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   BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19   

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https://dejure.org/2020,4420
BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19 (https://dejure.org/2020,4420)
BGH, Entscheidung vom 20.02.2020 - I ZR 5/19 (https://dejure.org/2020,4420)
BGH, Entscheidung vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19 (https://dejure.org/2020,4420)
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Volltextveröffentlichungen (16)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Sofort-Bonus II

    § 308 Abs 1 ZPO, § 2 Abs 1 Nr 7 UWG, § 3 Abs 1 UWG, § 3 Abs 2 UWG, § 3a UWG
    Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit der Nichtquittierung des Bonus gegenüber privatem Krankenversicherer - Sofort-Bonus II

  • IWW

    §§ 8, ... 3 Abs. 1, 2, § 2 Abs. 1 Nr. 7 UWG, §§ 3, 5 UWG, § 3a UWG, § 78 Abs. 2, 3 AMG, 3, § 3 Abs. 1, 2 UWG, § 5 Abs. 1 UWG, 3a, § 78 Abs. 2 AMG, §§ 1, 3 AMPreisV, § 78 Abs. 1 AMG, § 1 Abs. 1, 4 AMPreisV, § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG, § 78 Abs. 1 Satz 1 AMG, § 73 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1a AMG, Art. 34, 36 AEUV, Art. 34 AEUV, Art. 36 AEUV, § 3 Abs. 2 UWG, Art. 5 Abs. 2 Buchst. a der Richtlinie 2005/29/EG, Richtlinie 2005/29/EG, Art. 2 Buchst. h der Richtlinie 2005/29/EG, § 4 Nr. 1 UWG, § 7 Abs. 1 Satz 1 HWG, § 82 VVG, § 78 Abs. 2 Satz 2 AMG, § 200 VVG, 5 Abs. 1 UWG, § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Werbung mit der Gutschrift des Sofortbonus bei Privatrezepten für rezeptpflichtige Arzneimittel auf einem Kundenkonto und Verrechnung mit dem Kaufpreis nicht rezeptpflichtiger Produkte; Werbung einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen ...

  • online-und-recht.de

    Sofort-Bonus II

  • rewis.io

    Arzneimittelbewerbung mit Sofort-Bonus: Wettbewerbswidrigkeit der Nichtquittierung des Bonus gegenüber privatem Krankenversicherer - Sofort-Bonus II

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Werbung einer EU-Versandapotheke mit Gutschrift - Sofort-Bonus II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Werbung mit der Gutschrift des Sofortbonus bei Privatrezepten für rezeptpflichtige Arzneimittel auf einem Kundenkonto und Verrechnung mit dem Kaufpreis nicht rezeptpflichtiger Produkte; Werbung einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen ...

  • rechtsportal.de

    Werbung mit der Gutschrift des Sofortbonus bei Privatrezepten für rezeptpflichtige Arzneimittel auf einem Kundenkonto und Verrechnung mit dem Kaufpreis nicht rezeptpflichtiger Produkte; Werbung einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerbsrecht: Sofort-Bonus II

  • datenbank.nwb.de

    Sofort-Bonus II

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG steht mit Art. 34 und 36 AEUV nicht in Einklang - Niederländiche Versandapotheke darf Sofortbonus gewähren

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Sofort-Bonus II: Werbung niederländischer Versandapotheke mit Sofortbonus pro Rezept ist rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Bewerbung eines Sofortbonus für nicht rezeptpflichtige Produkte durch Versandapotheke

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Werbung niederländischer Versandapotheke mit Sofort-Bonus für Privatpatienten zulässig

  • deutsche-apotheker-zeitung.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 24.10.2019)

    Wie weit darf die Werbung der EU-Versender gehen?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 743
  • MDR 2020, 680
  • GRUR 2020, 550
  • MMR 2020, 471
  • MIR 2020, Dok. 019
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 60/05

    Nachlass bei der Selbstbeteiligung

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    Die Werbung einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke gegenüber privatversicherten Verbrauchern mit einem diesen auf deren Kundenkonto gutgeschriebenen und mit dem Kaufpreis für nicht rezeptpflichtige Produkte zu verrechnenden Sofortbonus von bis zu 30 EUR pro Rezept stellt, falls der Bonus nicht auf der zur Vorlage beim privaten Krankenversicherer vorgesehenen Quittung vermerkt wird, keinen im Hinblick auf die von den Verbrauchern zu wahrenden Interessen ihrer Krankenversicherer begründeten Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfalt gemäß § 3 Abs. 2 UWG und, falls der Bonus auf dieser Quittung vermerkt wird, auch keine Irreführung des Kunden dar (Abgrenzung gegenüber BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Rn. 14 bis 16 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 192/06, WRP 2008, 780 Rn. 16 bis 18 und Versäumnisurteil vom 8. November 2007 - I ZR 121/06, juris Rn. 15 bis 17).

