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   BGH, 20.02.2020 - 5 StR 580/19   

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https://dejure.org/2020,4983
BGH, 20.02.2020 - 5 StR 580/19 (https://dejure.org/2020,4983)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2020 - 5 StR 580/19 (https://dejure.org/2020,4983)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - 5 StR 580/19 (https://dejure.org/2020,4983)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB
    Sexueller Übergriff (sexuelle Selbstbestimmung; Missachtung eines erkennbar entgegenstehenden Willens; Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Bildung/Äußerung eines entgegenstehenden Willens; Ausnutzen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB, § 179 StGB, § 177 Abs. 1 StGB, § 177 Abs. 2 StGB, § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Ausnutzen des Täters mit sexuellem Ansinnen bzgl. der Unfähigkeit des Opfers zur Willensbildung oder Willensäußerung (hier: sexuelle Übergriffe der Mutter an ihrem schlafenden Kind)

  • rewis.io

    Sexueller Übergriff auf ein schlafendes Kind: Ausnutzen der Unfähigkeit des Opfers zur Willensbildung und Willensäußerung in objektiver und subjektiver Hinsicht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 177 Abs. 1 ; StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
    Ausnutzen des Täters mit sexuellem Ansinnen bzgl. der Unfähigkeit des Opfers zur Willensbildung oder Willensäußerung (hier: sexuelle Übergriffe der Mutter an ihrem schlafenden Kind)

  • datenbank.nwb.de

    Sexueller Übergriff auf ein schlafendes Kind: Ausnutzen der Unfähigkeit des Opfers zur Willensbildung und Willensäußerung in objektiver und subjektiver Hinsicht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 473
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.09.1991 - 5 StR 364/91

    Sexuelle Handlungen an schlafendem Kind

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - 5 StR 580/19
    Insbesondere hat sie ausgenutzt, dass ihre Tochter nicht in der Lage war, einen den sexuellen Handlungen der Angeklagten entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern (vgl. zum Schlaf als einen die Ablehnungsfähigkeit ausschließenden Zustand BGH, Urteil vom 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68, 71, zu § 179 StGB aF; Fischer, StGB, 67. Aufl., § 177 Rn. 22; SSW/Wolters, StGB, 4. Aufl., § 177 Rn. 33).
  • BGH, 08.01.2014 - 3 StR 416/13

    Beweiswürdigung zur subjektiven Tatseite beim schweren sexuellen Missbrauch

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - 5 StR 580/19
    Etwas anderes kann im Einzelfall daher etwa gelten, wenn das Opfer vor Eintritt des Schwächezustandes eine auch für diesen (fort-) geltende defektfreie Einverständniserklärung abgegeben hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2008 - 3 StR 198/08, NStZ 2009, 90; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 416/13, NStZ-RR 2014, 108, 109, jeweils zu § 179 StGB aF; siehe auch § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 17.06.2008 - 3 StR 198/08

    Sexueller Missbrauch einer widerstandsunfähigen Person (Irrtum über das Vorliegen

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - 5 StR 580/19
    Etwas anderes kann im Einzelfall daher etwa gelten, wenn das Opfer vor Eintritt des Schwächezustandes eine auch für diesen (fort-) geltende defektfreie Einverständniserklärung abgegeben hat (vgl. BGH, Beschlüsse vom 17. Juni 2008 - 3 StR 198/08, NStZ 2009, 90; vom 8. Januar 2014 - 3 StR 416/13, NStZ-RR 2014, 108, 109, jeweils zu § 179 StGB aF; siehe auch § 177 Abs. 2 Nr. 2 StGB).
  • BGH, 02.07.2020 - 4 StR 678/19

    Sexuelle Nötigung (schutzlose Lage: objektive Bestimmung; Ausnutzen der

    Zur Erreichung des beabsichtigten "Paradigmenwechsels' im Sexualstrafrecht ist gemäß § 177 Abs. 1 StGB n.F. die bloße Verletzung des Willens des Tatopfers nunmehr strafbewehrt (vgl. BGH, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 5 StR 580/19 Rn. 5).
  • BGH, 16.11.2022 - 3 StR 324/22

    Sexueller Übergriff (Konkurrenzverhältnis des vollendeten sexuellen Übergriffs

    Der Angeklagte hat ausgenutzt, dass die Nebenklägerin nicht in der Lage war, einen den sexuellen Handlungen des Angeklagten entgegenstehenden Willen zu bilden oder zu äußern (vgl. zum Schlaf als einen die Ablehnungsfähigkeit ausschließenden Zustand BGH, Beschl. v. 20. Februar 2020 - 5 StR 580/19, BeckRS 2020, 3552; Urt. v. 24. September 1991 - 5 StR 364/91, BGHSt 38, 68 zu § 179 StGB a.F.; Fischer, StGB, 69. Aufl., § 177 Rn. 22).
  • LG Saarbrücken, 31.03.2023 - 3 KLs 35/22

    K.O.-Tropfen: Heimliche Betäubung - Schwere Straftat!

    Dabei knüpft § 177 Abs. 2 Nr. 1 StGB auch in subjektiver Hinsicht an das - zustandsbedingte - tatsächliche Fehlen einer entsprechenden Willensbildung und/oder -äußerung, wobei etwas anderes im Einzelfall dann gelten kann, wenn das Opfer vor Eintritt des Schwächezustandes eine auch für diesen (fort-) geltende defektfreie Einverständniserklärung abgegeben hat (vgl. BGH, Beschl. v. 20.2.2020 - 5 StR 580/19, BeckRS 2020, 3552, StV 2020, 473).
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