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   BGH, 20.03.1998 - V ZR 70/97   

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https://dejure.org/1998,7277
BGH, 20.03.1998 - V ZR 70/97 (https://dejure.org/1998,7277)
BGH, Entscheidung vom 20.03.1998 - V ZR 70/97 (https://dejure.org/1998,7277)
BGH, Entscheidung vom 20. März 1998 - V ZR 70/97 (https://dejure.org/1998,7277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Veranlassung zum wirtschaftlich nachteilhaften Kauf einer vermieteten Eigentumswohnung - Gegenüberstellung von Mieteinnahmen und Aufwand für den Erwerb der Wohnung ohne Berücksichtigung der Tilgung des aufzunehmenden Darlehens - Verschulden bei Vertragsverhandlungen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 448
    Pflichten des Gerichts bei nicht ausreichender Überzeugungsbildung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 449
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.09.1986 - IVb ZR 87/85

    Unterhaltspflicht nach den Vorschriften des Ehegesetzes - Verzicht auf jeglichen

    Auszug aus BGH, 20.03.1998 - V ZR 70/97
    Das Gericht hat vielmehr zu prüfen, ob es von dem ihm nach § 448 ZPO eingeräumten Recht Gebrauch macht, eine Partei von Amts wegen zu vernehmen (BGH, Urteile v. 17. September 1986, IVb ZR 87/85, BGHR ZPO § 448 Ermessensgrenzen 1, und v. 10. März 1988, III ZR 250/86, BGHR ZPO § 448 Ermessensgrenzen 3).

    Anders verhält es sich jedoch, wenn sich die Vernehmung einer Partei zum Beweis einer Behauptung aufdrängt (BGH, Urt. v. 17. September 1986, IVb ZR 87/85, BGHR ZPO § 448 Ermessensgrenzen 1).

  • BGH, 26.09.1997 - V ZR 29/96

    Vermögensschaden bei Verschulden bei Vertragsschluß

    Auszug aus BGH, 20.03.1998 - V ZR 70/97
    Einer Zusicherung der Richtigkeit der Angaben von L. zur monatlichen Belastung durch den Erwerb der Wohnung bedarf es zur Begründung der Haftung der Beklagten nicht (Senatsurt. vom 26. September 1997, V ZR 29/96, WM 1997, 2309).
  • BGH, 10.03.1988 - III ZR 250/86

    Anspruch auf Zahlung eines Architektenhonorars - Anforderungen an die Vernehmung

    Auszug aus BGH, 20.03.1998 - V ZR 70/97
    Das Gericht hat vielmehr zu prüfen, ob es von dem ihm nach § 448 ZPO eingeräumten Recht Gebrauch macht, eine Partei von Amts wegen zu vernehmen (BGH, Urteile v. 17. September 1986, IVb ZR 87/85, BGHR ZPO § 448 Ermessensgrenzen 1, und v. 10. März 1988, III ZR 250/86, BGHR ZPO § 448 Ermessensgrenzen 3).
  • BFH, 19.05.2008 - IV B 88/07

    Unterlassen einer Beteiligtenvernehmung durch das FG: Nachprüfung durch den BFH -

    Wenn ein Gericht in den Urteilsgründen sich nicht besonders mit der Möglichkeit der Beteiligtenvernehmung befasst, so rechtfertigt das im Allgemeinen nicht ohne Weiteres den Schluss, dass es diese Möglichkeit außer Acht gelassen hat (vgl. BGH-Urteile in FamRZ 1987, 152, und vom 20. März 1998 V ZR 70/97, Neue Zeitschrift für Miet- und Wohnungsrecht --NZM-- 1998, 449).

    Der zivilprozessrechtlichen Rechtsprechung und Literatur zufolge soll es darauf ankommen, ob sich dem Gericht die Beteiligtenvernehmung aufdrängen musste (BGH-Urteil in NZM 1998, 449; Stein/Jonas/Leipold, a.a.O., § 448 Rz 38; Huber in Musielak, a.a.O., § 448 Rz 4; Baumbach/ Lauterbach/Albers/Hartmann, a.a.O., § 448 Rz 9).

  • OLG Köln, 07.10.2021 - 15 U 221/20

    Grenzwertrelevanz

    Ob die fehlende Thematisierung dieser Fragen durch das Landgericht einen weiteren Verfahrensfehler darstellt (zu den Begründungsanforderungen etwa eher strenger BGH v. 13.04.1994 - XII ZR 168/92, NJW-RR 1994, 1143, 1144; v. 09.03.1990 - V ZR 244/88, NJW 1990, 1721 und weniger streng BGH v. 20.03.1998 - V ZR 70/97, NZM 1998, 449) und auch dies Zweifel an der Vollständigkeit der erstinstanzlichen Feststellungen i.S.d. § 529 Abs. 1 Nr. 1 ZPO begründet hätte, kann dabei mangels Relevanz dahinstehen; gerügt worden ist dies ohnehin nicht.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2006 - 3 Wx 115/05

    WEG : Rechtskraft eines Beschlusses - Zustandekommen einer Gebrauchsregelung

    Bei einem gemeinsam eingelegten Rechtsmittel ist die Beschwer der Rechtsmittelführer zusammenzurechnen (vgl. Senat NZM 1998, 449, 450, m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Main, 20.04.2000 - 21 O 331/99

    Aktienanleihen sind keine Börsentermingeschäfte

    Eine Beweisführung durch Parteivernehmung erscheint daher erst dann sinnvoll, wenn für die Richtigkeit der zu beweisenden Tatsache bereits eine gewisse Wahrscheinlichkeit besteht (BGH NZM 1998, 449; OLG München NJW-RR 1996, 958).
  • LG Nürnberg-Fürth, 26.03.2013 - 12 O 8248/12

    Beschränkung der Streupflicht eines Anliegers auf satzungsgemäß vorgesehenen

    Es mangelt an der hierfür erforderlichen Anfangswahrscheinlichkeit (vgl. BGH , NZM 1998, 449; BGH , NJW 1999, 363 f.).
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