    Die damit verbundene Anlockwirkung ist gewollte Folge des Wettbewerbs (vgl. BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Rn. 13 = WRP 2008, 777 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung, mwN).

    Danach kam eine unangemessene unsachliche Einflussnahme in Betracht, wenn Verbraucher durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils dazu veranlasst werden konnten, eine Dritten gegenüber bestehende Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; BGH, Urteil vom 2. Juli 2009, GRUR 2009, 969 Rn. 10 = WRP 2009, 1227 - Winteraktion; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 7 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II).

    Bezogen auf das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Bereich der Kraftfahrzeugkaskoversicherung hat der Senat entschieden, dass das Versprechen eines direkten Vorteils - in diesen Fällen ein teilweiser Nachlass der Selbstbeteiligung (BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung) oder eine Barzahlung von 150 EUR (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 192/06, WRP 2008, 780 Rn. 16) - unlauter ist, wenn der Versicherungsnehmer dadurch veranlasst werden kann, auf das Angebot einzugehen, ohne den Vorteil an seinen Versicherer weiterzuleiten.

    Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer gegenüber zutreffende Angaben zu den Kosten der Reparatur machen (BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; WRP 2008, 780 Rn. 16).

    Das Angebot eines Nachlasses auf die Selbstbeteiligung kann den angesprochenen Verbraucher veranlassen, unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Versicherungsvertrag und unter Ausschlagung eines gleichwertigen oder günstigeren Angebots eines Mitbewerbers allein deshalb zu beauftragen, weil er den versprochenen Vorteil erlangen möchte (BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 16 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; WRP 2008, 780 Rn. 17 f.).

  • BGH, 26.04.2018 - I ZR 121/17

    Beschaffen der Applikationsarzneimittel durch die Ärzte und Anwendung in ihrer

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    Denn die rechtliche Würdigung des durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplexes ist Sache des Gerichts (vgl. für den Fall, dass sich die Klage gegen eine konkrete Verletzungsform oder eine konkrete Werbemaßnahme richtet, BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 Rn. 15 = WRP 2012, 194 - Branchenbuch Berg; BGHZ 194, 314 Rn. 24 - Biomineralwasser; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 13 = WRP 2018, 413 - Tiegelgröße; Urteil vom 26. April 2018 - I ZR 121/17, GRUR 2018, 1271 Rn. 13 = WRP 2019, 61 - Applikationsarzneimittel).

    Danach kann die Regelung in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG im Streitfall nicht angewendet werden (BGH, GRUR 2018, 1271 Rn. 27 - Applikationsarzneimittel, mwN).

    b) Die Beurteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens "Deutsche Parkinson Vereinigung" beruhte allerdings maßgeblich auf ungenügenden Feststellungen des vorlegenden Gerichts (vgl. BGH, GRUR 2018, 1271 Rn. 28 bis 31 - Applikationsarzneimittel, mwN).

    Dafür müssen die Parteien zur Geeignetheit der deutschen Regelung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung für eine flächendeckende und gleichmäßige Arzneimittelversorgung vortragen (vgl. BGH, GRUR 2018, 1271 Rn. 32 - Applikationsarzneimittel, mwN).

    Es ist deshalb im Streitfall davon auszugehen, dass die nationalen Preisvorschriften mit den Art. 34 und 36 AEUV nicht in Einklang stehen und daher im Verhältnis zur Beklagten nicht gelten (vgl. BGH, GRUR 2018, 1271 Rn. 36 - Applikationsarzneimittel).

