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   BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72   

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https://dejure.org/1973,6413
BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72 (https://dejure.org/1973,6413)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1973 - 1 StR 658/72 (https://dejure.org/1973,6413)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1973 - 1 StR 658/72 (https://dejure.org/1973,6413)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Annahme der Mittäterschaft an einer Gefangenenmeuterei - Zurechnung der Gewalttätigkeiten anderer Gefangener bei Zusammenwirken der Meuterer - Erfordernis des "engen Zusammenwirkens"

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 04.11.1958 - 5 StR 441/58
    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Zuletzt hat sich der 5. Strafsenat dafür ausgesprochen, der schwereren Strafdrohung des § 122 Abs. 3 StGB auch den Mittäter zu unterwerfen, der keine eigenhändige Gewalttat begeht, aber mit einem anderen Meuterer bei dessen körperlichem Angriff auf Anstaltsbeamte so eng zusammenwirkt, daß er sich die Gewaltanwendung als seine Tat zurechnen lassen muß (BGHSt 12, 129).

    Jedenfalls aber schließt sich der Senat der in BGHSt 12, 129 zum Ausdruck gelangten Ansicht an, daß es bei engem Zusammenwirken der Meuterer für die Anwendung von § 122 Abs. 3 StGB nicht darauf ankommen kann, ob gemeinsam geplante und allseits gebilligte Gewalttätigkeiten auch jeweils eigenhändig begangen worden sind.

  • BGH, 29.09.1953 - 1 StR 254/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Ein strafbefreiender Rücktritt von einer zunächst mit Täterwillen begonnenen Mitwirkung an einer Straftat ist - entsprechend den Regeln über den Rücktritt vom Versuch - nur in Betracht zu ziehen, wenn der Täter seinen Tatbeitrag so aufgehoben hat, daß dieser nicht mehr - auch nicht im Sinne einer bloßen geistigen Förderung des Unternehmens der Mittäter - weiterwirkt (RGSt 54, 177; 55, 105; 59, 412; BGH, Urteil vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53; Urteil vom 14. November 1967 - 1 StR 487/67).
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 799/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Der BGH schloß sich dieser Auffassung zunächst uneingeschränkt an (BGHSt 5, 344, 345).
  • BGH, 24.11.1955 - 3 StR 360/55
    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Später ergaben sich Meinungsunterscheide in Fällen der Teilnahme: Während einerseits auch die Strafbarkeit der Beihilfe zur gewalttätigen Gefangenenmeuterei von der Verübung eigenhändiger Gewalttaten abhängig gemacht wurde (BGHSt 9, 119, 120), gelangte man andererseits zu der Ansicht, daß einer Bestrafung des Anstifters nach § 122 Abs. 3 StGB nichts im Wege stehe (BGHSt 8, 294).
  • BGH, 13.04.1956 - 2 StR 76/56
    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Später ergaben sich Meinungsunterscheide in Fällen der Teilnahme: Während einerseits auch die Strafbarkeit der Beihilfe zur gewalttätigen Gefangenenmeuterei von der Verübung eigenhändiger Gewalttaten abhängig gemacht wurde (BGHSt 9, 119, 120), gelangte man andererseits zu der Ansicht, daß einer Bestrafung des Anstifters nach § 122 Abs. 3 StGB nichts im Wege stehe (BGHSt 8, 294).
  • BGH, 23.01.1958 - 4 StR 613/57

    Falscher Verfolger - § 25 Abs. 2, § 15 StGB, error in persona bei Mittätern, § 22

