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   BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85   

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https://dejure.org/1985,10088
BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85 (https://dejure.org/1985,10088)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1985 - 2 StR 76/85 (https://dejure.org/1985,10088)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1985 - 2 StR 76/85 (https://dejure.org/1985,10088)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines die Steruerungsfähigkeit der Angeklagtern erheblich vermindernden effektiven Erregungszustandes auf Grund Alkoholgenusses und infolge des vorangegangenen Verhaltens des Opfers - Vorliegen der Voraussetzungen des "Handels in gerechtem Zorn" im Rahmen des § ...

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 30.10.1984 - 1 StR 597/84

    Vornahme einer Verhältnismäßigkeitsprüfung zwischen der Schwere einer Kränkung

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Die Anwendung der ersten Alternative des § 213 StGB setzt aber eine solche Verhältnismäßigkeit nicht voraus (BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1984 - 1 StR 597/84).
  • BGH, 06.03.1978 - 3 StR 43/78

    Strafmildernde und strafschärfende Wertung desselben Umstandes (Kleptomanie)

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Insbesondere durfte die Strafkammer das verminderte Hemmungsvermögen des Angeklagten, das sie ihm zuvor zutreffend als strafmildernd zugutegehalten hat, nicht als einen Verschuldensfaktor zu seinen Ungunsten werten (vgl. BGH, Beschluß vom 6. März 1978 - 3 StR 43/78).
  • BGH, 07.07.1983 - 4 StR 218/83

    Voraussetzungen für die Annahme eigener Schuld des Täters an der Enstehung des

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Eigenes, die Strafmilderung nach dieser Vorschrift ausschließendes Verschulden des Täters liegt nur dann vor, wenn er im gegebenen Augenblick das Opfer zu der tatauslösenden Beleidigung herausgefordert, ihm dazu genügende Veranlassung gegeben hat (BGH NStZ 1983, 554; BGH Strafverteidiger 1984, 283; Eser, NStZ 1984, 49, 52; ders. in Schönke/ Schröder StGB 21. Aufl. § 213 Rdn. 8 - jeweils mit Nachweisen).
  • BGH, 02.11.1983 - 2 StR 492/83

    Verurteilung wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit unerlaubtem Führen

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Zwar ist ein Vor- (oder Nach -)Tatverhalten dann, auch zuungunsten des Täters, berücksichtigungsfähig, wenn es wegen seiner engen Beziehung zur Tat Schlüsse auf deren Unrechtsgehalt oder Einblicke in die innere Einstellung des Täters zu seiner Tat gewährt (vgl. BGH NStZ 1984, 118 mit Nachweisen).
  • BGH, 17.05.1984 - 4 StR 257/84

    Kriterien für die Annahme einer schweren Beleidigung durch bestimmte Äußerungen -

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Daß entgegen der Auffassung der Strafkammer die vorgenannten rechtsfehlerhaften Ausführungen zum Provokationsfall auch nicht geeignet sind, die Voraussetzungen des sonst minder schweren Falles im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB auszuschließen, bedarf danach keiner Erörterung (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; Eser, NStZ 1984, 49, 54).
  • BGH, 20.06.1984 - 2 StR 319/84

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Daß entgegen der Auffassung der Strafkammer die vorgenannten rechtsfehlerhaften Ausführungen zum Provokationsfall auch nicht geeignet sind, die Voraussetzungen des sonst minder schweren Falles im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB auszuschließen, bedarf danach keiner Erörterung (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; Eser, NStZ 1984, 49, 54).
  • BGH, 11.10.1984 - 1 StR 554/84

    Berücksichtigung der Vorgeschichte

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Daß entgegen der Auffassung der Strafkammer die vorgenannten rechtsfehlerhaften Ausführungen zum Provokationsfall auch nicht geeignet sind, die Voraussetzungen des sonst minder schweren Falles im Sinne der zweiten Alternative des § 213 StGB auszuschließen, bedarf danach keiner Erörterung (zu den Voraussetzungen dieser Vorschrift vgl. BGH Strafverteidiger 1985, 55; BGH, Beschlüsse vom 17. Mai 1984 - 4 StR 257/84 - und vom 20. Juni 1984 - 2 StR 319/84; Eser, NStZ 1984, 49, 54).
  • BGH, 02.08.1984 - 4 StR 413/84

    Möglichkeit einer erheblichen Verminderung des Hemmungsvermögens bei einem

    Auszug aus BGH, 20.03.1985 - 2 StR 76/85
    Im übrigen ist zu besorgen, daß die hier gebotene Gesamtwürdigung (vgl. BGH NStZ 1984, 506; Eser a.a.O. S. 54 mit Nachweisen), wenn sie vorgenommen wurde, von den weiteren Rechtsfehlern beeinflußt ist, die in den konkreten Strafzumessungserwägungen zutagetreten.
  • BGH, 12.05.1987 - 1 StR 43/87

    Schwere Beleidigung bei psychischer Erkrankung des Opfers

    Schuld an der vom Opfer ausgehenden Provokation trifft den Täter dann, "wenn er im gegebenen Augenblick das Opfer zu der tatauslösenden Beleidigung herausgefordert, ihm dazu genügend Veranlassung gegeben hat" (BGH, Beschl. vom 30. März 1985 - 2 StR 76/85); strafmildernde Provokation scheidet nur dann aus, wenn sich die Schuld des Täters "gerade auf die vom Opfer zugefügte tatauslösende Kränkung bezieht" (BGH, Beschl. vom 30. Januar 1984 - 3 StR 499/83).
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