  • BGH, 08.11.2007 - I ZR 192/06

    Werbung mit der Teilerstattung des Selbstbehalts bei der Teilkaskoversicherung

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    Die Werbung einer in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union ansässigen Versandapotheke gegenüber privatversicherten Verbrauchern mit einem diesen auf deren Kundenkonto gutgeschriebenen und mit dem Kaufpreis für nicht rezeptpflichtige Produkte zu verrechnenden Sofortbonus von bis zu 30 EUR pro Rezept stellt, falls der Bonus nicht auf der zur Vorlage beim privaten Krankenversicherer vorgesehenen Quittung vermerkt wird, keinen im Hinblick auf die von den Verbrauchern zu wahrenden Interessen ihrer Krankenversicherer begründeten Verstoß gegen die unternehmerische Sorgfalt gemäß § 3 Abs. 2 UWG und, falls der Bonus auf dieser Quittung vermerkt wird, auch keine Irreführung des Kunden dar (Abgrenzung gegenüber BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 60/05, GRUR 2008, 530 Rn. 14 bis 16 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 192/06, WRP 2008, 780 Rn. 16 bis 18 und Versäumnisurteil vom 8. November 2007 - I ZR 121/06, juris Rn. 15 bis 17).

    Bezogen auf das Verhältnis zwischen Versicherer und Versicherungsnehmer im Bereich der Kraftfahrzeugkaskoversicherung hat der Senat entschieden, dass das Versprechen eines direkten Vorteils - in diesen Fällen ein teilweiser Nachlass der Selbstbeteiligung (BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung) oder eine Barzahlung von 150 EUR (BGH, Urteil vom 8. November 2007 - I ZR 192/06, WRP 2008, 780 Rn. 16) - unlauter ist, wenn der Versicherungsnehmer dadurch veranlasst werden kann, auf das Angebot einzugehen, ohne den Vorteil an seinen Versicherer weiterzuleiten.

    Der Versicherungsnehmer muss dem Versicherer gegenüber zutreffende Angaben zu den Kosten der Reparatur machen (BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; WRP 2008, 780 Rn. 16).

    Das Angebot eines Nachlasses auf die Selbstbeteiligung kann den angesprochenen Verbraucher veranlassen, unter Verletzung seiner Pflichten aus dem Versicherungsvertrag und unter Ausschlagung eines gleichwertigen oder günstigeren Angebots eines Mitbewerbers allein deshalb zu beauftragen, weil er den versprochenen Vorteil erlangen möchte (BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 16 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; WRP 2008, 780 Rn. 17 f.).

  • EuGH, 19.10.2016 - C-148/15

    Die deutsche Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln verstößt

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    a) Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 19. Oktober 2016 (C-148/15, GRUR 2016, 1312 = WRP 2017, 36 - Deutsche Parkinson Vereinigung) angenommen, die im deutschen Recht vorgesehene Festlegung einheitlicher Abgabepreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel stelle eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Einfuhrbeschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar, weil sie sich auf in einem anderen Mitgliedstaat als der Bundesrepublik Deutschland ansässige Apotheken stärker auswirke als auf im deutschen Hoheitsgebiet ansässige Apotheken und der Marktzugang für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten dadurch stärker behindert werden könnte als für inländische Erzeugnisse (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 26 f. - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    Das deutsche Arzneimittelpreisrecht, das für verschreibungspflichtige Humanarzneimittel einheitliche Apothekenabgabepreise festsetze, könne auch nicht mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen im Sinne von Art. 36 AEUV gerechtfertigt werden, weil es nicht geeignet sei, die mit ihm angestrebten Ziele zu erreichen (EuGH, GRUR 2016, 1312 Rn. 46 - Deutsche Parkinson Vereinigung).

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass ausländische Versandapotheken gemäß den Ausführungen zu vorstehend Rn. 19 gerade nicht der Preisbindung unterliegen (EuGH, GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung), also verschreibungspflichtige Arzneimittel billiger als nationale Apotheken anbieten dürfen (aA Wiesener, GesR 2019, 434 f.).

  • BGH, 13.09.2012 - I ZR 230/11

    Biomineralwasser

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    a) Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 18 - Biomineralwasser; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17, GRUR 2019, 746 Rn. 32 = WRP 2019, 874 - Energieeffizienzklasse III).

    Der Streitgegenstand wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang bestimmt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren der Klagepartei bezieht, dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (vgl. BGHZ 194, 314 Rn. 19 - Biomineralwasser; BGH, GRUR 2019, 746 Rn. 33 - Energieeffizienzklasse III, jeweils mwN).