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Hieraus wird man nicht ohne weiteres entnehmen können, daß die allgemeinen Grundsätze über die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft, welche unter Umständen - bei gegebenem Mittätervorsatz - sogar ganz geringfügige Tatbeiträge, z.B. die bloße Mitwirkung an Vorbereitungshandlungen genügen lassen (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123; 16, 12; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 278/71), ohne jede Einschränkung auch für § 122 Abs. 3 StGB zu gelten hätten.
  • BGH, 03.02.1960 - 4 StR 437/59
    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Hieraus wird man nicht ohne weiteres entnehmen können, daß die allgemeinen Grundsätze über die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft, welche unter Umständen - bei gegebenem Mittätervorsatz - sogar ganz geringfügige Tatbeiträge, z.B. die bloße Mitwirkung an Vorbereitungshandlungen genügen lassen (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123; 16, 12; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 278/71), ohne jede Einschränkung auch für § 122 Abs. 3 StGB zu gelten hätten.
  • BGH, 10.03.1961 - 4 StR 30/61

    Gemeinschaftliche Begehung eines Diebstahls - Beschränkung auf geistige

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Hieraus wird man nicht ohne weiteres entnehmen können, daß die allgemeinen Grundsätze über die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft, welche unter Umständen - bei gegebenem Mittätervorsatz - sogar ganz geringfügige Tatbeiträge, z.B. die bloße Mitwirkung an Vorbereitungshandlungen genügen lassen (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123; 16, 12; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 278/71), ohne jede Einschränkung auch für § 122 Abs. 3 StGB zu gelten hätten.
  • BGH, 14.11.1967 - 1 StR 487/67

    Voraussetzungen einer Bestrafung wegen Meuterei - Begriff der Zusammenrottung -

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Ein strafbefreiender Rücktritt von einer zunächst mit Täterwillen begonnenen Mitwirkung an einer Straftat ist - entsprechend den Regeln über den Rücktritt vom Versuch - nur in Betracht zu ziehen, wenn der Täter seinen Tatbeitrag so aufgehoben hat, daß dieser nicht mehr - auch nicht im Sinne einer bloßen geistigen Förderung des Unternehmens der Mittäter - weiterwirkt (RGSt 54, 177; 55, 105; 59, 412; BGH, Urteil vom 29. September 1953 - 1 StR 254/53; Urteil vom 14. November 1967 - 1 StR 487/67).
  • BGH, 21.12.1971 - 1 StR 278/71

    Annahme eines gewerbsmäßigen Verhaltens durch Spritschmuggel - Abgrenzung von

    Auszug aus BGH, 20.03.1973 - 1 StR 658/72
    Hieraus wird man nicht ohne weiteres entnehmen können, daß die allgemeinen Grundsätze über die objektiven und subjektiven Voraussetzungen der Mittäterschaft, welche unter Umständen - bei gegebenem Mittätervorsatz - sogar ganz geringfügige Tatbeiträge, z.B. die bloße Mitwirkung an Vorbereitungshandlungen genügen lassen (vgl. BGHSt 11, 268, 271; 14, 123; 16, 12; BGH, Urteil vom 21. Dezember 1971 - 1 StR 278/71), ohne jede Einschränkung auch für § 122 Abs. 3 StGB zu gelten hätten.
  • BGH, 25.07.1972 - 1 StR 252/72

    Verweisung der Jugendkammer auf ein früheres Urteil ohne Wiedergabe des

  • RG, 15.10.1920 - II 1140/20

    Wann kann die während der Vorbereitung geleistete Beihilfe trotz Ausführung der

  • RG, 04.12.1919 - III 402/19

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

  • RG, 05.12.1887 - 2634/87

    Findet §. 397 St.P.O. auch dann Anwendung, wenn das Urteil wegen Verletzung von

  • RG, 10.11.1925 - I 374/25

    Zur Frage der strafbefreienden Wirkung des Rücktritts eines Mittäters vom Versuch

  • RG, 01.07.1935 - 6 D 12/35

    Kann aus § 122 Abs. 3 StGB. ein Meuterer bestraft werden, der zwar i. S. des § 47

  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz -

    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1963 - 1 StR 474/63 - und vom 20. März 1973 - 1 StR 658/72; OGH 2, 50 (60 f.); BGH StV 1992, 417).
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