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   BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90   

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https://dejure.org/1991,523
BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90 (https://dejure.org/1991,523)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1991 - 2 StR 610/90 (https://dejure.org/1991,523)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1991 - 2 StR 610/90 (https://dejure.org/1991,523)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Sachverständigengutachten - Identitätsgutachten - Morphologisches Identitätsgutachten - Bildmaterial - Urteilsbegründung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO §§ 261, 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 596
  • StV 1991, 339
 
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Wird zitiert von ... (45)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 26.04.1990 - 4 StR 24/90

    Fehlende Urteilsgründe - Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen -

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 10.07.1980 - 4 StR 303/80

    Anforderungen an ein freisprechendes Urteil

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 16.02.1984 - 1 StR 44/84

    Annahme der Beeinträchtigung der Schuldfähigkeit bei Vorliegen eines

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 08.04.1987 - 2 StR 134/87

    Beurteilung der Unfreiwilligkeit des Geschlechtsverkehrs - Beurteilung der

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 25.09.1990 - 1 StR 448/90

    Formale Anforderungen an einen Freispruch aus tatsächlichen Gründen -

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 26.09.1989 - 1 StR 299/89

    Förderung zweier Diebstahlstaten durch einen Tatbeitrag

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 563/87

    Beweisaufnahme hinsichtlich der Blutalkoholkonzentration - Abweichung von einem

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 02.10.1986 - 1 StR 238/86

    Heranziehung eines Sachverständigengutachtens bei Geltendmachung angeblicher

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimißt, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH StV 1981, 113; 1983, 13; 1983, 404; 1984, 241; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 - Beweisergebnis 1, 2, 4).
  • BGH, 17.09.1986 - 2 StR 353/86

    Strafbarkeit wegen der Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge und

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    Daran ändert es nichts, daß sie jeweils einzeln nicht zur Überführung der Angeklagten ausgereicht hätten; denn auch solche, bei isolierter Betrachtung unzureichende Belastungsindizien können zusammengenommen die Überzeugung des Gerichts von der Täterschaft des Angeklagten begründen (st. Rspr., BGH NStZ 1983, 133; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, unzureichende 1; BGHR StPO § 261 Beweiswürdigung, allgemein 1; Niemöller StV 1984, 439 m. w. N.).
  • BGH, 20.10.1983 - 4 StR 517/83

    Anforderungen an ein freizusprechendes Urteil - Darlegungspflicht der erwiesenen

    Auszug aus BGH, 20.03.1991 - 2 StR 610/90
    a) Allerdings entspricht das Urteil - entgegen der Auffassung des Generalbundesanwalts - dem in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus § 267 Abs. 5 Satz 1 StPO abgeleiteten Erfordernis, daß der Tatrichter bei einem Freispruch aus tatsächlichen Gründen im Urteil zunächst die für erwiesen erachteten Tatsachen bezeichnen muß, bevor er dartut, weshalb die getroffenen Feststellungen nicht ausreichen und die erforderlichen Feststellungen nicht getroffen werden konnten (BGH NJW 1980, 2423; BGHR StPO § 267 Abs. 5 - Freispruch 1, 2, 3, 5; BGH, Urt. v. 20. Oktober 1983 - 4 StR 517/83).
  • BGH, 24.09.1982 - 2 StR 522/82