    Denn die rechtliche Würdigung des durch den Vortrag der Klagepartei zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplexes ist Sache des Gerichts (vgl. für den Fall, dass sich die Klage gegen eine konkrete Verletzungsform oder eine konkrete Werbemaßnahme richtet, BGH, Urteil vom 30. Juni 2011 - I ZR 157/10, GRUR 2012, 184 Rn. 15 = WRP 2012, 194 - Branchenbuch Berg; BGHZ 194, 314 Rn. 24 - Biomineralwasser; BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 78/16, GRUR 2018, 431 Rn. 13 = WRP 2018, 413 - Tiegelgröße; Urteil vom 26. April 2018 - I ZR 121/17, GRUR 2018, 1271 Rn. 13 = WRP 2019, 61 - Applikationsarzneimittel).

  • BGH, 19.05.2011 - IV ZR 254/10

    Versicherungsvertragsrecht: Spontane Offenbarungsobliegenheit des

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    Eine solche auf Treu und Glauben beruhende Offenbarungspflicht ohne Auskunftsverlangen des Versicherers bezieht sich auf die Mitteilung außergewöhnlicher und besonders wesentlicher Informationen, die das Aufklärungsinteresse des Versicherers so grundlegend berühren, dass sich dem Versicherungsnehmer deren Mitteilungsbedürftigkeit auch ohne Auskunftsverlangen aufdrängen muss (BGH, Beschluss vom 19. Mai 2011 - IV ZR 254/10, VersR 2011, 1549 Rn. 3).

    (2) Eine Situation, die für jedermann erkennbar das Aufklärungsinteresse des Versicherers in ganz elementarer Weise betrifft und deren Bedeutung für den Versicherungsnehmer auf der Hand liegt (BGH, VersR 2011, 1549 Rn. 3), ist im Streitfall nicht gegeben.

  • OLG Nürnberg, 09.04.1987 - 8 U 3533/86

    Heilbehandlung; Ersatz der Aufwendungen; Berechnung der Ersatzleistung;

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    Eine Minderung der Erstattungspflicht des Versicherers kommt daher - anders als bei einem Preisnachlass (vgl. Kalis in Bach/Moser, Private Krankenversicherung, 5. Aufl., § 1 MB/KK Rn. 19 unter Verweis auf OLG Nürnberg, VersR 1988, 1262 mit Anmerkung Kalis) - nicht in Betracht.

    Anders als im Fall eines nachträglichen teilweisen Forderungserlasses (vgl. dazu OLG Nürnberg, VersR 1988, 1262), der eine Korrektur des ursprünglichen Leistungsantrags erfordert, führt der Bonus auch im Falle seiner Einlösung nicht dazu, dass das ursprünglich erworbene verschreibungspflichtige Medikament günstiger wird und zu einer nicht gerechtfertigten Belastung des Versicherers führt.

  • OLG Stuttgart, 20.12.2018 - 2 U 26/18

    Die Rezept-Apotheke - Wettbewerbsverstoß einer Internet-Versandapotheke:

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    Auf die Anschlussberufung der Beklagten hat das Berufungsgericht das Urteil erster Instanz dahin abgeändert, dass die Beklagte an die Klägerin lediglich 1.246,33 EUR nebst Zinsen zu zahlen hat (OLG Stuttgart, GRUR-RR 2019, 224 = WRP 2019, 506).

    (3) Dem steht nicht entgegen, dass ausländische Versandapotheken gemäß den Ausführungen zu vorstehend Rn. 19 gerade nicht der Preisbindung unterliegen (EuGH, GRUR 2016, 1312 - Deutsche Parkinson Vereinigung), also verschreibungspflichtige Arzneimittel billiger als nationale Apotheken anbieten dürfen (aA Wiesener, GesR 2019, 434 f.).

  • BGH, 07.03.2019 - I ZR 184/17

    Energieeffizienzklasse III

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    a) Der Streitgegenstand wird durch den Klageantrag, in dem sich die von der Klagepartei in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Klagegrund) bestimmt, aus dem die Klagepartei die begehrte Rechtsfolge herleitet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11, BGHZ 194, 314 Rn. 18 - Biomineralwasser; Urteil vom 7. März 2019 - I ZR 184/17, GRUR 2019, 746 Rn. 32 = WRP 2019, 874 - Energieeffizienzklasse III).

    Der Streitgegenstand wird durch den gesamten historischen Lebensvorgang bestimmt, auf den sich das Rechtsschutzbegehren der Klagepartei bezieht, dies gilt unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen dieses Lebenssachverhalts von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (vgl. BGHZ 194, 314 Rn. 19 - Biomineralwasser; BGH, GRUR 2019, 746 Rn. 33 - Energieeffizienzklasse III, jeweils mwN).

