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BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 25.07.1952 - 1 StR 272/52
Anforderungen an einen niedrigen Beweggrund - Nach allgemeiner sittlicher Wertung …
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Entscheidend ist vielmehr, ob die Art und Weise seiner Verknüpfung mit der vorsätzlichen Tötung, durch die der Täter die Verwirklichung seines Sinnens und Trachtens zu erreichen glaubt, nach gesundem Empfinden und allgemeiner sittlicher Wertung verwerflich erscheint (BGHSt 3, 132 [133]; BGH NJW 1954, 565).Er ist damit unter das Mindestmaß der von der Gemeinschaft gestellten Anforderungen herabgesunken und hat bewußt die sittliche Verantwortung geleugnet, vor die jedermann gestellt ist (BGHSt 3, 132 [133]).
- BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Nach einhelliger Rechtsprechung trifft zwar die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nicht jeden an der Meuterei (§ 122 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB) teilnehmenden Mittäter, sondern nur den Meuterer, der eigenhändig Gewalttaten gegen Anstaltsbeamte verübt hat (BGHSt 8, 294 [297]; 9, 119 [120] und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise).Diese Tätigkeit wird deshalb auch nicht mit der Bestrafung als Mittäter der Meuterei nach § 122 Abs. 1 StGB abgegolten, sondern verlangt eine Bestrafung aus § 122 Abs. 3 StGB (BGHSt 8, 294 [298]).
- BGH, 25.01.1955 - 3 StR 552/54
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat bewußt ausnutzt (BGHSt 9, 385; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][221] mit weiteren Nachweisen).
- BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat bewußt ausnutzt (BGHSt 9, 385; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][221] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 05.10.1955 - 6 StR 79/55
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Bei einem solchen aus dem allgemeinen Tatbestand herausgehobenen Sondertatbestand ist die Frage, ob die Straftat als Verbrechen oder als Vergehen gemäß § 1 StGB zu behandeln ist, auf Grund der für den besonderen Fall gegebenen Strafdrohung zu beantworten (BGHSt 8, 167 mit weiteren Nachweisen). - BGH, 13.04.1956 - 2 StR 76/56
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Nach einhelliger Rechtsprechung trifft zwar die erhöhte Strafe des § 122 Abs. 3 StGB nicht jeden an der Meuterei (§ 122 Abs. 1 oder Abs. 2 StGB) teilnehmenden Mittäter, sondern nur den Meuterer, der eigenhändig Gewalttaten gegen Anstaltsbeamte verübt hat (BGHSt 8, 294 [297]; 9, 119 [120] und die dort angeführten Rechtsprechungsnachweise). - BGH, 22.09.1956 - GSSt 1/56
Begriff der Heimtücke
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Heimtückisch tötet, wer die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers zur Tat bewußt ausnutzt (BGHSt 9, 385; 7, 218 [BGH 25.01.1955 - 3 StR 552/54][221] mit weiteren Nachweisen). - BGH, 13.11.1953 - 2 StR 398/53
Voraussetzungen für die Feststellung eines niedrigen Beweggrundes - …
Auszug aus BGH, 20.03.1957 - 2 StR 58/57
Entscheidend ist vielmehr, ob die Art und Weise seiner Verknüpfung mit der vorsätzlichen Tötung, durch die der Täter die Verwirklichung seines Sinnens und Trachtens zu erreichen glaubt, nach gesundem Empfinden und allgemeiner sittlicher Wertung verwerflich erscheint (BGHSt 3, 132 [133]; BGH NJW 1954, 565).