    Anforderungen an die tatrichterliche Auseinandersetzung mit einem

  • BGH, 02.08.1989 - 3 StR 191/89
  • BGH, 25.11.1982 - 4 StR 564/82

    Gesamtwürdigung mehrer Beweiszeichen - Würdigung entlastender Angaben des

  • BGH, 15.04.1983 - 2 StR 78/83

    Sachverständiger - Verminderung der Schuldfähigketi - Tatrichter - Abweichende

  • BGH, 15.12.1999 - 2 StR 365/99

    Voraussetzung des Gewaltdarstellungsverbotes von § 131 StGB und der

    Durch die auch in freisprechenden Urteilen zulässige (BGH NStZ 1991, 596) Bezugnahme nach § 267 Abs. 1 Satz 3 StPO, die deutlich und zweifelsfrei zum Ausdruck gebracht werden muß (BGHSt 41, 376, 382), werden die bildlichen Darstellungen als ganzes Bestandteil der Urteilsgründe und damit unmittelbar einer rechtlichen Prüfung durch das Revisionsgericht zugänglich (Engelhardt in KK-StPO 4. Aufl. § 267 Rdn. 6; vgl. Entwurf der Bundesregierung zum 19. Strafverfahrensänderungsgesetz BT-Drucks. 81976 S. 55).
  • BGH, 24.10.2001 - 3 StR 272/01

    Schwere Körperverletzung; Versuchter Totschlag; Notwehr;

    Schließt sich der Tatrichter - wie hier - ohne eigene Erwägungen dem Ergebnis einer sachverständigen Begutachtung an, muß er im Urteil die wesentlichen Anknüpfungstatsachen und Darlegungen des Sachverständigen wiedergeben, um dem Revisionsgericht die rechtliche Prüfung der Beweiswürdigung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f; 34, 29, 31; BGH NStZ 1991, 596 m.w.Nachw.).
  • BGH, 15.02.2005 - 1 StR 91/04

    Beweiswürdigung (Wiedererkennung auf Grund einer sequentiellen

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs müssen die Lichtbilder eine gewisse Qualität aufweisen, um als Identifizierungsgrundlage dienen zu können (vgl. BGH NStZ 1991, 596; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16).

    Denn in der Regel kann er selbst beurteilen, ob die Tataufnahmen als Anknüpfungstatsachen für die Begutachtung geeignet sind (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Ungeeignetheit 16; BGH NStZ 1991, 596).

  • OLG Karlsruhe, 24.10.2014 - 2 (7) SsBs 454/14

    Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Verwertbarkeit und

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss das Tatgericht, das ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutsamkeit beimisst, in jedem Fall - gleichgültig, ob es ihm folgt oder nicht - die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen wiedergeben, um dem Rechtsbeschwerdegericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314; 34, 29, 31; NStZ 1991, 596; BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Beweisergebnis 1, 2, 4; Stuckenberg a.a.O., § 267 Rn. 66; Kuckein a.a.O., § 267 Rn. 16; Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O., § 267 Rn. 13).
  • BGH, 27.10.1999 - 3 StR 241/99

    Darlegungspflicht bei nicht standardisierten Sachverständigengutachten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimißt, auch dann, wenn er sich dem Gutachten des Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f., BGH NStZ 1991, 596; BGH NStZ 1998, 83).

    Ein solches standardisiertes Verfahren ist aber ein anthropologisches Vergleichsgutachten, bei dem anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmbare Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z.B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596; BGH, Urt. vom 26. Mai 1999 - 3 StR 110/99), nicht.

  • OLG Hamm, 20.06.2008 - 3 Ss OWi 434/08

    Täteridentifizierung; Uteilsgründe; Schverständigengutachten

    Bei einem humanbiologischen, somit anthropologischen Gutachten werden anhand von Lichtbildern der Raumüberwachungskamera eine bestimmte Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z. B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999, NJW 2000, S. 1350; BGH, NStZ 1991, S. 596).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muss der Tatrichter, der ein Sachverständigengutachten eingeholt hat und ihm Beweisbedeutung beimisst, auch dann, wenn er von der Sachkunde des Sachverständigen überzeugt ist und sich dem Gutachten des Sachverständigen anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Rechtsmittelgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGH, Urteil vom 27.10.1999 in NJW 2000, S. 1350; BGHSt 12, 311, 314 in NJW 1959, S. 780; BGH, NStZ 1991, S. 596).

    Zudem müssen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs Lichtbilder, die für ein anthropologisches Identitätsgutachten als Identifizierungsgrundlage dienen, eine gewisse Qualität aufweisen, um überhaupt als Grundlage einer Identifizierung geeignet zu sein (BGH, Urteil vom 15.02.2005, NStZ 2005, S. 458, 459; BGH NStZ 1991, S. 596).

