hat den Zweck, dem Antragsteller das Ausfüllen des Formulars zu erleichtern (vgl. BGH, Beschluss vom 13. Februar 2014 - VII ZB 39/13, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).