  • BGH, 24.06.2010 - I ZR 182/08

    Brillenversorgung II

    Auszug aus BGH, 20.02.2020 - I ZR 5/19
    Danach kam eine unangemessene unsachliche Einflussnahme in Betracht, wenn Verbraucher durch die Gewährung oder das Inaussichtstellen eines finanziellen Vorteils dazu veranlasst werden konnten, eine Dritten gegenüber bestehende Interessenwahrungspflicht zu verletzen (vgl. BGH, GRUR 2008, 530 Rn. 14 - Nachlass bei der Selbstbeteiligung; BGH, Urteil vom 2. Juli 2009, GRUR 2009, 969 Rn. 10 = WRP 2009, 1227 - Winteraktion; Urteil vom 24. Juni 2010 - I ZR 182/08, GRUR 2010, 850 Rn. 7 = WRP 2010, 1139 - Brillenversorgung II).
  • OLG Naumburg, 14.11.2019 - 9 U 24/19

    Wettbewerbsverstoß einer ausländischen Internet-Versandapotheke: Nichtausweisung

  • BGH, 24.09.1969 - IV ZR 776/68

    Krankheitskostenversicherung

  • BGH, 08.05.2013 - I ZR 98/12

    RezeptBonus

  • BGH, 02.07.2009 - I ZR 147/06

    Winteraktion

  • BGH, 16.11.2005 - IV ZR 307/04

    Umfang der Auskunftspflicht des Versicherungsnehmers in der Hausratversicherung;

  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

  • BGH, 09.09.2010 - I ZR 193/07

    UNSER DANKESCHÖN FÜR SIE

  • BGH, 30.06.2011 - I ZR 157/10

    Branchenbuch Berg

  • BGH, 12.12.2013 - I ZR 192/12

    Zur Zulässigkeit einer Kopplung von Gewinnspiel und Warenabsatz

  • BGH, 11.10.2017 - I ZR 78/16

    Tiegelgröße - Wettbewerbsverstoß: Urteilsauspruch über einen auf Irreführung

  • BGH, 05.11.2020 - I ZR 234/19

    Zweitmarkt für Lebensversicherungen

    Eine Geschäftspraxis, die den Verbraucher zur Verletzung seiner Pflichten gegenüber Dritten verleitet, berücksichtigt dessen Schutzbedürftigkeit unzureichend und entspricht folglich nicht der unternehmerischen Sorgfalt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19, GRUR 2020, 550 Rn. 29 = WRP 2020, 581 - Sofort-Bonus II; Podszun in Harte/Henning, UWG, 6. Aufl., § 3 Rn. 85).
  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das

    Die Regelung in § 78 Abs. 1 Satz 4 AMG aF könnte gegenüber der in den Niederlanden ansässigen Beklagten nicht angewendet werden, wenn dies zu einem absoluten Verbot eines Preiswettbewerbs führen würde (vgl. BGH, Urteil vom 26. April 2018 - I ZR 121/17, GRUR 2018, 1271 Rn. 27 = WRP 2019, 61 - Applikationsarzneimittel; Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19, GRUR 2020, 550 Rn. 18 = WRP 2020, 581 - Sofort-Bonus II).

    Dafür müssen die Parteien zur Geeignetheit der deutschen Regelung der arzneimittelrechtlichen Preisbindung für eine flächendeckende und gleichmäßige Arzneimittelversorgung vortragen, die einen Verstoß gegen die Warenverkehrsfreiheit rechtfertigen kann (vgl. BGH, GRUR 2020, 550 Rn. 20 - Sofort-Bonus II, mwN).

  • LG Düsseldorf, 03.04.2020 - 38 O 212/19

    Wettbewerbsrecht: Geschenkbox für Apothekenmitarbeiter

    a) Leitet der Anspruchssteller sein Begehren aus einem Lebenssachverhalt ab, der seine Forderung unter mehreren rechtlichen Aspekten tragen könnte, darf das Gericht den Antrag nicht abweisen, ehe es diesen Sachverhalt nicht unter allen in Betracht kommenden rechtlichen Gesichtspunkten geprüft hat, seien diese von dem Anspruchssteller ausdrücklich benannt oder nicht (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19 - Sofort-Bonus II [unter B I 2 b]; Urteil vom 26. April 2018 - I ZR 121/17 - Applikationsarzneimittel [unter II 2 a]; Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02 - Aktivierungskosten II [unter II 1 c]; s.a. Urteil vom 12. Dezember 2019 - IX ZR 328/18 [unter III 3 c]; Urteil vom 5. Juni 2008 - IX ZR 17/07 [unter III 2 a]; Urteil vom 29. November 2007 - IX ZR 121/06 [unter B III 1]; Urteil vom 26. Oktober 2000 - IX ZR 289/99 [unter III 1 a]).