  • OLG Zweibrücken, 22.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 92/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Ferner sind Angaben erforderlich, welche Aussagekraft er diesen einzelnen Merkmalen jeweils zugemessen und mit welchem Gewicht er sie jeweils in seine Gesamtbewertung eingestellt hat (BGH, Urteil vom 20.03.1991 - 2 StR 610/90, NStZ 1991, 596, 597; OLG Bamberg, Beschluss vom 29.12.2016 - 3 Ss OWi 1566/16, juris Rn. 7).
  • OLG Koblenz, 19.01.2005 - 1 Ss 349/04

    Bußgeldurteil wegen Überschreitung des zulässigen Gesamtgewichts eines Lkw:

    Vielmehr muss der Tatrichter auch dann, wenn er sich dem Gutachten eines Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des achverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrunde liegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlussfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f.; BGH NStZ 1991, 596; BGH NStZ 1998, 83).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der Tatrichter auch dann, wenn er sich dem Gutachten eines Sachverständigen, von dessen Sachkunde er überzeugt ist, anschließt, in der Regel die Ausführungen des Sachverständigen in einer (wenn auch nur gedrängten) zusammenfassenden Darstellung unter Mitteilung der zugrundeliegenden Anknüpfungstatsachen und der daraus gezogenen Schlußfolgerungen im Urteil wiedergeben, um dem Revisionsgericht die gebotene Nachprüfung zu ermöglichen (BGHSt 12, 311, 314 f.; BGH NStZ 1991, 596; BGH NStZ 1998, 83).

  • OLG Bamberg, 06.04.2010 - 3 Ss OWi 378/10

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

    Ein standardisiertes Verfahren ist aber ein anthropologisches Vergleichsgutachten, bei dem anhand von Tatbildern einer Dokumentationskamera im Straßenverkehr eine bestimmte Zahl deskriptiver morphologischer Merkmale (z.B. Nasenfurche, Nasenkrümmung etc.) oder von Körpermaßen des Täters herausgearbeitet und mit den entsprechenden Merkmalen des Tatverdächtigen verglichen werden (vgl. BGH NStZ 1991, 596), nicht.
  • BGH, 13.03.1997 - 4 StR 45/97

    Rechtmäßigkeit der Abweisung eines Beweisbegehrens - Sachverständiger als völlig

    In seiner den Beweisantrag ablehnenden Entscheidung geht es zutreffend von der Beweisgeeignetheit einer anthropologisch-morphologischen Vergleichsbegutachtung (vgl. hierzu BGH NStZ 1991, 596, 597; 1993, 47 [BGH 16.09.1992 - 3 StR 413/92]; Knußmann NStZ 1991, 175 ff. und StV 1983, 127 ff.) aus; es hält auch die von der Raumüberwachungskamera gefertigten Bilder als Anknüpfungstatsachen für die Begutachtung für geeignet.
  • BGH, 11.05.2004 - 3 StR 139/04

    Zulässigkeit der Verfahrensrüge (Begründungsanforderungen bei der

  • BayObLG, 14.02.2005 - 1St RR 188/04

    Rechtsfehlerhafter Freispruch bei unterlassener Gesamtschau belastender

  • BayObLG, 16.01.1996 - 1St RR 215/95
  • OLG Bamberg, 30.03.2010 - 3 Ss 100/09

    Beweiswürdigung im Strafverfahren: Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

  • OLG Brandenburg, 30.03.2007 - 1 Ss OWi 291 B/06

    Fahren unter Einfluss berauschender Mittel: Feststellung des Führens eines Kfz

  • BGH, 16.09.1992 - 3 StR 413/92

    Vergleichsaufnahmen des Beschuldigten mit der Tatortüberwachungskamera

  • OLG Zweibrücken, 25.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 104/17

    Identifizierung des Fahrzeugführers im Bußgeldverfahren mit einem

  • BGH, 15.06.1994 - 2 StR 229/94

    Urteilsbegründung - Strafmilderung - Verminderte Schuld - Heranwachsende -

  • BGH, 26.01.1994 - 3 StR 629/93

    Glaubwürdigkeitsgutachten - Aussage - Urteil - Zusammenfassung - Zeuge

  • OLG Zweibrücken, 29.01.2018 - 1 OWi 2 SsBs 98/17

    Bußgeldverfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die

  • OLG Brandenburg, 28.07.2015 - 53 Ss OWi 278/15

    Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit

  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 3 Ss 354/09

    Beweiswürdigung; Lücke; Sachverständigengutachten; Urteilsgründe

  • OLG Jena, 20.10.2011 - 1 SsBs 31/11

    Bußgeldurteil wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Darstellung eines

  • OLG Jena, 30.09.2008 - 1 Ss 187/08

    Unzulässige Verwertung eines anthropologischen Identitätsgutachtens ohne Angaben

  • BGH, 25.01.1995 - 5 StR 664/94

    Indiz - Gesamtwürdigung - Widerruf - Geständnis

  • OLG Hamm, 10.03.2009 - 4 Ss OWi 126/09

    Anforderungen an die Urteilsgründe bei der Identifizierung des Betroffenen im

  • OLG Köln, 18.05.2001 - Ss 102/01

    Anforderungen an die Begründung einer kurzen Freiheitsstrafe bei bisheriger

  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

  • OLG Köln, 14.01.1997 - Ss 663/96

    Nachweis einer Geschwindigkeitsübertretung durch eine sichergestellte

  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 5 RBs 334/22

    Anforderungen an gerichtliche Beweiswürdigung bei individuellem Messverfahren;

  • BayObLG, 16.05.2022 - 201 ObOWi 475/22

    Verwertung dienstlichen Wissens des Richters

  • KG, 04.09.2006 - 3 Ws (B) 373/06

    Verkehrsordnungswidrigkeit: Halterverantwortlichkeit für Fahrzeugmängel;

  • BGH, 10.04.1997 - 4 StR 130/97

    Ablehnung einer Unterbringung in einer Entziehungsanstalt - Anforderungen an die

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1994 - 5 Ss OWi 122/94

    Was darf nur der Stukkateur?

  • BGH, 08.04.1997 - 5 StR 6/97

    Revision der Staatsanwaltschaft gegen den Freispruch vom Vorwurf der

  • OLG Hamm, 22.10.2007 - 3 Ss OWi 388/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Beweiswürdigung

  • OLG Hamm, 23.01.2007 - 3 Ss OWi 430/06

    Sachverständigengutachten; Darstellung; Urteil, Anforderungen; Urteilsgründe

  • OLG Hamm, 23.02.2007 - 3 Ss OWi 878/06

    Geschwindigkeitsüberschreitung; Meßfoto; Lichtbild; Libi; keine

  • KG, 21.03.2012 - 3 Ws (B) 116/12

    Zur tatrichterlichen Feststellung des Zeitpunkts des letzten Cannabiskonsums

  • OLG Hamm, 18.12.2007 - 1 Ss OWi 506/07

    Sachverständigengutachten; Urteilsgründe; Anforderungen; Beweiswürdigung

  • KG, 15.12.2006 - 1 Ss 280/05

    Strafverfahren: Anforderungen an den Inhalt der Urteilsgründe bei einem

  • OLG Jena, 04.11.2005 - 1 Ss 217/05

    Verfahren

  • BayObLG, 03.09.1998 - 3 ObOWi 97/98

    Unangemessenheit des Miet-Entgelts

  • KG, 16.07.1998 - 1 Ss 369/97
  • OLG Hamm, 09.01.2023 - 5 RBs 3347/22

    Provida, In Schrägfahrt nachfahrendes Polizeimotorrad, Übersichtlichkeit der

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