    Darunter ist im Sinne der Lehre vom Streitgegenstand des Zivilprozesses der als Rechtsschutzbegehren oder Rechtsfolgenbehauptung aufgefasste eigenständige prozessuale Anspruch zu verstehen, der bestimmt wird durch den Antrag, in dem sich die von dem Verfahrensführer in Anspruch genommene Rechtsfolge konkretisiert, und den Lebenssachverhalt (Anspruchsgrund), aus dem der Anspruchssteller die begehrte Rechtsfolge herleitet (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91, BGHZ 117, 1 [unter II 2 a]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 1 b und c]; Urteil vom 5. Juli 2016 - XI ZR 254/15 [unter II 1 b bb (1) (b) (aa)]; Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19 - Sofort-Bonus II [unter B I 2 a]).

    Zum Anspruchsgrund sind alle Tatsachen zu rechnen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, auf den sich das Rechtsschutzbegehren der Klagepartei bezieht, unabhängig davon, ob einzelne Tatsachen des den Streitgegenstand bestimmenden gesamten historischen Lebensvorgangs von den Parteien vorgetragen worden sind oder nicht, und auch unabhängig davon, ob die Parteien die nicht vorgetragenen Tatsachen des Lebensvorgangs kannten und hätten vortragen können (vgl. BGH, Urteil vom 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91 NJW 1992, 1172 = BGHZ 117, 1 [unter II 2 b]; Urteil vom 19. November 2003 - VIII ZR 60/03 [unter II 1 a aa]; Urteil vom 13. September 2012 - I ZR 230/11 - Biomineralwasser [unter II 1 c]; Urteil vom 22. Oktober 2013 - XI ZR 42/12 [unter II 2 a]; Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19 - Sofort-Bonus II [unter B I 2 a]).

  • OLG Düsseldorf, 03.03.2022 - 20 U 86/19
    Dieser Wertung steht auch nicht die von der Beklagten angeführte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 8. Mai 2013 (BGH GRUR 2020, 550 - Sofort-Bonus II) entgegen.

    Soweit der Bundesgerichtshof die Auffassung vertreten hat, die Beurteilung des Europäischen Gerichtshofs im Rahmen des Vorabentscheidungsverfahrens "Deutsche Parkinson-Vereinigung" "maßgeblich auf ungenügenden Feststellungen des vorlegenden Gerichts" beruht habe (BGH GRUR 2018, 1271; BGH PharmR 2020, 267) und deshalb der Auffassung ist, es könne nicht ausgeschlossen werden, dass in anderen Verfahren, in denen die Frage der Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem Primärecht der Europäischen Union in Streit stehe, diese Feststellungen nachgeholt werden könnten und somit ein erneutes Vorabentscheidungsersuchen in Betracht komme, führt dies zu keinem abweichenden Ergebnis.

  • LG Düsseldorf, 11.11.2022 - 38 O 144/22

    Streichpreise müssen nicht erläutert werden

    Leitet ein Anspruchssteller - wie das der Antragsteller getan hat - einen wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsanspruch aus einer konkreten Verletzungshandlung her, stellen die verschiedenen Unlauterkeitstatbestände regelmäßig nur unterschiedliche rechtliche Gesichtspunkte der dem Gericht obliegenden Bewertung des zur Entscheidung gestellten einheitlichen Streitgegenstandes dar (vgl. BGH, Urteil vom 16. Mai 2013 - I ZR 175/12 - Treuepunkte-Aktion [unter II 1]; Urteil vom 2. Juni 2005 - I ZR 252/02 - Aktivierungskosten II [unter II 1 b und c]; Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19 - Sofort-Bonus II [unter B I 2 a]).
  • KG, 29.06.2020 - 4 U 159/19

    Darlehensrückzahlung nach einem gekündigten Girokontenvertrag mit eingeräumtem

    Denn die rechtliche Würdigung des durch den Parteivortrag zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplexes ist Sache des Gerichts (vgl. BGH, Urteil vom 20. Februar 2020 - I ZR 5/19, Rn. 14 nach juris).
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